Für Forschungsvorhaben relevante Gremien und Ansprechpartner

Akte

Neben dem Präsidium gibt es verschiedene Gremien und Beauftragte an der KU, die beratend bei Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für die Forschung und für die Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses tätig sind.

Vizepräsident für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs

Der Vizepräsident für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs ist Mitglied des Präsidiums.

  • Zuständigkeit innerhalb der Hochschulleitung für zentrale Forschungszentren und –institute der KU
  • Zuständigkeit innerhalb der Hochschulleitung für das Zentrum für Forschungsförderung (ZFF) und für den Bereich Akademische Karrieren
  • Maßnahmen zur Forschungsförderung
  • Vorsitz der Präsidialkommission Forschung
  • Forschungspreise und -auszeichnungen
  • Wissenstransfer
  • Zuständigkeit innerhalb der Hochschulleitung für die Vernetzung der Standorte Eichstätt und Ingolstadt
  • Chief Information Officer (CIO)

 

Mehr Informationen…

Präsidialkommission für Forschung

Die Hochschulleitung hat eine Präsidialkommission für Forschung nach § 11 Abs. 7 der Grundordnung eingerichtet.
Die Aufgaben dieses beratenden Gremiums sind:

  • Beratung bei der Vergabe und Monitoring einzelner Förderlinien der internen Forschungsförderung
  • Beratendende Mitwirkung bei der Vorauswahl und Erarbeitung von Qualitätskriterien der Qualitätssicherung bei großformatigen Drittmittelanträgen
  • Beratung des Präsidiums in forschungsstrategischen Fragen
  • Vorbereitung und Begleitung des von der KU angestrebten DFG Beitrittsprozesses

 

Mehr Informationen...

Senat der KU und Senatsausschuss für Forschung

Der Senat setzt sich aus sechs Vertretern oder Vertreterinnen der Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen im Sinne des Art. 17 Abs. 2 Nr. 1 BayHSchG, einem Vertreter oder Vertreterin der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, einem Vertreter oder Vertreterin des wissenschaftsunterstützenden Personals, zwei Vertretern oder Vertreterinnen der Studierenden und der oder dem Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Universität zusammen. Die Mitglieder des Präsidiums wirken in den Sitzungen beratend mit. Die Ersatzvertreter und Ersatzvertreterinnen der Senatsmitglieder können ebenfalls beratend mitwirken.

 

Mehr Informationen...

Ethikkommission

Die Ethikkommission der KU ist das Gremium, das sicherstellt, dass empirische Studien am Menschen im Einklang mit gesetzlichen und fachwissenschaftlichen Regelungen durchgeführt
werden. Sie prüft insbesondere, ob

  • Gefährdungen von Studienteilnehmern ausgeschlossen sind,
  • die auftretenden Belastungen für die Studienteilnehmer durch den Nutzen der Studie gerechtfertigt sind,
  • Studienteilnehmer angemessen über die Ziele und den Ablauf einer Studie informiert sind,
  • Studienteilnehmer eine informierte Einwilligung zur Teilnahme einer Studie abgeben können und
  • Datenschutzgesetze bei der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von Daten eingehalten werden.

Die Ethikkommission wird ausschließlich auf Antrag der Projektverantwerantwortlichen tätig. Da Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zur Einhaltung der genannten Regeln verpflichtet sind, ist die Einschaltung der Ethikkommission bei empirischen Studien am Menschen grundsätzlich zu empfehlen.

 

Mehr Informationen...

Beauftragter für die wissenschaftliche Selbstkontrolle und Ombudsmann

Beauftragter: Prof. Dr. Heinrich Kuhn

Stellvertretende Beauftragte: Prof. Dr. Katharina Karl

 

Mehr Informationen...

Beauftragter für DFG-Angelegenheiten und Vertrauensdozent der DFG

Beauftragter für DFG-Angelegenheiten: Prof. Dr. Michael Becht (Physische Geographie)

 

Mehr Informationen...

Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten (FuGB) unterstützen die Universität in der Wahrnehmung ihrer Aufgabe, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern durchzusetzen und diese als Leitprinzip zu berücksichtigen. Außerdem wirken sie auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. 

Zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen in Forschung und Lehre werden Stipendien an exzellente Nachwuchswissenschaftlerinnen vergeben, die sich in einem Qualifizierungsprojekt an der KU befinden. Ausgewählten Promotionsstudentinnen werden monatlich 1200 Euro über maximal 12 Monate gewährt, Habilitandinnen erhalten ein Jahr lang 2400 Euro monatlich.

 

Mehr informationen…