Anleitung für die Anrechnung von internen Leistungen

So können Sie Anträge auf Anerkennung von Leistungen aus einen Vorstudium an der KU, nach Wechsel Ihres Studiengangs, oder nach Hinzunahme eines weiteren Studiengangs stellen.

Quellmodul befüllen

1. Bereits angerechnete Module befinden sich unter [Die folgenden Module wurden bereits angerechnet.]
2. Über den eigentlichen [Anrechnungsantrag] befindet sich der Fortschrittsbalken
3. Es werden hier nur Module angezeigt, die erfolgreich an der KU abgelegt wurden
4. Über [Weiter] kommt man in den nächsten Prozessschritt

Über [Speichern] kann der jetzige Stand zwischengespeichert werden

Hinweis zum Befüllen des Quellmoduls:

3.1 Sie haben die Möglichkeit mehr als eine Leistung für die Anrechnung auf ein Zielmodul anzugeben. Hierzu klicken Sie in der Zeile hinter dem bereits ausgewählten Modul, die Modulauswahl wird Ihnen erneut angezeigt.

Zielmodul befüllen

5. Alle wichtigen Informationen des Quellmoduls
6. Hier werden alle Module des gewählten Zielstudiengangs aus der Lehrgangsdefinition angezeigt
7. Im Bereich [Kommentar] können zusätzliche relevante Informationen für das Anrechnungsverfahren hinterlegt werden

Hinweis zum Befüllen des Zielmoduls

Hinweis:
6.1 Hier werden alle Module Ihres Studienganges angezeigt. Sollten Sie bereits eines der Zielmodule an der KU erfolgreich bestanden haben, und es ist für das Modul keine Mehrfachwahl vorgesehen, kann keine Anrechnung mehr auf dieses Modul vorgenommen werden.

Soweit es in Ihrem Studiengang (siehe Prüfungsordnung des Studienganges) vorgesehen ist, können Sie an dieser Stelle ebenfalls Bereiche, wie z.B. den Wahlbereich auswählen.

Antrag kontrollieren

8. Gesamtüberblick des internen Anrechnungsantrages
 

Antrag absenden

9. Antrag absenden

Hinweise zum Status

Unter [Meine Anrechnungen] in der Spalte [Status] können Sie sehen, ob der Antrag abgesendet wurde.

Der Status ändert sich, sobald der Antrag abschließend entschieden wurde, bzw. Rückfragen zu den eingereichten Anträgen gestellt wurden. Über jede Statusänderung werden Sie per KU-Mail vom System aus informiert.

Sollte das Verfahren ausnahmsweise nach mehr als drei Monaten noch nicht entschieden sein, wenden Sie sich bitte an die Zentrale Stelle Anerkennung und Anrechnung.