Der ständige Promotionsausschuss besteht gem. § 3 Satz 1 der Fachpromotionsordnung der PPF aus insgesamt fünf Mitgliedern. Diese setzen sich zusammen aus dem Dekan, jeweils einem professoralen Mitglied aus den Fachgruppen Kulturwissenschaften, Pädagogik und Psychologie sowie ein/e habilitierte/r Mitarbeiterende .
Der Promotionsausschuss wird vom Fakultätsrat für die Dauer von drei Jahren gewählt. Die derzeitigen Mitglieder sind:
Weitere Informationen zu einer Promotion an der PPF finden Sie hier.
Der Promotionsausschuss tagt wieder am:
Die Anträge auf Annahme als Promovend/in müssen bis zum 27. März 2024 vollständig im Dekanat eingangen sein.
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