Magisterstudiengang Katholische Theologie (nach SPO 2025)

Informationen für Studierende

Aktuelles

Neue Studien- und Prüfungsordnung ab WS 25/26 - Wechseloption

Ab dem Wintersemester 2025/26 gilt für den Magisterstudiengang Katholische Theologie eine neue Studien- und Prüfungsordnung (SPO 2025) sowie ein grundlegend überarbeitetes Modulhandbuch mit entsprechendem idealtypischen Studienverlaufsplan. Alle Dokumente zur Information: siehe unten

Was bedeutet das für Sie?

  • Studierende, die sich zum Wintersemester 2025/26 neu in den Magisterstudiengang immatrikulieren
    → Sie studieren automatisch nach der neuen SPO 2025.
  • Studierende, die ihr Studium vor dem 1. Oktober 2025 aufgenommen haben
    → Für sie gilt weiterhin die SPO 2018, sofern kein Wechsel in den Geltungsbereich der neuen Ordnung (SPO 2025) erklärt wird. Informationen zum Magisterstudium Kath. Theologie nach SPO 2018 sowie zum möglichen Wechsel in den Geltungsbereich der neuen SPO 2025 finden Sie auf der Seite: Magisterstudiengang Kath. Theologie (nach SPO 2018)

Neue Themenliste für die Abschlussprüfung (THEOL200M25) zum WS 25/26

Bitte beachten Sie, dass der Fakultätsrat der Theologischen Fakultät (ThF) in seiner Sitzung am 13. Juni 2025 eine neue Themenliste für die Abschlussprüfungen im Modul THEOL200M25 “Theologische Synthese mit Abschlussprüfung” beschlossen hat.

Diese Themenliste ist verbindlich für alle Prüfungen, die nach der neuen Studien- und Prüfungsordnung (SPO 2025) abgelegt werden – also ab dem Wintersemester 2025/26.

Die neue Themenliste finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Fristen Magisterprüfungen WS 2025/26 - Geltungsbereich SPO 2025

Studierende, die ab dem 1. Oktober 2025 in den Geltungsbereich der neuen Studien- und Prüfungsordnung (SPO 2025) wechseln oder sich zum Wintersemester 2025/26 neu in den Magisterstudiengang immatrikulieren, gelten folgende verbindliche Fristen und Termine:

Magisterarbeit (Modul THEOL200M24)

  • Abgabe der Betreuungsvereinbarung: bis Freitag, 27. Juni 2025, 12:00 Uhr beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses
  • Abgabe der Magisterarbeit: bis Freitag, 28. November 2025, 12:00 Uhr in der Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses

Abschlussprüfung (Modul THEOL200M25)

  • Anmeldung zur Abschlussprüfung: bis Freitag, 25. Juli 2025, 12:00 Uhr beim Prüfungsamt
  • Termin der mündlichen Abschlussprüfung: voraussichtlich am 29. und 30. Januar 2026
  • Präsentation der Magisterarbeit: voraussichtlich in der 6. Kalenderwoche (02.–06. Februar 2026)

Das ausführliche Informationsschreiben finden Sie weiter unten.

Der Studiengang

Aufbau des Studiengangs

Pflichtmodule Theologische Grundlegung (1.-2. Fachsemester)

  • M0: Theologie als Glaubenswissenschaft in ihrer Einheit und Vielfalt, 5 ECTS-LP
  • M1: Einführung in die Theologie aus biblischer Sicht, 10 ECTS-LP
  • M2: Einführung in die Theologie aus historischer Sicht, 5 ECTS-LP
  • M3: Einführung in die Theologie aus systematischer Sicht, 14 ECTS-LP
  • M4: Einführung in die Theologie aus praktisch-theologischer Sicht, 10 ECTS-LP
  • M5: Einführung in die Philosophischen Grundlagen der Theologie, 10 ECTS-LP
  • M15.2: Berufliche Schlüsselqualifikationen I, 5 ECTS-LP (kann auch in der Aufbauphase abgeschlossen werden)

Pflichtmodule Aufbauphase (3.-6 Fachsemester)

