Erasmus+ - Praktikumsförderung (SMP)

Europafähnchen im Sonnenlicht
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Den aktuellen Flyer der NA DAAD mit einer Informationsübersicht zum "Erasmus+-Studium und Praktikum" finden Sie hier.

 

Fragen zu Erasmus+ für Praktika?

Schreiben Sie eine E-Mail an praktika-international(at)ku.de.

Das Wichtigste im Überblick

Förderfähige Personen

  • Alle an der KU regulär immatrikulierten ("degree seeking") unabhängig von der jeweiligen Nationalität
    Wichtig: "Exchange Students" können nicht gefördert werden
  • Studierende aller Fachrichtungen ab dem 1. Semester
  • Graduierten Studierenden (innerhalb von 12 Monaten nach Studienabschluss, wenn Antrag und Bewilligung vor der Exmatrikulation erfolgt sind)
  • Eingeschriebene Promovierende (siehe Forschungspraktika)

Leistungen

Monatliche Finanzierungsbeträge Erasmus+-Programmländer

Stipendium von mindestens 690,00 € pro Monat (30 Tage) für physische Mobilität (siehe unten) sortiert nach Ländergruppen:

Stipendiensatz pro Monat (30 Tage) sortiert nach Ländergruppen:

Ländergruppe 1: 750,00 € pro Monat: Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Italien, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden.

Ländergruppe 2 und 3: 690,00 € pro Monat: Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Nordmazedonien, Polen, Portugal, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn, Zypern.

Monatliche Finanzierungsbeträge Erasmus+-Partnerländer

Stipendium von mindestens 700,00 € pro Monat (30 Tage) für physische Mobilität (siehe unten) sortiert nach Ländergruppen:

Partnerländer der Regionen 13 und 14: 750,-- € pro Monat: Andorra, Färöer-Inseln, Großbritannien, Monaco, San Marino, Schweiz, Vatikanstadt

Partnerländer der Regionen 1 bis 12: 700,00 € pro Monat: Alle Länder, die bisher nicht aufgeführt wurden, mit Ausnahme von Belarus, Nordkorea, Russland und Syrien. In diesen Ländern ist eine Förderung nicht möglich.

Allgemeine Informationen über den Erhalt von Zahlungen
  • Das Stipendium wird in zwei Raten ausgezahlt (80% / 20%). Die endgültige Höhe der Förderung wird nach Abschluss des Praktikums festgelegt.
  • Ein für das Praktikum gezahltes Praktikumsentgelt wird nicht angerechnet.
  • Bis zu einem Betrag von 300,00 € wird auch die Erasmus-Praktikumsvergütung nicht auf Ihr BAföG angerechnet
  • Bei Abschluss eines Learning Agreements für Praktika: volle Anerkennung durch die Universität entweder als Pflichtpraktikum (ECTS-Credits) oder Eintrag in das Diploma Supplement (freiwilliges Praktikum)
Phase der physischen/online Mobilität

Sie können nur für die physische Mobilitätsphase ein Erasmus+ Stipendium erhalten. Wenn ein Teil Ihres Praktikums online stattfindet und von Deutschland aus absolviert werden kann, haben Sie für diesen Zeitraum keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung.

Erasmus+-Programmländer:
Unabhängig davon zählt für die Beantragung des Stipendiums die Gesamtdauer des Praktikums von mindestens 60 Tagen und maximal 6 Monate.

Erasmus+-Partnerländer:
Unabhängig davon zählt für die Beantragung des Stipendiums die Gesamtdauer des Praktikums von mindestens 60 Tagen und maximal 6 Monate.

Wenn Sie während Ihres Praktikums im Zielland von zu Hause aus arbeiten (Home Office), wird dies auf die physischen Teile des Mobilitätsprogramms angerechnet.

Unterstützung mehrmals erhalten

Ja, eine mehrmalige Förderung ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • eine mehrmalige Förderung von Praktika in Erasmus+ Programmländer ist möglich, solange die Gesamtdauer nicht 12 Monate überschreitet (innerhalb eines Studienzyklus, z.B. Bachelor oder Master, bzw. nach Abschluss in neuem Studium)
  • eine mehrmalige Förderung von Praktika in Erasmus+ Partnerländer ist nicht möglich

Sonderförderung / Top-Up

Reisekosten und Grünes Reisen

Mit dem Thema „Umwelt und Bekämpfung des Klimawandels“ möchte auch Erasmus Geförderte und Institutionen für Klimawandel und Umweltschutz sowie insbesondere für den ökologischen Fußabdruck, den Teilnehmende durch Mobilität erzeugen, sensibilisieren.

Unter „Green Travel“ sind Reisen zu verstehen, bei dem für den überwiegenden Teil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden.

Eine detaillierte Auflistung der möglichen Verkehrsmittel gibt es im Erasmus+ Programm nicht. So gelten auch Reisen mit dem Schiff als „Green Travel“, wenn der Standort ansonsten nur per Flugzeug zu erreichen ist (Bsp. Irland, Island usw.).

Die folgenden Verkehrsmittel werden vom DAAD als nachhaltig eingestuft:

  • Zug
  • Fahrgemeinschaft
  • Bus
  • Fahrrad
  • Zu Fuß
  • Schiff

Für Green-Travel gibt es eine Förderung von bis zu insgesamt 6 Reisetagen. Für nicht-grünes Reisen werden maximal 2 Reisetage gefördert. Dies gilt sowohl für Praktika in Erasmus+-Programmländer als auch für Praktika in Erasmus+-Partnerländer.

Mit der Beantragung verpflichten Sie sich, den Original-Nachweis der An-/Abreise für 5 Jahre aufzubewahren und/oder diesen auf Anfrage im International Office der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt zur Prüfung einzureichen.

Nachweis: z.B. Reisetickets. Die Kopien der Nachweise laden Sie nach der Mobilität in Mobility Online hoch.

Übersichtstabelle Leistungen Nicht-grünes Reisen und Green Travel
Übersichtstabelle
Teilnehmer/innen mit geringeren Chancen

Allgemeine Information

Zusätzlich zu Ihrer Erasmus+ Förderung können Sie u.U. ein Top-up für Teilnehmer/innen mit geringeren Chancen beantragen. Das Top-up beträgt 250,00 Euro pro Monat.

Achtung: Die Top-ups für Teilnehmer/innen mit geringeren Chancen sind nicht miteinander kombinierbar. Das heißt, auch wenn Sie mehrere der folgenden Bedingungen erfüllen, können Sie maximal einen Zuschuss von 250,00 Euro beantragen.

Top-up für Erstakademiker/innen

Dieses Top-Up können Studierende beantragen, von denen kein Erziehungs- oder Fürsorgeberechtigter einen akademischen Abschluss (FH oder Universität) erworben hat. Ein Meisterbrief wird in diesem Kontext NICHT als akademischer Abschluss gewertet. Im Ausland absolvierte Studiengänge eines Erziehungs- oder Fürsorgeberechtigten, die in Deutschland nicht als solche anerkannt werden (z.B. Physiotherapie), werden hingegen als akademischer Abschluss gewertet. Bei alleinerziehenden Eltern gilt diese Regelung nur für den jeweiligen Elternteil, bei dem das Kind lebt.

Nachweis: Ehrenwörtliche Erklärung Ihrer Erziehungs- oder Fürsorgeberechtigten (bei alleinerziehenden Eltern: des Elternteils).

Top-up für erwerbstätige Studierende

Studierende, die vor Antritt Ihres Auslandspraktikums für mindestens sechs Monate fortlaufend mit zeitlichem Bezug zur Mobilität einer Beschäftigung nachgegangen sind, die sie während ihres Auslandsaufenthalts nicht weiterführen können, sind berechtigt, dieses Top-Up zu beantragen. Dabei gilt:

  • Monatlicher Verdienst zwischen 520,00 – 850,00 Euro. Hierbei wird der Nettoverdienst aller Tätigkeiten pro Monat aufaddiert; falls unterschiedlich gilt der Mittelwert aus sechs Monaten.
  • Ausübung: Mindestens 6 Monate fortlaufend, bis mindestens drei Monate vor Praktikumsbeginn
  • Eine Kündigung ist keine Voraussetzung – der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden.

Hinweis: Studierende, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben sowie duale / berufsbegleitende Studiengänge mit einem festen Gehalt, sind leider von der Beantragung ausgeschlossen (der DAAD diskutiert derzeit über eine Nachbesserung dieser Regelung).

Nachweis: Gehaltsabrechnung oder Steuerbescheinigung/Steuererklärung.

Top-up für Studierende mit Kind(ern)

Studierende, die für ein Auslandspraktikum mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können dieses Top-Up beantragen. Die Höhe ist dabei unabhängig von der Anzahl der Kinder. Mit der Beantragung dieses Top-Ups verpflichten Sie sich, einen Nachweis einzureichen, dass das Kind zu Ihnen gehört und mit Ihnen reisen wird. Die zusätzlichen Mittel können auch für Paare gewährt werden. Die Doppelförderung eines Kindes ist jedoch ausgeschlossen.

