Kirche als Beruf
Seminar im Sommersemester 2023 + Tagung in Innsbruck

 

Kirche als Beruf – ein Kreuz?

Die neue „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ der deutschen Bischöfe im 40. Jubiläumsjahres der Promulgation des „Codex Iuris Canonici“

Nach langer Diskussion haben die deutschen Bischöfe mit Wirkung zum 1. Januar 2023 eine neue „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ erlassen. Diese Grundordnung soll zukünftig die zentrale Rechtsquelle der katholischen Arbeitsverfassung in Deutschland sein. In ihr werden die kirchenspezifischen Grundlagen des Dienstes sowie die wechselseitigen Anforderungen und Erwartungen an Dienstgeber und Mitarbeitende geregelt. Auch finden sich dort die Grundsatzregelungen für das kollektive Arbeitsrecht der katholischen Kirche in Deutschland.

Alle, die zukünftig in der katholischen Kirche oder bei der Caritas arbeiten wollen, − etwa als Sozialarbeiterin, Psychologin, Betriebswirt, Lehrkraft an einer kirchlichen Schule, Gemeinde- oder Pastoralreferentin, ständiger Diakon oder Priester, − sollten über die rechtlichen Grundlagen des kirchlichen Dienstes Bescheid wissen. Daher bietet der Lehrstuhl für Kirchenrecht und kirchliche Rechtsgeschichte im Sommersemester 2023 ein Seminar an, bei dem die neue Grundordnung sowie die anderen Rechtsquellen für den kirchlichen Dienst in Deutschland vorgestellt und diskutiert werden.

Heuer jährt sich die Promulgation des Codex Iuris Canonici (CIC) zum vierzigsten Mal. Aus diesem Anlass findet in Innsbruck am 15. und 16. Juni 2023 eine internationale Fachtagung („40 Jahre Codex Iuris Canonici – Entstehungsgeschichte, Normen, Überarbeitungen und künftige Weiterentwicklung“) statt. Thematisch lässt sich diese Fachtagung gut mit einem arbeitsrechtlichen Seminar verbinden, da die universalkirchlichen Bestimmungen zu den verschiedenen kirchlichen Diensten und Ämter sich im CIC finden.

Zum Seminar und zur Fachtagung eingeladen sind alle Studierenden der Theologischen Fakultät (Mag. Theol., Lehramt, Bachelor, Lizentianden, Promovenden) sowie Interessierte anderer Fakultäten.

Zeit und Ort der Seminarsitzungen werden nach Anmeldung vereinbart. Die Teilnahme an der Fachtagung wird mit Studienzuschussmittel gefördert. Anrechnung (5 ECTS – 3 SWS) und Leistungsnachweise richten sich nach den jeweiligen Modulhandbüchern sowie den Studien- und Prüfungsordnungen.

Eine erste Besprechung findet am Montag, 24. April 2023, 12-12:30 Uhr in UH-118 statt. Um vorherige Anmeldung in unserem Lehrstuhlsekretariat (Frau Sichert: Tel. 9321416 oder Email: theresia.sichert@ku.de, UH 101a) wird gebeten.