  • M6: Mensch und Schöpfung, 15 ECTS-LP
  • M7: Gotteslehre, 13 ECTS-LP
  • M8: Jesus Christus und die Gottesherrschaft, 13 ECTS-LP
  • M9: Wege christlicher Lebensgestaltung, 10 ECTS-LP
  • M10: Kirche und Ökumene, 13 ECTS-LP
  • M11: Vollzüge des Glaubens: Gemeinde, Sakramente und Verkündigung, 10 ECTS-LP
  • M12: Verantwortliches Handeln im Kontext, 12 ECTS-LP
  • M13: Christentum und Glaube in heutiger Kultur und Gesellschaft, 10 ECTS-LP
  • M14: Das Christentum in seinem Verhältnis zum Judentum und zu anderen Welteligionen, 10 ECTS-LP
  • M15.1: Pastoralpraktikum, 5 ECTS-LP

Pflichtmodule Vertiefungsphase (7.-10. Fachsemester)

  • M16: Vertiefung im Bereich des Alten Testaments und des Neuen Testaments, 13 ECTS-LP
  • M17: Vertiefung im Bereich der Alten Kirchengeschichte und Patrologie sowie der Mittleren und Neuen Kirchengeschichte, 8 ECTS-LP
  • M18: Vertiefung im Bereich der Dogmatik, 6 ECTS-LP
  • M19: Vertiefung im Bereich der Fundamentaltheologie und der Philosophie, 8 ECTS-LP
  • M20: Vertiefung im Bereich der Moraltheologie und der Christlichen Sozialethik, 8 ECTS-LP
  • M21: Vertiefung im Bereich der Pastoraltheologie, der Homiletik und der Religionspädagogik, 7 ECTS-LP
  • M22: Vertiefung im Bereich des Kirchenrechts und der Liturgiewissenschaft, 8 ECTS-LP
  • M23.1: Schulpraktikum, 5 ECTS-LP
  • M23.2: Berufliche Schlüsselqualifikationen II, 5 ECTS-LP
  • M23.3: Theologie und Naturwissenschaften, 5 ECTS-LP
  • M23.4: Vertiefung im Bereich der Christlichen Spiritualität und Ökumene, 7 ECTS-LP
  • M23.5: Individuelle Theologische Vertiefung (Hinweis: ein Seminar im Modul ist zu wählen und mit Referat zu absolvieren - jedes Semester wechselndes Angebot), 5 ECTS-LP
  • M24: Magisterarbeit, 20 ECTS-LP
  • M25: Theologische Synthese mit Abschlussprüfung, 5 ECTS-LP

Wahlpflichtmodule der Aufbau- und Vertiefungsphase

In der Aufbauphase ist ein Modul aus dem Bereich Studium.Pro im Umfang von 5 ECTS-LP zu wählen und zu absolvieren, das keine theologisch-philosophischen Inhalte hat. Informationen unter: https://www.ku.de/studienangebot/studiumpro/studiumpro-start 

In der Aufbauphase (wahlweise auch in der Vertiefungsphase) ist ein Modul aus dem philosophisch-systematischen Schwerpunktbereich im Umfang von 5 ECTS-LP  zu wählen und zu absolvieren. Angeboten werden die Module:

  • THEOL200MPhiSys1: Schwerpunkt Philosophie
  • THEOL200MPhiSys2: Schwerpunkt Fundamentaltheologie
  • THEOL200MPhiSys3: Schwerpunkt Dogmatik und Dogmengeschichte
  • THEOL200MPhiSys4: Schwerpunkt Theologie in Transformationsprozessen der Gegenwart
  • THEOL200MPhiSys5: Schwerpunkt Moraltheologie
  • THEOL200MPhiSys6: Schwerpunkt Christliche Sozialethik

In der Vertiefungsphase (wahlweise in der Aufbauphase) ist ein Modul aus dem biblisch-historischen Schwerpunktbereich im Umfang von 5 ECTS-LP  zu wählen und zu absolvieren. Angeboten werden die Module:

  • THEOL200MBib1: Schwerpunkt Alttestamentliche Wissenschaft
  • THEOL200MBib2: Schwerpunkt Neutestamentliche Wissenschaft
  • THEOL200MKG1: Schwerpunkt Alte Kirchengeschichte und Patrologie
  • THEOL200MKG2: Schwerpunkt Mittlere und Neue Kirchengeschichte
  • THEOL200MKG3: Schwerpunkt Theologie des Christlichen Ostens

