Mitgliedschaftsanträge

Die Mitgliedschaft im ZRKG ist in Form einer Vollmitgliedschaft und in Form einer assoziierten Mitgliedschaft möglich. Alle Mitglieder des ZRKG ordnen sich für die Zeit der dreijährigen Mitgliedschaft abhängig von den eigenen Forschungsschwerpunkten einem der drei Forschungsfelder zu. Die Organisation und Kommunikation in den Forschungsfeldern läuft selbstverantwortlich.

Als Vollmitglieder (mit Stimmberechtigung) im ZRKG können promovierte, hauptamtlich an der KU tätige Wissenschaftler/-innen sowie Wissenschaftler/-innen der KU im Ruhestand aufgenommen werden, die in den letzten fünf Jahren einschlägige Forschungsleistungen zu für das ZRKG relevanten Themen vorweisen können sowie für die Zeit der Mitgliedschaft eine engagierte, wissenschaftliche Mitarbeit erwarten lassen.

 Download: Erstantrag auf Vollmitgliedschaft

Download: Antrag auf Verlängerung der Mitgliedschaft

 

Assoziierte Mitglieder (ohne Stimmberechtigung) können ohne die Erfüllung der Voraussetzungen für Vollmitglieder aufgenommen werden, wenn sie in besonderer Weise die Arbeit und die Ziele des ZRKG unterstützen. Eine assoziierte Mitgliedschaft steht insbesondere dem wissenschaftlichen Nachwuchs an der KU sowie externen Experten/-innen offen.

Download: Erstantrag auf assoziierte Mitgliedschaft

Download: Antrag auf Verlängerung der assoziierten Mitgliedschaft

 

Bei Interesse an einer Mitgliedschaft wenden Sie sich gerne an die Leitung des ZRKG oder an die Forschungsfeldsprecher/-innen. Anträge werden von der Leitung jederzeit entgegen genommen.