Erforderliche Unterlagen zu einem Antrag sind offizielle Leistungsnachweise. Dies sind in der Regel insbesondere
- Transcripts of Records von Hochschulen,
- Bestätigungen der VHB,
- Zeugnisse,
- Scheine oder Auszüge aus Studienbüchern aus älteren, nicht modularisierten Studiengängen.
Es sind nachvollziehbare Beschreibungen der anzurechnenden Kompetenzen erforderlich, die entweder direkt aus den offiziellen Leistungsnachweisen hervorgehen oder sich eindeutig auf diese beziehen. Das heißt, dem Antrag sind in der Regel zusätzliche Unterlagen beizufügen, die über Art und Inhalt der besuchten Lehrveranstaltungen oder der sonstigen Kontexte, in denen die Kompetenzen erworben wurden, bzw. über die abgelegten Module, Auskunft geben. Solche Unterlagen sind beispielsweise:
- Modulbeschreibungen (insbesondere Kompetenzbeschreibungen),
- Studiengangsbeschreibungen,
- Auszüge aus einem Vorlesungsverzeichnis.
In den beigefügten Leistungsnachweisen sind nötigenfalls die einzelnen zur Anerkennung beantragten Studien- und Prüfungsleistungen bzw. Kompetenzen geeignet zu markieren oder zu kennzeichnen, sodass eine eindeutige Zuordnung zu den relevanten Bestandteilen des Antrags möglich ist.
Bei fremdsprachigen Dokumenten fügen Sie bitte eine Übersetzung bei. Der Prüfungsausschuss ist berechtigt, eine beglaubigte Übersetzung anzufordern.
Die Unterlagen werden im PDF-Format im Online-Anrechnungsportal hochgeladen. Der Prüfungsausschuss ist berechtigt, die Originale der Leistungsnachweise zur Verifikation anzufordern.
Die Nachweispflicht liegt bei der oder dem Antragstellenden.