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Ab dem Wintersemester 2025/26 gilt für den Magisterstudiengang Katholische Theologie eine neue Studien- und Prüfungsordnung (SPO 2025) sowie ein grundlegend überarbeitetes Modulhandbuch mit entsprechendem idealtypischen Studienverlaufsplan. Alle Dokumente zur Information: siehe unten.
Was bedeutet das für Sie?
Bitte beachten Sie, dass der Fakultätsrat der Theologischen Fakultät (ThF) in seiner Sitzung am 13. Juni 2025 eine neue Themenliste für die Abschlussprüfungen im Modul THEOL200M25 “Theologische Synthese mit Abschlussprüfung” beschlossen hat.
Diese Themenliste ist verbindlich für alle Prüfungen, die nach der neuen Studien- und Prüfungsordnung (SPO 2025) abgelegt werden – also ab dem Wintersemester 2025/26.
Die neue Themenliste finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Studierende, die ab dem 1. Oktober 2025 in den Geltungsbereich der neuen Studien- und Prüfungsordnung (SPO 2025) wechseln oder sich zum Wintersemester 2025/26 neu in den Magisterstudiengang immatrikulieren, gelten folgende verbindliche Fristen und Termine:
Magisterarbeit (Modul THEOL200M24)
Abschlussprüfung (Modul THEOL200M25)
Das ausführliche Informationsschreiben finden Sie weiter unten.
In der Aufbauphase ist ein Modul aus dem Bereich Studium.Pro im Umfang von 5 ECTS-LP zu wählen und zu absolvieren, das keine theologisch-philosophischen Inhalte hat. Informationen unter: https://www.ku.de/studienangebot/studiumpro/studiumpro-start
In der Aufbauphase (wahlweise auch in der Vertiefungsphase) ist ein Modul aus dem philosophisch-systematischen Schwerpunktbereich im Umfang von 5 ECTS-LP zu wählen und zu absolvieren. Angeboten werden die Module:
In der Vertiefungsphase (wahlweise in der Aufbauphase) ist ein Modul aus dem biblisch-historischen Schwerpunktbereich im Umfang von 5 ECTS-LP zu wählen und zu absolvieren. Angeboten werden die Module:
In der Vertiefungsphase (wahlweise in der Aufbauphase) ist außerdem ein Modul aus dem praktisch-theologischen Schwerpunktbereich im Umfang von 5 ECTS-LP zu wählen und zu absolvieren. Angeboten werden die Module:
Es wird empfohlen, ein Wahlpflichtmodul in dem Fach zu absolvieren, in dem die Magisterarbeit angefertigt werden soll.
Idealtypischer Studienverlaufsplan ab WS 25/26 nach SPO 2025 - Download
Modulhandbuch ab WS 25/26 nach SPO 2025 (Achtung: nur die in KU.Campus hinterlegten Fassungen der Modulbeschreibungen sind verbindlich!) - Download
Studien- und Prüfungsordnung in der Neufassung ab 01.10.2025 = SPO 2025 (Achtung: nur die im Amtsblatt der KU veröffentlichte Fassung ist rechtsverbindlich) - Download
Zur Berufsorientierung und zur Entwicklung sozialer und persönlicher Kompetenzen sind im Magisterstudiengang Kath. Theologie zwei Praktikumsmodule mit jeweils 5 ECTS-Punkten verpflichtend zu absolvieren, nämlich THEOL200M15.1 "Pastoralpraktikum " sowie THEOL200M23.1 "Schulpraktikum". Innerhalb dieser Module werden ECTS-Punkte in den Praktika, durch eine wissenschaftliche Begleitveranstaltung sowie durch die Erstellung eines Praktikumsberichts erworben.
