KI an der KU - Künstliche Intelligenz in der Hochschullehre

Nine small images with schematic representations of differently shaped neural networks, a human hand making a different gesture is placed behind each network.
© Alexa Steinbrück / Better Images of AI / Explainable AI / CC-BY 4.0

Im November 2022 veröffentlichte das amerikanische Software-Unternehmen Open AI den Chatbot Chat GPT. In der kurzen Zeit seitdem haben generative KI-Werkzeuge Einzug in Lern- und Bildungsprozesse gehalten. Schulen wie Universitäten stehen vor der Herausforderung, mit dieser neuen Entwicklung umzugehen. Eine neue Qualität von Dringlichkeit bekommt diese Aufgabe durch die Integration der ChatGPT-Technologie in Textverarbeitungssoftware. Microsoft hat diesen Schritt für das Office-365-Paket vor Kurzem umgesetzt.

Mit dieser Homepage möchte die KU ihren Studierenden und Mitarbeitern/-innen eine erste Orientierungshilfe zur Verfügung stellen. Die kommenden Jahre werden von Aushandlungsprozessen geprägt sein, die einen verantworteten Umgang mit generativen KI-Werkzeugen zum Inhalt haben. Leitlinien und Orientierungshilfen möchten wir als Universität nicht "top-down" vorgeben, sondern die Erfahrungen der unterschiedlichen Fächer mit dem Thema in der Lehre einbinden.

FAQ

Welche KI-Werkzeuge gibt es an der KU?

Unter https://ai.ku.de können Sie auf die ChatGPT-Instanz der KU zugreifen (im Intranet und per VPN).

Unter https://chat-ai.academiccloud.de/chat können Sie freie KI-Modelle nutzen, die von der Gesellschaft für wissenschaftliche Datenverarbeitung bereitgestellt werden. Sie müssen dazu auf "föderierte Anmeldung" klicken, dann die KU aus der Liste auswählen und sich mit Ihrer KU-Kennung anmelden.

Unter https://copilot.microsoft.com/ können Sie auf den Microsoft Copilot zugreifen. Voraussetzung dafür ist ein dienstliches Microsoft-Konto. Hier finden Sie eine Anleitung: https://www.ku.de/rechenzentrum/it-services/hard-und-software/software/microsoft-office-365

Gibt es Empfehlungen, an die ich mich halten soll?

Die KU hat eine Handreichung zum Thema KI veröffentlicht, die Sie hier einsehen können.

Einzelne Fakultäten haben ebenfalls Empfehlungen erstellt. Informationen dazu erhalten Sie bei Ihren Studiendekan/-innen.

Ich habe den Verdacht, dass in Prüfungsleistungen unerlaubt KI verwendet wurde. Was kann ich tun?

Wir raten dringend davon ab, die im Internet kursierenden Werkzeuge zur Erkennung von KI-generierten Texten zu verwenden. Sie liefern alle regelmäßig falsch positive Ergebnisse. Sollten Sie den Verdacht haben, dass Studierende unerlaubt mit KI-Werkzeugen gearbeitet haben, suchen Sie das Gespräch mit ihnen. Studierende auf Basis eines solchen Verdachts durch eine Prüfung fallen zu lassen, ist rechtlich nicht zulässig.

Für zukünftige Lehrveranstaltungen empfehlen wir (siehe auch Kapitel 4 der KI-Handreichung):

  • Erarbeiten Sie mit Ihren Studierenden Regeln zum Einsatz von KI-Werkzeugen (Hinweise dazu in der KI-Handreichung).
  • Klären Sie, ob angesichts der technischen Entwicklung eine Anpassung der Prüfungsform Ihrer Lehrveranstaltung notwendig (und möglich) ist. Verlagern Sie z.B. Teile einer schriftlichen Arbeit in Form von Schreibaufgaben in Ihre Lehrveranstaltung.
  • Führen Sie – wenn nicht schon geschehen – einen Methodenteil für schriftliche Arbeiten ein. Dort können die Studierenden unter anderem ihren Umgang mit KI-Werkzeugen schildern und reflektieren (Welche Prompts wurden eingegeben? Wie wurden die ausgegebenen Textbausteine bewertet und verwendet? usw.)  
  • Verlangen Sie von Ihren Studierenden die Angabe von KI-Werkzeugen als Hilfsmittel. Verlangen Sie außerdem, dass auf geeignete Weise - z.B. in einer Fußnote - kenntlich gemacht wird, wenn ein Textbaustein mit einem KI-Werkzeug überarbeitet wurde (grammatische Verbesserungen / Stil, Übersetzungen,...).
  • Sofern Sie Eigenständigkeitserklärungen verwenden, könnten diese um folgenden Satz ergänzt werden: „Ich versichere, dass ich in dieser Arbeit die Nutzung von KI-Werkzeugen vollständig gekennzeichnet habe.“

Ich möchte KI in meiner Lehre verbieten. Darf ich das?

Ja, Sie können im Rahmen der an der KU geltenden prüfungsrechtlichen Bestimmungen selbst entscheiden, welche Hilfsmittel in Ihrer Lehrveranstaltung zugelassen sind. Bedenken Sie aber bitte, dass KI-Werkzeuge zunehmend in den Alltag von Studierenden integriert werden. So integrieren einige Textverarbeitungsprogramme bereits diverse KI-Funktionen (Textgenerierung, Überarbeitung, Übersetzung, ...) in ihre Benutzeroberfläche. Ein striktes Verbot aller KI-Werkzeuge erscheint vor diesem Hintergrund nicht praxistauglich. Ein weiteres Problem ist der Nachweis von Verstößen gegen ein KI-Verbot (siehe vorherige Frage).

Ich möchte angesichts von KI meine Prüfungsform ändern. Auf was muss ich achten?

Entscheidungsbaum Änderung Prüfungsform

Soll eine Prüfungsform geändert werden, so ist eine Anpassung der Modulbeschreibung durch die oder den Modulverantwortliche/n erforderlich; die geänderte Modulbeschreibung muss vom zuständigen Fakultätsrat verabschiedet werden.

Ist das Modul in einer Prüfungsordnung oder einem Wahlpflichtkatalog gelistet, so ist die Prüfungsform auch dort anzupassen. Die Änderung dieser Dokumente erfolgt in Abstimmung mit der oder dem Studiengangsverantwortlichen. Wurde eine Prüfungsordnung innerhalb der letzten beiden Jahre bereits geändert, so liegt die Prüfungsordnung in der Sperrfrist für weitere Änderungen; eine Anpassung ist in diesem Fall nicht möglich.

Ich möchte KI in meine Lehre integrieren

Unser Verständnis von zeitgemäßer Lehre:
Die KU ist eine Präsenzuniversität, an der digitale Technologien und Entwicklungen ernst genommen und gewinnbringend eingesetzt werden. Gute, zeitgemäße Lehre bedeutet für uns, die analoge Welt dort, wo es sinnvoll ist, digital gestützt anzureichern. Studierendenzentrierung, Kompetenzzuwachs und kooperatives Lernen sind für uns essentiell. Der Austausch mit und die Betreuung von Studierenden stehen im Fokus. In diesem Sinne ergänzen und bereichern digitale Werkzeuge die Präsenzlehre: zum Beispiel simultan in der Lehrveranstaltung oder zeitversetzt als Selbstlernangebot oder zur Koordination und Kommunikation in Gruppenarbeit. Als Ersatz für Präsenzlehre kommen digitale Tools nur dann zum Einsatz, wenn es didaktisch sinnvoll ist oder wenn es organisatorisch unbedingt notwendig ist (z. B. Krankheit, Konferenzteilnahme). Wir verfügen über eine hochwertige Ausstattung und kontinuierliche Weiterbildungsmöglichkeiten, damit Lehren und Lernen aktuell, gewinnbringend und fundiert stattfinden kann (z. B. flexible Lernräume, VR, KI). Digitalisierung ist für uns kein Selbstzweck. Digitale Errungenschaften sind für uns Ergänzungen, die - zielgerichtet eingesetzt - einen Mehrwert für unsere Studierenden bringen.

 

[Toolbox] Digital gestützte Lehre: weiterbildung.ku.de/ilias.php

 

 

FAQ für Studierende

Ich arbeite gerade an einer schriftlichen Arbeit und frage mich, wie ich mit KI-Werkzeugen umgehen soll.

Wenn Sie KI-Werkzeuge verwenden, sind Sie sich möglicherweise unsicher darüber, was erlaubt ist. Grundsätzlich regelt §27 der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) den Umgang mit KI. Diese Regelung ist sehr allgemein, da an der KU unterschiedlichste Studiengänge mit vielen verschiedenen Fachkulturen angeboten werden.

Unser wichtigster Tipp für Sie lautet daher: Sprechen Sie bei allen Fragen zum Thema mit der BetreuerIn Ihrer Arbeit. Es ist die Aufgabe der Dozierenden, festzulegen, in welchem Umfang KI-Werkzeuge Hilfsmittel in schriftlichen Arbeiten sein können. Grundsätzlich gilt: Machen Sie den Einsatz von KI transparent, z.B. indem Sie die verwendeten Werkzeuge zitieren. Informationen dazu finden Sie hier.

Außerdem möchten wir Sie dazu ermutigen, sich die Informationen auf dieser Seite (v.a. die KI-Handreichung) genau anzusehen. Sie wurden für Dozierende erstellt, können Ihnen aber auch dabei helfen, ein Gespür für den angemessenen Umgang mit KI im Studium zu entwickeln. 

 

© Yasmin Dwiputri & Data Hazards Project / Better Images of AI / Managing Data Hazards / CC-BY 4.0

Videos zum Thema

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Ansprechpersonen

Michael Winklmann
Dr. Michael Winklmann
Referent für Programmentwicklung in Studium und Lehre
Raum: KAP-115