In der Vertiefungsphase (wahlweise in der Aufbauphase) ist außerdem ein Modul aus dem praktisch-theologischen Schwerpunktbereich im Umfang von 5 ECTS-LP  zu wählen und zu absolvieren. Angeboten werden die Module:

  • THEOL200MPrak1: Schwerpunkt Pastoraltheologie und Homiletik
  • THEOL200MPrak2: Schwerpunkt Religionspädagogik und -didaktik
  • THEOL200MPrak3: Schwerpunkt Kirchenrecht und Kirchliche Rechtsgeschichte
  • THEOL200MPrak4: Schwerpunkt Liturgiewissenschaft

 

Es wird empfohlen, ein Wahlpflichtmodul in dem Fach zu absolvieren, in dem die Magisterarbeit angefertigt werden soll.

Relevante Dokumente zum Studiengang

arrow right iconIdealtypischer Studienverlaufsplan ab WS 25/26 nach SPO 2025 - Download

arrow right iconModulhandbuch ab WS 25/26 nach SPO 2025 (Achtung: nur die in KU.Campus hinterlegten Fassungen der Modulbeschreibungen sind verbindlich!) - Download

arrow right iconStudien- und Prüfungsordnung in der Neufassung ab 01.10.2025 = SPO 2025 (Achtung: nur die im Amtsblatt der KU veröffentlichte Fassung ist rechtsverbindlich) - Download

 

Am Studiengang beteiligte Fächer

alle Disziplinen der ThF

Materialien zum Studium

Pflichtmodule M15.1 "Pastoralpraktikum" sowie M23.1 "Schulpraktikum"

Zur Berufsorientierung und zur Entwicklung sozialer und persönlicher Kompetenzen sind im Magisterstudiengang Kath. Theologie zwei Praktikumsmodule mit jeweils 5 ECTS-Punkten verpflichtend zu absolvieren, nämlich THEOL200M15.1 "Pastoralpraktikum " sowie THEOL200M23.1 "Schulpraktikum". Innerhalb dieser Module werden ECTS-Punkte in den Praktika, durch eine wissenschaftliche Begleitveranstaltung sowie durch die Erstellung eines Praktikumsberichts erworben.

THEOL200M15.1 "Pastoralpraktikum"

  • Praktikumsplätze: Die studienbegleitenden Institutionen (Priesterseminar, Collegium Orientale, Mentorat oder Ausbildungsleitung für Pastoralreferent/-innen) oder im Einzelfall auch die Professur Pastoraltheologie helfen auf Anfrage bei der Organisation eines geeigneten Praktikumsplatzes. Um an der Begleitveranstaltung qualifiziert teilnehmen zu können, ist vorab (!) das mindestens dreiwöchige Praktikum eigenständig zu organisieren, zu absolvieren und nachzuweisen. Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise unter: https://www.ku.de/thf/pastoral/veranstaltungen-lehre/.
  • Begleitveranstaltung: Blockseminar, 1 SWS, Angebotsturnus: jedes SoSe. Anmeldung via KU.Campus, Link zur Modulbeschreibung
  • Modulverantwortung/ Ansprechpartnerin: Prof. Dr. Katharina Karl, Professur für Pastoraltheologie

THEOL200M23.1 "Schulpraktikum"

  • Praktikumsplätze: Das Praktikum findet in der Vorlesungszeit des Semesters statt. Geeignete Praktikumsplätze werden vom Modulverantwortlichen organisiert. Um einen Praktikumsplatz zu erhalten, ist eine frühzeitige Anmeldung für die Begleitveranstaltung via KU.Campus erforderlich.
  • Begleitveranstaltung: Seminar, 1 SWS, Angebotsturnus: jedes SoSe, derzeit aber auch im WS. Anmeldung für einen Praktikumsplatz und die Begleitveranstaltung via KU.Campus, Link zur Modulbeschreibung
  • Modulverantwortung /Ansprechpartner: Akad. Direktor Klaus König, Lehrstuhl für Didaktik der Religionslehre, für Katechetik und Religionspädagogik 

Pflichtmodule "Berufliche Schlüsselqualifikationen I und II" (M15.2 / M23.2)

