Erasmus+ Lehrendenmobilität (STA)

Was ist Erasmus+ STA?

Die Förderlinie Erasmus+ STA steht allen Dozierenden der KU zur Verfügung, um Lehraufenthalte an Erasmus+-Partneruniversitäten der KU im Ausland zu realisieren. Im Folgenden finden Sie alle wichtigen Informationen zur Förderung und Antragstellung. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an das International Office (Kontakt s.u.).

Allgemeines zur Lehrendenmobilität mit Erasmus+ (STA)

Welche Vorteile habe ich?
  • Austausch und Vernetzung mit ausländischen Kollegen 
  • Intensivierung der Beziehung zu einer Partneruniversität 
  • Entwicklung gemeinsamer Curricula und Module
  • insbesondere für Angehörige des Mittelbaus: Weiterbildungsaspekt
  • Erfahrungen mit anderen Hochschulsystemen
  • fremdsprachliche Lehrerfahrung
  • geringer administrativer Aufwand, da die Auszahlung auf Pauschalbasis erfolgt
Wer kann gefördert werden?
  • Lehrende, die in einem vertraglichen Verhältnis zur KU stehen (unabhängig von der Nationalität) 
  • Lehrende der KU ohne Dotierung
  • Lehrbeauftragte der KU 
  • Emeritierte Professorinnen und Professoren/ Lehrende im Ruhestand
  • Wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen 
Wo kann man gefördert werden?

Personalmobilität muss in einem Land stattfinden, welches nicht das Land der entsendenden Hochschule (also nicht in Deutschland) und nicht das Hauptwohnsitzland der betreffenden Person ist. 

Als Zieluniversität kommen alle Erasmus+ Partneruniversitäten der KU in Frage, die im jeweiligen Unterrichtsfach ein Inter-Institutional Agreement vereinbart haben. Sie können hier recherchieren, an welcher Universität Sie im Rahmen von Erasmus+ gefördert werden können.

Was ist ein Inter-Institutional Agreement?

Das Inter-Institutional Agreement (IIA) ist Voraussetzung für die Förderung. Im IIA sind die Mobilitäten sowie Fachgebiete vereinbart. Sollte für die von Ihnen ausgewählte Universität noch kein solches Agreement vorliegen, kann es – vorausgesetzt die Partneruniversität stimmt zu – mit relativ kurzer Vorlaufzeit und in Rücksprache mit dem Dekan Ihrer Fakultät geschlossen werden. 

Wie lange muss ich an der Partneruniversität unterrichten?

Die Mobilität zu Unterrichtszwecken muss mindestens 8 Unterrichtsstunden bei einer Woche (oder kürzer) umfassen. Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt 2 Tage, die durch eine Aufenthaltsbestätigung des International Office der Partnerhochschule nachgewiesen werden müssen. 

Außerdem können Sie Lehrendenmobilität und Mobilität zu Fortbildungszwecken kombinieren. In diesem Fall müssen nur 4 Unterrichtsstunden nachgewiesen werden. 

Wie hoch ist die Förderung bzw. das Stipendium?

Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss beinhaltet die Fahrt- und Aufenthaltskosten, welche von Seiten der EU KOM / NA DAAD als Stückkosten bezuschusst werden. Die Berechnung der Stückkosten für die Fahrt erfolgt mit Hilfe des Distance Calculator. Abfahrtsort ist immer der jeweilige Dienstort (Eichstätt oder Ingolstadt).

Zuschuss zu Reise-/Fahrtkosten

Bei einer Nutzung von PKW (ohne Fahrgemeinschaft) und/oder Flugzeug als Hauptverkehrsmittel berechnen sich die Fahrtkosten ausschließlich nach der Entfernung gemäß Distance Calculator ( = Betrag  pro Teilnehmer):

10 - 99 km = 23,00 EUR

100 - 499 km = 180,00 EUR 

500 - 1.999 km = 275,00 EUR

2.000 - 2.999 km = 360,00 EUR 

3.000 - 3.999 km = 530,00 EUR 

4.000 - 7.999 km = 820,00 EUR 

8.000 km und mehr = 1.500,00 EUR 

 

Beträgt die Reisedistanz bis zu 3.999 km und wird überwiegend mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln wie ÖPNV, Bahn, Fernbus oder PKW-Fahrgemeinschaften zurückgelegt, berechnen sich die Fahrtkosten aus einer erhöhten Entfernungspauschale und zusätzlicher Tagessätze je nach Zeitaufwand, welche die Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel gedauert hat. Maximal können bei einer Nutzung umweltfreundlicher Verkehrmittel sechs Reisetage zusätzlich mit Tagessätzen gefördert werden.

