Entwicklung und Evaluation von Studiengängen - interne Akkreditierung

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Mit Verabschiedung der allgemeinen Evaluationsordnung für Studium und Lehre in der Fassung vom 01. August 2019 durch den Senat wurden die Prozesse zur Evaluierung von Studiengängen an der KU gemäß den Vorgaben der bayerischen Studienakkreditierungsverordnung neu definiert.

Zu unterscheiden ist dabei zwischen der Evaluation bereits bestehender Studiengänge einerseits und der Konzeptevaluation bei neu einzurichtenden Studiengängen, bzw. Teilstudiengängen andererseits. 
 

Modulentwicklung

Zur Entwicklung von Studiengängen gehört auch die Entwicklung von Modulen. Hier finden Sie alle relevanten Informationen für die Erstellung und Änderung von Modulen.

Details zur Evaluation:

Konzeptevaluation (für neue Studiengänge)

Das Verfahren der Konzeptevaluation wird bei neu einzurichtenden Studiengängen verwendet und verbindet die Einrichtung von Studiengängen mit der erstmaligen Akkreditierung.

Der Verfahrensablauf kann folgendermaßen zusammengefasst werden:

Darstellung des Ablaufs

Schaubild Ablauf Konzeptevaluation

Der Ablauf Schritt für Schritt

1. Fakultät – Studiengangskonzeption

Die Fakultät erstellt eine Studiengangskonzeption (Vorlage Studiengangskonzept). Diese wird an das Präsidium, den Hochschulrat und den Senat weitergeleitet. Möglichkeit der Stellungnahme durch die Gremien.

2. Fakultät – Erstellung des Selbstberichts
a) Zusammenstellung der Studiengangsunterlagen
b) Referat IV/1, Abteilung V
3. Externe Gutachterinnen und Gutachter – fachlich-inhaltliche Bewertung
  • Fakultät kann Vorschläge unterbreiten,
  • Bestellung der externen Gutachterinnen und Gutachter nach Unbefangenheitsüberprüfung durch die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden der Kommission für Studium und Lehre,
  • Durchführung einer Vor-Ort-Begehung (i.d.R. drei Gesprächsrunden),
  • Erstellung eines Gutachtens,
  • Möglichkeit der Stellungnahme zum Gutachten durch die Fakultät (innerhalb einer Frist von vier Wochen).
4. Kommission für Studium und Lehre – Empfehlung
  • Erstellung einer Stellungnahme zum Studiengang,
  • Empfehlung an den Senat zur Akkreditierung.
5. Senat – Beschlussfassung
  • Beschlussfassung über die Akkreditierung,
  • Beschlussfassung über die Einrichtung.
6. Hochschulrat – Beschlussfassung
  • Beschlussfassung über die Einrichtung.
7. Präsidium - Siegelvergabe
  • Vergabe des internen Akkreditierungssiegels durch das Präsidium,
  • Gültigkeit: 5 Jahre ab Studienbeginn.

Studiengangsevaluation (für bestehende Studiengänge)

Die Studiengangsevaluation dient der regelmäßigen Überprüfung aller Bachelor- und Masterstudiengänge der KU im Hinblick auf die inhaltliche Konzeption und Weiterentwicklung und die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Der erfolgreiche Abschluss eines Verfahrens der Studiengangsevaluation führt zur internen Akkreditierung des jeweiligen (Teil-)Studiengangs durch den Senat der KU. Der Ablauf des Verfahrens ist im Folgenden kurz zusammengefasst:

Darstellung des Ablaufs

Schaubild Ablauf Studiengangsevaluation

Der Ablauf Schritt für Schritt

1. Fakultät – Erstellung des Selbstberichts
a) Zusammenstellung der Studiengangsunterlagen
b) Referat IV/1, Abteilung V
  • Erstellung Datenblatt,
  • Erstellung des formalen Prüfberichts (Vorlage Prüfbericht).
  • Ergebnisse der Kohortenstudien.
c) Studierende
d) Fakultät – Stellungnahme und Verabschiedung des Selbstberichts

