Mit Verabschiedung der allgemeinen Evaluationsordnung für Studium und Lehre in der Fassung vom 01. August 2019 durch den Senat wurden die Prozesse zur Evaluierung von Studiengängen an der KU gemäß den Vorgaben der bayerischen Studienakkreditierungsverordnung neu definiert.
Zu unterscheiden ist dabei zwischen der Evaluation bereits bestehender Studiengänge einerseits und der Konzeptevaluation bei neu einzurichtenden Studiengängen, bzw. Teilstudiengängen andererseits.
Zur Entwicklung von Studiengängen gehört auch die Entwicklung von Modulen. Hier finden Sie alle relevanten Informationen für die Erstellung und Änderung von Modulen.
Das Verfahren der Konzeptevaluation wird bei neu einzurichtenden Studiengängen verwendet und verbindet die Einrichtung von Studiengängen mit der erstmaligen Akkreditierung.
Der Verfahrensablauf kann folgendermaßen zusammengefasst werden:
Die Fakultät erstellt eine Studiengangskonzeption (Vorlage Studiengangskonzept). Diese wird an das Präsidium, den Hochschulrat und den Senat weitergeleitet. Möglichkeit der Stellungnahme durch die Gremien.
Um Zugang zu allen im Prozess hinterlegten Informationen zu erhalten, kann der Prozess im Prozessportal der KU unter folgendem Link abgerufen werden (Zugriff nur für Mitarbeitende der KU, Anmeldung mit der KU-Kennung):
Link zur vollständigen Beschreibung im Prozessportal Signavio.
Die Studiengangsevaluation dient der regelmäßigen Überprüfung aller Bachelor- und Masterstudiengänge der KU im Hinblick auf die inhaltliche Konzeption und Weiterentwicklung und die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Der erfolgreiche Abschluss eines Verfahrens der Studiengangsevaluation führt zur internen Akkreditierung des jeweiligen (Teil-)Studiengangs durch den Senat der KU. Der Ablauf des Verfahrens ist im Folgenden kurz zusammengefasst:
Die Fakultät nimmt in ihrer Stellungnahme (Themenübersicht Stellungnahme) insbesondere Bezug auf
Um Zugang zu allen im Prozess hinterlegten Informationen zu erhalten, kann der Prozess im Prozessportal der KU unter folgendem Link abgerufen werden (Zugriff nur für Mitarbeitende der KU, Anmeldung mit der KU-Kennung):
Im Rahmen der Zwischenevaluation, welche in der Regel nach der Hälfte einer laufenden Akkreditierungsfrist (ca. nach vier Jahren) stattfindet, soll die Entwicklung eines Studiengangs zwischen zwei Verfahren der Studiengangsevaluation überprüft werden. Bei neu eingerichteten Studiengängen (Verfahren der Konzeptevaluation) findet die Zwischenevaluation in der Regel nach zweieinhalb Jahren statt.
1. Referat IV/1, Abteilung IV
2. Studierende
3. Studiengangssprecherin bzw. Studiengangssprecher
4. QS-Jahresgespräch
Die Fakultät leitet die geplante Änderung des Studiengangs (Studiengangsbeschreibung, Modulhandbuch, Prüfungsordnung) an das Referat IV/1 und die Abteilung V weiter.
Vorlage Studiengangsbeschreibung / Vorlage Teilstudiengangsbeschreibung, (Modulmaske Deutsch), Muster Prüfungsordnung
Die Fakultät leitet die geplante Änderung des Studiengangs (Studiengangsbeschreibung, Modulhandbuch, Prüfungsordnung) an das Referat IV/1 und die Abteilung V weiter.
Vorlage Studiengangsbeschreibung / Vorlage Teilstudiengangsbeschreibung, Modulmaske Deutsch, Muster Prüfungsordnung
Hier finden Sie Vorlagen und Handreichungen für die Entwicklung, Einrichtung und Evaluation von Studiengängen. Die Unterlagen sollen der Unterstützung aller an den Verfahren Beteiligten dienen und wurden basierend auf den verbindlichen Rechtsvorschriften, insbesondere der Allgemeinen Evaluationsordnung der KU (AllEvaKU) erstellt.
Die Kommission für Studium und Lehre setzt sich gem. § 9 Abs. 2 AllEvaKU aus fünf Vertretern oder Vertreterinnen der Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen im Sinne des Art. 17 Abs. 2 Nr. 1 BayHSchG, zwei Vertretern oder Vertreterinnen der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie zwei Vertretern oder Vertreterinnen der Studierenden zusammen. Von den Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern muss mindestens einer oder eine einer Fachhochschulfakultät angehören.
An jeder Sitzung der Kommission für Studium und Lehre nimmt eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Abteilung IV: Studienorganisation ohne Stimmrecht teil.
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