100 - 499 km = 210,00 EUR 

500 - 1.999 km = 320,00 EUR

2.000 - 2.999 km = 410,00 EUR 

3.000 - 3.999 km = 610,00 EUR 

Aufenthaltskosten

Aufenthaltskosten werden auf der Grundlage von Tagessätzen berechnet. Aus dem Mobilitätsprogramm der Person muss hervorgehen, dass an den zu fördernden Tagen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Mobilitätsmaßnahme stattgefunden haben. Maßgeblich ist ein Nachweis durch eine am Ende des Aufenthalts ausgestellte Bestätigung der Gastuniversität mit Beginn und Ende des Aufenthalts (Dienstgeschäfts) inklusive der geleisteten Stundenzahl. Die Mindestdauer beträgt 2 Arbeitstage.

Zuschuss zu Aufenthaltskosten

Dänemark, Finnland, Großbritannien (UK), Irland, Island, Israel, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden:

180,00 EUR (126,00 EUR ab dem 15. Tag) - je Tag pro Teilnehmer/-in (ohne Reisetag) 

Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern:

160,00 EUR (112,00 EUR ab dem 15. Tag) - je Tag pro Teilnehmer/-in (ohne Reisetag)

Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn:

140,00 EUR (98,00 EUR ab dem 15. Tag) - je Tag pro Teilnehmer/-in (ohne Reisetag) 

Wie wird die Förderung beantragt?

Bitte beantragen Sie Ihre Mobilitäten in KU Mobility Online

Welche Unterlagen sind erforderlich?

a)Mobility Agreement, das die Inhalte vereinbart (Upload in Mobility Online), bei wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie bei Professorinnen und Professoren ohne eigenen Lehrstuhl muss dieses zusätzlich durch eine Unterschrift des Lehrstuhlinhabers bzw. des Dekans der Fakultät bestätigt sein

b) Einladungsschreiben bzw. eine Bestätigung der Gastuniversität

c) Stipendienvereinbarung/ Grant Agreement  - im ORIGINAL (wird per E-Mail zugeschickt)

d) Dienstreiseantrag (gilt auch für Lehrbeauftragte), Antragsformulare siehe Reisekostenstelle

e) Aufenthaltsbestätigung der Gastuniversität (darf in keinem Fall vor Mobilitätsende ausgestellt werden)

f) Teilnahme an der EU-Survey-Onlineumfrage (Aufforderung erfolgt per E-Mail)

Hinweise zum Versicherungsschutz

Mit einem Erasmus+ Mobilitätszuschuss ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Weder die EU KOM, die NA DAAD noch die KU haften für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen im Zusammenhang mit Erasmus+ Auslandsaufenthalten entstehen.


Mit dem Grant Agreement verpflichten sich die Geförderten, selbst für folgenden Versicherungsschutz zu sorgen:

  • Ggf. Reiseversicherung
  • Haftpflichtversicherung (ggf. Berufs- und Privathaftpflicht)
  • Versicherung für Unfälle (im Rahmen von Dienstreisen sind die Teilnehmer unfallversichert) und schwere Erkrankungen (einschließlich Voll- oder Teilarbeitsunfähigkeit)
  • Risikolebensversicherung (einschließlich Rückführung aus dem Ausland)

Darüber hinaus sollten Teilnehmer im Besitz einer europäischen Krankenversicherungskarte sein.

Es besteht die Möglichkeit, in die Gruppenversicherung des DAAD aufgenommen zu werden, die einen umfassenden Versicherungsschutz bietet. 

Antragstellung

Zur Antragstellung klicken Sie bitte hier (bitte authentifizieren Sie sich mit Ihrer KU-Kennung). 

