Den aktuellen Flyer der NA DAAD mit einer Informationsübersicht zum "Erasmus+-Studium und Praktikum" finden Sie hier.
Schreiben Sie eine E-Mail an praktika-international(at)ku.de.
Stipendium von mindestens 690,00 € pro Monat (30 Tage) für physische Mobilität (siehe unten) sortiert nach Ländergruppen:
Stipendiensatz pro Monat (30 Tage) sortiert nach Ländergruppen:
Ländergruppe 1: 750,00 € pro Monat: Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Italien, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden.
Ländergruppe 2 und 3: 690,00 € pro Monat: Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Nordmazedonien, Polen, Portugal, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn, Zypern.
Stipendium von mindestens 700,00 € pro Monat (30 Tage) für physische Mobilität (siehe unten) sortiert nach Ländergruppen:
Partnerländer der Regionen 13 und 14: 750,-- € pro Monat: Andorra, Färöer-Inseln, Großbritannien, Monaco, San Marino, Schweiz, Vatikanstadt
Partnerländer der Regionen 1 bis 12: 700,00 € pro Monat: Alle Länder, die bisher nicht aufgeführt wurden, mit Ausnahme von Belarus, Nordkorea, Russland und Syrien. In diesen Ländern ist eine Förderung nicht möglich.
Sie können nur für die physische Mobilitätsphase ein Erasmus+ Stipendium erhalten. Wenn ein Teil Ihres Praktikums online stattfindet und von Deutschland aus absolviert werden kann, haben Sie für diesen Zeitraum keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung.
Erasmus+-Programmländer:
Unabhängig davon zählt für die Beantragung des Stipendiums die Gesamtdauer des Praktikums von mindestens 60 Tagen und maximal 6 Monate.
Erasmus+-Partnerländer:
Unabhängig davon zählt für die Beantragung des Stipendiums die Gesamtdauer des Praktikums von mindestens 60 Tagen und maximal 6 Monate.
Wenn Sie während Ihres Praktikums im Zielland von zu Hause aus arbeiten (Home Office), wird dies auf die physischen Teile des Mobilitätsprogramms angerechnet.
Ja, eine mehrmalige Förderung ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Mit dem Thema „Umwelt und Bekämpfung des Klimawandels“ möchte auch Erasmus Geförderte und Institutionen für Klimawandel und Umweltschutz sowie insbesondere für den ökologischen Fußabdruck, den Teilnehmende durch Mobilität erzeugen, sensibilisieren.
Unter „Green Travel“ sind Reisen zu verstehen, bei dem für den überwiegenden Teil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden.
Eine detaillierte Auflistung der möglichen Verkehrsmittel gibt es im Erasmus+ Programm nicht. So gelten auch Reisen mit dem Schiff als „Green Travel“, wenn der Standort ansonsten nur per Flugzeug zu erreichen ist (Bsp. Irland, Island usw.).
Die folgenden Verkehrsmittel werden vom DAAD als nachhaltig eingestuft:
Für Green-Travel gibt es eine Förderung von bis zu insgesamt 6 Reisetagen. Für nicht-grünes Reisen werden maximal 2 Reisetage gefördert. Dies gilt sowohl für Praktika in Erasmus+-Programmländer als auch für Praktika in Erasmus+-Partnerländer.
Mit der Beantragung verpflichten Sie sich, den Original-Nachweis der An-/Abreise für 5 Jahre aufzubewahren und/oder diesen auf Anfrage im International Office der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt zur Prüfung einzureichen.
Nachweis: z.B. Reisetickets. Die Kopien der Nachweise laden Sie nach der Mobilität in Mobility Online hoch.
Allgemeine Information
Zusätzlich zu Ihrer Erasmus+ Förderung können Sie u.U. ein Top-up für Teilnehmer/innen mit geringeren Chancen beantragen. Das Top-up beträgt 250,00 Euro pro Monat.
Achtung: Die Top-ups für Teilnehmer/innen mit geringeren Chancen sind nicht miteinander kombinierbar. Das heißt, auch wenn Sie mehrere der folgenden Bedingungen erfüllen, können Sie maximal einen Zuschuss von 250,00 Euro beantragen.
Top-up für Erstakademiker/innen
Dieses Top-Up können Studierende beantragen, von denen kein Erziehungs- oder Fürsorgeberechtigter einen akademischen Abschluss (FH oder Universität) erworben hat. Ein Meisterbrief wird in diesem Kontext NICHT als akademischer Abschluss gewertet. Im Ausland absolvierte Studiengänge eines Erziehungs- oder Fürsorgeberechtigten, die in Deutschland nicht als solche anerkannt werden (z.B. Physiotherapie), werden hingegen als akademischer Abschluss gewertet. Bei alleinerziehenden Eltern gilt diese Regelung nur für den jeweiligen Elternteil, bei dem das Kind lebt.
Nachweis: Ehrenwörtliche Erklärung Ihrer Erziehungs- oder Fürsorgeberechtigten (bei alleinerziehenden Eltern: des Elternteils).
Top-up für erwerbstätige Studierende
Studierende, die vor Antritt Ihres Auslandspraktikums für mindestens sechs Monate fortlaufend mit zeitlichem Bezug zur Mobilität einer Beschäftigung nachgegangen sind, die sie während ihres Auslandsaufenthalts nicht weiterführen können, sind berechtigt, dieses Top-Up zu beantragen. Dabei gilt:
Hinweis: Studierende, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben sowie duale / berufsbegleitende Studiengänge mit einem festen Gehalt, sind leider von der Beantragung ausgeschlossen (der DAAD diskutiert derzeit über eine Nachbesserung dieser Regelung).
Nachweis: Gehaltsabrechnung oder Steuerbescheinigung/Steuererklärung.
Top-up für Studierende mit Kind(ern)
Studierende, die für ein Auslandspraktikum mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können dieses Top-Up beantragen. Die Höhe ist dabei unabhängig von der Anzahl der Kinder. Mit der Beantragung dieses Top-Ups verpflichten Sie sich, einen Nachweis einzureichen, dass das Kind zu Ihnen gehört und mit Ihnen reisen wird. Die zusätzlichen Mittel können auch für Paare gewährt werden. Die Doppelförderung eines Kindes ist jedoch ausgeschlossen.
Hinweis: Studierende mit Kind(ern) können alternativ einen Realkostenantrag stellen. In diesem Fall müssen die Realkosten vollständig durch Belege nachgewiesen werden. Sollten Sie einen Realkostenantrag stellen wollen, setzen Sie sich bitte mindestens drei Monate vor Antritt der Mobilität mit dem International Office der KU in Verbindung.
Nachweis: Kopie der Geburtsurkunde sowie Reiseticket des Kindes.
Top-up für Studierende mit Schwerbehinderungoder chronischer Erkrankung
Studierende mit mit Schwerbehinderung sowie Studierende mit einer chronischen Erkrankung, welche mit einem finanziellen Mehrbedarf im Ausland verbunden ist, können dieses Top-Up beantragen. Mit der Beantragung dieses Top-Ups verpflichten Sie sich, einen Nachweis Ihrer Behinderung oder chronischen Erkrankung einzureichen (z.B. bestätigendes ärztliches Attest oder Schwerbehindertenausweis). Im Falle einer chronischen Erkrankung muss aus dem ärztlichen Attest hervorgehen, dass Ihnen durch diese ein finanzieller Mehraufwand im Ausland entsteht.
Hinweis: Studierende mit einer Schwerbehinderungoder chronischen Erkrankung können alternativ einen Realkostenantrag stellen. In diesem Fall müssen die Realkosten vollständig durch Belege nachgewiesen werden. Sollten Sie einen Realkostenantrag stellen wollen, setzen Sie sich bitte mindestens drei Monate vor Antritt der Mobilität mit dem International Office der KU in Verbindung.
Nachweis:
Art des Praktikums: Vollzeit oder Teaching Assistant, fakultative sowie Pflicht-Praktika möglich
Praktika in folgenden Bereichen werden gefördert (Beispiele):
Nicht gefördert werden Praktika in
Praktika können in 33 teilnehmende Programmländer über Erasmus+ gefördert werden.
Praktika können zusätzlich in teilnehmende Partnerländer über Erasmus+ gefördert werden.
Wichtig:
Suchen Sie nach einem Praktikum in einem der Förderländer, das in sinnvollem Zusammenhang mit Ihrem Studium steht und grundsätzlich den Richtlinien des Programms entspricht. Wir empfehlen sich mindestens 6 Monate vor Praktikumsbeginn darum zu kümmern. Die Servicestelle hilft Ihnen bei der Praktikumssuche gerne weiter.
Erarbeiten Sie zusammen mit der Praktikumseinrichtung die Praktikumsinhalte. Diese müssen schriftlich im Learning Agreement for Traineeships (Vorlage siehe unten unter Dokumente und Downloads) festgehalten werden.
