Der Hochschulrat der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt setzt sich aus acht universitätsexternen und acht universitätsinternen Mitgliedern zusammen. Die externen Mitglieder repräsentieren die gesellschaftlichen Bereiche Wissenschaft, Kultur, Wirtschaft, Kirche und berufliche Praxis und werden auf Vorschlag von Präsidium und Senat vom Vorsitzenden des Stiftungsrats bestellt. Die internen Mitglieder werden von den Angehörigen der Universität mittels einer Wahl in das Gremium entsendet. Der Hochschulrat beschließt unter anderem über Änderungen der Grundordnung, entscheidet über den Entwicklungsplan und dessen Fortschreibung und beschließt die Einrichtung, Änderung oder Aufhebung von Studiengängen, Instituten, Forschungseinrichtungen und zentralen Einrichtungen der Universität. Zusammensetzung und Aufgaben des Hochschulrats sind in der Grundordnung (§ 16) geregelt,
Geschäftsordnung des Hochschulrats
Termine der kommenden Sitzungen, jeweils 10.00 Uhr