Sobald Sie den Antrag gestellt haben, können Sie hier den Stand Ihrer Bewerbung einsehen. 

Formulare und Links

Erasmus+ Personalmobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)

Was ist Erasmus+ STT?

Als eine weitere unterstützende Maßnahme zur Internationalisierung der Hochschulen sind mit der Förderlinie Erasmus+ STT Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal (Lehre und Verwaltung) an europäischen Hochschulen und an ausländischen Einrichtungen / Unternehmen innerhalb des Erasmus-Raumes möglich. Die Auslandsaufenthalte müssen mindestens  2 Tage dauern. 

Allgemeines zur Personalmobilität mit Erasmus+ (STT)

Wer kann gefördert werden?

Mit STT kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden, Beispiele hierfür sind:

  • Allgemeine & technische Verwaltung (z.B. Prüfungsamt)
  • Bibliothek
  • Fachbereiche
  • Fakultäten
  • Finanzen
  • International Office
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Studierendenberatung
  • Studiengangsentwicklung und Qualitätsmanagement
  • Weiterbildung in Didaktik für englischsprachige Lehre

Besondere Berücksichtigung finden die Bereiche Verwaltung/ Koordination von internationalen Studiengängen und davon besonders betroffene Bereiche der allgemeinen Verwaltung, Förderung der Internationalisierung sowie Austausch von "Knowhow" im Bereich Dokumentation und Information.

Wie finde ich passende Angebote?

Neben individuell vereinbarten Fort-und Weiterbildungsmaßnahmen gibt es an vielen Universitäten so genannte "Staff Weeks" als maßgeschneiderte Programme für bestimmte Zielgruppen und Arbeitsbereiche. Einen Überblick aktueller Angebote finden Sie bei IMOTION Erasmus Staff Training.

Sie möchten sich initiativ an einer Einrichtung bewerben? Hier finden Sie einige praktische Tipps

Wo kann man gefördert werden?

Personalmobilität muss in einem Programmland stattfinden, welches nicht das Land der entsendenden Hochschule (also nicht in Deutschland) und nicht das Hauptwohnsitzland der betreffenden Person ist. 

Was sind Programmländer?

Alle Mitgliedsländer der EU, sowie Großbritannien und Nordirland (nur noch bis zum Ablauf der letzten Programmgeneration am 31. März 2023), Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und die Türkei.

Wie lange dauert die Personalmobilität?

Fortbildungs- und Weiterbildungsmobilitäten dauern im Regelfall eine Arbeitswoche.

Wie hoch ist die Förderung bzw. das Stipendium?

Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss beinhaltet die Fahrt- und Aufenthaltskosten, welche von Seiten der EU KOM / NA DAAD als Stückkosten bezuschusst werden. Die Berechnung der Stückkosten für die Fahrt erfolgt mit Hilfe des Distance Calculator. Abfahrtsort ist immer der jeweilige Dienstort (Eichstätt oder Ingolstadt). 

Zuschuss zu Reise-/Fahrtkosten

Bei einer Nutzung von PKW (ohne Fahrgemeinschaft) und/oder Flugzeug als Hauptverkehrsmittel berechnen sich die Fahrtkosten ausschließlich nach der Entfernung gemäß Distance Calculator ( = Betrag  pro Teilnehmer):

100 - 499 km = 180,00 EUR 

500 - 1.999 km = 275,00 EUR

2.000 - 2.999 km = 360,00 EUR 

3.000 - 3.999 km = 530,00 EUR 

4.000 - 7.999 km = 820,00 EUR 

8.000 km und mehr = 1.500,00 EUR 

 

Beträgt die Reisedistanz bis zu 3.999 km und wird überwiegend mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln wie ÖPNV, Bahn, Fernbus oder PKW-Fahrgemeinschaften zurückgelegt, berechnen sich die Fahrtkosten aus einer erhöhten Entfernungspauschale und zusätzlicher Tagessätze je nach Zeitaufwand, welche die Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel gedauert hat. Maximal können bei einer Nutzung umweltfreundlicher Verkehrmittel sechs Reisetage zusätzlich mit Tagessätzen gefördert werden.