Viele Leistungen, die Sie zusätzlich zu Ihrem fachwissenschaftlichen Theologiestudium an der Fakultät erbringen, tragen wesentlich zu Ihrer ganzheitlichen Bildung und Berufsvorbereitung bei. Um diese Kompetenzen angemessen zu würdigen, sind zwei Pflichtmodule zur Förderung beruflicher Schlüsselqualifikationen in das Magisterstudium integriert:

  • THEOL200M15.2 – Berufliche Schlüsselqualifikationen I (5 ECTS)
    → verortet im ersten Studienabschnitt (Theologische Grundlegung und Aufbauphase, 1.–6. Semester)
  • THEOL200M23.2 – Berufliche Schlüsselqualifikationen II (5 ECTS)
    → verortet im zweiten Studienabschnitt (Vertiefungsphase, 7.–10. Semester)

Veranstaltungsangebote in den Modulen

In beiden Modulen können Sie vielfältige Veranstaltungen, Kurse, Praktika oder ähnliche Formate einbringen – insbesondere Angebote folgender Einrichtungen:

  • Mentorat
  • Priesterseminar Collegium Willibaldinum
  • Collegium Orientale
  • Ausbildungsleitungen für Pastoralreferent:innen

Auch Leistungen in anderen Kontexten oder bei externen Einrichtungen können berücksichtigt werden – sofern sie inhaltlich einschlägig sind. Reichen Sie dafür bitte geeignete Nachweise ein, die mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Name der Institution
  • Beschreibung der Tätigkeit
  • Angaben zu exaktem Zeitraum und Arbeitsaufwand
  • Unterschrift einer verantwortlichen Person

→ Zuständig für die Prüfung dieser Nachweise: Herr Marco Kühnlein

 

Grundlage der Berechnung von ECTS-Punkten für die Module: 30 Arbeitsstunden = 1 ECTS-Punkt

Dokumentation der Leistungen

1. Studienlaufkarte ausdrucken

Bitte drucken Sie sich eine Studienlaufkarte für M 15.2 und/oder M 23.2 aus. Die Formulare finden Sie hier: 

Studienlaufkarte für M 15.2 "Berufliche Schlüsselqualifikationen I"

Studienlaufkarte für M 23.2 “Berufliche Schlüsselqualifikationen II”

 

2. Leistungen sammeln und bestätigen lassen

Für jedes Modul können Sie über ein oder mehrere Semester hinweg geeignete Leistungen sammeln. Nach erfolgreicher Teilnahme lassen Sie sich diese von der verantwortlichen Einrichtung auf Ihrer Laufkarte bestätigen – abhängig davon, in welchem Modul (M 15.2 oder M 23.2) Sie die ECTS-Punkte verbuchen möchten.

 

3. Einreichen der Laufkarte

Sobald Sie mindestens 5 ECTS-Punkte gesammelt haben:

  • Reichen Sie die vollständig ausgefüllte Studienlaufkarte beim Modulverantwortlichen (Prof. Dr. Dr. Andreas Weckwerth) ein.
  • Dieser prüft die Angaben und gibt die Laufkarte zur Verbuchung an das Prüfungsamt weiter.

Hinweis:
Sie können auch mehr als 5 ECTS-Punkte sammeln. In diesem Fall behalten Sie die Studienlaufkarte als individuellen Nachweis Ihrer Zusatzqualifikation. Bitte fertigen Sie dafür rechtzeitig Kopien an, bevor Sie das Original einreichen.

Modus und Termine für Magisterarbeit (THEOL200M24) und Abschlussprüfung (THEOL200M25)

Informationen zum Modul THEOL200M24 "Magisterarbeit"

(exakte Regelungen finden sich in §§ 15–20 SPO 2025)

Das Modul M24 besteht aus zwei Teilprüfungen:

  1. Anfertigung der schriftlichen Magisterarbeit
  2. Mündliche Präsentation (40 Minuten, davon 10 Minuten Präsentation) der Arbeit vor den beiden Gutachtenden

Beide Prüfungsteile müssen bestanden werden, damit das Modul M24 mit 20 ECTS-Punkten vom Prüfungsamt verbucht werden kann.

