Antrag

Zeitpunkt der Antragstellung

Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Antragstellerin oder der Antragsteller an der KU immatrikuliert sein. 

Für Ihre Studienplanung kann es zudem eine wichtige Rolle spielen, wann Sie Ihren Antrag stellen.

  • Frühe Antragstellung: Eine Antragstellung möglichst früh im Studium ermöglicht es, gleich zu Beginn des Studiums einen gesicherten Überblick über die noch zu belegenden Module zu haben.
  • Antragstellung in höheren Fachsemestern: Bei einer späteren Antragstellung besteht die Gefahr, dass die Höchststudiendauer nach der Verbuchung der anerkannten Prüfungsleistungen und der damit verbundenen Höherstufung bereits überschritten wird. Dies kann dazu führen, dass ein erfolgreicher Abschluss innerhalb der verbleibenden Studienzeit nicht mehr möglich ist. Nach Überschreiten der Höchststudiendauer gilt der jeweilige Studiengang als nicht bestanden.

Bitte beachten Sie: Ein Anerkennungsantrag kann nicht mehr gestellt werden, sobald sich die oder der Studierende bereits auf eine Prüfung zu dem entsprechenden Modul angemeldet und/oder an der Prüfung teilgenommen hat. Eine wiederholte Belegung des Moduls ist nach der Genehmigung Ihres Antrags durch den Prüfungsausschuss nur dann möglich, wenn eine Mehrfachwahl oder Notenverbesserung gemäß der für Sie gültigen Prüfungsordnung ausdrücklich für das Modul zulässig ist. 

Anrechnungsebene: Modul zu Modul

Es kann ausschließlich auf Modulebene angerechnet werden, Teilanrechnungen sind ausgeschlossen. Das heißt, die zur Anerkennung beantragten Module bzw. die zur Anrechnung beantragten Kompetenzen müssen so geartet sein, dass das Zielmodul, auf das angerechnet wird, mit Abschluss des Anrechnungsprozesses als vollständig absolviert gelten kann. 

Anrechnungsebene: Modul zu Bereich

In der Regel ist ein Antrag auf Anrechnung von Kompetenzen oder auf Anerkennung von Leistungen nur dann aussichtsreich, wenn es für die anzurechnenden Kompetenzen bzw. anzuerkennenden Leistungen passende Zielmodule gibt, die im Sinne der Anrechnungskriterien zutreffende Formulierungen in den Modulbeschreibungen des Studiengangs enthalten. 

In manchen Studiengängen der KU eröffnet die Prüfungsordnung jedoch darüber hinaus die Möglichkeit, Kompetenzen anzurechnen bzw. Leistungen anzuerkennen, die zum Gesamtkonzept des Studiengangs passen, ohne dass die KU dafür konkrete Module anbietet. In der Regel handelt es ich um Studiengänge, die in ihren Prüfungsordnungen im Wahlpflicht- oder Wahlbereich dafür keine konkreten Module benennen, sondern auf Fächer oder Fachbereiche verweisen. In diesen Fällen kann einem Antrag auf Anerkennung oder Anrechnung stattgegeben werden, wenn absehbar ist, dass die Ziele des Studiengangs mit den anerkannten bzw. angerechneten Kompetenzen ebenfalls erreicht werden. In einem solchen Fall kann ein Antrag auf Anerkennung oder Anrechnung auf einen passenden Wahlpflicht- oder einen Wahlbereich des Studiengangs gestellt werden. 

Bitte informieren Sie sich dazu vor der Antragstellung in Ihrer Prüfungsordnung