Mit Verabschiedung der allgemeinen Evaluationsordnung für Studium und Lehre in der Fassung vom 01. August 2019 durch den Senat wurden die Prozesse zur Evaluierung von Studiengängen an der KU gemäß den Vorgaben der bayerischen Studienakkreditierungsverordnung neu definiert.
Zu unterscheiden ist dabei zwischen der Evaluation bereits bestehender Studiengänge einerseits und der Konzeptevaluation bei neu einzurichtenden Studiengängen, bzw. Teilstudiengängen andererseits.
Zur Entwicklung von Studiengängen gehört auch die Entwicklung von Modulen. Hier finden Sie alle relevanten Informationen für die Erstellung und Änderung von Modulen.
Das Verfahren der Konzeptevaluation wird bei neu einzurichtenden Studiengängen verwendet und verbindet die Einrichtung von Studiengängen mit der erstmaligen Akkreditierung.
Der Verfahrensablauf kann folgendermaßen zusammengefasst werden:
Die Fakultät erstellt eine Studiengangskonzeption (Vorlage Studiengangskonzept). Diese wird an das Präsidium, den Hochschulrat und den Senat weitergeleitet. Möglichkeit der Stellungnahme durch die Gremien.
Die Studiengangsevaluation dient der regelmäßigen Überprüfung aller Bachelor- und Masterstudiengänge der KU im Hinblick auf die inhaltliche Konzeption und Weiterentwicklung und die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Der erfolgreiche Abschluss eines Verfahrens der Studiengangsevaluation führt zur internen Akkreditierung des jeweiligen (Teil-)Studiengangs durch den Senat der KU. Der Ablauf des Verfahrens ist im Folgenden kurz zusammengefasst:
Die Fakultät nimmt in ihrer Stellungnahme (Themenübersicht Stellungnahme) insbesondere Bezug auf
Im Rahmen der Zwischenevaluation, welche in der Regel nach der Hälfte einer laufenden Akkreditierungsfrist (ca. nach vier Jahren) stattfindet, soll die Entwicklung eines Studiengangs zwischen zwei Verfahren der Studiengangsevaluation überprüft werden. Bei neu eingerichteten Studiengängen (Verfahren der Konzeptevaluation) findet die Zwischenevaluation in der Regel nach zweieinhalb Jahren statt.
1. Referat IV/1, Abteilung IV
2. Studierende
3. Studiengangssprecherin bzw. Studiengangssprecher
4. QS-Jahresgespräch
Die Fakultät leitet die geplante Änderung des Studiengangs (Studiengangsbeschreibung, Modulhandbuch, Prüfungsordnung) an das Referat IV/1 und die Abteilung V weiter.
Vorlage Studiengangsbeschreibung / Vorlage Teilstudiengangsbeschreibung, (Modulmaske Deutsch), Muster Prüfungsordnung
Die Fakultät leitet die geplante Änderung des Studiengangs (Studiengangsbeschreibung, Modulhandbuch, Prüfungsordnung) an das Referat IV/1 und die Abteilung V weiter.
Vorlage Studiengangsbeschreibung / Vorlage Teilstudiengangsbeschreibung, Modulmaske Deutsch, Muster Prüfungsordnung
Hier finden Sie Vorlagen und Handreichungen für die Entwicklung, Einrichtung und Evaluation von Studiengängen. Die Unterlagen sollen der Unterstützung aller an den Verfahren Beteiligten dienen und wurden basierend auf den verbindlichen Rechtsvorschriften, insbesondere der Allgemeinen Evaluationsordnung der KU (AllEvaKU) erstellt.
Die Kommission für Studium und Lehre setzt sich gem. § 9 Abs. 2 AllEvaKU aus fünf Vertretern oder Vertreterinnen der Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen im Sinne des Art. 17 Abs. 2 Nr. 1 BayHSchG, zwei Vertretern oder Vertreterinnen der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie zwei Vertretern oder Vertreterinnen der Studierenden zusammen. Von den Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern muss mindestens einer oder eine einer Fachhochschulfakultät angehören.
An jeder Sitzung der Kommission für Studium und Lehre nimmt eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Abteilung IV: Studienorganisation ohne Stimmrecht teil.
Die Kommission für Studium und Lehre bereitet die Akkreditierungsentscheidung durch den Senat in Studiengangs- und Konzeptevaluationsverfahren vor. Dies erfolgt wesentlich auf Basis der
Innerhalb der Kommission werden die seitens der Gutachterinnen und Gutachter (fachlich-inhaltliche Prüfung) vorgeschlagenen Maßgaben und Empfehlungen diskutiert, modifiziert, übernommen oder ggf. abgelehnt. Die Kommission legt Maßgaben und Empfehlungen hinsichtlich der formalen Kriterien (wesentliche Grundlage: Prüfbericht) des Studiengangs fest. Darüber hinaus werden Maßgaben und Empfehlungen bezüglich studiengangs- und KU-spezifischer Elemente festgelegt. Anhand des Kommissionsberichts werden folglich drei Optionen für die Akkreditierungsentscheidung durch den Senat ermöglicht:
Es bestehen Mängel am Studiengang, die innerhalb der durch die Evaluationsordnung festgelegten Frist von einem Jahr behoben werden können. Mit Behebung der Mängel verlängert sich die Akkreditierungsfrist entsprechend der Vorgabe der Evaluationsordnung.
Eine Maßgabe soll dann insbesondere dann erteilt werden, wenn
Sofern in Rahmen eines Verfahrens Maßgaben erteilt wurden, führt die Kommission für Studium und Lehre gem. § 14 Abs. 4 AllEvaKU eine Prüfung zur Umsetzung der Maßgaben durch.
Empfehlungen sollen den oder die Studiengangsverantwortliche/n Inspiration zur Weiterentwicklung des Studienganges geben. Die Akkreditierung ist von Empfehlungen nicht beeinflusst. Empfehlungen sollen dann erteilt werden, wenn
Die Kommission für Studium und Lehre erstellt im Falle der wesentlichen Änderung eines Studiengangs eine Empfehlung bzgl. der Notwendigkeit eines erneuten Verfahrens der Studiengangsevaluation für den Senat.
Diese erfolgt auf Basis eines Selbstberichts nach § 13 Abs. 1.