Link zur Modulbeschreibung

 

Anmeldung und Bearbeitungszeit

  • Die Anmeldung zur Magisterarbeit erfolgt in der Regel im 9. Fachsemester ausschließlich über den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, mindestens aber fünf Monate vor dem geplanten Abgabetermin.
  • Eine Anmeldung über KU.Campus ist nicht erforderlich. Das erforderliche Anmeldeformular finden Sie oben unter „Formulare“.
  • Mit der Anmeldung und der Zuteilung des Themas beginnt die Bearbeitungszeit: mindestens 5 Monate, höchstens 9 Monate.

 

Voraussetzungen für die Zuteilung des Themas:

  • Die Grundlagenmodule müssen absolviert sein und außerdem ein Stand von min. 210 ECTS-Punkten erreicht sein.
  • Die Sprachnachweise für Latein, Griechisch und Hebräisch müssen vorliegen.

 

Abgabefristen

Damit die Arbeit rechtzeitig bewertet werden kann (Voraussetzung für die Zulassung zur Präsentation), Sie Einsicht in die erstellten Gutachten nehmen können und die mündliche Präsentation angetreten werden kann, gibt der Prüfungsausschussvorsitzende für jedes Semester einen Abgabetermin per Aushang bekannt:

  • Im Wintersemester: ca. Mitte November
  • Im Sommersemester: ca. Mitte Mai

Die individuelle Bearbeitungszeit wird durch diese Termine nicht beeinträchtigt. Die Termine stellen lediglich sicher, dass unter Einhaltung aller Fristen und Regelungen das Modul M24 im Regelfall in dem betreffenden Semester abgeschlossen werden kann.

Informationen zum Modul THEOL200M25 "Theologische Synthese mit Abschlussprüfung"

(exakte Regelungen finden sich in §§ 21–24 SPO 2025)

Das Modul M25 umfasst:

  • die selbstständige Einarbeitung in ein selbstgewähltes interdisziplinäres Thema aus dem entsprechenden Themen- und Fächerkatalog für M25
  • Eine mündliche Abschlussprüfung in Form einer Thesen- und Textdiskussion:
    Einarbeitungszeit: 40 Minuten

    Prüfungsdauer: 40 Minuten, davon 10 Minuten Einstiegsreferat

    Prüfungskommission: drei Prüfende aus drei verschiedenen Fachgruppen der ThF gemäß eigener Wahl aus dem Themen- und Fächerkatraolog für M25

  • Nach Bestehen wird das Modul M25 mit 5 ECTS-Punkten verbucht.

     

Anmeldung zur Prüfung

  • Die Anmeldung erfolgt schriftlich beim Prüfungsamt, nicht über KU.Campus.
  • Das Anmeldeformular finden Sie unter „Formulare“.
  • Die Anmeldung muss spätestens am Ende der Vorlesungszeit desjenigen Semesters erfolgen, das dem Prüfungssemester vorausgeht.

 

Voraussetzungen für die Anmeldung

  • Die Zuteilung des Themas der Magisterarbeit (M24) muss erfolgt sein.
  • Die Grundlagenmodule müssen absolviert sein und außerdem ein Stand von min. 220 ECTS-Punkten erreicht sein.
  • Die Sprachnachweise für Latein, Griechisch und Hebräisch müssen vorliegen.

 

Themen und Fächerkombinationen für M25

Eine Liste der wählbaren Themen und Fächerkombinationen für die Abschlussprüfung in Modul M25 (gültig ab Wintersemester 2025/26) finden Sie hier: 

Themen und Fächerkombinationen für die Abschlussprüfung in M25 (gültig ab WS 25/26)

Aushänge, aktuelle Fristen usw. zu M24 und M25

Um die formale Organisation rund um die Module M24 und M25 zu verbessern und studierendenfreundlicher zu gestalten, werden an dieser Stelle und per Aushang an der Fakultät alle Anmeldefristen, Terminen und Abläufe für jedes Abschluss-Semester rechtzeitig bekannt gegeben. Bitte beachten Sie also die folgenden Dokumente:

Sobald Sie alle Prüfungen im Magisterstudiengang bestanden haben, müssen Sie, um Ihre Abschlusszeugnisse zu erhalten, den Antrag auf Ausstellung des Magisterzeugnisses beim Prüfungsamt stellen. Das entsprechende Formular für die Zeuigniserstellung finden Sie obenstehend unter "Formulare".

Info & Beratung

Sprachvoraussetzungen und -erwerb im Mag. Theol. nach SPO 2025

Für die Absolvierung des Magisterstudiengangs Kath. Theologie gelten die Sprachvoraussetzungen gemäß § 5 SPO 2025. Ab dem 3. Fachsemester wird vermehrt mit Original-Texten gearbeitet, so dass für die Belegung und Absolvierung einzelner Module (M 6, M 8, M 16, M 17, M 18, M24, M25, …) die Kenntnis einer oder mehrerer Sprachen durch geeignete Nachweise von allen Studierenden belegt werden muss. Entsprechende Überprüfungen führen die Modulverantwortlichen durch. Es wird daher empfohlen, die Sprachkenntnisse so frühzeitig als möglich zu erwerben. Für die Anerkennung von Sprachnachweisen, die nicht den unter die im Folgenden genannten Kategorien fallen, ist der Prüfungsausschuss des Studiengangs zuständig.

Sofern einer oder mehrere Sprachnachweise vor Studienbeginn nicht vorhanden sind, können sie begleitend zum Studium erworben werden. Hierzu bietet die ThF durch ausgebildete Lehrkräfte spezielle Sprachkurse (s. nachfolgend) an, die in den ersten Fachsemestern überschneidungsfrei belegt werden können. Die Kurse sind gezielt auf die Bedürfnisse der Theologie-Studierenden ausgerichtet. Insbesondere in den Prüfungssemestern bieten außerdem die Lehrstühle Alttestamentliche Wissenschaft und Alte Kirchengeschichte und Patrologie zusätzlich zu den Sprachkursen spezielle Übungen an. Bitte kontaktieren Sie bei Interesse die Lehrstühle.

Für die einzelnen Sprachen werden in Übereinstimmung mit den Regelungen von § 5 SPO 2025 die folgenden Kurse und Prüfungen an der ThF angeboten:

1. Latein

Studierende im Mag. Theol. müssen schulische Kenntnisse des Lateinischen (min. kleines Latinum) oder eine entsprechende Feststellungsprüfung an einem Gymnasium, an einer deutschen Universität oder im Propädeutikum/Orientierungsjahr nachweisen können. Eine solche Prüfung und entsprechende Vorbereitung wird auch an der ThF angeboten:

  • Kursangebot: „Latein für Anfänger“ (2 SWS, immer WS), „Latein für Fortgeschrittene“ (2 SWS, immer SoSe) und „Lateinische Lektüre“ (2 SWS, immer WS)
  • Abschluss: Klausur und mündliche Prüfung nach dem 3. Fachsemester (WS)
  • Empfehlung zur Belegung: 1.-3. Fachsemester
  • Organisation: Lehrstuhl für Alte Kirchengeschichte und Patrologie, Prof. Dr. Dr. Andreas Weckwerth

2. Griechisch

Studierende im Mag. Theol. müssen schulische Kenntnisse des Altgriechischen (min. Graecum) oder eine entsprechende Feststellungsprüfung an einem Gymnasium (Graecum), an einer deutschen Universität (Graecum/Bibelgriechisch) oder im Propädeutikum/Orientierungsjahr (Bibelgriechisch) nachweisen können. Eine solche Prüfung und entsprechende Vorbereitung wird auch an der ThF angeboten:

  • Kursangebot an der ThF: „Bibelgriechisch für Anfänger“ (4 SWS, immer WS) und „Bibelgriechisch für Fortgeschrittene“ (4 SWS, immer SoSe)
  • Abschluss: Klausur und mündliche Prüfung nach dem 2. Fachsemester (SoSe)
  • Empfehlung zur Belegung: 1. und 2. Fachsemester (WS u. SoSe)
  • Organisation: Lehrstuhl für Alte Kirchengeschichte und Patrologie, Prof. Dr. Dr. Andreas Weckwerth

3. Hebräisch

a) Sofern beide unter Nr. 1 und 2 genannten Sprachkenntnisse (Latein und Griechisch) vor Studienbeginn vorliegen, müssen Studierende im Mag. Theol. schulische Kenntnisse des Hebräischen oder eine entsprechende Feststellungsprüfung an einem Gymnasium, an einer Universität oder im Propädeutikum/Orientierungsjahr (Hebraicum) nachweisen können.

