Modulentwicklung

Gemäß § 7 der bayerischen Studienakkreditierungsverordnung sind alle Studiengänge der KU modularisiert. Module sind thematisch, inhaltlich und zeitlich definierte Studieneinheiten innerhalb eines Studiengangs, in denen die auf das jeweilige Qualifikationsziel bezogenen Kompetenzen festgelegt sind.

Module stellen zugleich das Lehrangebot dar, das eine Fakultät oder das Sprachenzentrum anbieten und sicherstellen müssen gemäß Art. 27 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. Satz 1 BayHSchG.

Rechtliche Grundlage für die Entwicklung und Betreuung von Modulen an der KU sind die Modulrichtlinien. Diese vereinen anwenderfreundlich alle rechtlichen Vorgaben für die Ausgestaltung von Modulen mit den notwendigen Anforderungen, die zur Ermöglichung der ordnungsgemäßen und technisch funktionierenden Verwaltung der Studiengänge eingehalten werden müssen. Die Modulrichtlinien beschreiben außerdem den Verfahrensweg, auf dem Module erstellt oder geändert werden können.

Für jedes Modul gibt es eine Modulverantwortliche oder einen Modulverantwortlichen. Die Aufgaben der oder des Modulverantwortlichen sind in den Modulrichtlinien und im Kompetenzwegweiser festgelegt.

Verwaltungsseitig werden die Fakultäten bei der Modulentwicklung von der zentralen Servicestelle Module und Prüfungsordnungen unterstützt. Das Referat IV/1 ergänzt die Arbeit der Servicestelle, wenn es um die grundsätzliche Klärung von rechtlichen, inhaltlichen und konzeptionellen Fragen bei Entwicklung von Modulen geht.

Details zur Modulentwicklung:

Ablauf der Erstellung/Änderung von Modulen

Modulbeschreibungen

Die Modulbeschreibungen werden von den Modulverantwortlichen gemäß den Vorgaben der Modulrichtlinien erstellt bzw. geändert. Die Änderungen sind in einer Word-Datei vorzunehmen und farblich deutlich zu kennzeichnen (Textstreichungen/Einfügen von Texten)!

Neue Module

Für die erstmalige Modulerstellung ist die Modulmaske (Deutsch) oder die Modulmaske (Englisch) für kompetenzorientierte Modulbeschreibungen zu befüllen.

Die entworfenen Modulbeschreibungen werden vor dem Fakultätsratsbeschluss zur Prüfung über die Mailadresse module(at)ku.de an die Zentrale Servicestelle Module und Prüfungsordnungen gemeldet. Modulbeschreibungen von Modulen, die FH-Fakultäten zugeordnet werden, werden an die Mailadresse module-fh(at)ku.de gesendet, bei Modulen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät Ingolstadt übernimmt die Stelle für Studienberatung und -koordination (studienberatung-wfi(at)ku.de) die Prüfung der Modulbeschreibungen.

Moduländerungen

Für Moduländerungen ist die aus KU.Campus oder EVENTO exportierte und zuletzt veröffentlichte Modulbeschreibung als Grundlage zu verwenden. Soweit die aktuelle Version der im Word-Format benötigten Modulbeschreibung nicht von den Sekretariaten aus EVENTO generiert werden kann, kann diese von der Zentralen Servicestelle Module und Prüfungsordnungen über die Mailadresse module(at)ku.de angefordert werden.

Die bei der Zentralen Servicestelle Module und Prüfungsordnungen bzw. der  Stelle für Studienberatung und -koordination eingehende Änderungsmeldung umfasst die geänderte Modulbeschreibung sowie im Fall einer wesentlichen Änderung den Entwurf der im Vorfeld mit der Rechtsabteilung abgestimmten, geänderten Prüfungsordnung.

Entwurf der Prüfungsordnung

Falls die geplante Änderung die Modulbezeichnung, den Umfang der ECTS-Punkte, die formalen Teilnahmevoraussetzungen, die Anwesenheitspflicht, die Form oder den Umfang der Modulprüfung oder die Polyvalenz auf Modulebene betrifft, handelt es sich um eine wesentliche Moduländerung. In diesem Fall ist neben den Modulbeschreibungen auch der Entwurf der zugehörigen, geänderten Prüfungsordnung über module(at)ku.de einzusenden.

Nach formalrechtlicher und inhaltlicher Prüfung der eingereichten Änderungen durch die Zentrale Servicestelle Module und Prüfungsordnungen bzw. die Stelle für Studienberatung und -koordination und das Referat IV/1 werden die Modul- und Prüfungsordnungsänderungen an die Fakultätsmanagerin oder den Fakultätsmanager weitergeleitet, die die fakultätsinternen formalrechtlichen Schritte, insbesondere den Fakultätsratsbeschluss und ggf. den Senatsantrag, veranlassen und alle beteiligten Stellen informieren.

Soweit mit Moduländerungen Änderungen der Prüfungsordnung einhergehen, ist die Rechtsabteilung am Vorgang beteiligt durch Beratung, Vorbereitung und Vollzug der Prüfungsordnungsänderungen. Informationen zur Änderung von Prüfungsordnungen finden Sie hier (nur für Mitarbeitende der KU - bitte vorher im Intranet einloggen!).

Eine Prozessdarstellung des Verfahrenswegs für die Änderung von Modulen finden Sie hier.

Ausschlussfristen für die Weiterleitung von Modulen:

  1. Eine Moduländerung, die zum Beginn des Wintersemesters gelten soll, muss spätestens am 31. Mai des vorangehenden Sommersemesters im Prüfungsamt eingegangen sein.
  2. Eine Moduländerung, die zum Sommersemester gelten soll, muss spätestens am 30. November des vorangehenden Wintersemesters im Prüfungsamt eingegangen sein.

Es sind ausschließlich die Module rechtskräftig gültig, die durch das Prüfungsamt im Studiengangsverwaltungssystem KU.Campus hochschulöffentlich bekannt gemacht wurden.

Downloads

Weiterführend: Eine Handreichung zu englischsprachigen Modulbeschreibungen der Bayerischen Servicestelle für englischsprachige Verwaltungsdokumente an Hochschulen finden Mitarbeitende der KU im Intranet unter Downloads.

Ansprechpartner der Servicestelle für Module und Prüfungsordnungen

Anita Liepold
Sachbearbeiterin Prüfungsamt, Servicestelle Module und Prüfungsordnungen
Gebäude Marktplatz 7  |  Raum: MP7-109