Unter dem Bildungsprogramm Erasmus+ haben Promovierende der KU die Möglichkeit, für ein Auslandspraktikum einen Zuschuss zu erhalten. Hierbei gibt es Kurzzeit- und Langzeitpraktika.
Stipendium von mindestens 690,00 € pro Monat (30 Tage) für physische Mobilität (siehe unten) sortiert nach Ländergruppen:
Stipendiensatz pro Monat (30 Tage) sortiert nach Ländergruppen:
Ländergruppe 1: 750,00 € pro Monat: Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Italien, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden.
Ländergruppe 2 und 3: 690,00 € pro Monat: Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Nordmazedonien, Polen, Portugal, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn, Zypern.
Stipendium von mindestens 700,00 € pro Monat (30 Tage) für physische Mobilität (siehe unten) sortiert nach Ländergruppen:
Partnerländer der Regionen 13 und 14: 750,-- € pro Monat: Andorra, Färöer-Inseln, Großbritannien, Monaco, San Marino, Schweiz, Vatikanstadt
Partnerländer der Regionen 1 bis 12: 700,00 € pro Monat: Alle Länder, die bisher nicht aufgeführt wurden, mit Ausnahme von Belarus, Nordkorea, Russland und Syrien. In diesen Ländern ist eine Förderung nicht möglich.
Sie können nur für die physische Mobilitätsphase ein Erasmus+ Stipendium erhalten. Wenn ein Teil Ihres Praktikums online stattfindet und von Deutschland aus absolviert werden kann, haben Sie für diesen Zeitraum keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung.
Unabhängig davon zählt für die Beantragung des Stipendiums die Gesamtdauer des Praktikums von mindestens 60 Tagen und maximal 6 Monaten (Langzeitpraktika), bzw. mindestens 5 Tagen und maximal 30 Tagen (Kurzzeitpraktika) .
Wenn Sie während Ihres Praktikums im Zielland von zu Hause aus arbeiten (Home Office), wird dies auf die physischen Teile des Mobilitätsprogramms angerechnet.
Ja, eine mehrmalige Förderung ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Mit dem Thema „Umwelt und Bekämpfung des Klimawandels“ möchte auch Erasmus Geförderte und Institutionen für Klimawandel und Umweltschutz sowie insbesondere für den ökologischen Fußabdruck, den Teilnehmende durch Mobilität erzeugen, sensibilisieren.
Unter „Green Travel“ sind Reisen zu verstehen, bei dem für den überwiegenden Teil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden.
Eine detaillierte Auflistung der möglichen Verkehrsmittel gibt es im Erasmus+ Programm nicht. So gelten auch Reisen mit dem Schiff als „Green Travel“, wenn der Standort ansonsten nur per Flugzeug zu erreichen ist (Bsp. Irland, Island usw.).
Die folgenden Verkehrsmittel werden im Erasmus+ Programm als nachhaltig eingestuft:
Für Green-Travel gibt es eine Förderung von bis zu insgesamt 6 Reisetagen. Für nicht-grünes Reisen werden maximal 2 Reisetage gefördert. Dies gilt sowohl für Praktika in Erasmus+-Programmländer als auch für Praktika in Erasmus+-Partnerländer.
Mit der Beantragung verpflichten Sie sich, den Original-Nachweis der An-/Abreise für 5 Jahre aufzubewahren und diesen auf Anfrage im International Office der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt zur Prüfung einzureichen.
Nachweis: z.B. Reisetickets. Die Kopien der Nachweise laden Sie nach der Mobilität in Mobility-Online hoch.
Allgemeine Information
Zusätzlich zu Ihrer Erasmus+ Förderung können Sie u.U. ein Top-up für Teilnehmer/innen mit geringeren Chancen beantragen. Das Top-up beträgt 250,00 Euro pro Monat für Langzeitaufenhalte und bis zu 150 Euro pro Monat für Kurzzeitaufenthalte.
Achtung: Die Top-ups für Teilnehmer/innen mit geringeren Chancen sind nicht miteinander kombinierbar. Das heißt, auch wenn Sie mehrere der folgenden Bedingungen erfüllen, können Sie maximal einen Zuschuss erhalten.
Top-up für Erstakademiker/innen
Dieses Top-Up können Promovierende beantragen, von denen kein Elternteil (bzw. Erziehungs- oder Fürsorgeberechtigter) einen akademischen Abschluss (FH oder Universität) erworben hat. Ein Meisterbrief wird in diesem Kontext NICHT als akademischer Abschluss gewertet. Bei alleinerziehenden Eltern gilt diese Regelung nur für den jeweiligen Elternteil, bei dem das Kind gelebt hat.
Nachweis: Ehrenwörtliche Erklärung Ihrer Eltern, bzw. Erziehungs- oder Fürsorgeberechtigten (bei alleinerziehenden Eltern: des Elternteils).
Top-up für erwerbstätige Promovierende
Promovierende, die vor Antritt Ihres Auslandspraktikums für mindestens sechs Monate fortlaufend mit zeitlichem Bezug zur Mobilität einer Beschäftigung nachgegangen sind, die sie während ihres Auslandsaufenthalts nicht weiterführen können, sind berechtigt, dieses Top-Up zu beantragen. Dabei gilt:
Hinweis: Promovierende, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben, sind leider von der Beantragung ausgeschlossen (der DAAD diskutiert derzeit über eine Nachbesserung dieser Regelung).
Nachweis: Gehaltsabrechnung oder Steuerbescheinigung/Steuererklärung.
Top-up für Promovierende mit Kind(ern)
Promovierende, die für ein Auslandspraktikum mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können dieses Top-Up beantragen. Die Höhe ist dabei unabhängig von der Anzahl der Kinder. Mit der Beantragung dieses Top-Ups verpflichten Sie sich, einen Nachweis einzureichen, dass das Kind zu Ihnen gehört und mit Ihnen reisen wird. Die zusätzlichen Mittel können auch für Paare gewährt werden. Die Doppelförderung eines Kindes ist jedoch ausgeschlossen.
Hinweis: Promovierende mit Kind(ern) können alternativ einen Realkostenantrag stellen. In diesem Fall müssen die Realkosten vollständig durch Belege nachgewiesen werden. Sollten Sie einen Realkostenantrag stellen wollen, setzen Sie sich bitte mindestens drei Monate vor Antritt der Mobilität mit dem International Office der KU in Verbindung.
Nachweis: Kopie der Geburtsurkunde sowie Reiseticket des Kindes.
Top-up für Promovierende mit Schwerbehinderung oder chronischer Erkrankung
Promovierende mit Schwerbehinderung sowie Promovierende mit einer chronischen Erkrankung, welche mit einem finanziellen Mehrbedarf im Ausland verbunden ist, können dieses Top-Up beantragen. Mit der Beantragung dieses Top-Ups verpflichten Sie sich, einen Nachweis Ihrer Behinderung oder chronischen Erkrankung einzureichen (z.B. bestätigendes ärztliches Attest oder Schwerbehindertenausweis). Im Falle einer chronischen Erkrankung muss aus dem ärztlichen Attest hervorgehen, dass Ihnen durch diese ein finanzieller Mehraufwand im Ausland entsteht.
Hinweis: Promovierende mit einer Schwerbehinderung oder chronischen Erkrankung können alternativ einen Realkostenantrag stellen. In diesem Fall müssen die Realkosten vollständig durch Belege nachgewiesen werden. Sollten Sie einen Realkostenantrag stellen wollen, setzen Sie sich bitte mindestens drei Monate vor Antritt der Mobilität mit dem International Office der KU in Verbindung.
Nachweis:
Generell muss der Projektcharakter klar ersichtlich sein.
Praktika in folgenden Bereichen werden gefördert (Beispiele):
Nicht gefördert werden Aufenthalte zu folgenden Zwecken:
Praktika können in 33 teilnehmende Programmländer über Erasmus+ gefördert werden.