Sprechen Sie die Praktikumsinhalte auch mit Ihrem Studiengangskoordinator bzw. einem Dozenten ab, der das Praktikum akademisch betreut („Akademischer Koordinator“) und ebenfalls das Learning Agreement for Traineeships unterschreibt („Academic coordinator at the Sending Institution“). Unterschreiben Sie das vollständig ausgefüllte Learning Agreement for Traineeships selber und holen Sie die Unterschrift der Praktikumseinrichtung ein. Dies ist elektronisch, d.h. per E-Mail möglich.
Zum weiteren Vorgehen bzgl. der Form der akademischen Anerkennung (Pflichtpraktikum=ECTS, freiwilliges Praktikum= Eintrag ins Diploma Supplement), die Sie für das Erasmus+ Praktikum erhalten wollen, wenden Sie sich an den Prüfungsausschuss in Ihrem Studiengang. Lassen Sie das Learning Agreement for Traineeships nach Rücksendung durch die Praktikumseinrichtung auch vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses in Ihrem Studiengang unterzeichnen, der/die das Praktikum akademisch anerkennt. Die Liste der Prüfungsausschüsse finden Sie hier. Wichtig: Freiwillige Praktika müssen nicht vom Prüfungsamt unterschrieben werden.
Laden Sie alle Bewerbungsunterlagen in Mobility-Online hoch:
Nach Prüfung der Bewerbungsunterlagen wird der Aufenthaltszuschuss kalkuliert, die Zuschussvereinbarung (Grant Agreement) von der Servicestelle IP ausgestellt und Ihnen per E-Mail zugesendet. Unterzeichnen Sie das Grant Agreement und laden Sie dieses in Mobility-Online hoch.
Zunächst werden Ihnen 80% der Gesamtfördersumme ausbezahlt.
Inhaltliche und formale Änderungen des Praktikums, d.h. Änderungen des Learning Agreements, die sich nach Praktikumsbeginn ergeben, müssen umgehend schriftlich vereinbart werden.
Bitte informieren Sie uns darüber in der Kurzevaluierung zwei Wochen nach Praktikumsbeginn schriftlich per E-Mail an praktika-international(at)ku.de bzw. unmittelbar, nachdem Sie Kenntnis von der Änderung erhalten haben.
Änderungen des Learning Agreement for Traineeships sind schriftlich von allen Beteiligten per Unterschrift zu bestätigen. Dazu nutzen Sie die Änderungsvorlage im "Learning Agreement for Traineeships" (siehe Downloadbereich).
Jede Verlängerung des Erasmus+ Praktikums muss spätestens 30 Tage vor Ablauf des ursprünglich vereinbarten Aufenthaltes von Ihnen formlos per E-Mail an praktika-international(at)ku.de beantragt werden. Der Verlängerungszeitraum muss sich unmittelbar an den laufenden Aufenthalt anschließen und darf auch nicht die maximale Förderhöchstdauer (12 Monate) überschreiten.
Bitte reichen Sie zwei Wochen nach Praktikumsbeginn eine Kurzevaluierung ein (Upload in Mobility-Online) und informieren Sie darin stichpunktartig zu:
Nach Ablauf der Hälfte des Praktikumszeitraums reichen Sie bitte einen kurzen Zwischenbericht (1,5-2 Seiten) ein (Upload in Mobility-Online). Dieser enthält folgende Aspekte:
Nach Abschluss des Praktikums müssen Sie innerhalb von vier Wochen zur Auszahlung der Restsumme des Stipendiums folgende Unterlagen bei der Servicestelle IP einreichen (Upload in Mobility-Online):
Unmittelbar nach Beendigung des Praktikums muss an der EU-Survey-Onlineumfrage (kein Upload in Mobility-Online) teilgenommen werden: Die Zugangsdaten erhalten Sie per Mail. Achtung: Es kann vorkommen, dass die Mail in Ihrem Spam-Ordner landet. Die Teilnahme an der Umfrage ist verpflichtend.
Wie im Grant Agreement vereinbart, werden Ihnen die im Ausland erbrachten Leistungen an der Heimathochschule voll anerkannt. Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass Sie dies selbstständig beim Prüfungsamt (Diploma Supplement) bzw. beim Prüfungsausschuss (ECTS) beantragen. Die Anerkennung erfolgt durch:
Im Falle einer Nichtanerkennung wenden Sie sich an die Beschwerdestelle.
Erasmus+ Auslandspraktikum (SMP):
Allgemeine Dokumente und Informationen zum Erasmus+ Programm: