Erasmus+ - Praktikumsförderung (SMP)

Europafähnchen im Sonnenlicht
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Den aktuellen Flyer der NA DAAD mit einer Informationsübersicht zum "Erasmus+-Studium und Praktikum" finden Sie hier.

 

Fragen zu Erasmus+ für Praktika?

Schreiben Sie eine E-Mail an praktika-international(at)ku.de.

Das Wichtigste im Überblick

Förderfähige Personen

  • Alle an der KU regulär immatrikulierten ("degree seeking") oder graduierten Studierenden & eingeschriebene Doktoranden unabhängig von der jeweiligen Nationalität.
  • "Exchange Students" können nicht gefördert werden.
  • Studierende aller Fachrichtungen ab dem 1. Semester

Leistungen

Monatliche Förderhöhen 2023/24

Stipendium von mind. 640,00€ pro Monat (30 Tage) für die physische Mobilität (s.u.) nach Ländergruppen:

Stipendienrate pro Monat (30 Tage) nach Ländergruppen:

Ländergruppe 1: 750,00,- Euro monatlich: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden.

Ländergruppe 2: 690,00,- Euro monatlich: Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern.

Ländergruppe 3: 640,00,- Euro monatlich): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Republik Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn.

Allgemeine Hinweise zum Leistungsbezug
  • Die Förderung wird in zwei Raten (70% / 30%) ausgezahlt. Der endgültige Förderbetrag wird nach Abschluss des Praktikums festgestellt.
  • Praktikumsentgelt wird nicht angerechnet
  • bis zu 300,00€ ist das Erasmus-Praktikumsstipendium auch anrechnungsfrei auf das BAföG      
  • bei Abschluss eines Learning Agreements für Traineeships volle Anerkennung durch die Hochschule: Pflichtpraktika (ECTS) bzw. Eintrag im Diploma Supplement (Freiwillige Praktika)
Physische/virtuelle Mobilitätsphase

Sie können eine Erasmus+ Förderung ausschließlich für die physische Mobilitätsphase erhalten. Sollte ein Teil Ihres Praktikums virtuell von Deutschland aus stattfinden, können Sie für diesen Zeitraum nicht finanziell gefördert werden. Für die Beantragung des Stipendiums zählt trotzdem die Gesamtdauer des Praktikums von mindestens 60 Tagen und maximal 12 Monaten. Wenn Sie sich im Praktikum vor Ort im Home Office befinden, zählt dies als physische Mobilität.

Mehrmalige Förderung

Ja, eine mehrmalige Förderung ist unter folgenden Bedingungen möglich:

  • Bis zur maximalen Laufzeit von 12 Fördermonaten je Studienphase (Bachelor, Master, Doktorat) können Studierende mehrere Studien- und Praktikumsaufenthalte absolvieren bzw. 24 Monate für einzügige Studiengänge (Staatsexamen etc.)
  • Für jede (erneute) Förderung gilt die Mindestdauer von 2 Monaten bei Praktika und 3 Monaten für Studienaufenthalte (Ausnahme: Trimester).

Sonderförderung / Top-Up

Grünes Reisen

Mit dem Thema „Umwelt und Bekämpfung des Klimawandels“ möchte auch Erasmus Geförderte und Institutionen für Klimawandel und Umweltschutz sowie insbesondere für den ökologischen Fußabdruck, den Teilnehmende durch Mobilität erzeugen, sensibilisieren.

Unter „Green Travel“ sind Reisen zu verstehen, bei dem für den überwiegenden Teil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden.

Eine detaillierte Auflistung der möglichen Verkehrsmittel gibt es im Erasmus+ Programm nicht. So gelten auch Reisen mit dem Schiff als „Green Travel“, wenn der Standort ansonsten nur per Flugzeug zu erreichen ist (Bsp. Irland, Island usw.).

Die folgenden Verkehrsmittel werden vom DAAD als nachhaltig eingestuft:

  • Zug
  • Fahrgemeinschaft
  • Bus
  • Fahrrad
  • Zu Fuß
  • Schiff

Die Höhe der Förderung beträgt einmalig 50,00 €. Zusätzlich werden bis zu sechs Reisetage gefördert.

Mit der Beantragung verpflichten Sie sich, den Original-Nachweis der An-/Abreise für 5 Jahre aufzubewahren und/oder diesen auf Anfrage im International Office der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt zur Prüfung einzureichen.

Nachweis: z.B. Reisetickets. Die Kopien der Nachweise laden Sie nach der Mobilität in Mobility Online hoch.

Teilnehmer/innen mit geringeren Chancen

Für Praktika ab 01.11.2023 bzw. die nach dem 01.11.2023 enden:

Allgemeine Information

Zusätzlich zu Ihrer Erasmus+ Förderung können Sie u.U. ein Top-up für Teilnehmer/innen mit geringeren Chancen beantragen. Das Top-up beträgt 250,00 Euro pro Monat.

Achtung: Die Top-ups für Teilnehmer/innen mit geringeren Chancen sind nicht miteinander kombinierbar. Das heißt, auch wenn Sie mehrere der folgenden Bedingungen erfüllen, können Sie maximal einen Zuschuss von 250,00 Euro beantragen.

Top-up für Erstakademiker/innen

Dieses Top-Up können Studierende beantragen, von denen kein Erziehungs- oder Fürsorgeberechtigter einen akademischen Abschluss (FH oder Universität) erworben hat. Ein Meisterbrief wird in diesem Kontext NICHT als akademischer Abschluss gewertet. Im Ausland absolvierte Studiengänge eines Erziehungs- oder Fürsorgeberechtigten, die in Deutschland nicht als solche anerkannt werden (z.B. Physiotherapie), werden hingegen als akademischer Abschluss gewertet. Bei alleinerziehenden Eltern gilt diese Regelung nur für den jeweiligen Elternteil, bei dem das Kind lebt.

Nachweis: Ehrenwörtliche Erklärung Ihrer Erziehungs- oder Fürsorgeberechtigten (bei alleinerziehenden Eltern: des Elternteils).

Top-up für erwerbstätige Studierende

Studierende, die vor Antritt Ihres Auslandspraktikums für mindestens sechs Monate fortlaufend mit zeitlichem Bezug zur Mobilität einer Beschäftigung nachgegangen sind, die sie während ihres Auslandsaufenthalts nicht weiterführen können, sind berechtigt, dieses Top-Up zu beantragen. Dabei gilt:

  • Monatlicher Verdienst zwischen 450,00 – 850,00 Euro (Nettoverdienst aller Tätigkeiten pro Monat aufaddiert; falls unterschiedlich gilt der Mittelwert aus sechs Monaten)
  • Ausübung: Mindestens 6 Monate fortlaufend, bis mindestens drei Monate vor Praktikumsbeginn
  • Eine Kündigung ist keine Voraussetzung – der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden.

Hinweis: Studierende, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben sowie duale / berufsbegleitende Studiengänge mit einem festen Gehalt, sind leider von der Beantragung ausgeschlossen (der DAAD diskutiert derzeit über eine Nachbesserung dieser Regelung).

Nachweis: Gehaltsabrechnung oder Steuerbescheinigung/Steuererklärung.

Top-up für Studierende mit Kind(ern)

Studierende, die für ein Auslandspraktikum mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können dieses Top-Up beantragen. Die Höhe ist dabei unabhängig von der Anzahl der Kinder. Mit der Beantragung dieses Top-Ups verpflichten Sie sich, einen Nachweis einzureichen, dass das Kind zu Ihnen gehört und mit Ihnen reisen wird. Die zusätzlichen Mittel können auch für Paare gewährt werden. Die Doppelförderung eines Kindes ist jedoch ausgeschlossen.

Hinweis: Studierende mit Kind(ern) können alternativ einen Realkostenantrag stellen. In diesem Fall müssen die Realkosten vollständig durch Belege nachgewiesen werden. Sollten Sie einen Realkostenantrag stellen wollen, setzen Sie sich bitte mindestens drei Monate vor Antritt der Mobilität mit dem International Office der KU in Verbindung.

Nachweis: Kopie der Geburtsurkunde sowie Reiseticket des Kindes.

Top-up für Studierende mit Behinderung (GdB von 20 oder mehr) oder chronischer Erkrankung

Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 oder mehr sowie Studierende mit einer chronischen Erkrankung, welche mit einem finanziellen Mehrbedarf im Ausland verbunden ist, können dieses Top-Up beantragen. Mit der Beantragung dieses Top-Ups verpflichten Sie sich, einen Nachweis Ihrer Behinderung oder chronischen Erkrankung einzureichen (z.B. bestätigendes ärztliches Attest oder Behindertenausweis). Im Falle einer chronischen Erkrankung muss aus dem ärztlichen Attest hervorgehen, dass Ihnen durch diese ein finanzieller Mehraufwand im Ausland entsteht.

Hinweis: Studierende mit einer Behinderung (GdB von 20 oder mehr) oder chronischen Erkrankung können alternativ einen Realkostenantrag stellen. In diesem Fall müssen die Realkosten vollständig durch Belege nachgewiesen werden. Sollten Sie einen Realkostenantrag stellen wollen, setzen Sie sich bitte mindestens drei Monate vor Antritt der Mobilität mit dem International Office der KU in Verbindung.

Nachweis:

  • Chronische Erkrankung: Ärztliches Attest, das bestätigt, dass Ihnen aufgrund Ihrer chronischen Erkrankung ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland entsteht. Die Art der Erkrankung sowie die Höhe des Mehrbedarfes müssen nicht vermerkt bzw. beziffert werden.
  • Behinderung (GdB von 20 oder mehr): Kopie des Behindertenausweises oder ärztliches Attest.

