Promotionsausschuss

Der ständige Promotionsausschuss besteht gem. § 3 Satz 1 der Fachpromotionsordnung der PPF aus insgesamt fünf Mitgliedern. Diese setzen sich zusammen aus dem Dekan, jeweils einem professoralen Mitglied aus den Fachgruppen Kulturwissenschaften, Pädagogik und Psychologie sowie ein/e habilitierte/r Mitarbeiterende .

Der Promotionsausschuss wird vom Fakultätsrat für die Dauer von drei Jahren gewählt. Die derzeitigen Mitglieder sind:


Weitere Informationen zu einer Promotion an der PPF finden Sie hier.

Promotionsausschusstermine

Der Promotionsausschuss tagt wieder am:

  • 16. April 2024

Die Anträge auf Annahme als Promovend/in müssen bis zum 27. März 2024 vollständig im Dekanat eingangen sein.