  • Kursangebot an der ThF: „Einführung in die Hebräische Sprache“ (4 SWS, immer WS), „Alttestamentliche Sprachen mit Hebraicum-Abschluss“ (2 SWS, immer SoSe)
  • Abschluss: Klausur und mündliche Prüfung nach dem SoSe (Klausur und mündliche Prüfung können zur Zwischenstandserhebung nach dem ersten Kurs / nach dem WS optional absolviert werden) (Prüfungsordnung Hebraicum).
  • Organisation: Lehrstuhl für Alttestamentliche Wissenschaft, Prof. Dr. Burkard M. Zapff

b) Sofern eine der unter Nr. 1 und 2 genannten Sprachen (Latein oder Griechisch) während des Magisterstudiums erlernt, entsprechende Feststellung-/Ergänzungsprüfungen absolviert werden und zu Studienbeginn noch keine Hebräisch-Kenntnisse nach § 5 SPO vorliegen, müssen Studierende im Mag. Theol. lediglich grundlegende Hebräisch-Kenntnisse nachweisen. Die grundlegenden Kenntnisse werden folgendermaßen nachgewiesen:

  • Kursangebot an der ThF: „Einführung in die Hebräische Sprache“ (4 SWS, immer WS)
  • Abschluss: Klausur und mündliche Prüfung nach dem WS
  • Empfehlung zur Belegung: 1. Fachsemester (WS) oder ggf. als Feriensprachkurs im Block in der vorlesungsfreien Zeit zwischen jedem WS und SoSe
  • Organisation: Lehrstuhl für Alttestamentliche Wissenschaft, Prof. Dr. Burkard M. Zapff

c) Härtefall-Regelung: Für Studierende, die nachweislich beide unter Nr. 1 und 2 genannten Sprachen während des Magisterstudiums erlernen und entsprechende Feststellung-/Ergänzungsprüfungen absolvieren müssen und die zudem beim Studienbeginn keine Hebräisch-Kenntnisse nach § 5 SPO nachweisen können, besteht die Möglichkeit vom Abschluss des Kurses „Einführung in die Hebräische Sprache“ durch Klausur und mündliche Prüfung dispensiert zu werden. In diesem Fall ist spätestens in der zweiten Vorlesungswoche eine entsprechende schriftliche Mitteilung an den/die Dozierende/-n des Hebräisch-Kurses zu richten. Die grundlegenden Kenntnisse werden dann erworben durch aktive Mitarbeit im Sprachkurs und überprüft durch ein 10-minütiges Abschlusskolloquium; es wird ein unbenoteter Teilnahmeschein (bestanden/ nicht bestanden) ausgestellt, der zum Nachweis der formalen Voraussetzung bzgl. der hebräischen Sprache im Magisterstudium Kath. Theologie an der KU genügt.

Wichtiger Hinweis zur Härtefall-Regelung: Bei Studienortwechseln oder bei einem weiteren wiss. Anschlussstudium in der Theologie (Lizentiat, Promotion u.ä.) kann nicht gewährleistet werden, dass der unbenotete Teilnahmeschein zum Grundkurs Hebräisch den jeweils geltenden Zulassungsvoraussetzungen in einem anderen Studiengang genügt.

Informationen zu Auslands- oder Auswärtssemester

Ein Freijahr oder Freisemester an einer anderen Theologischen Fakultät kann eine bereichernde und prägende Erfahrung sein – sowohl akademisch als auch persönlich. Damit dieser Studienabschnitt gut in Ihren individuellen Studienverlauf integriert werden kann, sind einige wichtige Hinweise zu beachten:

1. Frühzeitige Planung – Studienberatung

Bitte nehmen Sie mindestens sechs Monate vor dem geplanten Wechsel Kontakt mit der Fachstudienberatung auf. Eine frühzeitige Beratung ermöglicht es Ihnen,

  • die Anrechenbarkeit Ihrer auswärts erbrachten Leistungen zu klären,
  • den Studienverlauf an der Gastfakultät sinnvoll zu planen und
  • die Wiederaufnahme des Studiums an der KU ohne Verzögerungen vorzubereiten.

