Ein grundlegender Schritt bei der Vorbereitung Ihres Auslandspraktikums stellt der Finanzierungsplan dar. Insbesondere Auslandspraktika können besonders kostenintensiv sein: Visumskosten, Reisekosten, Lebenshaltungs- und Unterkunftskosten, ggf. Kosten für Impfungen, Kosten für eine Auslandskrankenversicherung, evt. Vermittlungsgebühr etc.
Nicht alle Praktika, ob im öffentlichen oder privaten Bereich, sind aber gut bezahlt. Die Frage der Finanzierung sowie die Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten, die nicht das eigene Budget belasten, sollten daher schon bei der Auswahl des Landes oder der Aufenthaltsdauer von entscheidender Bedeutung sein. Es empfiehlt sich unbedingt, verschiedene Stipendiums-Angebote in Betracht zu ziehen. Um Ihnen bei der Orientierung und Vorbereitung Ihres Praktikums unter die Arme zu greifen haben wir Ihnen einige Finanzierungsmöglichkeiten im Folgenden zusammengestellt. Bitte beachten Sie, dass bei den jeweiligen Einrichtungen teilweise strenge Abgabefristen bestehen, die Ausschlussfristen sind, v.a. DAAD.
Hinweis: Das PROMOS Programm läuft mit dem Jahr 2024 aus. Ab dem 01.01.2025 werden internationale Praktika über das Erasmus+-Programm angeboten.
Detaillierte Informationen zu folgenden und weiteren Mobilitätsprogrammen finden Sie in der Stipendiendatenbank.
Die aktuelle Broschüre des DAAD zum Thema "Mit Stipendium ins Ausland. Schritt für Schritt erklärt" finden Sie hier.
DAAD - Go East: Russland in der Praxis - Förderung von Unternehmenspraktika in der Russischen Föderation
Gerade im Ausland wird Praktikanten sehr häufig zumindest ein kleines Gehalt gezahlt. In der Regel verdienen Praktikanten im Ausland aber so wenig, dass sie unter die Steuerfreigrenze fallen, die es in vielen Ländern gibt. Informieren Sie sich im Voraus über die länderspezifischen Steuervorschriften und bei dem für Sie zuständigen Finanzamt über sog. "Doppelbesteuerungsabkommen".
In vielen Ländern werden Praktikanten sozialversicherungspflichtig, sobald ein Praktikantenentgelt gezahlt wird. Häufig unterscheiden die Gesetze danach, ob es sich um ein Pflicht- oder ein freiwilliges Praktikum handelt.
Seien Sie selbstbewusst, aber diplomatisch, wenn es in die Verhandlungen über Ihr Praktikumsgehalt geht! Wenn Ihnen zunächst nur ein unbezahltes Praktikum angeboten werden, können Sie während des Praktikums - idealerweise nach der Eingewöhnungsphase - nochmals verhandeln.
Neben einem Praktikumsgehalt kann der finanzielle Beitrag Ihres Arbeitgebers auch darin bestehen, dass Sie kostenlos oder kostengünstig in der Kantine mitessen können oder der Praktikumsgeber die Kosten für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsplatz oder sogar die Miete während Ihres Auslandsaufenthaltes übernimmt bzw. Ihnen eine Wohnung stellt.
Auch durch gesetzliche Förderungen wie das BAföG können Auslandspraktika unter Umständen finanziell unterstützt werden - auch falls Sie in Deutschland gar keinen Anspruch auf BAföG haben sollten. Aufgrund der hohen zusätzlichen Kosten eines Auslandsaufenthalts kann sich der Bedarfssatz nämlich so verändern, dass Studierende während eines Ausbildungsaufenthaltes im Ausland gefördert werden können, die im Inland wegen der Höhe des Einkommens ihrer Eltern keine Förderung erhalten.
Die Anträge auf Auslandsförderung sollten mindestens sechs Monate vor Beginn des geplanten Auslandsaufenthalts gestellt werden. Zuständig für die Förderung im Ausland sind bestimmte Ämter, denen jeweils ein bestimmter Länderbereich zugeordnet ist. Die Adressen der zuständigen Ämter finden Sie auf den Seiten des BMBF unter der Rubrik "Ausland - Studium, schulische Ausbildung, Praktika".
Es gelten folgende Fördervoraussetzungen:
Generell besteht die Möglichkeit, Kindergeld während eines Auslandsaufenthaltes zu beziehen.
Informationen zu den Kindergeldregelungen finden Sie hier und im Merkblatt "Kindergeld" der Familienkasse.
Praktika im Ausland können auch durch einen zinsgünstigen Bildungskredit bzw. einen KfW-Studienkredit gefördert werden.
Der Bildungskredit richtet sich an Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen, ist einkommensunabhängig und beliebig kombinierbar mit anderen Finanzierungen. Anders als beim Bafög besteht jedoch kein Rechtsanspruch.
Der KfW-Studienkredit unterstützt Studierende, die noch nicht über einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (Erststudium und/oder konsekutives Masterstudium) verfügen. Vermittelt wird der Studienkredit über örtliche Banken und Sparkassen.
Die Deutsche Kreditbank hat einen Bildungsfonds aufgelegt, aus dem auch Studienkredite für Auslandsaufenthalte gefördert werden.
Bitte beachten Sie, dass alle Wissenskredite Darlehen sind, die - zuzüglich Zinsen - zurückbezahlt werden müssen!
Tipp: Das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) bietet einen aktuellen Vergleich von Studienkrediten unter Berücksichtigung von Auslandsaufenthalten.
Das CHE hat 2020 seinen CHE-Studienkredit-Test mit einer differenzierten und ausführlichen Übersicht über die existierenden Studienkredit-/ Beitragsdarlehensangebote in Deutschland veröffentlicht. Der CHE-Studienkredit-Test 2020 listet als Entscheidungshilfe die wesentlichen Konditionen auf und weist auch auf versteckte Haken und Ösen hin.