Als geflüchtete oder gefährdete Studierende bestehen zwei Möglichkeiten, an der KU zu studieren:
Im Folgenden finden Sie ensprechende Informationen.
Anerkennungsverfahren von im Ausland erbrachten Studienleistungen sind oft mit längeren Wartezeiten verbunden. In der Regel erfolgt zunächst eine Einschreibung im ersten Fachsemester, bevor geprüft wird, ob im Ausland erbrachte Studienleistungen an der KU anerkannt werden können und eine Einstufung in ein höheres Semester erfolgen kann. Mehr Informationen zum Thema akademische Anerkennung finden Sie hier.
Studierende aus der Ukraine, die noch an einer ukrainischen Hochschule immatrikuliert sind oder dort in den letzten 12 Monaten ihr Studium abgeschlossen haben und sich an der KU entweder als exchange student/free mover oder degree seeking student einschreiben.
ab dem Wintersemester 2022/2023
zunächst für 6 Monate, Verlängerung bis maximal 12 Monate möglich
7. Oktober 2022
Spätere Bewerbungen sind im Einzelfall vorbehaltlich der Mittelverfügbarkeit möglich, jedoch nicht zu empfehlen. Der Förderantrag muss in jedem Fall vor Beginn des Studiums an der KU eingereicht und genehmigt werden.
Bitte senden Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen als ein pdf-Dokument per E-Mail an die Leiterin des International Office, Dr. Anna Marcos: international(at)ku.de
Förderzusagen erfolgen ausschließlich vorbehaltlich der Mittelverfügbarkeit.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Leiterin des International Office, Dr. Anna Marcos: international(at)ku.de
Im Folgenden finden Sie Informationen zu Stipendienprogrammen und Finanzierungsmöglichkeiten an der KU und von anderen Organisationen.
Das International Office der KU vergibt Stipendien für internationale Studierende. Mehr Informationen finden Sie auf dieser Seite.
Stipendienprogramm des DAAD
Mit dem Stipendienprogramm fördert der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) aus Mitteln des Auswärtigen Amts (AA) weltweit gefährdete Studierende und Doktorandinnen und Doktoranden, die in ihrem Herkunftsland formal oder de facto kein Recht auf Bildung besitzen. Sie sollen dabei unterstützt werden ein Studium in Deutschland aufzunehmen oder fortzusetzen, um einen Studien- oder Promotionsabschluss an einer deutschen Hochschule zu erhalten. Mehr Informationen finden Sie auf der Seite des DAAD.
Die Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) fördert Studierende im Bachelor-, Master- und Promotionsstudium. Geflüchtete, über deren Asylantrag noch nicht entschieden wurde können sich nicht bewerben. Mehr Informationen finden Sie auf der Seite der KAS.
Die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) begrüßt ausdrücklich die Bewerbung von Geflüchteten - sowohl für die Grundförderung (Bachelor und Master) als auch für die Promotionsförderung.
Das Studienwerk der Heinrich-Böll-Stiftung lädt explizit Geflüchtete ein, sich bei ihr um ein Stipendium zu bewerben. Mehr Informationen finden Sie auf der Seite der Heinrich-Böll-Stiftung.
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