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Der Aufbau des Studiums
Der Studiengang umfasst vier Semester und schließt mit dem akademischen Grad „Master of Science“ ab. Das Studienprogramm besteht aus Pflicht- und Wahlmodulen. In den Pflichtmodulen werden methodische Kompetenzen in den Bereichen Diagnostik, Begutachtung, Statistik sowie Versuchsplanung und Datenanalyse erweitert und vertieft. Darüber hinaus wählen die Studierenden Module aus einem breiten Angebot an Wahlmodulen, das sich in drei Schwerpunkte gliedert, von denen zwei vertieft studiert werden:
Der Schwerpunkt Klinische Psychologie vermittelt Inhalte und Kompetenzen zur Diagnostik, Therapie und Erforschung psychischer Störungen und Erkrankungen.
Module des Schwerpunkts:
Der Schwerpunkt Wirtschaft und Arbeit vermittelt Inhalte und Kompetenzen, die u.a. Tätigkeiten in Bereichen wie Personalpsychologie, Organisationspsychologie, Mediation, berufliche Rehabilitation, Ergonomie und Gesundheitspsychologie ermöglichen.
Module des Schwerpunkts:
Der Schwerpunkt Entwicklung und Kognition vertieft Inhalte und Methoden aus der kognitions- und neurowissenschaftlichen Grundlagenforschung einerseits und bietet sowohl wissenschafts- als auch praxisnahe Themen der angewandten Entwicklungspsychologie andererseits.
Module des Schwerpunkts:
Zwei weitere Module können frei aus allen verbleibenden Wahlpflichtmodulen ausgewählt werden. Diese können sowohl aus belegten als auch aus nicht belegten Schwerpunkten stammen. Sie können zudem aus einem Pool von Modulen stammen, die keinem Schwerpunkt zugeordnet sind oder aus anderen nichtpsychologischen Studiengängen der KU.
Module die keinem Schwerpunkt zugeordnet sind:
Ergänzt wird die Ausbildung durch ein oder mehrere Praktika im Gesamtumfang von 12 Wochen. Im Rahmen einer Masterarbeit und begleitender Projektseminare lernen die Studierenden die Konzeption und Durchführung von empirisch-wissenschaftlichen Studien zu speziellen Forschungsthemen kennen.
PO in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17. September 2019 gültig ab 1. August 2019
3. Änderungssatzung vom 17. September 2019 gültig ab 1. August 2019
PO in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 16. Oktober 2018 gültig ab WS 2018/19
2. Änderungssatzung vom 16. Oktober 2016 gültig ab WS 2018/19
PO in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 5. August 2016 gültig ab WS 2016/17
Modulhandbuch zum Master of Science Psychologie
Alle Modulbeschreibungen sind auch über KU.Campus abrufbar. Rechtsverbindlich sind die in KU.Campus veröffentlichten Modulbeschreibungen.
Studiengangsbeschreibung für den Master of Science Psychologie
Studienverlaufsplan für den Master of Science Psychologie
Formulare wenn möglich bitte immer mit dem PC ausfüllen!
Ehrenamtliches Engagement an der KU
Studierende, die während des Studiums an der KU ein Ehrenamt ausgeübt haben, können dies nach Bestätigung unter bestimmten Voraussetzungen in das Diploma Supplement aufnehmen lassen.
Bitte füllen Sie hierzu die Anlage zum Zeugnisantrag aus und reichen dieses vollständig ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit dem Zeugnisantrag im Prüfungsamt ein.
Nachträglich eingereichte Formulare können leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Weitere Informationen und Formulare zum modularisiertem Studium, Prüfungsrücktritt oder sonstigen Prüfungsangelegenheiten finden Sie auf der Homepage des Prüfungsamtes.
Die Häufig gestellten Fragen (FAQ) des Prüfungsamtes finden Sie hier.
Den Terminplan zur Prüfungsanmeldung und Noteneingabe finden Sie hier.
