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Ab dem WS 2025/26 gilt für den Magisterstudiengang Katholische Theologie eine neue Studien- und Prüfungsordnung (SPO 2025). Für Studierende, die ihr Studium im Magisterstudiengang vor dem 1. Oktober 2025 aufgenommen haben und nicht den Wechsel in den Geltungsbereich der neuen SPO 2025 erklären, gilt die SPO 2018 mit den entsprechenden Konditionen fort. Für Studierende, die zum WS 25/26 das Magisterstudium aufnehmen, gilt automatisch die die SPO 2025.
Informationen zum Magisterstudium Kath. Theologie nach SPO 2018 sowie zum Wechsel in den Geltungsbereich der neuen SPO 2025 finden Sie auf der Seite
Bitte beachten Sie, dass der Fakultätsrat der ThF eine neue Themenliste für die Abschlussprüfungen (Modul M25 Theologische Synthese mit Abschlussprüfung) in seiner Sitzung am 13.06.2025 beschlossen hat. Die neue Themenliste gilt grundsätzlich für die Prüfungen nach neuer SPO 2025 ab dem WS 25/26.
Sie finden die neue Themenliste weiter unten auf dieser Seite.
Für Studierende, die ab 1. Oktober in den Geltungsbereich der neuen Ordnung wechseln wollen oder die sich zum WS 25/26 in den Studiengang neu immatrikulieren, gelten für das kommende Wintersemester 25/26 folgende Fristen und Termine:
Das ausführliche Schreiben finden Sie hier.
Grundgedanke
Viele Leistungen, die Sie zusätzlich zum theologisch-fachwissenschaftlichen Studium an der Fakultät erbringen, tragen zu Ihrer ganzheitlichen Bildung und zur Berufsvorbereitung bei. Diese erworbenen Kompetenzen sollen im Studienverlauf nicht unberücksichtigt bleiben. Darum sind insgesamt zwei Pflichtmodule "Berufliche Schlüsselqualifikationen I" (M 15.2) und "Berufliche Schlüsselqualifikationen II" (M 23.2) mit einem Wert von je 5 ECTS-LP in das Magisterstudium integriert. M 15.2 erstreckt sich insbesondere auf den ersten Studienabschnitt (Theologische Grundlegung und Aufbauphase, 1.-6. Semester), M 23.2 insbesondere auf den zweiten Studienabschnitt (Vertiefungsphase, 7.-10. Semester). In diesen Modulen können Sie diverse Veranstaltungen, Kurse, Praktika, etc. einbringen, die Ihnen insbesondere seitens des Mentorats, des Priesterseminars Collegium Willibaldinum, des Collegium Orientale oder Ihrer Ausbildungsleitung für Pastoralreferentinnen und -referenten angeboten werden. Grundsätzlich gilt dabei der Faktor: 30 Arbeitsstunden entspricht 1 ECTS-Punkt. Beide Module finden dann unbenotet Eingang in Ihr Abschlusszeugnis und bilden für Sie selbst, aber auch für andere (beispielsweise spätere Arbeitgeber) einen Ausweis Ihrer weitergehenden Qualifizierung und Ihres Engagements.
Verfahren
Drucken Sie sich zunächst eine Studienlaufkarte für M 15.2 und/oder M 23.2 aus; die Formulare finden Sie unten. Für jedes der beiden Module können Sie über ein oder mehrere Semester hinweg geeignete Veranstaltungen, Kurse, Praktika, usw. der studienbegleitenden Institutionen in Eichstätt absolvieren. Wenn Sie eine dort angebotene Veranstaltung o.ä. erfolgreich absolviert haben, wird Ihnen dies von den Verantwortlichen der Einrichtung auf Ihrer Studienlaufkarte für das Modul M 15.2 oder M 23.2 bestätigt, je nach dem in welchem Modul Sie die ECTS-LP eingetragen haben möchten. Leistungen, die in anderen Zusammenhängen oder bei anderen Einrichtungen erbracht werden, können auf der Studienlaufkarte ebenfalls berücksichtigt werden, sofern Ihre Tätigkeit oder Ihr Engagement für die Module einschlägig sind und Sie dafür geeignete Nachweise vorlegen. Die Nachweise sollten min. enthalten: Angabe der Institution, Beschreibung der Tätigkeit, Zeitrahmen, Unterschrift einer oder eines Verantwortlichen. Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall Herrn Marco Kühnlein.
Sobald Sie die notwendigen 5 ECTS-LP in einem Modul auf der Studienlaufkarte zusammengesammelt haben, reichen Sie bitte die Studienlaufkarte beim Studiendekan ein; dieser bestätigt die Richtigkeit der Angaben und gibt die Laufkarte zur Verbuchung an das Prüfungsamt weiter. Sie können auch mehr als 5 ECTS-LP sammeln und die Studienlaufkarte später als separaten Nachweis Ihrer Qualifizierung verwenden; in diesem Fall machen Sie sich bitte entsprechende Kopien.