Hinweis: Studierende mit Kind(ern) können alternativ einen Realkostenantrag stellen. In diesem Fall müssen die Realkosten vollständig durch Belege nachgewiesen werden. Sollten Sie einen Realkostenantrag stellen wollen, setzen Sie sich bitte mindestens drei Monate vor Antritt der Mobilität mit dem International Office der KU in Verbindung.

Nachweis: Kopie der Geburtsurkunde sowie Reiseticket des Kindes.

Top-up für Studierende mit Schwerbehinderungoder chronischer Erkrankung

Studierende mit mit Schwerbehinderung sowie Studierende mit einer chronischen Erkrankung, welche mit einem finanziellen Mehrbedarf im Ausland verbunden ist, können dieses Top-Up beantragen. Mit der Beantragung dieses Top-Ups verpflichten Sie sich, einen Nachweis Ihrer Behinderung oder chronischen Erkrankung einzureichen (z.B. bestätigendes ärztliches Attest oder Schwerbehindertenausweis). Im Falle einer chronischen Erkrankung muss aus dem ärztlichen Attest hervorgehen, dass Ihnen durch diese ein finanzieller Mehraufwand im Ausland entsteht.

Hinweis: Studierende mit einer Schwerbehinderungoder chronischen Erkrankung können alternativ einen Realkostenantrag stellen. In diesem Fall müssen die Realkosten vollständig durch Belege nachgewiesen werden. Sollten Sie einen Realkostenantrag stellen wollen, setzen Sie sich bitte mindestens drei Monate vor Antritt der Mobilität mit dem International Office der KU in Verbindung.

Nachweis:

  • Chronische Erkrankung: Ärztliches Attest, das bestätigt, dass Ihnen aufgrund Ihrer chronischen Erkrankung ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland entsteht. Die Art der Erkrankung sowie die Höhe des Mehrbedarfes müssen nicht vermerkt bzw. beziffert werden.
  • Schwerbehinderung: Kopie des Schwerbehindertenausweises oder ärztliches Attest.

Welche Praktika werden (nicht) gefördert?

Art des Praktikums: Vollzeit oder Teaching Assistant, fakultative sowie Pflicht-Praktika möglich

Praktika in folgenden Bereichen werden gefördert (Beispiele):     

  • privatwirtschaftlichen und öffentlichen Unternehmen
  • Berufsbildungseinrichtungen
  • Forschungszentren
  • Kultureinrichtungen, Museen, (Hoch-)Schulen etc.
  • gemeinnützige Organisationen, Verbände, Nichtregierungsorganisationen, Stiftungen
  • Sozialpartner oder ein sonstiger Vertreter des Arbeitsmarktes (u. a. Handelskammern, Handwerks- oder Berufsverbände und Gewerkschaften)
  • Lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen

Nicht gefördert werden Praktika in

Mögliche Zielländer

Praktika können in 33 teilnehmende Programmländer über Erasmus+ gefördert werden.

Praktika können zusätzlich in teilnehmende Partnerländer über Erasmus+ gefördert werden.

Dauer des Praktikums

  • Praktikumsdauer mindestens 60 Tage und maximal 6 Monate (Partner- und Programmländer)
  • nur Vollzeit-Praktikum oder Teaching-Assistant

Wichtig:

  • eine mehrmalige Förderung von Praktika in Erasmus+ Programmländer ist möglich, solange die Gesamtdauer von 6 Monaten nicht überschritten wird
  • eine mehrmalige Förderung von Praktika in Erasmus+ Partnerländer ist nicht möglich
  • Insgesamt stehen Ihnen maximal 12 Erasmus+ Fördermonate zur Verfügung, d.h. Sie können Erasmus+ Studium und Erasmus+ Praktikum innerhalb eines Studienzyklus, z.B. Bachelor oder Master, bzw. nach Abschluss in neuem Studium kombinieren (Praktika jedoch nur bis zu maximal 6 Monate).