Die Informationen zur Abmeldung zu den jeweiligen Arten der Prüfungen (semesterbegleitende Prüfungen/Semesterabschlussprüfungen) finden Sie in den Terminplänen bei den jeweiligen Anmeldeterminen.
Der Masterstudiengang Psychologie, M.Sc. wurde von AQUAS e.V. (Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen) akkreditiert.
Für die Überprüfung und kontinuierliche Weiterentwicklung der Studienangebote und die Analyse der Studienbedingungen an der KU werden neben statistischen Kennzahlen (Studierenden- und Prüfstatistik) auch verschiedene hochschulweite Befragungen durchgeführt.
Während des Master-Studiums ist ein 12-wöchiges verpflichtendes berufsorientiertes Praktikum abzuleisten. Dieses Praktikum kann in vier- und/oder achtwöchige Teilpraktika gesplittet werden. Die insgesamt abgeleistete Arbeitszeit (in Stunden) muss der branchenüblichen Wochenarbeitszeit entsprechen.
Die/der Studierende setzt sich selbst mit einer privaten oder öffentlichen Einrichtung in Verbindung, an der das Praktikum abgeleistet werden soll. Wir empfehlen, dies bereits ein Jahr vor dem geplanten Praktikum zu tun, um die Chancen auf einen von Ihnen gewünschten Praktikumsplatz zu erhöhen. Die Betreuung des Praktikums muss von einer/m Psychologin/Psychologen (Diplom/Master) vor Ort gewährleistet werden. Die Anmeldung (Formular s.u.) für das Praktikum reicht die/der Studierende mindestens 6 Wochen vor Antritt des Praktikums direkt bei der Professur/Lehrstuhl ein, in deren Inhaltsbereich das Praktikum fällt. Bei Zweifelsfragen der Zuständigkeit bitte Rücksprache mit der Fachstudienberatung. Anmeldungen für Klinische Praktika senden Sie bitte an die Fachstudienberatung. Nach Prüfung wird die Annahme des Praktikums per E-Mail bestätigt. Erst nach dieser Bestätigung kann das Praktikum angetreten werden.
Nach Beendigung des Praktikums reicht die/der Studierende einen ca. 5-seitigen Bericht über die Praktikumstätigkeit und die Bestätigung (Formular s.u.) über die Ableistung des Praktikums bei der zuständigen Professur/Lehrstuhl (bzw. bei Klinischen Praktika bei der Fachstudienberatung) ein. Nach Prüfung des Berichtes wird die erfolgreiche Teilnahme am Praktikum im Campus-System verbucht.
Es können auch Praktika anerkannt werden, die vor Beginn des Masterstudiengangs absolviert wurden. Dies erfolgt über einen regulären Anrechnungsantrag.
Dateien und Formulare zum Download finden Sie unter "Materialien zum Studium / Dokumente"
Im Rahmen des ERASMUS-Programmes können sich Psychologie-Studierende für einen 6-monatigen Austausch mit folgenden Universitäten bewerben:
Weitere Informationen zum Auslandssemester gibt das International Office
Der Regelstudienverlauf sieht ein Auslandssemester nicht vor! Sollten Sie dies dennoch planen, so ist es enorm wichtig, dass Sie trotzdem im Rhythmus des Studienverlaufs der KU bleiben. Konkret: Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass Sie an der Auslandsuniversität jene Module belegen, die inhaltlich den in dieser Zeit in Eichstätt zu absolvierenden entsprechen. Dies erfordert eine sorgfältige Planung und Vorabsprache der möglichen Anerkennung (Learning Agreement) der Auslandsmodule mit den jeweiligen Fachvertretern in Eichstätt.
Formulare der Fachgruppe Psychologie finden Sie unter "Materialien zum Studium/Sonstiges".
