Informationen für Lehrende zum Thema Nachteilsausgleich

Die Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt versteht sich als "eine Hochschule für Alle".  Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen gehören selbstverständlich zur Universität und haben einen Rechtsanspruch auf faire Teilhabe. Als Lehrende prägen Sie aktiv eine inklusive Lernumgebung.

Infobox

  • 16% aller Studierenden haben eine oder mehrere gesundheitliche Beeinträchtigungen – das ist jede und jeder Sechste.
  • Beeinträchtigungen sind meist nicht sichtbar (z. B. chronische, psychische Erkrankungen)
  • Der Anspruch auf Nachteilsausgleich ist unter anderem im Grundgesetz, Hochschulrahmengesetz (HRG) in §2 Abs. 4 und in der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) der KU in §26 verankert.
  • Vertraulicher Umgang: Studierende entscheiden selbst über Offenlegung ihrer Beeinträchtigung.

 

Ansprechpartnerinnen

Nina Savarini
Nina Savarini
Beauftragte für Studierende mit Behinderung, chronischen Krankheiten und Beeinträchtigungen an der KU
Anna Fiona Weiß
Dr. Anna Fiona Weiß
Beauftragte für Studierende mit Behinderung, chronischen Krankheiten und Beeinträchtigungen an der KU