Auswahlkriterien

  • Formalia (korrekt ausgefüllte, sowie vollständig und rechtzeitig vor Praktikumsbeginn abgegebene Bewerbungsunterlagen)
  • Studienleistungen nicht schlechter als Notendurchschnitt 3,0 (für Stipendien in Erasmus+-Programmländer), bzw. 2,3 ab 01.01.2025 (für Stipendien in Erasmus+ Partnerländer)
  • Motivation
  • Learning Agreement for Traineeship mit Studienbezug
  • Zeitpunkt der Bewerbung ("first come, first served"). Stipendien können nur so lange bewilligt werden, wie Mittel verfügbar sind. Sobald diese Mittel erschöpft sind, ist eine Förderung erst im darauffolgenden Projektjahr wieder möglich.
  • Nach Praktikumsbeginn ist ein Antrag ausgeschlossen

Bewerbungsablauf

Praktikumssuche

Suchen Sie nach einem Praktikum in einem der Förderländer, das in sinnvollem Zusammenhang mit Ihrem Studium steht und grundsätzlich den Richtlinien des Programms entspricht. Wir empfehlen sich mindestens 6 Monate vor Praktikumsbeginn darum zu kümmern. Die Servicestelle hilft Ihnen bei der Praktikumssuche gerne weiter. 

nach Praktikumszusage

Bewerben Sie sich in KU Mobility-Online wie folgt: 
  1. Registrieren Sie sich HIER mit Ihrer KU-Kennung (z.B. wws1234 und Ihrem Passwort*)
  2. Sie erhalten anschließend eine Registrierungsbestätigung per Email mit Ihrem Login-Namen. Bitte verwenden Sie ab sofort den Link in dieser Bestätigungsmail als Zugang zu Ihren Bewerbungsdaten.
  3. alle erforderlichen Unterlagen müssen in Mobility-Online anschließend hochgeladen werden. Pro Schritt ist ein pdf-Dokument möglich (mehrseitig bis max. 5 MB).
Erstellen des Erasmus+ Learning Agreements for Traineeships:

Erarbeiten Sie zusammen mit der Praktikumseinrichtung die Praktikumsinhalte. Diese müssen schriftlich im Learning Agreement for Traineeships (Vorlage siehe unten unter Dokumente und Downloads) festgehalten werden.

Sprechen Sie die Praktikumsinhalte auch mit Ihrem Studiengangskoordinator bzw. einem Dozenten ab, der das Praktikum akademisch betreut („Akademischer Koordinator“) und ebenfalls das Learning Agreement for Traineeships unterschreibt („Academic coordinator at the Sending Institution“). Unterschreiben Sie das vollständig ausgefüllte Learning Agreement for Traineeships selber und holen Sie die Unterschrift der Praktikumseinrichtung ein. Dies ist elektronisch, d.h. per E-Mail möglich.

Zum weiteren Vorgehen bzgl. der Form der akademischen Anerkennung (Pflichtpraktikum=ECTS, freiwilliges Praktikum= Eintrag ins Diploma Supplement), die Sie für das Erasmus+ Praktikum erhalten wollen, wenden Sie sich an den Prüfungsausschuss in Ihrem Studiengang. Lassen Sie das Learning Agreement for Traineeships nach Rücksendung durch die Praktikumseinrichtung auch vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses in Ihrem Studiengang unterzeichnen, der/die das Praktikum akademisch anerkennt. Die Liste der Prüfungsausschüsse finden Sie hier. Wichtig: Freiwillige Praktika müssen nicht vom Prüfungsamt unterschrieben werden.

möglichst frühzeitig, spätestens eine Woche vor Praktikumsbeginn

Laden Sie alle Bewerbungsunterlagen in Mobility-Online hoch: 

  • Erasmus+ Learning Agreement for Traineeships (von allen Parteien unterschrieben)
  • Bewerbungsformular (Ausdruck der Online-Bewerbung unterschrieben)
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Motivationsschreiben an die Servicestelle Internationale Praktika adressiert (max. 1 A4 Seite)
  • Auflistung der bisher erbrachten Studienleistungen (Prüfungsamt)
  • Versicherungsnachweis über Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung  (Tipp: die kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung des DAAD)

Nach Prüfung der Bewerbungsunterlagen wird der Aufenthaltszuschuss kalkuliert, die Zuschussvereinbarung (Grant Agreement)  von der Servicestelle IP ausgestellt und Ihnen per E-Mail zugesendet. Unterzeichnen Sie das Grant Agreement und laden Sie dieses in Mobility-Online hoch. 

Stipendienzusage und -auszahlung

Zunächst werden Ihnen 80% der Gesamtfördersumme ausbezahlt.