Bitte wenden Sie sich an: studienberatung-psychologie(at)ku.de
Es gibt im Fach Psychologie unterschiedliche Anlässe, sich Leistungen anerkennen bzw. anrechnen zu lassen. Möglich ist z.B.:
1. Anerkennung von Leistungen, die außerhalb des Studienganges erbracht wurden, auf den Master Psychologie
Leistungen, die Sie außerhalb des Studienganges erbracht haben, können Sie durch Anerkennung in Ihren Studiengang einbringen.
Dazu gibt es unterschiedliche Formulare, bitte wählen Sie das für Sie Richtige aus:
Diesen Antrag füllen Sie (ggf. nach Rücksprache mit der Fachstudienberatung Psychologie) aus und schicken ihn mit allen erforderlichen Unterlagen (Leistungsnachweisen, Modulbeschreibungen, Praktikumszeugnissen, etc.) an anrechnungen(at)ku.de. Bei jedem Modul, das anerkannt werden soll, muss auch schriftlich nachgewiesen werden, dass es belegt wurde (z.B. durch Auszug aus KU-Campus, wenn es in Eichstätt belegt wurde, durch Transcript of Records wenn es an externer Uni absolviert wurde). Nach der formalen Prüfung wird der Antrag intern an den Prüfungsausschuss Psychologie zur Entscheidung weitergeleitet. Bei erfolgreicher Anerkennung wird die Leistung in KU Campus verbucht. Sie werden über das Ergebnis durch das Prüfungsamt informiert.
Weitere Informationen zum Anerkennungssverfahren entnehmen Sie bitte der Homepage der Anrechnungsstelle.
Bitte reichen Sie alle Anträge digital von Ihrer KU-E-Mail-Adresse ein.
Sie können Einsicht in Ihre Prüfungsunterlagen nehmen aufgrund eines schriftlichen Antrags, der an die/den Prüfenden fristgerecht zu stellen ist. Die Anmeldefrist beginnt mit der elektronischen Ergebnisveröffentlichung auf KU.Campus und endet nach vier Wochen. Die/der Prüfende ermöglicht die Einsichtnahme grundsätzlich im Veranstaltungszeitraum des auf die Prüfung folgenden Semesters. Die/der Prüfende setzt den Termin der Einsichtnahme fest. Das Antragsformular sowie Detailinformationen zum Procedere können Sie unter "Materialien zum Studium/Sonstiges" herunterladen.
Ja. Alle Wahlpflichtmodule, die in der ab Wintersemester 2016/17 gültigen Prüfungsordnung
M.Sc. Psychologie aufgeführt sind, können auch im Wahlpflichtbereich der bisherigen
Prüfungsordnung M.Sc. Psychologie im jeweils entsprechenden Schwerpunkt eingebracht
werden.
Ansprechpartner: Fachstudienberatung Psychologie
Bearbeitet: 1.8.16
Die Stunden müssen durch Unterschrift der Anbieterin/des Anbieters oder der Dozentin/des Dozenten in einem Formular bestätigt werden. Das Formular erhalten Sie unter "Materialien zum Studium/Dokumente" und im Sekretariat (WH107). Alle Besuche sollen im selben Formular bestätigt werden. Wichtig: Sie haben nur einen Laufzettel mit den gesammelten Unterschriften. Bitte heben Sie diesen sorgfältig auf!
Bitte füllen Sie das Formular aus, *bevor* Sie es nach der Veranstaltung zur Unterschrift vorlegen.
Ansprechpartner: Fachstudienberatung
Bearbeitet: 21.02.2020
Ansprechpartner: Fachstudienberatung
Bearbeitet: 06.05.2021
15 Stunden. Eine Kolloquiumsveranstaltung entspricht pauschal 1.5 Stunden. Es reicht somit, wenn Sie 10 Veranstaltungen besuchen.
Abzugeben ist der vollständige Laufzettel am Schluß beim jeweiligen Lehrstuhl, an dem Sie die Masterarbeit schreiben; idR. geben Sie den Laufzettel einfach Ihrem Betreuer.