Die Fakultät nimmt in ihrer Stellungnahme (Themenübersicht Stellungnahme) insbesondere Bezug auf

2. Externe Gutachterinnen und Gutachter – fachlich-inhaltliche Bewertung
  • Fakultät kann Vorschläge unterbreiten,
  • Bestellung der externen Gutachterinnen und Gutachter nach Unbefangenheitsüberprüfung durch die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden der Kommission für Studium und Lehre,
  • Durchführung einer Vor-Ort-Begehung (i.d.R. vier Gesprächsrunden),
  • Erstellung eines Gutachtens,
  • Möglichkeit der Stellungnahme zum Gutachten durch die Fakultät (innerhalb einer Frist von vier Wochen).
3. Kommission für Studium und Lehre – Empfehlung
  • Erstellung einer Stellungnahme zum Studiengang,
  • Empfehlung an den Senat zur Akkreditierung.
4. Senat – Beschlussfassung
  • Beschlussfassung über die Akkreditierung.
5. Präsidium - Siegelvergabe
  • Vergabe des internen Akkreditierungssiegels durch das Präsidium.

Zwischenevaluation

Im Rahmen der Zwischenevaluation, welche in der Regel nach der Hälfte einer laufenden Akkreditierungsfrist (ca. nach vier Jahren) stattfindet, soll die Entwicklung eines Studiengangs zwischen zwei Verfahren der Studiengangsevaluation überprüft werden. Bei neu eingerichteten Studiengängen (Verfahren der Konzeptevaluation) findet die Zwischenevaluation in der Regel nach zweieinhalb Jahren statt.

Der Ablauf Schritt für Schritt

1. Referat IV/1, Abteilung IV

  • Erstellung Datenblatt,
  • Ergebnisse der Kohortenstudien,
  • Akkreditierungsbeschluss aus dem vorangehenden Verfahren.

2. Studierende

3. Studiengangssprecherin bzw. Studiengangssprecher

  • Stellungnahme zur Entwicklung des Studiengangs,
  • Stellungnahme zum Studiengang sowie die o.g. Unterlagen sind Bestandteil des Lehrberichts der Fakultät.

4. QS-Jahresgespräch

  • Vorstellung und Diskussion der aufbereiteten Unterlagen zum Studiengang im Rahmen des QS-Jahresgesprächs.

Wesentliche Änderung eines Studiengangs (für intern akkreditierte Studiengänge)

Der Ablauf Schritt für Schritt

1. Fakultät – Änderung des Studiengangs

Die Fakultät leitet die geplante Änderung des Studiengangs (Studiengangsbeschreibung, Modulhandbuch, Prüfungsordnung) an das Referat IV/1 und die Abteilung V weiter.

Vorlage Studiengangsbeschreibung / Vorlage Teilstudiengangsbeschreibung, (Modulmaske Deutsch), Muster Prüfungsordnung

2. Referat IV/1, Abteilung V
  • Überprüfung, ob es sich bei der geplanten Änderung um eine wesentliche oder nicht-wesentliche Änderung des Studiengangs handelt (Handreichung zu Kriterien für die wesentliche Änderung eines Studiengangs)
  • Bei Feststellung einer nicht-wesentlichen Änderung erfolgt die Änderung des Modulhandbuchs bzw. der Prüfungsordnung auf regulärem Weg
  • Bei Feststellung einer wesentlichen Änderung sind folgende weitere Schritte notwendig:
3. Fakultät – Erstellung eines Selbstberichts
4. Kommission für Studium und Lehre
  • Erstellung einer Empfehlung zur Notwendigkeit der Durchführung eines Verfahrens der Studiengangsevaluation
5. Senat
  • Entscheidung über die Notwendigkeit der Durchführung eines Verfahrens der Studiengangsevaluation,
    • Studiengangsevaluation nicht notwendig: Entscheidung über die wesentliche Änderung im Senat und Hochschulrat. Referat IV/1 zeigt die wesentliche Änderung beim Ministerium an und leitet die anschließende Genehmigung weiter. Das Verfahren der wesentlichen Änderung ist damit abgeschlossen.
    • Studiengangsevaluation notwendig: reguläres Verfahren mit externer Begutachtung, Empfehlung durch die Kommission für Studium und Lehre und Entscheidung im Senat und Hochschulrat.

Wesentliche Änderung eines Studiengangs (für programmakkreditierte Studiengänge)

Der Ablauf Schritt für Schritt

1. Fakultät – Änderung des Studiengangs

Die Fakultät leitet die geplante Änderung des Studiengangs (Studiengangsbeschreibung, Modulhandbuch, Prüfungsordnung) an das Referat IV/1 und die Abteilung V weiter.

Vorlage Studiengangsbeschreibung / Vorlage TeilstudiengangsbeschreibungModulmaske DeutschMuster Prüfungsordnung

2. Referat IV/1, Abteilung V
  • Überprüfung, ob es sich bei der geplanten Änderung um eine wesentliche oder nicht-wesentliche Änderung des Studiengangs handelt (Handreichung zu Kriterien für die wesentliche Änderung eines Studiengangs)
  • Bei Feststellung einer nicht-wesentlichen Änderung erfolgt die Änderung des Modulhandbuchs bzw. der Prüfungsordnung auf regulärem Weg
  • Bei Feststellung einer wesentlichen Änderung sind folgende weitere Schritte notwendig:
3. Fakultät – Erstellung einer Begründung und Kurzbeschreibung der wesentlichen Änderung
  • Verabschiedung der wesentlichen Änderung im Fakultätsrat
4. Fakultät - Stellung des Antrangs auf wesentliche Änderung des Studiengangs beim Senat
  • Antrag an die Gremien der KU  (Vorlage Gremien-Antrag)
  • Studiengangsbeschreibung, Modulhandbuch und Prüfungsordnung mit nachvollziehbaren Änderungen
5. Senat
  • Entscheidung über die wesentliche Änderung im Senat und Hochschulrat. Referat IV/1 zeigt die wesentliche Änderung beim Ministerium an und leitet die anschließende Genehmigung weiter. Das Verfahren der wesentlichen Änderung ist damit abgeschlossen.

Vorlagen, Handreichungen, Dokumente

Hier finden Sie Vorlagen und Handreichungen für die Entwicklung, Einrichtung und Evaluation von Studiengängen. Die Unterlagen sollen der Unterstützung aller an den Verfahren Beteiligten dienen und wurden basierend auf den verbindlichen Rechtsvorschriften, insbesondere der Allgemeinen Evaluationsordnung der KU (AllEvaKU) erstellt. 

Einrichtung von Studiengängen und Konzeptevaluation

Kommission für Studium und Lehre

Die Kommission für Studium und Lehre setzt sich gem. § 9 Abs. 2 AllEvaKU aus fünf Vertretern oder Vertreterinnen der Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen im Sinne des Art. 17 Abs. 2 Nr. 1 BayHSchG, zwei Vertretern oder Vertreterinnen der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie zwei Vertretern oder Vertreterinnen der Studierenden zusammen. Von den Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern muss mindestens einer oder eine einer Fachhochschulfakultät angehören.

An jeder Sitzung der Kommission für Studium und Lehre nimmt eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Abteilung IV: Studienorganisation ohne Stimmrecht teil.

 

Mitglieder der Kommission für Studium und Lehre
  • Prof. Dr. Tanja Rinker (Vorsitzende)
  • Prof. Dr. Ingeborg Eberl
  • Janina Hummel
  • Prof. Dr. Marcel Oliver
  • Prof. Dr. Christine Platzer
  • Prof. Dr. Kathrin Schlemmer
  • Dr. Svenja Schütt
  • Johannes Wagner

Aufgaben der Kommission für Studium und Lehre

1. Vorbereitung der Akkreditierungsentscheidungen (inkl. Auflagenerfüllungen)

Die Kommission für Studium und Lehre bereitet die Akkreditierungsentscheidung durch den Senat in Studiengangs- und Konzeptevaluationsverfahren vor. Dies erfolgt wesentlich auf Basis der 

  • Studiengangsunterlagen
    • Studiengangsbeschreibung
    • Stellungnahme der Studiengangsverantwortlichen
    • Auflistung personelle und sachliche Ressourcen
    • Prüfungsordnung
    • Modulhandbuch
    • Datenblatt
    • Ergebnisse der Kohortenstudien
    • Studentisches Gutachten
    • Vorherige Akkreditierungsgutachten 
  • des Prüfberichts zu den formalen Kriterien 
  • des durch die externen Expertinnen und Experten erstellten Gutachtens zur fachlich-inhaltlichen Bewertung des Studiengangs 

Innerhalb der Kommission werden die seitens der Gutachterinnen und Gutachter (fachlich-inhaltliche Prüfung) vorgeschlagenen Maßgaben und Empfehlungen diskutiert, modifiziert, übernommen oder ggf. abgelehnt. Die Kommission legt Maßgaben und Empfehlungen hinsichtlich der formalen Kriterien (wesentliche Grundlage: Prüfbericht) des Studiengangs fest. Darüber hinaus werden Maßgaben und Empfehlungen bezüglich studiengangs- und KU-spezifischer Elemente festgelegt. Anhand des Kommissionsberichts werden folglich drei Optionen für die Akkreditierungsentscheidung durch den Senat ermöglicht:  

  • Empfehlung zur Akkreditierung 
  • Empfehlung zur Akkreditierung mit Maßgaben und / oder Empfehlungen 
  • Empfehlung zur Nicht-Akkreditierung

Maßgabe: Definition und Verwendung

Es bestehen Mängel am Studiengang, die innerhalb der durch die Evaluationsordnung festgelegten Frist von einem Jahr behoben werden können. Mit Behebung der Mängel verlängert sich die Akkreditierungsfrist entsprechend der Vorgabe der Evaluationsordnung. 

Eine Maßgabe soll dann insbesondere dann erteilt werden, wenn 

  • rechtliche Vorgaben nicht eingehalten werden (bzw. keine Begründungen für Abweichungen vorliegen),
  • formale Kriterien nachweislich nicht erfüllt sind,
  • die fachlich-inhaltlichen Berichte der Gutachterinnen und Gutachter nahelegen, dass die Inhalte des Studiengangs nicht dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechen, Referat IV/1: Qualitätsmanagement in Studium und Lehre 2
  • der Studiengang einer Weiterentwicklung bedarf, um KU-spezifische Anforderungen zu erfüllen. 

Sofern in Rahmen eines Verfahrens Maßgaben erteilt wurden, führt die Kommission für Studium und Lehre gem. § 14 Abs. 4 AllEvaKU eine Prüfung zur Umsetzung der Maßgaben durch.

Empfehlung: Definition und Verwendung

Empfehlungen sollen den oder die Studiengangsverantwortliche/n Inspiration zur Weiterentwicklung des Studienganges geben. Die Akkreditierung ist von Empfehlungen nicht beeinflusst. Empfehlungen sollen dann erteilt werden, wenn 

  • von rechtlichen Vorgaben auch mit Begründung häufig abgewichen wird,
  • die fachlich-inhaltlichen Gutachterberichte nahelegen, dass der Studiengang einer inhaltlichen Weiterentwicklung (Modulhandbuch, Lehrformen, Prüfungsformen, Semesterstruktur, etc.) bedarf

Rechtliche Grundlagen und unterstützende Dokumente:

  • Bayerische Studienakkreditierungsverordnung (BayStudAkkV) inkl. Begründung
  • Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung im Europäischen Hochschulraum (ESG)
  • Prozessbeschreibung Evaluationsverfahren an der KU - Allgemeine Evaluationsordnung der KU (AllEvaKU)
  • Leitbild für Studium & Lehre der KU

2. Wesentliche Änderung eines Studiengangs

Die Kommission für Studium und Lehre erstellt im Falle der wesentlichen Änderung eines Studiengangs eine Empfehlung bzgl. der Notwendigkeit eines erneuten Verfahrens der Studiengangsevaluation für den Senat. 
Diese erfolgt auf Basis eines Selbstberichts nach § 13 Abs. 1.