 

Welche Praktika werden (nicht) gefördert?

Art des Praktikums: Vollzeit oder Teaching Assistant, fakultative sowie Pflicht-Praktika möglich

Praktika in folgenden Bereichen werden gefördert (Beispiele):     

  • privatwirtschaftlichen und öffentlichen Unternehmen
  • Berufsbildungseinrichtungen
  • Forschungszentren
  • Kultureinrichtungen, Museen, (Hoch-)Schulen etc.
  • gemeinnützige Organisationen, Verbände, Nichtregierungsorganisationen, Stiftungen
  • Sozialpartner oder ein sonstiger Vertreter des Arbeitsmarktes (u. a. Handelskammern, Handwerks- oder Berufsverbände und Gewerkschaften)
  • Lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen

Nicht gefördert werden Praktika in

Mögliche Zielländer

Praktika können in den 34 teilnehmenden Programmländern über Erasmus+ gefördert werden.

Dauer des Praktikums

  • Praktikumsdauer mindestens 60 Tage; höchstens 12 Monate
  • nur Vollzeit-Praktikum oder Teaching-Assistant
  • mehrmalige Förderung von Praktika möglich, solange die Gesamtdauer nicht 12 Monate überschreitet (innerhalb eines Studienzyklus, z.B. Bachelor oder Master)

Wichtig:

  • Maximal 12 Monate Förderung durch Erasmus+ pro Studienzyklus (z.B. Bachelor oder Master) für Praktikum und/oder Studium
  • erneute Förderung für insg. 12 Monate Praktikum und/oder Studium nach Abschluss in neuem Studium möglich

Auswahlkriterien

  • Formalia (korrekt ausgefüllte, sowie vollständig und rechtzeitig vor Praktikumsbeginn abgegebene Bewerbungsunterlagen)
  • Studienleistungen (nicht schlechter als Notendurchschnitt 3,0)
  • nachgewiesene Sprachkenntnisse der Arbeitssprache (mind. B1)
  • Motivation
  • Learning Agreement for Traineeship mit Studienbezug
  • Zeitpunkt der Bewerbung ("first come, first served"), d.h. ggf. können Stipendiengelder bereits ausgeschöpft sein

COVID-19 & Brexit

COVID-19

Einige wichtige Informationen und FAQ zu Erasmus+-Auslandsaufenthalten in Zeiten der COVID-19-Krise finden Sie hier.

 

Praktika im Vereinigten Königreich

  • Unter Vorbehalt können von Praktika und/oder Studienaufenthalte im Vereinigten Königreich bis Mai 2023 durch Erasmus+ gefördert werden, allerdings nur noch zu den Förderraten des Projekts 2020 (555,- Euro/Monat für GB) und solange noch Gelder aus diesem Projekt zur Verfügung stehen.
  • Nach diesem Zeitpunkt ist eine Erasmus+-Förderung für Praktika im Vereinigten Königreich nicht mehr möglich, weil das Land nicht mehr am Erasmus+-Programm teilnimmt.
  • Für einen Praktikumsaufenthalt benötigen Sie seit dem 01. Januar 2021 ein Visum. Grundsätzliche Hinweise dazu finden Sie auf der Webseite des DAAD. Informieren Sie sich außerdem sorgfältig über das Temporary Work – Government Authorised Exchange visa (T5) sowie das für die Visumsbeantragung notwendige Certificate of Sponsorship.
  • Bitte informieren Sie sich bei Interesse an einer Erasmus+-Förderung für ein Praktikum in Großbritannien bei der Servicestelle Internationale Praktika (praktika-international(at)ku.de).

Bewerbungsverfahren

Bewerbung

  • Jederzeit möglich über KU Mobility Online: folgen Sie bitte den Instruktionen unter Erasmus+ Bewerbungsverfahren. Sie können ausschließlich über den hier eingebundenen Link zu Mobility Online eine neue SMP-Bewerbung erstellen. Wichtig: vor der Bewerbung alle Hinweise genau durchlesen!
  • Vollständige Bewerbungsunterlagen müssen spätestens eine Woche vor Praktikumsbeginn in Mobility Online hochgeladen sein
  • Vollständiger Antrag inkl. Grant Agreement muss vor Praktikumsbeginn über Mobility Online eingereicht werden

 

Notwendige Dokumente für die Bewerbung

Alle Dokumente müssen in Mobility Online nach erfolgter Bewerbung und Vervollständigung der Personenstammdaten hochgeladen werden. Im folgenden finden Sie die Übersicht der vorzubereitenden Dokumente für den Upload:

 

Dokumente und Downloads

Erasmus+ Auslandspraktikum (SMP):

 

Allgemeine Dokumente und Informationen zum Erasmus+ Programm: