Der ständige Promotionsausschuss besteht gem. § 3 Satz 1 der Fachpromotionsordnung der PPF aus insgesamt fünf Mitgliedern. Diese setzen sich zusammen aus dem Dekan, jeweils einem professoralen Mitglied aus den Fachgruppen Kulturwissenschaften, Pädagogik und Psychologie sowie ein/e habilitierte/r Mitarbeiterende .
Der Promotionsausschuss wird vom Fakultätsrat für die Dauer von drei Jahren gewählt. Die derzeitigen Mitglieder sind:
Weitere Informationen zu einer Promotion an der PPF finden Sie hier.
Der Promotionsausschuss tagt wieder am:
Die Anträge auf Annahme als Promovend/in müssen bis zum 15. April 2025 vollständig im Dekanat eingangen sein.