 

2. Im Falle von Auslandsaufenthalt – Unterstützung durch das International Office

Wenn Sie ein Semester oder Studienjahr im Ausland verbringen möchten, unterstützt Sie das International Office der KU gerne bei:

  • der Auswahl geeigneter Partneruniversitäten,
  • der Planung des Aufenthalts und der Bewerbung,
  • der Nutzung von Austauschprogrammen (z. B. Erasmus+) und
  • der Beantragung von Fördermitteln und Stipendien.

Bitte nehmen Sie auch hier frühzeitig - mindestens 12 Monate im Voraus- Kontakt auf, um alle Fristen und Anforderungen zu berücksichtigen.

 

3. Übersicht der Module an anderen Fakultäten des deutschsprachigen Raums

Der Fakultätentag der Theologischen Fakultäten Deutschlands bietet eine Übersicht zur Modultaktung im Magisterstudiengang an verschiedenen Fakultäten.

Zur Übersicht auf der Seite des Fakultätentages

 

4. Anrechnung Ihrer Leistungen nach der Rückkehr

Die Anrechnung der im Freijahr oder Freisemester erbrachten Leistungen erfolgt nach Ihrer Rückkehr:

  • in Absprache mit dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses / der Fachstudienberatung
  • über das Prüfungsamt der KU (zuständige Stelle für Anrechnungsverfahren).

Ansprechpersonen

Studiengangssprecher, Fachstudienberatung & Vorsitz im Prüfungsausschuss

Raum: UH-101
Postanschrift
Lehrstuhl für Kirchenrecht und Kirchliche Rechtsgeschichte
Theologische Fakultät der KU Eichstätt-Ingolstadt
Poststelle
Hofgarten 1
D - 85072 Eichstätt
Sprechstunde
während des Semesters
Donnerstag von 11 bis 12 Uhr mit vorheriger Anmeldung per E-Mail und
nach Vereinbarung

Prüfungsamt

Ansprechperson

Maria Seger
Sachbearbeiterin Prüfungsamt
Gebäude Marktplatz 7 | Raum: MP7-101B
Postanschrift
Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
Prüfungsamt
Ostenstraße 28a
85071 Eichstätt
Sprechstunde
Nach Vereinbarung:
Montag, Dienstag, Freitag 8:30 Uhr - 11:30 Uhr
Donnerstag 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

offene Sprechstunde:
Dienstag 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag 8:30 Uhr - 11:30 Uhr

Abwesenheiten/Ausfälle der Sprechstunden können Sie durch einen Klick auf die Visitenkarte oder im Studierendenportal einsehen.

Vertretung in dringenden, fristgebundenen Angelegenheiten

Melanie Bauer
Sachbearbeiterin Prüfungsamt
Gebäude Marktplatz 7 | Raum: MP7-112
Postanschrift
Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
Prüfungsamt
Ostenstraße 28a
85071 Eichstätt
Sprechstunde
Nach Vereinbarung:
Montag (Zoom/Telefon), Dienstag (Präsenz), Freitag 8:30 Uhr - 11:30 Uhr
Donnerstag (Zoom/Telefon) 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

offene Sprechstunde:
Dienstag 13:30 Uhr - 15:30 Uhr (Präsenz)
Donnerstag 8:30 Uhr - 11:30 Uhr (Zoom/Telefon)

Abwesenheiten/Ausfälle der Sprechstunden können Sie durch einen Klick auf die Visitenkarte oder im Studierendenportal einsehen.

Studiengangskoordination Kath. Theologie

Gebäude Ulmer Hof | Raum: UH-206
Postanschrift
Dekanat der
Theologischen Fakultät
KU Eichstätt-Ingolstadt
85071 Eichstätt
Sprechstunde
Nach Vereinbarung

Studentische Organisationen

Fachschaft/Studierendenvertretung

Die Studierenden der ThF werden an der Fakultät durch die gewählten Studierendenvertreterinnen und -vertreter im Fakultätsrat repräsentiert. Bitte nehmen Sie gerne Kontakt mit den Fakultätsratsmitgliedern auf (vorname.nachname@ku.de).