Viele Leistungen, die Sie zusätzlich zu Ihrem fachwissenschaftlichen Theologiestudium an der Fakultät erbringen, tragen wesentlich zu Ihrer ganzheitlichen Bildung und Berufsvorbereitung bei. Um diese Kompetenzen angemessen zu würdigen, sind zwei Pflichtmodule zur Förderung beruflicher Schlüsselqualifikationen in das Magisterstudium integriert:
In beiden Modulen können Sie vielfältige Veranstaltungen, Kurse, Praktika oder ähnliche Formate einbringen – insbesondere Angebote folgender Einrichtungen:
Auch Leistungen in anderen Kontexten oder bei externen Einrichtungen können berücksichtigt werden – sofern sie inhaltlich einschlägig sind. Reichen Sie dafür bitte geeignete Nachweise ein, die mindestens folgende Angaben enthalten:
→ Zuständig für die Prüfung dieser Nachweise: Herr Marco Kühnlein
Grundlage der Berechnung von ECTS-Punkten für die Module: 30 Arbeitsstunden = 1 ECTS-Punkt
1. Studienlaufkarte ausdrucken
Bitte drucken Sie sich eine Studienlaufkarte für M 15.2 und/oder M 23.2 aus. Die Formulare finden Sie hier:
Studienlaufkarte für M 15.2 "Berufliche Schlüsselqualifikationen I"
Studienlaufkarte für M 23.2 “Berufliche Schlüsselqualifikationen II”
2. Leistungen sammeln und bestätigen lassen
Für jedes Modul können Sie über ein oder mehrere Semester hinweg geeignete Leistungen sammeln. Nach erfolgreicher Teilnahme lassen Sie sich diese von der verantwortlichen Einrichtung auf Ihrer Laufkarte bestätigen – abhängig davon, in welchem Modul (M 15.2 oder M 23.2) Sie die ECTS-Punkte verbuchen möchten.
3. Einreichen der Laufkarte
Sobald Sie mindestens 5 ECTS-Punkte gesammelt haben:
Hinweis:
Sie können auch mehr als 5 ECTS-Punkte sammeln. In diesem Fall behalten Sie die Studienlaufkarte als individuellen Nachweis Ihrer Zusatzqualifikation. Bitte fertigen Sie dafür rechtzeitig Kopien an, bevor Sie das Original einreichen.
(exakte Regelungen finden sich in §§ 15–20 SPO 2025)
Das Modul M24 besteht aus zwei Teilprüfungen:
Beide Prüfungsteile müssen bestanden werden, damit das Modul M24 mit 20 ECTS-Punkten vom Prüfungsamt verbucht werden kann.
Anmeldung und Bearbeitungszeit
Voraussetzungen für die Zuteilung des Themas:
Abgabefristen
Damit die Arbeit rechtzeitig bewertet werden kann (Voraussetzung für die Zulassung zur Präsentation), Sie Einsicht in die erstellten Gutachten nehmen können und die mündliche Präsentation angetreten werden kann, gibt der Prüfungsausschussvorsitzende für jedes Semester einen Abgabetermin per Aushang bekannt:
Die individuelle Bearbeitungszeit wird durch diese Termine nicht beeinträchtigt. Die Termine stellen lediglich sicher, dass unter Einhaltung aller Fristen und Regelungen das Modul M24 im Regelfall in dem betreffenden Semester abgeschlossen werden kann.
(exakte Regelungen finden sich in §§ 21–24 SPO 2025)
Das Modul M25 umfasst:
Eine mündliche Abschlussprüfung in Form einer Thesen- und Textdiskussion:
→ Einarbeitungszeit: 40 Minuten
→ Prüfungsdauer: 40 Minuten, davon 10 Minuten Einstiegsreferat
→ Prüfungskommission: drei Prüfende aus drei verschiedenen Fachgruppen der ThF gemäß eigener Wahl aus dem Themen- und Fächerkatraolog für M25
Nach Bestehen wird das Modul M25 mit 5 ECTS-Punkten verbucht.
Anmeldung zur Prüfung
Voraussetzungen für die Anmeldung
Themen und Fächerkombinationen für M25
Eine Liste der wählbaren Themen und Fächerkombinationen für die Abschlussprüfung in Modul M25 (gültig ab Wintersemester 2025/26) finden Sie hier:
Themen und Fächerkombinationen für die Abschlussprüfung in M25 (gültig ab WS 25/26)
Um die formale Organisation rund um die Module M24 und M25 zu verbessern und studierendenfreundlicher zu gestalten, werden an dieser Stelle und per Aushang an der Fakultät alle Anmeldefristen, Terminen und Abläufe für jedes Abschluss-Semester rechtzeitig bekannt gegeben. Bitte beachten Sie also die folgenden Dokumente:
Sobald Sie alle Prüfungen im Magisterstudiengang bestanden haben, müssen Sie, um Ihre Abschlusszeugnisse zu erhalten, den Antrag auf Ausstellung des Magisterzeugnisses beim Prüfungsamt stellen. Das entsprechende Formular für die Zeuigniserstellung finden Sie obenstehend unter "Formulare".
Für die Absolvierung des Magisterstudiengangs Kath. Theologie gelten die Sprachvoraussetzungen gemäß § 5 SPO 2025. Ab dem 3. Fachsemester wird vermehrt mit Original-Texten gearbeitet, so dass für die Belegung und Absolvierung einzelner Module (M 6, M 8, M 16, M 17, M 18, M24, M25, …) die Kenntnis einer oder mehrerer Sprachen durch geeignete Nachweise von allen Studierenden belegt werden muss. Entsprechende Überprüfungen führen die Modulverantwortlichen durch. Es wird daher empfohlen, die Sprachkenntnisse so frühzeitig als möglich zu erwerben. Für die Anerkennung von Sprachnachweisen, die nicht den unter die im Folgenden genannten Kategorien fallen, ist der Prüfungsausschuss des Studiengangs zuständig.
Sofern einer oder mehrere Sprachnachweise vor Studienbeginn nicht vorhanden sind, können sie begleitend zum Studium erworben werden. Hierzu bietet die ThF durch ausgebildete Lehrkräfte spezielle Sprachkurse (s. nachfolgend) an, die in den ersten Fachsemestern überschneidungsfrei belegt werden können. Die Kurse sind gezielt auf die Bedürfnisse der Theologie-Studierenden ausgerichtet. Insbesondere in den Prüfungssemestern bieten außerdem die Lehrstühle Alttestamentliche Wissenschaft und Alte Kirchengeschichte und Patrologie zusätzlich zu den Sprachkursen spezielle Übungen an. Bitte kontaktieren Sie bei Interesse die Lehrstühle.
Für die einzelnen Sprachen werden in Übereinstimmung mit den Regelungen von § 5 SPO 2025 die folgenden Kurse und Prüfungen an der ThF angeboten:
Studierende im Mag. Theol. müssen schulische Kenntnisse des Lateinischen (min. kleines Latinum) oder eine entsprechende Feststellungsprüfung an einem Gymnasium, an einer deutschen Universität oder im Propädeutikum/Orientierungsjahr nachweisen können. Eine solche Prüfung und entsprechende Vorbereitung wird auch an der ThF angeboten:
Studierende im Mag. Theol. müssen schulische Kenntnisse des Altgriechischen (min. Graecum) oder eine entsprechende Feststellungsprüfung an einem Gymnasium (Graecum), an einer deutschen Universität (Graecum/Bibelgriechisch) oder im Propädeutikum/Orientierungsjahr (Bibelgriechisch) nachweisen können. Eine solche Prüfung und entsprechende Vorbereitung wird auch an der ThF angeboten:
a) Sofern beide unter Nr. 1 und 2 genannten Sprachkenntnisse (Latein und Griechisch) vor Studienbeginn vorliegen, müssen Studierende im Mag. Theol. schulische Kenntnisse des Hebräischen oder eine entsprechende Feststellungsprüfung an einem Gymnasium, an einer Universität oder im Propädeutikum/Orientierungsjahr (Hebraicum) nachweisen können.
b) Sofern eine der unter Nr. 1 und 2 genannten Sprachen (Latein oder Griechisch) während des Magisterstudiums erlernt, entsprechende Feststellung-/Ergänzungsprüfungen absolviert werden und zu Studienbeginn noch keine Hebräisch-Kenntnisse nach § 5 SPO vorliegen, müssen Studierende im Mag. Theol. lediglich grundlegende Hebräisch-Kenntnisse nachweisen. Die grundlegenden Kenntnisse werden folgendermaßen nachgewiesen:
c) Härtefall-Regelung: Für Studierende, die nachweislich beide unter Nr. 1 und 2 genannten Sprachen während des Magisterstudiums erlernen und entsprechende Feststellung-/Ergänzungsprüfungen absolvieren müssen und die zudem beim Studienbeginn keine Hebräisch-Kenntnisse nach § 5 SPO nachweisen können, besteht die Möglichkeit vom Abschluss des Kurses „Einführung in die Hebräische Sprache“ durch Klausur und mündliche Prüfung dispensiert zu werden. In diesem Fall ist spätestens in der zweiten Vorlesungswoche eine entsprechende schriftliche Mitteilung an den/die Dozierende/-n des Hebräisch-Kurses zu richten. Die grundlegenden Kenntnisse werden dann erworben durch aktive Mitarbeit im Sprachkurs und überprüft durch ein 10-minütiges Abschlusskolloquium; es wird ein unbenoteter Teilnahmeschein (bestanden/ nicht bestanden) ausgestellt, der zum Nachweis der formalen Voraussetzung bzgl. der hebräischen Sprache im Magisterstudium Kath. Theologie an der KU genügt.
Wichtiger Hinweis zur Härtefall-Regelung: Bei Studienortwechseln oder bei einem weiteren wiss. Anschlussstudium in der Theologie (Lizentiat, Promotion u.ä.) kann nicht gewährleistet werden, dass der unbenotete Teilnahmeschein zum Grundkurs Hebräisch den jeweils geltenden Zulassungsvoraussetzungen in einem anderen Studiengang genügt.
Ein Freijahr oder Freisemester an einer anderen Theologischen Fakultät kann eine bereichernde und prägende Erfahrung sein – sowohl akademisch als auch persönlich. Damit dieser Studienabschnitt gut in Ihren individuellen Studienverlauf integriert werden kann, sind einige wichtige Hinweise zu beachten:
1. Frühzeitige Planung – Studienberatung
Bitte nehmen Sie mindestens sechs Monate vor dem geplanten Wechsel Kontakt mit der Fachstudienberatung auf. Eine frühzeitige Beratung ermöglicht es Ihnen,
2. Im Falle von Auslandsaufenthalt – Unterstützung durch das International Office
Wenn Sie ein Semester oder Studienjahr im Ausland verbringen möchten, unterstützt Sie das International Office der KU gerne bei:
Bitte nehmen Sie auch hier frühzeitig - mindestens 12 Monate im Voraus- Kontakt auf, um alle Fristen und Anforderungen zu berücksichtigen.
3. Übersicht der Module an anderen Fakultäten des deutschsprachigen Raums
Der Fakultätentag der Theologischen Fakultäten Deutschlands bietet eine Übersicht zur Modultaktung im Magisterstudiengang an verschiedenen Fakultäten.
Zur Übersicht auf der Seite des Fakultätentages
4. Anrechnung Ihrer Leistungen nach der Rückkehr
Die Anrechnung der im Freijahr oder Freisemester erbrachten Leistungen erfolgt nach Ihrer Rückkehr:
Die Studierenden der ThF werden an der Fakultät durch die gewählten Studierendenvertreterinnen und -vertreter im Fakultätsrat repräsentiert. Bitte nehmen Sie gerne Kontakt mit den Fakultätsratsmitgliedern auf (vorname.nachname@ku.de).