BAföG nach Anrechnung

Nach einem Fach- oder Studiengangwechsel und einer ggf. damit verbundenen Höherstufung fordert das BAföG-Amt von den BAföG-Empfängerinnen und BAföG-Empfängern einen sogenannten Semestereinstufungsbescheid. Mit diesem Bescheid sollen die BAföG-Empfängerinnen und BAföG-Empfänger nachweisen, ob sie einen Antrag auf Anerkennung oder Anrechnung gestellt haben und in welches Semester sie aufgrund der Anerkennung höhergestuft wurden.

Das BAföG-Amt erwartet, dass Studierende bei einem Fach- oder Studiengangwechsel möglichst alle bisher erbrachten Leistungen zur Anerkennung beantragen. Wenn dies nicht der Fall ist, empfiehlt es sich, dem BAföG-Amt gegenüber plausibel zu begründen, warum keine oder nicht alle Leistungen zur Anerkennung beantragt wurden.

In der Regel reicht die Information, dass ein Gespräch mit der Studienberatung geführt wurde und aufgrund der festgestellten Moduldifferenzen keine oder eine nur eingeschränkte, für die Höherstufung nicht relevante Anerkennungsempfehlung hervorgegangen ist. Als Anlage ist die individuelle Datenabschrift aus KU.Campus die Prüfungsordnung des Studiengangs, für den anerkannt oder angerechnet wurde, beizufügen. 

Wenn Sie ein Fach oder den Studiengang gewechselt haben und der Wechsel im Studierendenbüro vollzogen wurde, reichen Sie bitte das Formular Antrag auf Ausstellung eines Semestereinstufungsbescheids beim Prüfungsamt ein, sobald Sie von allen eingereichten Anträgen die Anerkennungsergebnisse mitgeteilt bekommen haben. Verwenden Sie dazu bitte das Kontaktformular und wählen Sie Ihren Studiengang sowie die Kategorie "BAföG - Semestereinstufungsbescheid".