Ansprechpartner: Fachstudienberatung
Bearbeitet: 30.06.2015
(Fast) freie Auswahl, es darf natürlich nicht dasselbe Modul gleichzeitig für den Wahlpflichtbereich und für den freien Wahlbereich eingebracht werden.
Prüfungsordnung Master § 7 Abs. 6:
Im Wahlbereich muss jede oder jeder Studierende 10 ECTS-Punkte erwerben. Sie oder er kann Module aus dem Angebot der noch nicht von ihr oder ihm absolvierten Wahlpflichtmodule, im Modulhandbuch ausgewiesene Wahlmodule dieses Studiengangs sowie Module aus dem Katalog der nicht zulassungsbeschränkten Bachelor-und Masterstudiengänge der KU wählen. Es können auch nicht-psychologische Module anderer in-oder ausländischer Hochschulen sowie Module aus dem Angebot der vhb in den Wahlbereich eingebracht werden.
Ansprechpartner: Fachstudienberatung
Bearbeitet: 16.12.2019
Ja, die Entscheidung, welche Module als Wahlfächer in Ihr Zeugnis eingehen, liegt bei Ihnen. Sollten Sie am Ende Ihres Studiengangs mehr als die erforderlichen Module belegt haben, können Sie bei der Zeugnisausgabe selbst entscheiden, welche Fächer als Wahlmodule gewertet werden.
Ansprechpartner: Fachstudienberatung
Bearbeitet: 7.11.2013
Die Bearbeitungszeit beträgt sechs Monate. Sie stellen beim Betreuenden frühestens nach dem 2ten Fachsemester einen Antrag auf Ausgabe eines Masterarbeitsthemas. Das Formular zur Anmeldung der Masterarbeit finden Sie unter "Termine, Informationen und Formulare aus dem Prüfungsamt".
Sechs Monate nach dem Ausgabedatum, welches auf dem Antrag vermerkt wird, ist letztmöglicher Abgabetermin. Eine frühere Abgabe ist jedoch möglich. Spätestens zwei Monate nach Abgabe muss die Arbeit benotet sein.
Für die Semesterzahl, welche im Zeugnis vermerkt wird, ist grundsätzlich das Datum der letzten Prüfungsleistung relevant. Falls die Masterarbeit die letzte Prüfungsleistung darstellt, ist dies der Tag, an dem Sie die Arbeit abgeben – nicht der Tag, an dem Sie die Note erhalten. Wenn Sie also z.B. am 30.9 die Arbeit als letzte Prüfungsleistung abgeben, ist das Sommersemester ihr letztes Fachsemester. Bitte beachten Sie auch die Infos des Prüfungsamtes hierzu:
Ansprechpartner: Fachstudienberatung, Prüfungsamt
Bearbeitet: 21.02.2020
Der genaue Zeitraum des Praktikums ist nicht vorgegeben. Der Praktikumsbericht muss aber bis zum Ende des letzten Semesters durch den betreuenden Dozenten bewertet werden. Um dies zu gewährleisten, sollte das Praktikum spätestens bis Ende August beendet sein, wenn das letzte Semester ein Sommersemester ist.
Informationen zum Praktikum
Formulare zum Praktikum
Ansprechpartner: Fachstudienberatung
Bearbeitet: 12.01.2015
Die/der betreuende Psychologin/Psychologe muss einen Diplom- oder Masterabschluss haben.
Informationen zum Praktikum
Formulare zum Praktikum
Ansprechpartner: Fachstudienberatung
Bearbeitet: 30.05.2018
Praktika, die nach Ende der Vorlesungszeit des letzten Bachelorsemesters (oder äquivalentem Studiengang) und vor Beginn des Masterstudiums absolviert werden, können als Pflichtpraktikum im Masterstudiengang angerechnet werden, wenn sie den Anforderungen an ein Praktikum im M.Sc. Psychologie erfüllen. Eine gesonderte Zustimmung des Prüfungsausschusses M.Sc ist nicht erforderlich. Sie füllen einen regulären Anrechnungsantrag (Linkk?!) nach Ableistung des Praktikums aus, legen diesen samt Praktikumsbericht und Praktikumsbestätigung dem jeweiligen Fachvertreter zur Unterschrift vor, und geben dann den Antrag zur Fachstudienberatung. Eine vorherige Anmeldung des Praktikums beim jeweiligen Lehrstuhl ist in diesem Fall nicht möglich, da Sie zu Beginn des Praktikums nicht im Master immatrikuliert sind.
Informationen zum Praktikum
Formulare zum Praktikum
Ansprechpartner: Fachstudienberatung
Bearbeitet: 30.05.2018
Ja, es werden auch vier- und achtwöchige Praktika anerkannt. Andere Unterteilungen gehen aber nicht: Zwei sechswöchige Praktika können nur als jeweils vierwöchige anerkannt werden, somit wären in dem Fall die zwölf Wochen noch nicht erfüllt.
Informationen zum Praktikum
Formulare zum Praktikum
Ansprechpartner: Fachstudienberatung
Bearbeitet: 26.11.2013
Das Pflichtpraktikum im Master dauert 12 Wochen. Bitte beachten Sie, dass das Pflichtpraktikum nur über die vorgegebene Stundenzahl geht. Zeiten bzw. Stunden darüber hinaus absolvieren Sie unabhängig vom Studium an der KU und sollten mit der Praktikumsstelle entsprechend vereinbart werden!
Ansprechpartner: Fachstudienberatung
Bearbeitet: 22.06.2021
Eine Anrechnung ist möglich, sofern keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen (Lernergebnisse) zwischen dem extern absolvierten Modul und dem entsprechenden Modul des Masters bestehen. Es wird entsprechend §8 der Prüfungsordnung im Einzelfall entschieden. Bei externen Leistungen, welche während des Masters erbracht werden (z.B. Ausland), ist der Anrechnungsantrag spätestens im darauffolgenden Semester zu stellen.
Informationen zur Anrechnungen
Ansprechpartner: Fachstudienberatung
Bearbeitet: 16.12.2019
Wenn Sie den Master-Zeugnisantrag stellen am Ende Ihres Studiums. Hier tragen Sie die Module ein, welche Sie für den jeweiligen Schwerpunkt absolviert haben. Wenn Sie für einen Schwerpunkt mehr Module absolviert haben als erforderlich, können Sie frei entscheiden, welche Module Sie einbringen. Den Zeugnisantrag finden Sie unter "Termine, Informationen und Formulare aus dem Prüfungsamt".
Ansprechpartner: Fachstudienberatung
Bearbeitet: 16.06.2020
Telefonische Sprechzeiten: Mittwoch und Donnerstag 10-12 Uhr
Am Mittwoch, den 18.05.2022 findet die Sprechstunde von 13:30-15:30 Uhr statt.
Außerhalb dieser Sprechzeiten mache ich gerne einen Zoomtermin oder Telefontermin mit Ihnen per E-Mail aus.
Hinweise: Die Postfächer der Studienberatung werden bis auf Weiteres nur selten geleert. Um Wartezeiten zu vermeiden, senden Sie bitte die Post (Anhänge als pdf!) an meine E-Mail-Adresse studienberatung-psychologie(at)ku.de.
Bitte senden Sie alle digitalen Dokumente von Ihrer KU-E-Mail-Adresse an mich. Dies gewährleistet ein Mindestmaß an Datenschutz. Vielen Dank!
Der Master Psychologie gehört bei der Studierendenbefragung (Bereich Studium und Lehre) zu den 5 besten Masterstudiengängen Deutschlands! In 6 der 7 Dimensionen ist der Eichstätter Studiengang in der Spitzengruppe.
Link zum Ranking
https://ranking.zeit.de/che/de/ (Anmeldung erforderlich)
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