Neben dem Präsidium gibt es verschiedene Gremien und Beauftragte an der KU, die beratend bei Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für die Forschung und für die Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses tätig sind.
Der Vizepräsident für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs ist Mitglied des Präsidiums.
Die Hochschulleitung hat eine Präsidialkommission für Forschung nach § 11 Abs. 7 der Grundordnung eingerichtet.
Die Aufgaben dieses beratenden Gremiums sind:
Der Senat setzt sich aus sechs Vertretern oder Vertreterinnen der Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen im Sinne des Art. 17 Abs. 2 Nr. 1 BayHSchG, einem Vertreter oder Vertreterin der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, einem Vertreter oder Vertreterin des wissenschaftsunterstützenden Personals, zwei Vertretern oder Vertreterinnen der Studierenden und der oder dem Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Universität zusammen. Die Mitglieder des Präsidiums wirken in den Sitzungen beratend mit. Die Ersatzvertreter und Ersatzvertreterinnen der Senatsmitglieder können ebenfalls beratend mitwirken.
Die Ethikkommission der KU ist das Gremium, das sicherstellt, dass empirische Studien am Menschen im Einklang mit gesetzlichen und fachwissenschaftlichen Regelungen durchgeführt
werden. Sie prüft insbesondere, ob
Die Ethikkommission wird ausschließlich auf Antrag der Projektverantwerantwortlichen tätig. Da Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zur Einhaltung der genannten Regeln verpflichtet sind, ist die Einschaltung der Ethikkommission bei empirischen Studien am Menschen grundsätzlich zu empfehlen.
Beauftragter für DFG-Angelegenheiten: Prof. Dr. Michael Becht (Physische Geographie)
Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten (FuGB) unterstützen die Universität in der Wahrnehmung ihrer Aufgabe, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern durchzusetzen und diese als Leitprinzip zu berücksichtigen. Außerdem wirken sie auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen in Forschung und Lehre werden Stipendien an exzellente Nachwuchswissenschaftlerinnen vergeben, die sich in einem Qualifizierungsprojekt an der KU befinden. Ausgewählten Promotionsstudentinnen werden monatlich 1200 Euro über maximal 12 Monate gewährt, Habilitandinnen erhalten ein Jahr lang 2400 Euro monatlich.