Praktika können zusätzlich in teilnehmende Partnerländer über Erasmus+ gefördert werden.
Praktika in den Partnerländern Belarus, Nordkorea, Russland und Syrien können nicht gefördert werden.
Suchen Sie nach einem Praktikum in einem der Förderländer, das in sinnvollem Zusammenhang mit Ihrem angestrebten Promotionsvorhaben steht und grundsätzlich den Richtlinien des Programms entspricht. Die Servicestelle hilft Ihnen bei der Praktikumssuche gerne weiter.
Erarbeiten Sie zusammen mit der Praktikumseinrichtung die Praktikumsinhalte. Diese müssen schriftlich im Learning Agreement for Traineeships (Vorlage siehe Dokumente & Downloads) festgehalten werden.
Sprechen Sie die Praktikumsinhalte auch mit der Person ab, die Ihr Promotionsvorhaben betreut und ebenfalls das Learning Agreement for Traineeships unterschreibt („coordinator at the Sending Institution“). Unterschreiben Sie das vollständig ausgefüllte Learning Agreement for Traineeships selber und holen Sie die Unterschrift der Praktikumseinrichtung ein. Dies ist elektronisch, d.h. per E-Mail möglich.
Laden Sie alle Bewerbungsunterlagen in Mobility-Online hoch:
Nach Prüfung der Bewerbungsunterlagen wird der Aufenthaltszuschuss kalkuliert, die Zuschussvereinbarung (Grant Agreement) von der Servicestelle IP ausgestellt und Ihnen per E-Mail zugesendet. Unterzeichnen Sie das Grant Agreement und laden Sie dieses in Mobility-Online hoch.
Bei einer Zusage erhalten Sie eine Förderung ab € 490,00 pro Monat (à 30 Tage). Zunächst werden Ihnen 80% der Gesamtfördersumme ausbezahlt.
Inhaltliche und formale Änderungen des Praktikums, d.h. Änderungen des Learning Agreements, die sich nach Praktikumsbeginn ergeben, müssen umgehend schriftlich vereinbart werden.
Bitte informieren Sie uns darüber in der Kurzevaluierung zwei Wochen nach Praktikumsbeginn schriftlich per E-Mail an praktika-international(at)ku.de bzw. unmittelbar, nachdem Sie Kenntnis von der Änderung erhalten haben.
Änderungen des Learning Agreement for Traineeships sind schriftlich von allen Beteiligten per Unterschrift zu bestätigen. Dazu nutzen Sie die Änderungsvorlage im "Learning Agreement for Traineeships" (siehe Downloadbereich).
Jede Verlängerung des Erasmus+ Praktikums muss spätestens 30 Tage vor Ablauf des ursprünglich vereinbarten Aufenthaltes von Ihnen formlos per E-Mail an praktika-international(at)ku.de beantragt werden. Der Verlängerungszeitraum muss sich unmittelbar an den laufenden Aufenthalt anschließen und darf auch nicht die maximale Förderhöchstdauer von 360 Tagen überschreiten.
Bitte reichen Sie zwei Wochen nach Praktikumsbeginn eine Kurzevaluierung ein (Upload in Mobility-Online) und informieren Sie darin stichpunktartig zu:
Nach Ablauf der Hälfte des Praktikumszeitraums reichen Sie bitte einen kurzen Zwischenbericht (1,5-2 Seiten) ein (Upload in Mobility-Online). Dieser enthält folgende Aspekte:
Nach Abschluss des Praktikums sind Sie verpflichtet innerhalb von vier Wochen folgende Unterlagen bei der Servicestelle IP einzureichen (Upload in Mobility Online):
Nach Bestätigung der Teilnahme an der EU-Survey in Mobility-Online wird die Restsumme des Stipendiums ausgezahlt.
Erasmus+ Auslandspraktikum (SMP):
Allgemeine Dokumente und Informationen zum Erasmus+ Programm: