Laufende Projekte

Engagement in der Qualitätssicherung: Vorsitz bei der AKAST

Logo AKAST e.V.

Seit Februar 2023 ist Prof. Dr. Rafael M. Rieger OFM Vorsitzender der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung kanonischer Studiengänge (AKAST e.V.) mit Sitz in Ingolstadt. Die AKAST ist auf die Akkreditierung und Evaluation katholisch-theologischer Studiengänge spezialisiert und arbeitet dabei eng mit dem staatlichen Akkreditierungsrat sowie der vatikanischen Qualitätssicherungsagentur AVEPRO zusammen.

Als Vorsitzender trägt Prof. Rieger Verantwortung für die strategische Ausrichtung und hochschulpolitische Positionierung der Agentur. Er bringt seine kanonistische Expertise insbesondere im Bereich des kirchlichen Hochschulrechts in Fragen der Studiengangsentwicklung, Personalstandards und kirchlichen Anerkennung ein. Die AKAST sichert so die wissenschaftliche Qualität und kirchliche Relevanz theologischer Ausbildung in Deutschland und darüber hinaus – ein Anliegen, das Prof. Rieger auch als Teil seines Engagements für die Verbindung von akademischer Exzellenz und kirchlicher Verantwortung versteht.

Vernetzung und Praxisdialog: Der Eichstätter Ordensrechtstag

Ordensrechtstag 2024

Mit dem Eichstätter Ordensrechtstag hat der Lehrstuhl für Kirchenrecht und Kirchliche Rechtsgeschichte ein neues Forum für den interdisziplinären und praxisnahen Austausch zum Ordensrecht geschaffen. In Kooperation mit dem Lehrstuhl für Kirchenrecht an der Theologischen Fakultät Trier werden aktuelle Herausforderungen von Ordensgemeinschaften in rechtlicher, spiritueller und pastoraler Perspektive diskutiert.

Im Fokus stehen Themen wie die rechtliche Gestaltung des Eigenrechts, Krisenbewältigung, Personalfragen, finanzielle Entwicklungen und das Verhältnis zu Diözesanbischöfen – zentrale Felder, in denen das Ordensrecht konkrete Handlungsoptionen eröffnen kann. Eingeladen sind Ordensleute, diözesane Ordensreferentinnen und -referenten, Fachkolleginnen und -kollegen sowie Studierende.

Der Ordensrechtstag stärkt die Verbindung zwischen Wissenschaft und kirchlicher Praxis und zeigt, wie kanonistische Forschung zur Gestaltung von Lebensformen und Leitungsmodellen in der Kirche beitragen kann.

Wissenschaftliche Edition ordensrechtlicher Normen: Projekt zum Eigenrecht der Orden

Prof. Dr. Rafael Rieger OFM zusammen mit Prof. Dr. Dr. Noach Heckel OSB

In Kooperation mit der Theologischen Fakultät Trier (Prof. Dr. Dr. Noach Heckel OSB) entwickelt der Lehrstuhl für Kirchenrecht und Kirchliche Rechtsgeschichte derzeit ein Editionsprojekt zur wissenschaftlichen Erschließung des Eigenrechts katholischer Ordensgemeinschaften. Im Zentrum stehen die systematische Sammlung, Kommentierung und Veröffentlichung von Konstitutionen und ergänzenden Normen ausgewählter Gemeinschaften.

Das Eigenrecht bildet die jeweilige rechtliche Grundlage für das gemeinschaftliche Leben, die spirituelle Ausrichtung und die Leitungsstrukturen der Orden. Im Rahmen des Projekts soll es in seiner Vielfalt sichtbar gemacht, in seinen kirchenrechtlichen Kontext eingeordnet und interdisziplinär reflektiert werden. Ziel ist es, diese bislang schwer zugänglichen Regelwerke für Wissenschaft, kirchliche Praxis und die Orden selbst nachhaltig verfügbar zu machen.

Die Edition versteht sich zugleich als Beitrag zur kanonistischen Grundlagenforschung. Sie eröffnet neue Perspektiven für die systematische Einbindung des Eigenrechts in die Kommentierung des Codex Iuris Canonici und trägt dazu bei, die rechtliche Identität und das Selbstverständnis von Ordensgemeinschaften im Horizont kirchlicher Transformationsprozesse neu zu denken. Der Reichtum partizipativer und föderativer Leitungsmodelle – insbesondere in weiblichen Gemeinschaften – kann dabei wertvolle Impulse für die Weiterentwicklung kirchlicher Rechtskultur bieten.

Geplant ist eine hybride Publikation mit digitalem Zugriff, ergänzt durch eine wissenschaftliche Einleitung zur historischen Entwicklung und aktuellen Bedeutung des Eigenrechts. Perspektivisch soll eine umfassende Gesamtdarstellung des Ordensrechts entstehen, die das Eigenrecht erstmals systematisch in die Kommentierung der kodikarischen Normen einbezieht.

Das Projekt befindet sich derzeit in der Vorbereitung einer Drittmittelförderung. 

Digitale Erschließung kanonistischer Forschung: Mitarbeit an der Datenbank DaKaR

Startseite Index Canonicus

Der Lehrstuhl für Kirchenrecht und Kirchliche Rechtsgeschichte ist aktiver Partner der Datenbank Kanonisches Recht (DaKaR) – einem zentralen digitalen Rechercheinstrument für Literatur, Normen und Rechtsprechung im Bereich des kirchlichen Rechts. Die Datenbank richtet sich an Forschende, Lehrende und kirchliche Praktikerinnen und Praktiker und wird seit Jahrzehnten kontinuierlich erweitert.

Mit über 47.000 Einträgen zu Fachliteratur, Gesetzestexten und Gerichtsentscheidungen, darunter die Leitsatzsammlung der „Entscheidungen in Kirchensachen (KirchE)“ seit 1990, leistet DaKaR einen essenziellen Beitrag zur Sichtbarkeit und Zugänglichkeit kanonistischer Forschung. Erfasst werden unter anderem die Kirchlichen Amtsblätter aller deutschen Diözesen sowie relevante Quellen aus dem europäischen und internationalen Raum.

Die Datenbank wird seit 1985 im Rahmen eines Kooperationsverbunds mehrerer Universitäten und Bistümer gepflegt. Die inhaltliche Mitarbeit des Eichstätter Lehrstuhls spiegelt dessen Engagement in der digitalen Infrastruktur kanonistischer Wissenschaft und den Anspruch wider, Forschung praxisnah, international vernetzt und digital verfügbar zu gestalten. Seit 2021 ist DaKaR in den Index Canonicus, ein internationales Open-Access-Projekt unter Federführung der Universitätsbibliothek Tübingen, eingebunden.

Wissenschaftliche Vernetzung: Hirschberger Kirchenrechtstagung

Hirschberger Kirchenrechtstagung

Der Lehrstuhl ist regelmäßig an der Hirschberger Kirchenrechtstagung beteiligt – einer etablierten wissenschaftlichen Fachtagung, die im zweijährigen Rhythmus im Bistumshaus Schloss Hirschberg (Diözese Eichstätt) stattfindet. Seit ihrer Gründung im Jahr 2010 hat sich die Tagung zu einem zentralen Forum für aktuelle kirchenrechtliche Fragen im deutschsprachigen Raum entwickelt.

Die Tagung steht unter gemeinsamer Verantwortung mehrerer kanonistischer Lehrstühle, darunter Frankfurt (Sankt Georgen), Mainz und Eichstätt, und versammelt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Praktikerinnen und Praktiker der Kirchenrechtspflege. Diskutiert werden aktuelle Entwicklungen des kirchlichen Rechts im Dialog mit Theologie, Recht, Soziologie und pastoraler Praxis.

Die Themen reichen von Reformprozessen im kirchlichen Strafrecht über Fragen der kirchlichen Leitung und Verkündigung bis hin zu grundlegenden rechtstheologischen Fragestellungen.

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