100 - 499 km = 210,00 EUR 

500 - 1.999 km = 320,00 EUR

2.000 - 2.999 km = 410,00 EUR 

3.000 - 3.999 km = 610,00 EUR 

Aufenthaltskosten

Aufenthaltskosten werden auf der Grundlage von Tagessätzen berechnet. Aus dem Mobilitätsprogramm der Person muss hervorgehen, dass an den zu fördernden Tagen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Mobilitätsmaßnahme stattgefunden haben. Maßgeblich ist ein Nachweis durch eine am Ende des Aufenthalts ausgestellte Bestätigung der Gasteinrichtung mit Beginn und Ende des Aufenthalts.

Zuschuss zu Aufenthaltskosten

Ländergruppe I (Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich):

180,00 EUR (126,00 EUR ab dem 15. Tag) - je Tag pro Teilnehmer/-in (ohne Reisetage)

Ländergruppe II (Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern):

160,00 EUR (112,00 EUR ab dem 15. Tag) - je Tag pro Teilnehmer/-in (ohne Reisetage)

Ländergruppe III (Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn):

140,00 EUR (98,00 EUR ab dem 15. Tag) - je Tag pro Teilnehmer/-in (ohne Reisetage)

Partnerländer (u. a. Argentinien, Australien, Brasilien, Chile, Georgien, Israel, Japan, Libanon, Uruguay, USA):

180,00 EUR (126,00 EUR ab dem 15. Tag) - je Tag pro Teilnehmer/-in (ohne Reisetage)

Wie wird die Förderung beantragt?

Bitte beantragen Sie Ihre Mobilitäten in KU Mobility Online.

Antragsteller/-innen, die im Rahmen von (bestehenden und/ oder geplanten) Doppelstudiengängen und für strukturierende Maßnahmen Aufenthalte planen, sowie Erstantragsteller werden vorrangig gefördert.

Welche Unterlagen sind erforderlich?

a) Mobility Agreement Training, das die Inhalte der Mobilität vereinbart, bestätigt durch Unterschrift des/der Vorgesetzten

b) Stipendienvereinbarung/ Grant Agreement  - im ORIGINAL (erhalten Sie nach erfolgreicher Antragstellung per E-Mail)

c) Dienstreiseantrag

d) Bestätigung der Gastuniversität bzw. Gasteinrichtung

e) Teilnahme an der EU-Survey-Onlineumfrage (Aufforderung erfolgt per E-Mail) 

Was muss ich zum Thema Versicherungsschutz wissen?

Mit einem Erasmus+ Mobilitätszuschuss ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Weder die EU KOM, die NA DAAD noch die KU haften für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen im Zusammenhang mit Erasmus+ Auslandsaufenthalten entstehen.


Mit dem Grant Agreement verpflichten sich die Geförderten, selbst für folgenden Versicherungsschutz zu sorgen: 

  • Ggf. Reiseversicherung
  • Haftpflichtversicherung (ggf. Berufs- und Privathaftpflicht)
  • Versicherung für Unfälle (im Rahmen von Dienstreisen sind die Teilnehmer unfallversichert) und schwere Erkrankungen (einschließlich Voll- oder Teilarbeitsunfähigkeit)
  • Risikolebensversicherung (einschließlich Rückführung aus dem Ausland)

Darüber hinaus sollten Teilnehmer/-innen im Besitz einer europäischen Krankenversicherungskarte sein.

Es besteht die Möglichkeit, in die Gruppenversicherung des DAAD aufgenommen zu werden, die einen umfassenden Versicherungsschutz bietet. 

Antragstellung

Zur Antragstellung klicken Sie bitte hier (bitte authentifizieren Sie sich mit Ihrer KU-Kennung).

Sobald Sie den Antrag gestellt haben, können Sie hier den Stand Ihrer Bewerbung einsehen.

Formulare und Links

 

Ansprechpartner Erasmus+ (STA & STT)

David Guevara
David Guevara
Koordinator Welcome Services und Internationaler Campus
Gebäude Domplatz 8  |  Raum: DP8-203 | Campus Eichstätt