Rücknahme, Korrektur, Ablehnung und Überprüfung des Antrags

Rücknahme des Antrags

Der Antrag kann zurückgezogen werden, solange der Prüfungsausschuss noch nicht darüber entschieden hat. 

Die Rücknahme des Antrags ist über die das Prüfungsamt anzufordern. Bitte nutzen Sie dafür das Kontaktformular und wählen Sie Ihren Studiengang sowie die Kategorie "Anrechnung: Rücknahme eines Anrechnungsantrags".

Eine einmal getroffene Anerkennungsentscheidung ist bindend. Ein Modul, auf das angerechnet wurde, gilt als erfolgreich bestanden. Der Antrag kann danach nicht mehr zurückgezogen werden. 

Korrektur des Antrags

Sollten Sie zeitnah nach Versand des Antrags feststellen, dass Sie wichtige Informationen vergessen haben oder die Angaben zu den Quell- oder Zielmodulen korrigieren müssen, nutzen Sie bitte dafür das Kontaktformular und wählen Sie ihren Studiengang und die Kategorie "Anrechnung: Rückfrage zum Antrag (Referenznummer angeben)". 

Eine Korrektur des Antrags ist nicht mehr möglich, wenn über den Antrag bereits entschieden wurde.

Ablehnung und Überprüfung

Wenn die Anerkennung Ihres Antrags ganz oder teilweise versagt wurde, sind die Gründe für die Ablehnung im Anrechnungsbescheid, der Ihnen von der KU als PDF-Datei im Anrechnungsportal bereitgestellt wird, dargestellt. Der Bescheid ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen.

In diesem Fall können Sie gemäß § 7 Abs. 10 der KU-Anrechnungsrichtlinien eine Überprüfung der Entscheidung durch das Präsidium beantragen. Das Präsidium gibt dem Prüfungsausschuss eine Empfehlung für die weitere Behandlung des Antrags. 

Nach Abschluss des Überprüfungsverfahrens erhalten Sie einen neuen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung.

Um eine Überprüfung zu beantragen, treten Sie bitte über das Kontaktformular mit dem Prüfungsamt in Kontakt, wählen Sie dazu Ihren Studiengang und die Kategorie „Anrechnung: Überprüfung der Anrechnungsentscheidung“ und fügen Sie den Anrechnungsbescheid als Anlage bei.