Das Deutschlandstipendium an der KU – Informationen für Studierende

Studierende vor der Zentralbibliothek

Das Deutschlandstipendium an der KU

Das Deutschlandstipendium soll ausgewählten, besonders begabten und engagierten Studienanfängerinnen und -anfängern sowie Studierenden der KU Eichstätt-Ingolstadt zunächst für die Dauer eines Jahres eine verlässliche zusätzliche Finanzierungsquelle bieten. Damit soll den Leistungsempfängern die Möglichkeit gegeben werden, sich besser auf ihr Studium zu konzentrieren.

Das Deutschlandstipendium wird unabhängig von der Nationalität vergeben und würdigt bisher erbrachte Studienleistungen bzw. – für Studienanfängerinnen und -anfänger – erbrachte Schulleistungen. Neben exzellenten Schul- bzw. Studienleistungen werden auch besondere Erfolge, Auszeichnungen und Preise, eine vorangegangene Berufstätigkeit und Praktika sowie außerschulisches oder außerfachliches Engagement und besondere persönliche oder familiäre Umstände berücksichtigt, anhand derer deutlich wird, dass die Kandidatinnen und Kandidaten auch gesellschaftliche Verantwortung übernehmen und / oder erfolgreich Hindernisse im eigenen Lebens- und Bildungsweg gemeistert haben.

Die Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt entscheidet innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Rahmenbedingungen für sich, ob und wem sie das Deutschlandstipendium gewährt. Einen Rechtsanspruch auf das vom Bund und von privaten Förderern finanzierte Deutschlandstipendium gibt es nicht.

Die Höhe des Deutschlandstipendiums beträgt 3.600 € pro Jahr, wobei eine Hälfte des Betrags beispielsweise von Unternehmen, Stiftungen, Vereinen oder Privatpersonen getragen wird und die andere Hälfte der Bund beisteuert. Das Stipendium wird in Raten von monatlich 300 € ausbezahlt. Voraussetzung für die Förderung ist die Immatrikulation an der KU Eichstätt-Ingolstadt. Grundsätzlich wird die Förderung zunächst für ein Jahr gewährt. Der Förderungszeitraum beginnt zum 1. Januar eines Jahres. Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit des betreffenden Studiengangs.

Voraussetzungen für eine Bewerbung

Bewerben können sich Studienanfängerinnen und -anfänger sowie alle an der KU Eichstätt-Ingolstadt immatrikulierten Studierenden, die sich innerhalb der Regelstudienzeit befinden. Es können sich Studierende aller Fakultäten und Fachrichtungen bewerben. Das Deutschlandstipendium ist einkommensunabhängig und mit dem Bezug von BAföG vereinbar.

Promotionsstudierende und Studierende, die bereits eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung erhalten, sind, soweit die Förderung durchschnittlich 30 € oder mehr pro Monat beträgt, vom Deutschlandstipendium ausgeschlossen.

Bewerbungszeitraum

Die genaue Bewerbungsfrist für das Deutschlandstipendium an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt für das Kalenderjahr 2025 wird an dieser Stelle bekannt gegeben. Der entsprechende Freigabe-Link für das Bewerbungsportal wird während des Zeitraums hier aktiviert.

 

Informationen zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens

Allgemeine Informationen zum Deutschlandstipendium an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt

Beginn des Bewilligungszeitraums ist der 1. Januar. Das Stipendium wird zunächst für ein Jahr bewilligt.

Die Höhe des Stipendiums beträgt monatlich 300 Euro und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausgezahlt. Von den 300 Euro werden 150 Euro von einem privaten Mittelgeber und 150 Euro vom Bund getragen.

I. Voraussetzungen für die Förderung

Gefördert werden kann, wer zum Beginn des Bewilligungszeitraums an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt immatrikuliert ist. Studierende, die in einem Promotionsstudium eingeschrieben sind, werden nicht gefördert. Auswahlkriterien sind:

1. Für Studienanfängerinnen und Studienanfänger:

a) die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung unter besonderer Berücksichtigung der für das gewählte Studienfach relevanten Einzelnoten oder

b) die besondere Qualifikation, die zum Studium in dem jeweiligen Studiengang an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt berechtigt.

2. Für bereits immatrikulierte Studierende:

a) die bisher erbrachten Studienleistungen (einschließlich des letzten abgeschlossenen Semesters), insbesondere die erreichten ECTS-Punkte oder Ergebnisse einer Zwischenprüfung oder eines Vordiploms,

b) für Studierende eines Masterstudiengangs auch die Abschlussnote des vorausgegangenen Studiums.

3. Bei der Gesamtbetrachtung des Potentials der Bewerberin oder des Bewerbers sollen außerdem insbesondere berücksichtigt werden:

a) besondere Erfolge, Auszeichnungen und Preise, eine vorangegangene Berufstätigkeit und Praktika,

b) außerschulisches oder außerfachliches Engagement wie eine ehrenamtliche Tätigkeit, gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches oder politisches Engagement oder die Mitwirkung in Religionsgesellschaften, Verbänden oder Vereinen,

c) besondere persönliche oder familiäre Umstände wie Krankheiten und Behinderungen, die Betreuung eigener Kinder, insbesondere als alleinerziehendes Elternteil, oder pflegebedürftiger naher Angehöriger, die Mitarbeit im familiären Betrieb, studienbegleitende Erwerbstätigkeiten, familiäre Herkunft oder ein Migrationshintergrund.

 

II. Bewerbungszeitraum und Bewerbungsverfahren

Die genaue Bewerbungsfrist für das Deutschlandstipendium an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt für das Kalenderjahr 2025 wird an dieser Stelle bekannt gegeben. Die Bewerbung erfolgt elektronisch unter Nutzung des DSTIP Bewerbungsportals Deutschlandstipendium. Der entsprechende Freigabe-Link für das Bewerbungsportal wird während des Zeitraums hier aktiviert.

Nicht frist- und formgerecht eingereichte Bewerbungen finden im Auswahlverfahren keine Berücksichtigung.

Die Bewerbung erfolgt für den Studiengang, in dem die Einschreibung erfolgt oder beantragt ist.

Die von den Bewerberinnen und Bewerbern beizubringenden Unterlagen:

Mit dem Antrag für ein Stipendium sind folgende Bewerbungsunterlagen einzureichen:

1. Ein Motivationsschreiben im Umfang von höchstens zwei Seiten,

2. Ein tabellarischer Lebenslauf,

3. Das Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung, bei ausländischen Zeugnissen eine auf das deutsche System übertragbare Übersetzung und Umrechnung in das deutsche Notensystem,

4. Ggf. eine Immatrikulationsbescheinigung,

5. Ggf. der Nachweis über eine besondere Qualifikation, die zum Studium in dem jeweiligen Studiengang an der Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt berechtigt,

6. Von Bewerberinnen und Bewerbern, die einen Masterstudiengang anstreben oder in einem solchen eingeschrieben sind, das Zeugnis über einen ersten Hochschulabschluss sowie ggf. weitere Leistungsnachweise entsprechend den Zulassungs- und Auswahlbestimmungen für den Masterstudiengang,

7. Ggf. Nachweise über bisher erbrachte Studienleistungen,

8. Ggf. Praktikums- und Arbeitszeugnisse sowie sonstige Nachweise, die die besonderen persönlichen, beruflichen oder familiären Umstände der Bewerberin oder des Bewerbers im Sinne des § 6 Abs. 2 Richtlinien für die Vergabe von Deutschlandstipendien an der Katholischen Universität Eichstätt–Ingolstadt aufzeigen.

Falls die Bewerbungsunterlagen nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sind, ist eine amtlich beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.

III. Ablauf des Auswahlverfahrens:

Aus den form- und fristgerecht eingereichten Bewerbungen wählt eine Auswahlkommission anhand der Auswahlkriterien die Bewerbungen aus, die in die Förderung aufgenommen und dem Präsidium zur Bewilligung vorgeschlagen werden sollen und weitere Bewerbungen, die in einer von ihr festgelegten Reihung nachrücken, wenn in die Auswahl aufgenommene Bewerbungen nachträglich zurückgezogen oder aus sonstigen Gründen nicht bewilligt werden können.

Der Auswahlkommission gehören an

1.ein Mitglied des Präsidiums als Vorsitzende oder Vorsitzender,

2. zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Studierenden (von unterschiedlichen Fakultäten),

3. drei Vertreterinnen oder Vertreter der Professorinnen und Professoren oder Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer im Sinne des Art. 17 Abs. 2 Nr. 1 BayHSchG (von unterschiedlichen Fakultäten),

4. der oder die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Universität.

Das Präsidium bewilligt die verfügbaren Stipendien auf der Grundlage der Auswahlentscheidung der Auswahlkommission für einen Bewilligungszeitraum von zunächst einem Jahr. Die Bewilligung eines Stipendiums umfasst die Entscheidung über den Bewilligungszeitraum, die Höhe des Stipendiums sowie die Förderungsdauer. Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang. Der Bewilligungsbescheid legt fest, wann die weiteren Begabungs- und Leistungsnachweise zu erbringen sind, um der Hochschule die jährliche Begabungs- und Leistungsüberprüfung zu ermöglichen.

 

Auf das Stipendium besteht kein Rechtsanspruch.

Die rechtlichen Grundlagen für die Vergabe der Deutschlandstipendien sind ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, das Stipendienprogramm-Gesetz (StipG), die Stipendienprogramm-Verordnung des Bundes sowie die Richtlinien für die Vergabe von Deutschlandstipendien an der Katholischen Universität Eichstätt–Ingolstadt.

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden die Bewerbungen an die Auswahlkommission der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt für das Deutschlandstipendium weitergeleitet, die aus allen eingegangenen Bewerbungen eine Auswahl trifft. Nach der Entscheidungsfindung erhalten alle Bewerber/-innen eine Rückmeldung.

Deutschlandstipendium und Regelstudienzeiten

Die Förderungshöchstdauer des Deutschlandstipendiums richtet sich nach der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang (vgl. § 7 Abs. 2 Satz 2 der Richtlinien der Vergabe von Deutschlandstipendien an der KU i.V.m. § 6 Abs. 1 Satz 3 Stipendienprogramm-Gesetz StipG) und kann nur für die Dauer der Regelstudienzeit gewährt werden.

Rechtlich entnehmen Sie die Regelstudienzeit Ihres Studiengangs der jeweiligen Prüfungsordnung. Zu der grundsätzlichen rechtlichen Vorgabe kann sich Ihre eigene Regelstudienzeit für Ihren Studiengang um individuelle Tatbestände oder bei Ihrer durchgängigen Immatrikulation die Anrechnung vergangener Corona-Semester (um max. 4 Semester in Bayern) verlängern. Bei komplexeren individuellen Verläufen an der Regelstudienhöchstzeitgrenze kann das Prüfungsamt weiter helfen.

 

Private Förderungen als Grundlage für das Deutschlandstipendium an der KU 2024

• Privatpersonen

- Herr Christian Busch (stiftet über mehrere Jahre ein Deutschlandstipendium KU)

- Herr Prof. Dr. Joachim Detjen

- Herr Prof. Dr. Markus Eham

- Herr Prof. Dr. Hans Gärtner

- Herr Prof. Dr. Hubert Kiesewetter

- Herr Prof. Dr. Dr. h.c. Bernd Stauss

- Herr Prof. Dr. Bernhard Sutor

- 3 wohlwollende anonyme Förderungen

• Unternehmen

- Allianz Generalvertretung Gerhard Schöpfel Eichstätt

- LIGA Bank-Stiftung (stiftet mehrere Deutschlandstipendien KU 2024)

• Stiftungen und Vereine

- Eichstätter Universitätsgesellschaft

- Eichstätter Universitätsstiftung (stiftet mehrere Deutschlandstipendien KU 2024)

- Föderkreis der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät Ingolstadt

- Spende der Mitarbeitervertretung (MAV) zum Deutschlandstipendium KU

Ihnen Allen ein herzliches Dankeschön für Ihren wichtigen Beitrag zum Bildungsweg unserer KU-Studierenden!

• Privatpersonen

- Herr Christian Busch

- ein anonym Fördernder

• Unternehmen

- LIGA Bank-Stiftung

• Stiftungen und Vereine

- Eichstätter Universitätsgesellschaft e.V.

- Eichstätter Universitätsstiftung

- Lionsclub Eichstätt

- Union Investment Stiftung

- Willibald-Schmidt-Stiftung Beilngries

Hochschulkoordinatorin Deutschlandstipendium

Claudia Reng
Claudia Reng
Referentin des Präsidiums für Alumni & Koordinatorin für Stipendien
Raum: GEOG-009