Das Erweiterungsstudium („Drittfach“) im Fach Ethik bzw. Philosophie/Ethik eröffnet Studierenden einer grundständigen Fächerkombination für ein Lehramt an Bayerischen Schulen und Absolvent*innen eines 1. Staatsexamens für ein Lehramt die Möglichkeit, ein reduziertes Ergänzungsstudium in Philosophie/Ethik (Gymnasium) bzw. Ethik (alle anderen Schulformen) zu absolvieren, um eine entsprechende Lehrbefähigung zu erwerben.
Der Studiengang im Fach Ethik kann als Teilstudiengang (TSG) in den Studiengang für die Lehrämter an Grund- Mittel- oder Realschulen an der KU Eichstätt-Ingolstadt eingebracht werden. Inhaltlich bereitet er auf das 1. Staatsexamen im Fach Ethik entsprechend § 45 LPO vor. Er endet mit der Bescheinigung eines universitären Leistungsnachweises (entspr. LPO 1 § 45, Abs 4), der zur Teilnahme am Staatsexamen im Fach Ethik berechtigt.
FPO in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 24. Januar 2024 gültig ab WS 2022/23
2. Änderungssatzung vom 24. Januar 2024 gültig ab WS 2022/23
FPO in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 17. Januar 2024 gültig ab WS 2021/22
1. Änderungssatzung vom 17. Januar 2024 gültig ab WS 2021/22
APO in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 24. Juli 2024 gültig ab WS 2023/24
4. Änderungssatzung vom 24. Juli 2024 gültig ab WS 2023/24
APO in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 22. Dezember 2022 gültig ab WS 2022/23
3. Änderungssatzung vom 22. Dezember 2022 gültig ab WS 2022/23
APO in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 5. Dezember 2019 gültig ab WS 2018/19
2. Änderungssatzung vom 5. Dezember 2019 gültig ab WS 2018/19
APO in der Fassung der 1. Änderungssatzung gültig ab WS 2016/17
Idealtypische Studienverlaufspläne Lehramt Philosophie/Ethik (Erweiterungsfach)