Änderungen des Training Agreements / Verlängerung des Praktikums

Inhaltliche und formale Änderungen des Praktikums, d.h. Änderungen des Learning Agreements, die sich nach Praktikumsbeginn ergeben, müssen umgehend schriftlich vereinbart werden.

Bitte informieren Sie uns darüber in der Kurzevaluierung zwei Wochen nach Praktikumsbeginn schriftlich per E-Mail an praktika-international(at)ku.de bzw. unmittelbar, nachdem Sie Kenntnis von der Änderung erhalten haben.

Änderungen des Learning Agreement for Traineeships sind schriftlich von allen Beteiligten per Unterschrift zu bestätigen. Dazu nutzen Sie die Änderungsvorlage im "Learning Agreement for Traineeships" (siehe Downloadbereich).

Jede Verlängerung des Erasmus+ Praktikums muss spätestens 30 Tage vor Ablauf des ursprünglich vereinbarten Aufenthaltes von Ihnen formlos per E-Mail an praktika-international(at)ku.de beantragt werden. Der Verlängerungszeitraum muss sich unmittelbar an den laufenden Aufenthalt anschließen und darf auch nicht die maximale Förderhöchstdauer (12 Monate) überschreiten.

während des Praktikums

Bitte reichen Sie zwei Wochen nach Praktikumsbeginn eine Kurzevaluierung ein (Upload in Mobility-Online) und informieren Sie darin stichpunktartig zu:

  • Einarbeitungsphase
  • Betreuung
  • Praktikumsinhalten
  • Integration im Unternehmen
  • Soziales Netz außerhalb des Unternehmens
  • Mögliche Probleme

nach der Hälfte des Praktikums

Nach Ablauf der Hälfte des Praktikumszeitraums reichen Sie bitte einen kurzen Zwischenbericht (1,5-2 Seiten) ein (Upload in Mobility-Online). Dieser enthält folgende Aspekte:

  • den Ablauf des Praktikums
  • Aufgaben
  • Betreuung
  • generelles Urteil über die Zufriedenheit mit dem Praktikum

nach dem Praktikum

Auszahlung Restsumme

Nach Abschluss des Praktikums müssen Sie innerhalb von vier Wochen zur Auszahlung der Restsumme des Stipendiums folgende Unterlagen bei der Servicestelle IP einreichen (Upload in Mobility-Online):

  • Erfahrungsbericht (bitte ausschließlich die Vorlage mit Deckblatt verwenden, siehe unten unter Dokumente und Downloads): Dieser sollte Tipps für zukünftige Praktikanten enthalten (3-5 Seiten)
  • Qualifiziertes Arbeitszeugnis oder eine Praktikumsbestätigung (siehe Dokumente und Downloads) der Praktikumseinrichtung

Unmittelbar nach Beendigung des Praktikums muss an der EU-Survey-Onlineumfrage (kein Upload in Mobility-Online) teilgenommen werden: Die Zugangsdaten erhalten Sie per Mail. Achtung: Es kann vorkommen, dass die Mail in Ihrem Spam-Ordner landet. Die Teilnahme an der Umfrage ist verpflichtend.

Anerkennung

Wie im Grant Agreement vereinbart, werden Ihnen die im Ausland erbrachten Leistungen an der Heimathochschule voll anerkannt. Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass Sie dies selbstständig beim Prüfungsamt (Diploma Supplement) bzw. beim Prüfungsausschuss (ECTS) beantragen. Die Anerkennung erfolgt durch:

Beschwerdestelle

Im Falle einer Nichtanerkennung wenden Sie sich an die Beschwerdestelle.

Registrierung sowie Dokumente und Downloads

Registrierung

  • Jederzeit möglich über KU Mobility-Online: folgen Sie bitte den Instruktionen im oben aufgeführten Bewerbungsverfahren. Sie können ausschließlich über den hier eingebundenen Link zu Mobility-Online eine neue SMP-Bewerbung erstellen. Wichtig: vor der Bewerbung alle Hinweise genau durchlesen!
  • Vollständige Bewerbungsunterlagen müssen spätestens eine Woche vor Praktikumsbeginn in Mobility-Online hochgeladen sein
  • Vollständiger Antrag inkl. Grant Agreement muss vor Praktikumsbeginn über Mobility-Online eingereicht werden
  • Sollte sich der Praktikumsbeginn verschieben, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit der Servicestelle auf.

 

Dokumente und Downloads

Erasmus+ Auslandspraktikum (SMP):

 

Allgemeine Dokumente und Informationen zum Erasmus+ Programm: