Die KU verfolgt den Anspruch, Studiengänge stets auf der Höhe wissenschaftlicher, didaktischer und gesellschaftlicher Anforderungen anzubieten, die länderübergreifend eine hohe Anerkennung und auf dem Arbeitsmarkt eine große Akzeptanz genießen. Ziel des Qualitätsmanagements ist die Einhaltung dieses Anspruchs durch die regelmäßige Überprüfung der Studienangebote und die dafür notwendige Entwicklung von Prozessen und Instrumenten der Qualitätssicherung. Dabei soll die Autonomie der Lehrenden und Studierenden respektiert und an die Selbstverwaltung der Fakultäten angeschlossen werden.
Grundlage für die Gestaltung des Qualitätsmanagements der KU bieten das Leitbild für Studium und Lehre sowie die rechtlichen Vorgaben der bayerischen Studienakkreditierungsverordnung (BayStudAkkV).
Rechtlich verankert sind Prozesse und Instrumente der Qualitätssicherung in der allgemeine Evaluationsordnung der KU (AllEvaKU).
Grundsätzlich liegt die Qualitätssicherung in Studium und Lehre in der Verantwortung der Fakultäten, ebenso die Entwicklung von Studiengängen und Modulen. Dabei werden sie auf zentraler Ebene vom Verwaltungsreferat IV/I unterstützt.
Die Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements erfolgt an der KU in verschiedenen Gremien und Instanzen.
Die Studiengänge werden regelmäßig evaluiert und akkreditiert. Für alle Prozesse in Studium und Lehre gelten festegelegte Abläufe, die im Prozessmanagement abgebildet sind. Eine Übersicht über alle akkreditierten Studiengänge der KU ist auf dieser Website zu finden
Hochschulweite Befragungen unterstützen diese Prozesse.
Das Referat IV/1 ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Thema Qualitätsmanagment.
Bei Fragen zur didaktischen Gestaltung von Studienangeboten sowie zu Fördermöglichkeiten wenden Sie sich gerne an die KollegInnen der Hochschuldidaktik.
Der Akkreditierungsrat hat in seiner Sitzung am 09./10. Juni 2022 die Systemakkreditierung für die Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt beschlossen. Die Systemakkreditierung erfolgt entsprechend dem Vorschlag der Akkreditierungsagentur AQAS ohne Auflagen und gilt bis zum 31.03.2030.
Gegenstand der Systemakkreditierung ist das interne Qualitätssicherungssystem einer Hochschule. Mit der Systemakkreditierung erhält eine Hochschule das Recht, das Siegel des Akkreditierungsrates für die von ihr geprüften Studiengänge selbst zu verleihen.
Im Zuge der Systemakkreditierung muss eine Hochschule nachweisen, dass sie die in der Musterrechtsverordnung niedergelegten formalen und fachlich-inhaltlichen Kritierien systematisch umsetzt. Hierfür muss das Qualitätsmanagementsystem regelmäßige Bewertungen der Studiengänge und der für Lehre und Studium relevanten Leistungsbereiche vorsehen, an denen interne und externe Studierende, hochschulexterne wissenschaftliche Expertinnen und Experten, Vertreterinnen und Vertreter der Berufspraxis und Absolventinnen und Absolventen beteiligt sind.
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