Studienlaufkarte für M 15.2 "Berufliche Schlüsselqualifikationen I"
Studienlaufkarte für M 23.2 “Berufliche Schlüsselqualifikationen II”
Ihr Freijahr oder Freisemester an einer anderen Theologischen Fakultät soll für Sie eine bereichernde Erfahrung werden. Es ist dringend zu empfehlen, frühzeitig (ca. 6 Monate) vor dem tatsächlichen Wechsel den Kontakt mit der Studienberatung zu suchen. Auf diese Weise können Sie selbst die Vorkehrungen dafür treffen, dass die Anrechnung Ihrer auswärts erworbenen Leistungen und damit die Wiederaufnahme und Weiterführung des Studiums nach Ihrer Rückkehr reibungslos verlaufen.
Bei der Planung eines Auslandsaufenthalts ist Ihnen das International Office der KU gerne behilflich. Bitte nehmen Sie auch hier sehr frühzeitig Kontakt auf, insbesondere wenn Sie offizielle Austauschprogramme und entsprechende Finanzierungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen möchten.
Die Seite des Fakultätentages bietet eine Übersicht der Taktung aller Module im Magisterstudiengang der Theologischen Fakultäten Deutschlands. Zur Seite...
Die Anrechnung auswärts erbrachter Leistungen erfolgt nach der Wiederaufnahme des Studiums an der KU über die entsprechende Stelle im Prüfungsamt und den Vorsitzenden des Prüfungsauschusses.
Das Modul M24 “Magisterarbeit” nach §§ 15-20 SPO 2025 besteht aus der Anfertigung der schriftlichen Magisterarbeit und deren mündlicher Präsentation vor den beiden Gutachtenden; beide Prüfungsteile müssen bestanden werden, damit vom Prüfungsamt das Modul M 24 "Magisterarbeit" mit 20 ECTS verbucht wird. Die Ausgabe des Themas der Magisterarbeit ist beim Prüfungsausschussvorsitzenden rechtzeitig, mindestens fünf Monate vor dem geplanten Abgabetermin, anzumelden. Eine Anmeldung via KU.Campus ist nicht erforderlich. (Das entsprechende Formular für die Anmeldung finden Sie obenstehend unter "Formulare".) Mit dem Datum der Anmeldung und der Zuteilung des Themas beginnt die Bearbeitungszeit von mindestens fünf bis maximal neun Monaten. Damit Sie rechtzeitig vor der mündlichen Präsentation der Magisterarbeit eine Bewertung der Arbeit erhalten (= Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Präsentation) und die Gutachten einsehen können, wird vom Prüfungsausschusvorsitzenden für jedes Semester das Abgabedatum per Aushang bekanntgegeben; dieses liegt in jedem WS ca. Mitte November und in jedem SoSe ca. Mitte Mai.
Das Modul M25 “Theologische Synthese mit Abschlussprüfung” nach §§ 21-24 SPO 2025 besteht aus einer selbstständigen Einarbeitung in ein selbst gewähltes Thema mit interdisziplinärem Zuschnitt und wird mit einer mündlichen Thesen-/Textdiskussion im Umfang von 40 Minuten bei drei Prüfenden abgeschlossen. Um an der Abschlussprüfung teilnehmen zu können, ist eine rechtzeitige Anmeldung beim Prüfungsamt vorzunehmen; die Anmeldung muss am Ende der Vorlesungszeit des Semesters erfolgen, das dem Semester, in dem die Abschlussprüfung stattfinden soll, vorausgeht. (Das entsprechende Formular für die Anmeldung der Abschlussprüfungen finden Sie obenstehend unter "Formulare".) Die Anmeldung zur Abschlussprüfung setzt u.a. voraus, dass das Thema der Magisterarbeit (M24 s.o.) bereits verbindlich zugeteilt ist; im Übrigen kann das Modul M25 unabhängig vom Modul M24 abgelegt werden. Eine Anmeldung zu den Abschlussprüfungen via KU.Campus ist nicht erforderlich. Nach Bestehen der Abschlussprüfungen wird diese vom Prüfungsamt als Modul M 25 "Theologische Synthese mit Abschlussprüfung" mit 5 ECTS verbucht. Das Dokument mit den wählbaren Themen und Fächerkombinationen für die Abschlussprüfungen in M25 finden Sie im Folgenden.
Themen und Fächerkombinationen für die Abschlussprüfung in M25 (gültig ab WS 25/26)
Um die formale Organisation rund um die Module M24 und M25 zu verbessern und studierendenfreundlicher zu gestalten, werden an dieser Stelle und per Aushang an der Fakultät alle Anmeldefristen, Terminen und Abläufe für jedes Semester rechtzeitig bekannt gegeben. Bitte beachten Sie also die folgenden Dokumente:
Sobald Sie alle Prüfungen im Magisterstudiengang bestanden haben, müssen Sie, um Ihre Abschlusszeugnisse zu erhalten, den Antrag auf Ausstellung des Magisterzeugnisses beim Prüfungsamt stellen. Das entsprechende Formular für die Zeuigniserstellung finden Sie obenstehend unter "Formulare".
Die Studierenden der ThF werden an der Fakultät durch die gewählten Studierendenvertreterinnen und -vertreter im Fakultätsrat repräsentiert. Bitte nehmen Sie gerne Kontakt mit den Fakultätsratsmitgliedern auf (vorname.nachname@ku.de).