Höherstufung

Grundsätzliches zur Höherstufung

Jede erfolgreiche Anerkennung von Studien- oder Prüfungsleistungen bzw. Anrechnung von außerhochschulischen Kompetenzen hat abhängig von der Anzahl der ECTS-Punkte des jeweiligen Zielmoduls eine Einstufung in ein jeweils höheres Fachsemester zur Folge (Höherstufung). Eine Höherstufung erfolgt auch normalerweise, wenn Studien- oder Prüfungsleistungen oder Kompetenzen während einer Beurlaubung an einer anderen Hochschule absolviert bzw. erworben wurden. 

Es wird innerhalb Ihres Studienverlaufs immer die Gesamtsumme der angerechneten ECTS-Punkte berücksichtigt, unabhängig vom Zeitpunkt der Antragstellung. 

Die Höherstufung kann sich auf die Einhaltung der Regelstudienzeit und den Bezug von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz auswirken.

Die Höherstufung in ein neues Fachsemester wird der oder dem Antragstellenden per E-Mail mitgeteilt. 

Berechnung der Höherstufung

Die Höherstufung wird folgendermaßen berechnet:

  • für ein Vollzeit-Studium bei der Anrechnung von mehr als 15 ECTS-Punkten und von bis zu 40 ECTS-Punkten Höherstufung um jeweils ein Fachsemester, das heißt bei 16 bis 40 ECTS-Punkten ins 2. Fachsemester, bei 41 bis 80 ECTS-Punkten ins 3. Fachsemester usw.;
  • für ein Teilzeit-Studium bei der Anrechnung von mehr als 7 ECTS-Punkten und von bis zu 20 ECTS-Punkten Höherstufung um jeweils ein Fachsemester, das heißt bei 8 bis 20 ECTS-Punkten ins 2. Fachsemester, bei 21 bis 40 ECTS-Punkten ins 3. Fachsemester usw.. 

Ausnahmen bei der Höherstufung

Mutterschafts- oder Erziehungsurlaub: Eine Höherstufung erfolgt in der Regel nicht, wenn während einer Beurlaubung zum Zweck eines Mutterschafts- oder Erziehungsurlaubs Studien- oder Prüfungsleistungen oder Kompetenzen an einer anderen Hochschule absolviert bzw. erworben wurden. 

Auslandssemesters ohne Beurlaubung: Eine Höherstufung erfolgt in der Regel nicht, wenn Studien- oder Prüfungsleistungen im Rahmen eines verpflichtenden Auslandssemesters oder eines freiwilligen Auslandssemesters ohne Beurlaubung während des Studiums erworben wurden.