Erasmus+ - Praktikumsförderung (SMP)

Europafähnchen im Sonnenlicht
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Den aktuellen Flyer der NA DAAD mit einer Informationsübersicht zum "Erasmus+-Studium und Praktikum" finden Sie hier.

 

Fragen zu Erasmus+ für Praktika?

Schreiben Sie eine E-Mail an praktika-international(at)ku.de.

Das Wichtigste im Überblick

Förderfähige Personen

  • Alle an der KU regulär immatrikulierten ("degree seeking") unabhängig von der jeweiligen Nationalität
    Wichtig: "Exchange Students" können nicht gefördert werden
  • Studierende aller Fachrichtungen ab dem 1. Semester
  • Graduierten Studierenden (innerhalb von 12 Monaten nach Studienabschluss, wenn Antrag und Bewilligung vor der Exmatrikulation erfolgt sind)
  • Eingeschriebene Doktoranden

Leistungen

Monatliche Finanzierungsbeträge Erasmus+-Programmländer

Für Praktika bis Projektjahr 2023/2024 (Praktika, die am oder nach dem 01. November 2023 beginnen oder enden): 
Hinweis: es können Stipendien nur so lange bewilligt werden, wie Gelder verfügbar sind!


Stipendium von mindestens 640,00 € pro Monat (30 Tage) für physische Mobilität (siehe unten) sortiert nach Ländergruppen:

Stipendiensatz pro Monat (30 Tage) sortiert nach Ländergruppen:

Ländergruppe 1: 750,00 € pro Monat: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden.

Ländergruppe 2: 690,00 € pro Monat: Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern.

Ländergruppe 3: 640,00 € pro Monat: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn.

Für Praktika, ab Projektjahr 2024/2025:

Stipendium von mindestens 690,00 € pro Monat (30 Tage) für physische Mobilität (siehe unten) sortiert nach Ländergruppen:

Stipendiensatz pro Monat (30 Tage) sortiert nach Ländergruppen:

Ländergruppe 1: 750,00 € pro Monat: Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Italien, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden.

Ländergruppe 2 und 3: 690,00 € pro Monat: Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Nordmazedonien, Polen, Portugal, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn, Zypern.
 

 

 

Monatliche Finanzierungsbeträge Erasmus+-Partnerländer

Für Praktika, ab Projektjahr 2024/2025 (beginnend ab 01.01.2025):

Stipendium von mindestens 700,00 € pro Monat (30 Tage) für physische Mobilität (siehe unten) sortiert nach Ländergruppen:

Partnerländer der Regionen 13 und 14: 750,-- € pro Monat: Andorra, Färöer-Inseln, Großbritannien, Monaco, San Marino, Schweiz, Vatikanstadt

Partnerländer der Regionen 1 bis 12: 700,00 € pro Monat: Alle Länder, die bisher nicht aufgeführt wurden.

 

 

 

Allgemeine Informationen über den Erhalt von Zahlungen
  • Das Stipendium wird in zwei Raten ausgezahlt (70% / 30%). Die endgültige Höhe der Förderung wird nach Abschluss des Praktikums festgelegt.
  • Ein für das Praktikum gezahltes Praktikumsentgelt wird nicht angerechnet.
  • Bis zu einem Betrag von 300,00 € wird auch die Erasmus-Praktikumsvergütung nicht auf Ihr BAföG angerechnet
  • Bei Abschluss eines Learning Agreements für Praktika: volle Anerkennung durch die Universität entweder als Pflichtpraktikum (ECTS-Credits) oder Eintrag in das Diploma Supplement (freiwilliges Praktikum)
Phase der physischen/online Mobilität

Sie können nur für die physische Mobilitätsphase ein Erasmus+ Stipendium erhalten. Wenn ein Teil Ihres Praktikums online stattfindet und von Deutschland aus absolviert werden kann, haben Sie für diesen Zeitraum keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung.

Erasmus+-Programmländer:
Unabhängig davon zählt für die Beantragung des Stipendiums die Gesamtdauer des Praktikums von mindestens 60 Tagen und ohne Höchstgrenze für die Dauer.

Erasmus+-Partnerländer:
Unabhängig davon zählt für die Beantragung des Stipendiums die Gesamtdauer des Praktikums von mindestens 60 Tagen und maximal 6 Monate.

Wenn Sie während Ihres Praktikums im Zielland von zu Hause aus arbeiten (Home Office), wird dies auf die physischen Teile des Mobilitätsprogramms angerechnet.

Unterstützung mehrmals erhalten

Ja, eine mehrmalige Förderung ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • eine mehrmalige Förderung von Praktika in Erasmus+ Programmländer ist möglich, solange die Gesamtdauer nicht 12 Monate überschreitet (innerhalb eines Studienzyklus, z.B. Bachelor oder Master, bzw. nach Abschluss in neuem Studium)
  • eine mehrmalige Förderung von Praktika in Erasmus+ Partnerländer ist nicht möglich

Sonderförderung / Top-Up

Reisekosten und Grünes Reisen

Mit dem Thema „Umwelt und Bekämpfung des Klimawandels“ möchte auch Erasmus Geförderte und Institutionen für Klimawandel und Umweltschutz sowie insbesondere für den ökologischen Fußabdruck, den Teilnehmende durch Mobilität erzeugen, sensibilisieren.

Unter „Green Travel“ sind Reisen zu verstehen, bei dem für den überwiegenden Teil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden.

Eine detaillierte Auflistung der möglichen Verkehrsmittel gibt es im Erasmus+ Programm nicht. So gelten auch Reisen mit dem Schiff als „Green Travel“, wenn der Standort ansonsten nur per Flugzeug zu erreichen ist (Bsp. Irland, Island usw.).

Die folgenden Verkehrsmittel werden vom DAAD als nachhaltig eingestuft:

  • Zug
  • Fahrgemeinschaft
  • Bus
  • Fahrrad
  • Zu Fuß
  • Schiff

Für Projektjahr 2023/2024: Die Höhe der Förderung für Green-Travel beträgt einmalig 50,00 €. Zusätzlich werden bis zu vier Reisetage gefördert.
Ab Projektjahr 2024/2025: Die einmalige Förderung von 50,00 € entfällt. Hier gibt es eine Förderung von bis zu insgesamt 6 sechs Reisetagen für Green-Travel.
Allgemein werden 2 Reisetage bei einer Standardreise gefördert. Dies gilt sowohl für Praktika in Erasmus+-Programmländer als auch für Praktika in Erasmus+-Partnerländer.

Mit der Beantragung verpflichten Sie sich, den Original-Nachweis der An-/Abreise für 5 Jahre aufzubewahren und/oder diesen auf Anfrage im International Office der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt zur Prüfung einzureichen.

Nachweis: z.B. Reisetickets. Die Kopien der Nachweise laden Sie nach der Mobilität in Mobility Online hoch.

Studierende, deren Auslandspraktikum in einem Partnerland der Regionen 1 bis 12 stattfindet, erhalten zusätzlich zu den Reisetagen einen Reisekostenzuschuss nach dieser Tabelle.

 

Teilnehmer/innen mit geringeren Chancen

Für Praktika ab 01.11.2023 bzw. die nach dem 01.11.2023 enden bzw. ab Projektjahr 2024/2025. Folgendes gilt für die Förderung von Praktika in Erasmus+-Programmländer:

Allgemeine Information

Zusätzlich zu Ihrer Erasmus+ Förderung können Sie u.U. ein Top-up für Teilnehmer/innen mit geringeren Chancen beantragen. Das Top-up beträgt 250,00 Euro pro Monat.

Achtung: Die Top-ups für Teilnehmer/innen mit geringeren Chancen sind nicht miteinander kombinierbar. Das heißt, auch wenn Sie mehrere der folgenden Bedingungen erfüllen, können Sie maximal einen Zuschuss von 250,00 Euro beantragen.

Top-up für Erstakademiker/innen

Dieses Top-Up können Studierende beantragen, von denen kein Erziehungs- oder Fürsorgeberechtigter einen akademischen Abschluss (FH oder Universität) erworben hat. Ein Meisterbrief wird in diesem Kontext NICHT als akademischer Abschluss gewertet. Im Ausland absolvierte Studiengänge eines Erziehungs- oder Fürsorgeberechtigten, die in Deutschland nicht als solche anerkannt werden (z.B. Physiotherapie), werden hingegen als akademischer Abschluss gewertet. Bei alleinerziehenden Eltern gilt diese Regelung nur für den jeweiligen Elternteil, bei dem das Kind lebt.

Nachweis: Ehrenwörtliche Erklärung Ihrer Erziehungs- oder Fürsorgeberechtigten (bei alleinerziehenden Eltern: des Elternteils).

Top-up für erwerbstätige Studierende

Studierende, die vor Antritt Ihres Auslandspraktikums für mindestens sechs Monate fortlaufend mit zeitlichem Bezug zur Mobilität einer Beschäftigung nachgegangen sind, die sie während ihres Auslandsaufenthalts nicht weiterführen können, sind berechtigt, dieses Top-Up zu beantragen. Dabei gilt:

  • Monatlicher Verdienst zwischen 450,00 – 850,00 Euro (für Projektjahr 2023/2024) bzw. 520,00 – 850,00 Euro (ab Projektjahr 2024/2025). Hierbei wird der Nettoverdienst aller Tätigkeiten pro Monat aufaddiert; falls unterschiedlich gilt der Mittelwert aus sechs Monaten. 
  • Ausübung: Mindestens 6 Monate fortlaufend, bis mindestens drei Monate vor Praktikumsbeginn
  • Eine Kündigung ist keine Voraussetzung – der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden.

Hinweis: Studierende, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben sowie duale / berufsbegleitende Studiengänge mit einem festen Gehalt, sind leider von der Beantragung ausgeschlossen (der DAAD diskutiert derzeit über eine Nachbesserung dieser Regelung).

Nachweis: Gehaltsabrechnung oder Steuerbescheinigung/Steuererklärung.

Top-up für Studierende mit Kind(ern)

Studierende, die für ein Auslandspraktikum mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können dieses Top-Up beantragen. Die Höhe ist dabei unabhängig von der Anzahl der Kinder. Mit der Beantragung dieses Top-Ups verpflichten Sie sich, einen Nachweis einzureichen, dass das Kind zu Ihnen gehört und mit Ihnen reisen wird. Die zusätzlichen Mittel können auch für Paare gewährt werden. Die Doppelförderung eines Kindes ist jedoch ausgeschlossen.

Hinweis: Studierende mit Kind(ern) können alternativ einen Realkostenantrag stellen. In diesem Fall müssen die Realkosten vollständig durch Belege nachgewiesen werden. Sollten Sie einen Realkostenantrag stellen wollen, setzen Sie sich bitte mindestens drei Monate vor Antritt der Mobilität mit dem International Office der KU in Verbindung.

Nachweis: Kopie der Geburtsurkunde sowie Reiseticket des Kindes.

Top-up für Studierende mit Behinderung (GdB von 20 oder mehr) oder chronischer Erkrankung

Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 oder mehr sowie Studierende mit einer chronischen Erkrankung, welche mit einem finanziellen Mehrbedarf im Ausland verbunden ist, können dieses Top-Up beantragen. Mit der Beantragung dieses Top-Ups verpflichten Sie sich, einen Nachweis Ihrer Behinderung oder chronischen Erkrankung einzureichen (z.B. bestätigendes ärztliches Attest oder Behindertenausweis). Im Falle einer chronischen Erkrankung muss aus dem ärztlichen Attest hervorgehen, dass Ihnen durch diese ein finanzieller Mehraufwand im Ausland entsteht.

Hinweis: Studierende mit einer Behinderung (GdB von 20 oder mehr) oder chronischen Erkrankung können alternativ einen Realkostenantrag stellen. In diesem Fall müssen die Realkosten vollständig durch Belege nachgewiesen werden. Sollten Sie einen Realkostenantrag stellen wollen, setzen Sie sich bitte mindestens drei Monate vor Antritt der Mobilität mit dem International Office der KU in Verbindung.

Nachweis:

  • Chronische Erkrankung: Ärztliches Attest, das bestätigt, dass Ihnen aufgrund Ihrer chronischen Erkrankung ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland entsteht. Die Art der Erkrankung sowie die Höhe des Mehrbedarfes müssen nicht vermerkt bzw. beziffert werden.
  • Behinderung (GdB von 20 oder mehr): Kopie des Behindertenausweises oder ärztliches Attest.

 

Welche Praktika werden (nicht) gefördert?

Art des Praktikums: Vollzeit oder Teaching Assistant, fakultative sowie Pflicht-Praktika möglich

Praktika in folgenden Bereichen werden gefördert (Beispiele):     

  • privatwirtschaftlichen und öffentlichen Unternehmen
  • Berufsbildungseinrichtungen
  • Forschungszentren
  • Kultureinrichtungen, Museen, (Hoch-)Schulen etc.
  • gemeinnützige Organisationen, Verbände, Nichtregierungsorganisationen, Stiftungen
  • Sozialpartner oder ein sonstiger Vertreter des Arbeitsmarktes (u. a. Handelskammern, Handwerks- oder Berufsverbände und Gewerkschaften)
  • Lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen

Nicht gefördert werden Praktika in

Mögliche Zielländer

Praktika können in 33 teilnehmende Programmländer über Erasmus+ gefördert werden.

Praktika können zusätzlich in teilnehmende Partnerländer über Erasmus+ gefördert werden.

Dauer des Praktikums

  • Praktikumsdauer mindestens 60 Tage; unbegrenzt für Programmländer bzw. 6 Monate für Partnerländer
  • nur Vollzeit-Praktikum oder Teaching-Assistant

Wichtig:

  • eine mehrmalige Förderung von Praktika in Erasmus+ Programmländer ist möglich, solange die Gesamtdauer nicht 12 Monate überschreitet (innerhalb eines Studienzyklus, z.B. Bachelor oder Master, bzw. nach Abschluss in neuem Studium)
  • eine mehrmalige Förderung von Praktika in Erasmus+ Partnerländer ist nicht möglich
  • Für eingeschriebene Doktoranden sind neben Langzeit-Forschungspraktika (2 bis 12 Monate) auch Kurzzeitaufenthalte im Ausland (5 bis 30 Tage) möglich.

Auswahlkriterien

  • Formalia (korrekt ausgefüllte, sowie vollständig und rechtzeitig vor Praktikumsbeginn abgegebene Bewerbungsunterlagen)
  • Studienleistungen nicht schlechter als Notendurchschnitt 3,0 (für Stipendien in Erasmus+-Programmländer), bzw. 2,3 ab 01.01.2025 (für Stipendien in Erasmus+ Partnerländer)
  • Motivation
  • Learning Agreement for Traineeship mit Studienbezug
  • Zeitpunkt der Bewerbung ("first come, first served"). Für Projektjahr 2023/2024: hier können Stipendien nur so lange bewilligt werden, wie Gelder verfügbar sind. Sobald diese Mittel erschöpft sind, startet das neue Projektjahr 2024/25.

Bewerbungsverfahren

Bewerbung

  • Jederzeit möglich über KU Mobility-Online: folgen Sie bitte den Instruktionen unter Erasmus+ Bewerbungsverfahren. Sie können ausschließlich über den hier eingebundenen Link zu Mobility-Online eine neue SMP-Bewerbung erstellen. Wichtig: vor der Bewerbung alle Hinweise genau durchlesen!
  • Vollständige Bewerbungsunterlagen müssen spätestens eine Woche vor Praktikumsbeginn in Mobility-Online hochgeladen sein
  • Vollständiger Antrag inkl. Grant Agreement muss vor Praktikumsbeginn über Mobility-Online eingereicht werden

 

Notwendige Dokumente für die Bewerbung

Alle Dokumente müssen in Mobility-Online nach erfolgter Bewerbung und Vervollständigung der Personenstammdaten hochgeladen werden. Im folgenden finden Sie die Übersicht der vorzubereitenden Dokumente für den Upload:

 

Dokumente und Downloads

Erasmus+ Auslandspraktikum (SMP):

 

Allgemeine Dokumente und Informationen zum Erasmus+ Programm: