Im Jahr 2026 wird an der KU turnusgemäß die Präsidentin bzw. der Präsident neu gewählt. Das Wahlverfahren ist in der Wahlsatzung der Stiftung Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt geregelt. Der Präsident oder die Präsidentin der Universität wird durch ein Wahlgremium bestimmt, welches sich aus den 16 Mitgliedern des Hochschulrats, acht Vertreterinnen und Vertretern des Senats und vier Mitgliedern des Stiftungsrats zusammensetzt: