FAQ – Ihre Fragen, unsere Antworten

FAQ

Suchen Sie hilfreiche Informationen zu Ihrem Studium an der KU und zu Ihrem Aufenthalt in Deutschland?
Hier finden internationale Degree-Seeking-Studierende und Austauschstudierende alle wichtigen Informationen, um ihren Aufenthalt bei uns gut vorzubereiten, sich einzuleben und ihren Aufenthalt erfolgreich abzuschließen.

Vor der Ankunft (Vorbereitungsphase)

Vorbereitungsphase

Brauche ich ein Visum für ein Studium in Deutschland?

Das hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab.
Bürgerinnen und Bürger der EU benötigen kein Visum.
Nicht-EU-Staatsangehörige müssen in der Regel vor der Einreise nach Deutschland ein Studentenvisum beantragen.
Staatsangehörige einiger Länder dürfen ohne Visum nach Deutschland einreisen, müssen dieses jedoch unmittelbar nach der Ankunft beantragen.

Detaillierte Informationen finden Sie auf unserer Webseite „Visum & Aufenthalt“.

Wann und wie sollte ich ein Visum beantragen?

Das hängt von den Bearbeitungszeiten in Ihrem Heimatland ab. Diese können je nach Land sehr unterschiedlich sein.
Als allgemeine Regel empfehlen wir, das Studentenvisum mindestens 3 Monate vor der geplanten Einreise nach Deutschland zu beantragen – besser noch 4 Monate im Voraus, um auf der sicheren Seite zu sein.

Der Visumantrag muss bei der für Ihren Wohnort zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) gestellt werden.
Bitte informieren Sie sich auf der jeweiligen Website über länderspezifische Verfahren und die erforderlichen Unterlagen.

Welche Unterlagen benötige ich für den Visumantrag?

Die genauen Anforderungen können je nach Land unterschiedlich sein. In der Regel benötigen Sie für die Beantragung eines Studentenvisums jedoch folgende Unterlagen:

  • Einen gültigen biometrischen Reisepass
  • Einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel, z. B. ein Sperrkonto mit mindestens 992 EUR pro Monat für die gesamte Dauer Ihres geplanten Aufenthalts in Deutschland
    (Beispiel: 992 EUR × 12 Monate = 11.904 EUR)
  • Einen Nachweis über eine gültige Krankenversicherung
  • In manchen Fällen: einen Nachweis über eine deutsche Adresse (falls bereits vorhanden)
  • Den Zulassungsbescheid der KU
    Bitte beachten Sie: Dies ist nicht dasselbe wie die offizielle Immatrikulationsbescheinigung.

Bitte prüfen Sie immer die Website der zuständigen deutschen Botschaft oder des Konsulats in Ihrem Land, um aktuelle und verbindliche Informationen zu erhalten.

Wie finde ich eine Unterkunft in Eichstätt oder Ingolstadt?

Auf unserer Webseite „Wohnen“ finden Sie hilfreiche Tipps und Informationen zur eigenständigen Wohnungssuche.

Wichtig: Beginnen Sie Ihre Wohnungssuche so früh wie möglich – idealerweise mindestens 4 Monate vor Semesterbeginn.
Dies gilt besonders, wenn Sie keine Unterkunft über den KU Housing Support beantragen.

Kann mich die KU bei der Wohnungssuche unterstützen?

Ja, Sie können sich für den KU Housing Support bewerben. Dieser Service unterstützt internationale Studierende bei der Suche nach einer passenden Unterkunft in Eichstätt oder Ingolstadt.

Bitte beachten Sie, dass zur Sicherung Ihres Platzes eine Wohnkaution in Höhe von 350 EUR zu zahlen ist.
Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren und zu den Bewerbungsfristen finden Sie auf unserer Webseite „Wohnen“.

Wie hoch sind die Lebenshaltungskosten in Deutschland?

Die Lebenshaltungskosten hängen stark von Ihrer monatlichen Miete und Ihrem persönlichen Lebensstil ab.

Wenn Sie für Ihr Studium in Deutschland ein Visum benötigen, müssen Sie nachweisen, dass Ihnen mindestens 992 EUR pro Monat zur Verfügung stehen (in der Regel über ein Sperrkonto).
Dieser Betrag ist jedoch oft nicht ausreichend, da allein die monatliche Miete – je nach Stadt und Art der Unterkunft – zwischen 500 und 700 EUR liegen kann.

Weitere monatliche Ausgaben sind zum Beispiel:
Krankenversicherung für Studierende: ca. 145 EUR
Lebensmittel, Transport und Freizeit: abhängig von den individuellen Bedürfnissen

Wir empfehlen, mindestens 1.000–1.200 EUR pro Monat einzuplanen, um die grundlegenden Lebenshaltungskosten in Eichstätt oder Ingolstadt zu decken.

Brauche ich eine Krankenversicherung – und welche?

Ja – eine Krankenversicherung ist für ein Studium in Deutschland verpflichtend.
Welche Art von Krankenversicherung Sie benötigen, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab:

  • Wenn Sie eine gültige Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) haben, können Sie sich von der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen.
    (Austauschstudierende können ihre EHIC dafür einfach über ihren Mobility-Online-Workflow hochladen.)
  • Wenn Sie keine EHIC haben, müssen Sie vor der Immatrikulation an der KU eine deutsche Krankenversicherung abschließen.
    Wenn Sie unter 30 Jahre alt sind, empfehlen wir dringend eine gesetzliche Krankenversicherung, zum Beispiel bei der AOK Bayern.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite „Krankenversicherung“.

Was ist der Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung?

Der wichtigste Unterschied liegt in der Abrechnung der medizinischen Leistungen:

  • Bei einer privaten Krankenversicherung müssen Sie medizinische Behandlungen und Leistungen in der Regel zunächst selbst bezahlen.
    Anschließend reichen Sie die Rechnungen bei Ihrer Versicherung ein und erhalten das Geld (teilweise oder vollständig) zurückerstattet.
  • Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung ist ein großer Vorteil, dass Sie sich nicht selbst um die Abrechnung kümmern müssen.
    Ärztinnen, Ärzte oder Kliniken rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.
    Für abgedeckte Leistungen müssen Sie zum Zeitpunkt der Behandlung nichts selbst bezahlen.

Benötige ich eine Haftpflichtversicherung in Deutschland?

Ja. Wenn Sie ein Zimmer oder eine Wohnung mieten, ist laut Mietvertrag in der Regel eine private Haftpflichtversicherung erforderlich.

Diese Versicherung übernimmt Schäden, die Sie versehentlich Dritten oder an gemieteten Räumen verursachen (z. B. Schäden im Zimmer, Wasserschäden oder Schlüsselverlust). Bitte beachten Sie: Eine Krankenversicherung ersetzt keine Haftpflichtversicherung.

Sie können entweder:

  • Eine bestehende Versicherung aus Ihrem Heimatland nutzen (sofern sie weltweite Deckung inklusive Deutschland sowie Mietsachschäden und Schlüsselverlust umfasst), oder
  • Eine private Haftpflichtversicherung in Deutschland abschließen. Diese kostet in der Regel zwischen 30 und 80 EUR pro Jahr und kann meist online abgeschlossen werden.

Achten Sie darauf, dass die Versicherung folgende Leistungen enthält:

  • Mietsachschäden
  • Schlüsselverlust
  • Ausreichend hohe Deckungssumme (in Deutschland üblich: mehrere Millionen Euro)

Darf ich während meines Studiums in Deutschland arbeiten?

Ob und wie viel Sie in Deutschland arbeiten dürfen, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit und Ihrem Studienstatus ab:

Studierende aus der EU / dem EWR / der Schweiz:
Sie sind deutschen Studierenden gleichgestellt.
– Während der Vorlesungszeit dürfen Sie bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten.
– In der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien) dürfen Sie ohne Stundenbegrenzung in Vollzeit arbeiten.

Studierende aus Nicht-EU-Staaten (Drittstaatsangehörige):
Sie dürfen entweder
bis zu 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit arbeiten oder
140 volle Tage oder 280 halbe Tage pro Kalenderjahr arbeiten.

Ein voller Arbeitstag entspricht mehr als 4 Stunden Arbeit.
Ein halber Arbeitstag umfasst bis zu 4 Stunden.

Pflichtpraktika, die fester Bestandteil Ihres Studienprogramms sind, werden nicht auf diese Grenze angerechnet.
Akademische Tätigkeiten (z. B. als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft) sind ebenfalls von der 140-Tage-Regel ausgenommen.

Tipp: In der vorlesungsfreien Zeit gibt es in der Regel keine wöchentliche Stundenbegrenzung, die jährliche Tagesgrenze (140/280 Tage) gilt jedoch weiterhin.

Wichtiger Hinweis:
Sobald Sie arbeiten – auch bei einem sehr kleinen Beschäftigungsumfang (z. B. ein Hiwi-Job mit wenigen Stunden pro Monat) – ist Ihre EHIC nicht mehr gültig.
In diesem Fall benötigen Sie eine deutsche Krankenversicherung.
Bitte setzen Sie sich unbedingt und frühzeitig mit Ihrer Krankenversicherung in Deutschland in Verbindung, sobald Sie planen zu arbeiten.

Wo finde ich den akademischen Kalender der KU?

Den akademischen Kalender der KU finden Sie auf unserer Webseite „Akademischer Kalender“.
Dort sind wichtige Termine aufgeführt, zum Beispiel:
– Beginn und Ende des Semesters
– Vorlesungszeiten
– Prüfungsphasen
– Gesetzliche Feiertage

Wann sollte ich in Deutschland ankommen?

Wenn Sie am Intensiv-Deutschkurs teilnehmen, finden Sie den Zeitplan und das offizielle Anreisedatum auf der Kurswebseite.
In der Regel ist dies der 1. Oktober oder der 1. April, sofern dieser Tag nicht auf ein Wochenende oder einen gesetzlichen Feiertag fällt.

Wenn Sie Degree-Seeking-Student sind, empfehlen wir dringend, rechtzeitig zu den Orientierungswochen Anfang Oktober (bzw. Anfang April) anzureisen – auch wenn Sie nicht am Sprachkurs teilnehmen.

In jedem Fall müssen Sie spätestens zum offiziellen Vorlesungsbeginn in Deutschland sein.
Die genauen Termine finden Sie im akademischen Kalender.

Gibt es Orientierungsveranstaltungen an der KU?

Aktuelle Informationen zu Terminen, Inhalten und Anmeldung finden Sie auf unserer Webseite

Ich habe eine Zulassung in einem englischsprachigen Studiengang. Wie kann ich die erforderlichen Deutschkenntnisse von A2 nachweisen?

Alle internationalen Studierenden in englischsprachigen Studiengängen sind selbst dafür verantwortlich, die in ihrem Zulassungsbescheid geforderten Deutschkenntnisse innerhalb des ersten Studienjahres nachzuweisen. Bitte lesen SIe dazu unsere Hinweise auf der Website “Deutsch lernen an der KU”. 

Wie melde ich mich für den Vorkurs Deutsch Intensiv an?

Klicken Sie HIER, um zum Anmeldeformular zu gelangen. Alle Informationen zu diesem gebührenpflichtigen Programm finden Sie auf unserer Website

Gibt es Stipendien an der KU?

Ja. Die KU schreibt ihre Stipendien jeweils im August und im Februar für das folgende Semester aus.
Die Anzahl der Stipendien ist sehr begrenzt und das Auswahlverfahren ist sehr wettbewerbsorientiert.
Die Förderung ist auf maximal 5 Monate begrenzt und es handelt sich um Teilstipendien.
Details zur aktuellen Ausschreibung finden Sie hier.

Wenn Sie sich generell über Finanzierungsmöglichkeiten informieren möchten, empfehlen wir die Stipendiendatenbank des DAAD.
Bitte beachten Sie, dass DAAD-Stipendien in der Regel deutlich frühere Bewerbungsfristen haben als KU-Stipendien.

Sind Sie aus Mittel- oder Osteuropa? Dann ist BAYHOST eine gute Anlaufstelle für Fördermöglichkeiten.
In Bayern gibt es außerdem weitere Programme, zum Beispiel BAYLAT (für Studierende aus Lateinamerika) und BAYIND (für Studierende aus Indien).

Was ist der beste Weg, Geld aus dem Ausland nach Deutschland zu überweisen?

Wenn Sie Geld aus dem Ausland auf ein deutsches Bankkonto überweisen möchten, gibt es oft günstigere und schnellere Alternativen zu klassischen Banküberweisungen.
Dazu gehören zum Beispiel Wise und PayPal sowie sogenannte Neobanken wie N26 oder Aion.

Geldtransferdienste wie Western Union oder MoneyGram können hilfreich sein, wenn Sie Bargeld abholen möchten. Sie sind jedoch in der Regel teurer als andere Überweisungsmöglichkeiten.

Wie komme ich nach Eichstätt-Ingolstadt?

Die Städte Ingolstadt (ca. 140.000 Einwohner) und Eichstätt (ca. 13.000 Einwohner) liegen in Zentralbayern, etwa 80–100 km nördlich von München.

Vom Flughafen München nach Eichstätt
Eine Möglichkeit ist, vom Flughafen München zunächst den Airport Express nach Ingolstadt zu nehmen.
Für die Weiterfahrt von Ingolstadt nach Eichstätt beachten Sie bitte den Abschnitt „Eichstätt – Ingolstadt“ weiter unten.

Alternativ können Sie mit dem Deutschlandticket die S-Bahn (Linie S1 oder S8) bis zum München Hauptbahnhof (München Hbf) nehmen und von dort mit einem Regionalzug nach Eichstätt Stadt fahren.

Wichtig: Bitte wählen Sie als Ziel immer „Eichstätt Stadt“.
„Eichstätt Bahnhof“ liegt außerhalb der Stadt und hat keine geeigneten Anschlussverbindungen.

In Eichstätt
Lokale Busse verbinden die Stadt und die verschiedenen Standorte.
Einen Campusplan finden Sie hier.

Vom Flughafen München nach Ingolstadt
Der schnellste Weg ist die Fahrt mit dem Airport Express.
Alternativ können Sie mit dem Deutschlandticket die S-Bahn (S1 oder S8) bis zum München Hauptbahnhof nehmen und anschließend mit einem Regionalzug nach Ingolstadt Nord oder Ingolstadt Hbf weiterfahren.

In Ingolstadt
Busse bringen Sie in alle Teile der Stadt.
Das Verkehrsunternehmen bietet auch eine englischsprachige App an.
Die Bushaltestelle direkt an der Universität heißt „Universität/Kreuztor“.

Pendeln zwischen Eichstätt und Ingolstadt
Die beste Verbindung zwischen den beiden Campusstandorten ist der X80-Expressbus.
Alternativ können Sie die Zugverbindung zwischen Ingolstadt Nord/Hbf und Eichstätt Stadt nutzen.

Die meisten Studierenden verwenden für diese Strecke das Deutschlandticket.
Alternativ können Einzelfahrscheine an Automaten oder online gekauft werden.

Wichtig: Bitte bewahren Sie alle Fahrkarten auf.
Am Ende des Semesters können Sie eine Erstattung von 50 % der Fahrtkosten beantragen.
(Für Degree-Seeking Students gilt: Die Erstattung ist nur möglich, wenn die Fahrten im Zusammenhang mit Pflicht- oder Wahlmodulen stehen.)

Anreise über andere Flughäfen
Wenn Sie über einen anderen Flughafen anreisen (z. B. Frankfurt/Main oder Nürnberg), empfehlen wir die Weiterreise mit dem Zug nach Eichstätt Stadt oder Ingolstadt Hbf/Nord.

Nur für Programmstudierende (Austausch & Double-Degree von Partneruniversitäten)

Wie und wann bewerbe ich mich an der KU nach der Nominierung durch meine Heimathochschule?

Sobald Sie offiziell nominiert wurden, wird sich das International Office per E-Mail direkt mit Ihnen in Verbindung setzen.
Sie erhalten dann den Link zum Online-Bewerbungssystem (Mobility Online) sowie detaillierte Anleitungen zum weiteren Vorgehen.

Die Bewerbungsfristen sind in der Regel:
Ende Mai für das Wintersemester
Ende November für das Sommersemester

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Jessica Hofmacher (Campus Eichstätt)
Katharina Palt (Campus Ingolstadt)
incoming(at)ku.de

Wie fülle ich meine Course Request List (CRL) aus?

In der Course Request List (CRL) geben Sie die Module an, die Sie während Ihres Aufenthalts an der KU belegen möchten.

Austauschstudierende, die keinen Abschluss an der KU anstreben, können in der Regel Kurse aus allen Fachbereichen wählen.
Double-Degree- bzw. Masterstudierende sollten sich hingegen an ihre Programmkoordination wenden. Oft gibt es dort einen empfohlenen Studienplan für das jeweilige Semester.

Bitte beachten Sie, dass das Vorlesungsverzeichnis (KU Campus) erst kurz vor Semesterbeginn veröffentlicht wird –
in der Regel im März für das Sommersemester und im September für das Wintersemester.

Für die Vorbereitung Ihrer Course Request List müssen Sie daher mit dem Vorlesungsverzeichnis des Vorjahres arbeiten.
Für die Suche nach Modulen in KU Campus ist kein Login erforderlich.

Welche Kurse werden an der KU auf Englisch angeboten?

Eine Übersicht der englischsprachigen Lehrveranstaltungen finden Sie auf unserer Webseite „Courses in English“.

Wie viele ECTS-Punkte kann bzw. sollte ich belegen?

Wir empfehlen, nicht mehr als 5 bis 6 Module pro Semester zu belegen.
Ein Modul umfasst in der Regel 5 ECTS-Punkte, sodass sich insgesamt ca. 30 ECTS-Punkte pro Semester ergeben.

Bitte beachten Sie:
Wenn Sie am Vorkurs Deutsch Intensiv teilnehmen, zählt dieser ebenfalls als ein Modul mit 5 ECTS-Punkten.

Welche Unterlagen werden für die Online-Bewerbung benötigt?

Für die Online-Bewerbung über Mobility Online benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen:

– Einen gültigen Reisepass
– Ein Transcript of Records Ihrer aktuellen Hochschule
– Das Bachelorzeugnis sowie das Diploma Supplement (nur bei Bewerbung für ein Masterstudium)
– Ein Passfoto

– Wenn Sie deutschsprachige Kurse belegen möchten: ein Nachweis über Deutschkenntnisse auf mindestens B2-Niveau (empfohlen: C1)
– Wenn Sie englischsprachige Kurse belegen möchten: ein Nachweis über Englischkenntnisse auf mindestens B2-Niveau

– Eine Course Request List (CRL) – eine Übersicht der Module, die Sie an der KU belegen möchten

Bitte lesen Sie unbedingt die detaillierten Hinweise auf unserer Webseite Courses in English.

Ich bin Erasmus-Student*in. Muss ich den Semesterbeitrag in Höhe von EUR 78.00 bezahlen?

Ja. Der Semesterbeitrag ist keine Studiengebühr, sondern ein Sozialbeitrag, der von allen immatrikulierten Studierenden erhoben wird – unabhängig vom Studierendenstatus (z. B. Erasmus, Austausch, Degree-Seeking).

Ankunftsphase

Welche Unterlagen benötige ich für die Immatrikulation (Einschreibung) an der KU?

Austauschstudierende:
Ihre KU-Kennung (KU ID) erhalten Sie über Mobility Online.
Ihre physische KU Card wird Ihnen nach Ihrer Ankunft im International Office ausgestellt.

Degree-Seeking-Studierende:
In Ihrem Zulassungsbescheid sind alle Unterlagen aufgeführt, die für die Immatrikulation erforderlich sind.
Bitte prüfen Sie diesen sorgfältig. Zu den wichtigsten Dokumenten gehören:

– ein gültiges Studentenvisum (falls erforderlich),
– eine elektronische Meldung Ihrer deutschen Krankenversicherung, die direkt an die KU übermittelt wird,
– ein Nachweis über die Zahlung des Semesterbeitrags.

Wenn Sie privat krankenversichert sind, müssen Sie sich an eine gesetzliche Krankenkasse (z. B. AOK Bayern oder Techniker Krankenkasse) wenden, um Ihren Versicherungsstatus prüfen zu lassen.
Die gesetzliche Krankenkasse übermittelt anschließend die sogenannte Meldung 10 (elektronische Versicherungsbestätigung) an die KU.
Die Absendernummer der KU lautet: H0000834.

Gibt es an der KU ein Semesterticket?

Nein. Die KU bietet kein klassisches Semesterticket an.
Studierende können jedoch das Deutschlandticket nutzen, mit dem bundesweit der öffentliche Nahverkehr genutzt werden kann.

Weitere Informationen zu Tickets und Mobilität finden Sie auf unserer Website.

Wie erhalte ich meine KU.Card und meine Zugangsdaten?

Austauschstudierende:
Ihre Zugangsdaten für KU Campus erhalten Sie über Mobility Online.
Ihre physische KU-Studierendenkarte (KU Card) bekommen Sie nach Ihrer Ankunft persönlich im International Office der Katholische Universität Eichstätt‑Ingolstadt.

Degree-Seeking-Studierende:
Ihre Zugangsdaten für KU Campus werden Ihnen per E-Mail an die Adresse geschickt, die Sie bei der Bewerbung angegeben haben.
Nach der Immatrikulation wird Ihre KU-Studierendenkarte (KU Card) per Post an Ihre Semesteradresse versendet.
Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Adresse im Studierendenportal HIS korrekt und aktuell ist, um Zustellverzögerungen zu vermeiden.

Wo finde ich meine Immatrikulationsbescheinigung?

Loggen Sie sich in KU.Campus ein und klicken Sie auf der linken Seite auf „Meine Studienbescheinigungen“.

Wählen Sie anschließend:
„Studienservice" > “Bescheide” > “Studienbescheinigung”

Klicken Sie dann auf das Lupe-Symbol, um Ihre Immatrikulationsbescheinigung aufzurufen und herunterzuladen.

Wo und wie melde ich meinen Wohnsitz in Deutschland an?

Sie müssen Ihren Wohnsitz innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug beim zuständigen Einwohnermeldeamt (Bürgeramt) anmelden.

Eine gültige Adresse muss folgende Angaben enthalten:
– Straße
– Hausnummer
– Postleitzahl
– Ort

Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:
– Ihren Reisepass
– die Wohnungsgeberbestätigung Ihres Vermieters oder Ihrer Vermieterin

Brauche ich ein deutsches Bankkonto und wie eröffne ich eines?

Ja, ein deutsches Bankkonto wird dringend empfohlen, insbesondere für die Zahlung der Miete, den Erhalt von Rückerstattungen oder universitätsbezogene Zahlungen.

Sie können ein Konto bei den meisten lokalen Banken oder bei Online-Banken eröffnen.
In der Regel benötigen Sie dafür folgende Unterlagen:
– einen gültigen Reisepass,
– die Anmeldebestätigung Ihres Wohnsitzes (Meldebescheinigung),
– Ihre Steuer-ID,
– einen Nachweis der Immatrikulation.

Was ist eine Steuer-ID (Steueridentifikationsnummer) und wann erhalte ich sie?

Die Steuer-ID ist eine persönliche Identifikationsnummer, die Sie für finanzielle Angelegenheiten in Deutschland benötigen.
Sie wird automatisch erstellt, sobald Sie Ihren Wohnsitz beim Bürgeramt anmelden.

In der Regel erhalten Sie Ihre Steuer-ID innerhalb von etwa zwei Wochen per Post an Ihre Semesteradresse.

Bitte beachten Sie:
Ohne Steuer-ID können Sie kein deutsches Bankkonto eröffnen. Planen Sie dies daher entsprechend ein.
Die Steuer-ID ist außerdem wichtig für studentische Jobs und Stipendienzahlungen.

In dringenden Fällen können Sie Ihre Steuer-ID auch direkt beim zuständigen Finanzamt erfragen.

Wie kann ich den öffentlichen Nahverkehr nutzen?

Empfohlen: das Deutschlandticket

Das Deutschlandticket für Studierende kostet 38 EUR pro Monat und ermöglicht die Nutzung von Bussen und Regionalzügen im gesamten deutschen Nah- und Regionalverkehr (z. B. RE, RB, S-Bahn, Stadtbusse).
Damit ist es eine flexible und preiswerte Option – ideal für den Weg zur Universität und für Reisen innerhalb Deutschlands.

Wichtig: Das Deutschlandticket gilt nicht für Fernverkehrszüge (z. B. ICE, IC) und private Anbieter wie FlixTrain, FlixBus oder den Airport Express.

Es gibt auch eine Variante für Nicht-Studierende. Diese kostet 63 EUR pro Monat.

Gibt es eine Orientierungs- oder Willkommensveranstaltung, an der ich teilnehmen sollte?

Austauschstudierende:
Bitte verpassen Sie nicht die verpflichtenden Online-Tutorials, die vom International Office der Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt angeboten werden.

Degree-Seeking-Studierende:
Ja. Die KU organisiert zu Beginn jedes Semesters Orientierungswochen für neue Studierende.
Die Teilnahme wird dringend empfohlen, da Sie dort wichtige Informationen zu Studium, Campus-Services und zum studentischen Leben erhalten.

Wo erhalte ich Studienberatung oder Unterstützung?

Für fachliche Studienberatung wenden Sie sich bitte an die Studienberatung Ihres Fachbereichs (Studienberater/in).

Bei persönlichen, sozialen oder interkulturellen Fragen können Sie sich an das International Office der KU oder an die Beratungsangebote der KU wenden.

Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf der Website der KU.

Wie erhalte ich Zugang zu WLAN und den IT-Systemen der KU?

Sobald Ihre Immatrikulation abgeschlossen und Ihr KU-Account aktiviert ist, haben Sie sofort Zugriff auf alle IT-Dienste des Universitätsrechenzentrum (URZ) – einschließlich WLAN.

Um das WLAN nutzen zu können, müssen Sie zunächst den KU-VPN-Client installieren.
Detaillierte Anleitungen dazu finden Sie auf der Website des URZ.

Wo finde ich meinen Stundenplan?

In Deutschland gibt es keinen festen Stundenplan, der von der Universität vorgegeben wird.
Stattdessen stellen Studierende ihren Stundenplan jedes Semester selbst zusammen, indem sie Kurse aus dem Vorlesungsverzeichnis auswählen und sich am Studienplan sowie an den Prüfungsordnungen ihres Studiengangs orientieren.

Keine Sorge, wenn das am Anfang etwas kompliziert wirkt – das geht allen Studierenden so.
Während der Orientierungswoche erklärt Ihnen Ihr Fachbereich die Studienpläne und gibt Hinweise dazu, welche Kurse in den ersten Semestern besonders wichtig sind.
Studienpläne (Studienverlaufspläne) und Prüfungsordnungen finden Sie in der Regel auf der Website Ihres Studiengangs.

Sehen Sie es als Chance: Sie haben die Freiheit, Kurse nach Ihren Interessen und Prioritäten auszuwählen.
Wenn sich Kurse zeitlich überschneiden, ist das normal – Sie entscheiden selbst, welche Veranstaltung Sie besuchen und wie Sie Ihr Studium organisieren.

Wie melde ich mich zu Lehrveranstaltungen an?

Sie müssen sich für jede Lehrveranstaltung über KU Campus anmelden.
Kurse, Zeiten und Räume können Sie in KU Campus auch ohne Login einsehen.

Die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen beginnt in der Regel
Mitte September für das Wintersemester und
Mitte März für das Sommersemester.

Bitte beachten Sie: Die Platzvergabe erfolgt nach dem Prinzip „first come, first served“.
Beliebte Kurse können schnell ausgebucht sein. In diesem Fall werden Sie möglicherweise auf eine Warteliste gesetzt oder können den Kurs erst im nächsten Semester oder Jahr belegen.

Ein hilfreiches Erklärvideo zur Kursanmeldung finden Sie hier.

Wichtig:
Sie müssen sich nicht nur für den Kurs, sondern zusätzlich auch für die Prüfung am Ende des Semesters anmelden.
Sobald die Prüfungsanmeldung geöffnet ist, erhalten Sie eine E-Mail vom Prüfungsamt an Ihre KU-E-Mail-Adresse.

Bitte merken Sie sich:
Die gesamte offizielle Kommunikation der KU erfolgt ausschließlich über Ihre KU-E-Mail-Adresse.

Was ist der Unterschied zwischen einem Kurs und einem Modul?

Ein Modul ist eine studienorganisatorische Einheit innerhalb Ihres Studiengangs.
Ein Modul kann aus mehreren einzelnen Lehrveranstaltungen bestehen (z. B. einer Vorlesung und einem Seminar) oder auch nur aus einer Lehrveranstaltung.

Ein Kurs (Lehrveranstaltung) ist die konkrete Veranstaltung, die Sie in einem bestimmten Semester besuchen.

Wichtig:
ECTS-Punkte erhalten Sie erst, wenn das gesamte Modul abgeschlossen ist.
Wenn ein Modul zum Beispiel im Bereich Neuere deutsche Literatur aus einer Vorlesung und einem Seminar besteht, reicht es nicht aus, nur das Seminar zu absolvieren.
Sie müssen alle zum Modul gehörenden Teile besuchen und bestehen.

Bitte beachten Sie außerdem:
Ein Modul kann nur einmal in Ihrem Transcript angerechnet werden – auch wenn Sie es mehrfach belegen.
Entscheidend ist dabei die Modulnummer, nicht der Kurstitel oder der genaue Inhalt (diese können sich unterscheiden).

Was ist der Rundfunkbeitrag (GEZ)?

Alle Personen, die in Deutschland mit Wohnsitz gemeldet sind, müssen den Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 EUR pro Monat zahlen – unabhängig davon, ob sie ein Fernsehgerät oder Radio besitzen oder nutzen.

Der Beitrag wird pro Haushalt, nicht pro Person erhoben.
Das bedeutet: In einer Wohngemeinschaft muss nur eine Person zahlen, die anderen können unter demselben Beitragskonto mit angemeldet werden.

Wenn Sie in Deutschland BAföG oder vergleichbare Sozialleistungen erhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Ich wurde für einen englischsprachigen Studiengang zugelassen und muss innerhalb eines Jahres Deutschkenntnisse auf A2-Niveau nachweisen. Wie kann ich das erreichen?

Wenn Sie Ihren Zulassungsbescheid frühzeitig erhalten und vor Semesterbeginn (1. April oder 1. Oktober) nach Deutschland einreisen können, empfehlen wir die Teilnahme am kostenpflichtigen Vorkurs Deutsch Intensiv vor dem Semesterbeginn (Pre-semester Intensive German Program).

Auf diese Weise können Sie bereits vor dem ersten Semester das Niveau A1.1 abschließen und während des Semesters mit A1.2 fortfahren.

Im zweiten Semester haben Sie zwei Möglichkeiten:
– Sie belegen den A2-Kurs (4 Stunden pro Woche) während des Semesters, oder
– Sie besuchen zunächst den Vorkurs A2.1 und anschließend den A2.2-Kurs während des Semesters.

Die Kombination aus Vorkurs und Semesterkurs ist dabei die am wenigsten anspruchsvolle Option (siehe auch Informationsblatt).

Eine Übersicht aller Deutschkurse finden Sie auf unserer Website unter „Deutsch lernen an der KU“.

Während des Studiums

Welche Funktionen hat meine KU Card?


Die KU Card dient gleichzeitig als
Studierendenausweis,
Bibliotheksausweis und
Mensa- bzw. Cafeteria-Karte.

Die Karte muss zu Beginn jedes Semesters validiert werden.
Sie kann mit Bargeld aufgeladen und in den Mensen und Cafeterien in Eichstätt und Ingolstadt genutzt werden, einschließlich der Mensa Canisiuskonvikt.

Die erste Ausstellung der KU Card ist kostenfrei.
Bei Verlust gehen sowohl die Karte als auch ein eventuell vorhandenes Guthaben verloren.
In diesem Fall müssen Sie beim Studierendenservice / Prüfungsamt eine Ersatzkarte gegen Gebühr beantragen.

Weitere praktische Informationen finden Sie auf der Website der KU.

Wie kann ich die Bibliothek nutzen?

Die Universitätsbibliothek (UB) ist ein zentraler Ort an der KU.
Sie dient nicht nur der Recherche und Nutzung wissenschaftlicher Literatur, sondern ist auch ein wichtiger Lern- und Arbeitsort mit vielen Serviceangeboten.

Ihre KU Card fungiert gleichzeitig als Bibliotheksausweis und ermöglicht Ihnen das Ausleihen von Medien sowie die Nutzung weiterer Bibliotheksdienste.

Wir empfehlen, einen Blick auf die Website der UB zu werfen, um sich einen Überblick über alle verfügbaren Angebote und Ressourcen zu verschaffen.

Zu Beginn jedes Semesters bietet die Bibliothek außerdem regelmäßige Schulungen und Einführungen an.
Diese werden dringend empfohlen, da sie Ihnen helfen, die Angebote und Services der Bibliothek optimal zu nutzen.

Was ist ILIAS?

Was ist ILIAS?
ILIAS ist die Online-Lernplattform der KU, auf die Sie sich mit Ihrem KU-Account einloggen können.

Viele Lehrende nutzen ILIAS, um Kursmaterialien, Aufgaben und Literaturlisten bereitzustellen.

Weitere Informationen zur Nutzung von ILIAS finden Sie auf der Website der KU.

Welche Arten von Lehrveranstaltungen gibt es an der KU?

  • Vorlesung:
    Klassisches Veranstaltungsformat, oft mit vielen Teilnehmenden. Der Schwerpunkt liegt auf der theoretischen Wissensvermittlung, meist mit wenig Interaktion.
  • Übung:
    Begleitende Veranstaltungen zu Vorlesungen, die in der Regel interaktiver sind.
    Wichtig: Übungen sind nicht mit Tutorien zu verwechseln. Tutorien werden von Studierenden für Studierende angeboten, dienen der Wiederholung und Vertiefung von Vorlesungsinhalten, sind nur in einigen Bachelorstudiengängen verfügbar und nicht in KU Campus gelistet.
  • Seminar:
    Lehrveranstaltung in kleinerer Gruppe mit hohem Interaktionsanteil. Häufig sind Referate, Diskussionen und/oder schriftliche Arbeiten Teil des Seminars.
  • Blockseminar:
    Intensivformat, das an wenigen, meist aufeinanderfolgenden Tagen stattfindet (z. B. ganztägig Freitag, Samstag und Sonntag).
  • Kolloquium:
    Veranstaltung in kleiner Gruppe mit Fokus auf Diskussion und wissenschaftlichen Austausch.
    Häufig im Zusammenhang mit Abschlussarbeiten, kann aber auch spezielle fachliche oder forschungsbezogene Themen außerhalb eines Abschlussprojekts behandeln.

Was sind VHB-Kurse?

Die Virtuelle Hochschule Bayern (VHB) ist ein Verbund bayerischer Hochschulen, der eine große Auswahl an Online-Kursen anbietet.
Viele dieser Kurse können für Ihr Studium angerechnet werden.

Besonders beliebt sind die Fremdsprachenkurse, darunter auch Deutschkurse auf A2-Niveau.
Wenn Sie in einem englischsprachigen Studiengang eingeschrieben sind, ist dies besonders relevant:
Sie müssen innerhalb des ersten Studienjahres Deutschkenntnisse auf A2-Niveau nachweisen – andernfalls können Sie Ihr Studium nicht fortsetzen.

Die Anmeldung zu VHB-Kursen erfolgt direkt über die VHB-Plattform.
Damit der Kurs an der KU angerechnet werden kann, müssen Sie jedoch rechtzeitig das Prüfungsamt informieren.

Wie kann ich an einer deutschen Universität erfolgreich studieren?

Sie werden schnell merken, dass sich die akademische Kultur in Deutschland deutlich von dem unterscheidet, was Sie vielleicht aus Ihrem Heimatland kennen.
Gerade am Anfang können die vielen unausgesprochenen Regeln überwältigend wirken.
Das ist völlig normal und kein Grund zur Frustration.

Die Techniker Krankenkasse (TK) bietet eine Vielzahl kostenloser Coaching-Programme an.
Diese Angebote stehen allen Studierenden offen, auch wenn Sie nicht bei der TK versichert sind.
Weitere Informationen finden Sie über diesen Link.

Für eine gezielte Einführung in die deutsche Hochschul- und Lernkultur empfehlen wir außerdem die Präsentation, die Sie hier finden.

Wo finde ich Tutorien oder Unterstützung beim wissenschaftlichen Schreiben?

Wenn Sie auf Deutsch studieren, empfehlen wir Ihnen dringend den Kurs „Wissenschaftliches Schreiben und Arbeiten“.
In diesem Kurs lernen Sie die deutschen wissenschaftlichen Standards kennen, die sich oft deutlich von denen in anderen Ländern unterscheiden.

In den meisten Bachelorstudiengängen gibt es außerdem Einführungsveranstaltungen im ersten Semester, in denen wissenschaftliche Arbeitsmethoden behandelt werden.

Wenn Sie unsicher sind, welche Angebote für Sie passend sind, wenden Sie sich am besten an Ihre Programmkoordination oder Studienberatung. Dort erhalten Sie gezielte Hinweise und weitere Unterstützung.

Der einzige Fehler ist, nicht zu fragen – zögern Sie also nicht, Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Wer hilft mir, wenn ich Probleme im Studium habe?

Ihre Fachstudienberatung ist die erste Anlaufstelle, wenn Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Studium haben.

Je nach Situation können Sie sich außerdem an das International Office für allgemeine Orientierung wenden oder die Beratungsangebote der KU für persönliche oder psychologische Unterstützung nutzen.

Welche Sport- und Kulturangebote gibt es für Studierende?

Wenn Sie sportlich aktiv sein möchten, können Sie am Hochschulsportprogramm der KU teilnehmen.
Es bietet jedes Semester eine große Auswahl an Kursen für Studierende aller Studiengänge.
Außerdem können Sie den Fitnessraum der Universität nutzen.

Wenn Sie sich für Musik interessieren, können Sie dem Universitätschor oder dem Universitätsorchester beitreten.

Wenn Sie sich auf dem Campus engagieren möchten, bietet der Studentische Konvent zahlreiche Möglichkeiten zur Mitarbeit in Arbeitskreisen.

Wenn Sie an spirituellen Angeboten interessiert sind, sind Sie herzlich eingeladen, an den Programmen der Katholischen Hochschulgemeinde (KHG) teilzunehmen.

An wen kann ich mich bei psychologischen Problemen wenden?

Wenn Sie psychische Belastungen oder persönliche Schwierigkeiten erleben, können Sie sich an den Psychologischen Beratungsdienst der Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt wenden.
Das Angebot ist kostenlos und streng vertraulich.

Eine Übersicht über alle Beratungsangebote der KU für unterschiedliche Lebenssituationen finden Sie auf der Website der KU.

In akuten oder dringenden Situationen nutzen Sie bitte die Notfallseite der KU, auf der Sie sofortige Unterstützung und wichtige Kontakte finden.

Gibt es vertrauliche Unterstützung für internationale Studierende?

Flyer

Ja. Wenn Sie Diskriminierung, Mobbing, Gewalt, sexuelle Belästigung oder Missbrauch erleben, können Sie sich an eine externe und vertrauliche Beratungsstelle wenden.

Der pme Familienservice steht Ihnen
telefonisch unter 0800 801007099 oder
per E-Mail an kuei-vertrauenstelle@familienservice.de
zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie im Flyer.

Was soll ich tun, wenn ich während des Semesters krank werde?

Wenn Sie in Eichstätt oder Ingolstadt noch keine Hausärztin oder keinen Hausarzt haben, sollten Sie sich möglichst frühzeitig um eine Praxis kümmern.
Bitte beachten Sie, dass viele Arztpraxen keine neuen Patientinnen oder Patienten mehr aufnehmen. Es kann daher notwendig sein, mehrere Praxen zu kontaktieren.
Auch Ihre Krankenversicherung kann Sie bei der Arztsuche unterstützen.

Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung Lehrveranstaltungen nicht besuchen können, informieren Sie bitte umgehend Ihre Lehrperson.
Zusätzlich benötigen Sie ein ärztliches Attest.

Das Attest ist besonders wichtig, wenn Sie nicht an einer Prüfung teilnehmen können.
In diesem Fall muss das Attest beim Prüfungsamt eingereicht werden.

Wie reiche ich ein ärztliches Attest für Prüfungen ein?

Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung nicht an einer Prüfung teilnehmen können, müssen Sie unverzüglich ein ärztliches Attest beim Prüfungsamt einreichen.

Bitte stellen Sie sicher, dass im Attest eindeutig vermerkt ist, dass Sie am Prüfungstag prüfungsunfähig waren.

Reichen Sie das Original des Attests entweder per Post ein oder geben Sie es persönlich im Prüfungsamt ab.
Digitale Kopien (z. B. Scan oder Foto) werden in der Regel nicht akzeptiert.

Kann ich einen Kurs nach der Anmeldung noch ändern oder abmelden?

Ja. Wenn Sie feststellen, dass ein Kurs nicht zu Ihnen passt, informieren Sie bitte die Lehrperson und melden Sie sich zusätzlich in KU Campus vom Kurs ab.

Wie melde ich mich zu Prüfungen an?

Mitte des Semesters gibt das Prüfungsamt die Prüfungsanmeldefristen per E-Mail sowie auf der Startseite von KU Campus bekannt.

Für jede Lehrveranstaltung, die Sie besuchen, müssen Sie sich zusätzlich separat zur Prüfung in KU Campus anmelden.

Bitte beachten Sie:
Diese Fristen sind verbindlich. Wenn Sie die Anmeldefrist verpassen, können Sie die Prüfung nicht ablegen.

Wenn Sie sich später entscheiden, eine Prüfung doch nicht zu schreiben, müssen Sie sich rechtzeitig in KU Campus von der Prüfung abmelden.
Andernfalls wird die Prüfung als „nicht bestanden“ gewertet, und Sie haben nur noch einen weiteren Wiederholungsversuch.

Wichtig:
Alle offiziellen Mitteilungen der KU werden ausschließlich an Ihre KU-E-Mail-Adresse gesendet.
Bitte prüfen Sie diese regelmäßig.

Was passiert, wenn ich eine Prüfung nicht bestehe?

Wenn Sie eine Prüfung nicht bestehen, können Sie sich in der zweiten Prüfungsphase für die Wiederholungsprüfung (Resit) anmelden.
Bitte beachten Sie: Auch für den zweiten Prüfungsversuch müssen Sie sich aktiv in KU Campus anmelden – andernfalls können Sie die Prüfung nicht ablegen.

Wichtig:
In den meisten Fällen haben Sie nur zwei Prüfungsversuche.
Wenn Sie auch die Wiederholungsprüfung nicht bestehen, gilt das Modul als endgültig nicht bestanden.

Wie melde ich mich für das nächste Semester zurück (Rückmeldung)?

Das Prüfungsamt erinnert Sie per E-Mail an die Rückmeldung für das nächste Semester.
Die Fristen werden außerdem auf der Website des Prüfungsamts veröffentlicht.

Die Rückmeldung ist sehr einfach:
Überweisen Sie den Semesterbeitrag in Höhe von 78,00 EUR auf das Konto der KU.
Achten Sie darauf, als Verwendungszweck Ihre Matrikelnummer (nicht die Bewerbernummer) anzugeben.

Einige Tage nach der Überweisung können Sie den Status Ihrer Rückmeldung in Ihrem HIS-Portal einsehen.

Wichtig:
Bitte denken Sie zu Beginn des neuen Semesters daran, Ihre KU Card zu validieren.
Andernfalls wird die Karte automatisch zum Ende des Semesters deaktiviert.

Was passiert, wenn ich die Rückmeldefrist verpasse?


Wenn Sie sich nicht fristgerecht zurückmelden, werden Sie automatisch zum Ende des Semesters exmatrikuliert.

Das Semester endet am 31. März (Wintersemester) bzw. am 30. September (Sommersemester).

Darf ich während meines Studiums arbeiten? (Grenzen für internationale Studierende)

  • EU-/EWR-Staatsangehörige:
    Sie haben die gleichen Rechte wie deutsche Studierende und können ohne Einschränkungen arbeiten.
    Bitte beachten Sie: Wenn Sie aufgrund Ihrer EHIC von der deutschen Krankenversicherung befreit sind, endet diese Befreiung, sobald Sie in Deutschland eine Arbeit aufnehmen (auch unbezahlte Praktika).
    In diesem Fall müssen Sie eine deutsche Krankenversicherung abschließen.
  • Nicht-EU-Studierende (mit Studentenvisum):
    Sie dürfen bis zu 140 volle Tage oder 280 halbe Tage pro Jahr arbeiten.
    Tätigkeiten als studentische Hilfskraft (Hiwi) werden nicht auf diese Grenze angerechnet und können zusätzlich ausgeübt werden.
    Während der vorlesungsfreien Zeit ist außerdem Vollzeitarbeit erlaubt.
  • Wenn Sie mehr als die erlaubte Grenze arbeiten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung der Ausländerbehörde.

Wie finde ich einen studentischen Job?

Ein guter erster Ansprechpartner ist das KU Career Center.
Dort erhalten Sie Beratung und finden Stellenangebote für Studierende.

Registrieren Sie sich außerdem unbedingt bei JobTeaser, der Jobplattform der KU, damit Sie alle aktuellen Angebote für studentische Jobs erhalten.

Stellen als studentische Hilfskraft (Hiwi) werden häufig auch auf der Website der KU oder über die Social-Media-Kanäle der KU ausgeschrieben.

Wie verlängere ich meine Aufenthaltserlaubnis?

Je nach Ihrem Wohnort müssen Sie die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis entweder in Ingolstadt oder Eichstätt beantragen.
Das Verfahren kann online gestartet werden.
Das International Office unterstützt Sie bei der Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen.

Zu den wichtigsten Unterlagen gehören:
– ein Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für den neuen Zeitraum
(bis zu 24 Monate, wenn Sie eine Finanzierung für zwei volle Jahre nachweisen können),
– ein Nachweis über Ihre Unterkunft,
– ein Nachweis über eine gültige Krankenversicherung,
– eine Immatrikulationsbescheinigung für das nächste Semester.

Die Bearbeitungszeit kann mehrere Monate dauern.
Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, erhalten Sie einen Termin per Post von der Ausländerbehörde.

Wichtig:
Wenn Sie ins Ausland reisen oder ein Auslandssemester planen, stellen Sie den Antrag frühzeitigmindestens 3 Monate vor Ablauf Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis.

Wie funktioniert die Mülltrennung in Deutschland?

  • Gelber Sack / Gelbe Tonne:
    Verpackungsabfälle wie Plastik, Dosen und Getränkekartons (Tetra Paks)
    Nur leere Verpackungen einwerfen!
  • Blaue Tonne:
    Papier, Zeitungen, Karton
    Kein verschmutztes Papier, z. B. Pizzakartons mit Essensresten
  • Braune Tonne:
    Bioabfälle wie Essensreste, Obst- und Gemüseschalen, Kaffeesatz
    Kein Plastik (auch keine Plastiktüten)
  • Schwarze Tonne:
    Restmüll, also alles, was nicht recycelt werden kann
    (z. B. Hygieneartikel)
  • Altglascontainer:
    Glasverpackungen, getrennt nach weißem, braunem und grünem Glas
    Kein Porzellan oder Keramik
  • Pfandautomat im Supermarkt:
    Pfandflaschen und -dosen zurückgeben
    → Bon an der Kasse einlösen
  • Sonstiges:
    Elektrogeräte müssen zum Wertstoff- oder Recyclinghof gebracht werden.
    Batterien können an Sammelstellen im Supermarkt abgegeben werden.

Wo kann ich meine Wäsche waschen?

  • Campus Eichstätt:
    Im Keller des KGB-Gebäudes (Raum U06) finden Sie Waschmaschinen und Trockner.
  • Campus Ingolstadt:
    Im Keller des Neuen Gebäudes (Raum U03) stehen ebenfalls Waschmaschinen und Trockner zur Verfügung.
    Wenn Sie online nach „Waschsalon Ingolstadt“ suchen, finden Sie weitere Waschmöglichkeiten in der Stadt.
  • Hinweis:
    Für die Nutzung der Maschinen werden häufig Münzen benötigt (z. B. 50-Cent-Münzen).

Kann ich nach einer Arbeit in Deutschland eine Steuererstattung erhalten?

Ja. Wenn Sie in Deutschland gearbeitet haben und Lohnsteuer von Ihrem Gehalt abgezogen wurde, können Sie sich häufig einen Teil davon zurückerstatten lassen, indem Sie nach Ablauf des Kalenderjahres eine Einkommensteuererklärung einreichen.

Sie können Ihre Steuererklärung über ELSTER abgeben oder englischsprachige Steuerdienste nutzen, zum Beispiel Taxfix oder Wundertax.

Fristen:
– Wenn Sie verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben, muss die Erklärung für 2025 bis zum 31. Juli 2026 eingereicht werden.
– Wenn Sie die Steuererklärung freiwillig abgeben (was bei Studierenden häufig der Fall ist), haben Sie in der Regel bis zu vier Jahre Zeit.

Sie können die Steuererklärung auch aus dem Ausland einreichen, sofern Sie zuvor steuerpflichtige Einkünfte in Deutschland hatten.

Benötigte Unterlagen:
– Ihre Steuer-ID,
– die Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitgebers,
– Ihre Bankverbindung (IBAN).

Tipp:
Bewahren Sie alle Gehaltsabrechnungen und Steuerunterlagen sorgfältig auf – das erleichtert die Steuererklärung erheblich.

Abschlussphase

Wie ziehe ich aus dem Wohnheim aus?

  • Austauschstudierende:
    Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Mobility-Online-Workflow vollständig und aktuell ist.
    Nur wenn alle erforderlichen Schritte abgeschlossen sind, erhalten Sie die benötigten Abschlussdokumente und Ihr Transcript of Records.
  • Wohnen:
    Kündigen Sie Ihren Mietvertrag rechtzeitig, sofern er kein festes Enddatum hat.
    Beispiel: Beim St. Gundekarwerk gelten die Kündigungsfristen
    31. Dezember (Ende Wintersemester) und
    30. Juni (Ende Sommersemester).
    Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen.
  • Vereinbaren Sie außerdem rechtzeitig einen Termin zur Schlüsselübergabe mit Ihrer Vermieterin/Ihrem Vermieter oder der Wohnheimverwaltung.
  • Verträge & Abonnements:
    Kündigen Sie alle laufenden Verträge und Abonnements, einschließlich des Deutschlandtickets.
  • Abmeldung beim Einwohnermeldeamt (Abmeldung):
    Sie müssen Ihren Wohnsitz abmelden.
    – In Ingolstadt ist dies online möglich.
    – In Eichstätt müssen Sie persönlich im Rathaus vorsprechen (kein Termin erforderlich).
  • Mit der Abmeldung können Sie auch Ihr Rundfunkbeitragskonto (GEZ) kündigen, falls vorhanden.
  • Krankenversicherung:
    Wenn Sie bei einer gesetzlichen deutschen Krankenkasse versichert sind und Deutschland dauerhaft verlassen, senden Sie bitte Ihre Exmatrikulationsbescheinigung (Exma) an Ihre Krankenkasse, damit keine weiteren Beiträge erhoben werden.
  • Die Exmatrikulationsbescheinigung wird vom Prüfungsamt auf individuellen Antrag ausgestellt.

Wann erhalte ich meine Wohnkaution zurück?


Wenn Sie den KU Housing Support genutzt und die zusätzliche KU-Kaution in Höhe von 350,00 EUR gezahlt haben, müssen Sie die Rückerstattung über den Workflow in Mobility Online beantragen.

Sobald das International Office von Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter die Bestätigung über eine ordnungsgemäße Zimmerübergabe erhalten hat, erstatten wir Ihnen 300,00 EUR auf das von Ihnen angegebene Bankkonto oder per PayPal.

Die Mietkaution, die Sie direkt an Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter gezahlt haben, wird von der Vermieterseite zurückerstattet – vorausgesetzt, die Zimmerabnahme war erfolgreich und es bestehen keine offenen Forderungen (z. B. wegen Schäden oder ausstehender Zahlungen).

Was muss ich vor meiner Abreise aus Deutschland erledigen?

  • Austauschstudierende:
    Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Mobility-Online-Workflow vollständig und aktuell ist.
    Nur wenn alle erforderlichen Schritte abgeschlossen sind, erhalten Sie die benötigten Abschlussdokumente und Ihr Transcript of Records.
  • Wohnen:
    Kündigen Sie Ihren Mietvertrag rechtzeitig, sofern er kein festes Enddatum hat.
    Beispiel: Beim St. Gundekarwerk gelten die Kündigungsfristen
    31. Dezember (Ende Wintersemester) und
    30. Juni (Ende Sommersemester).
    Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen.
  • Vereinbaren Sie außerdem rechtzeitig einen Termin zur Schlüsselübergabe mit Ihrer Vermieterin/Ihrem Vermieter oder der Wohnheimverwaltung.
  • Verträge & Abonnements:
    Kündigen Sie alle laufenden Verträge und Abonnements, einschließlich des Deutschlandtickets.
  • Abmeldung beim Einwohnermeldeamt (Abmeldung):
    Sie müssen Ihren Wohnsitz abmelden.
    – In Ingolstadt ist dies online möglich.
    – In Eichstätt müssen Sie persönlich im Rathaus vorsprechen (kein Termin erforderlich).
  • Mit der Abmeldung können Sie auch Ihr Rundfunkbeitragskonto (GEZ) kündigen, falls vorhanden.
  • Krankenversicherung:
    Wenn Sie bei einer gesetzlichen deutschen Krankenkasse versichert sind und Deutschland dauerhaft verlassen, senden Sie bitte Ihre Exmatrikulationsbescheinigung (Exma) an Ihre Krankenkasse, damit keine weiteren Beiträge erhoben werden.
  • Die Exmatrikulationsbescheinigung wird vom Prüfungsamt auf individuellen Antrag ausgestellt.
  • Austauschstudierende:
    Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Mobility-Online-Workflow vollständig und aktuell ist.
    Nur wenn alle erforderlichen Schritte abgeschlossen sind, erhalten Sie die benötigten Abschlussdokumente und Ihr Transcript of Records.
  • Wohnen:
    Kündigen Sie Ihren Mietvertrag rechtzeitig, sofern er kein festes Enddatum hat.
    Beispiel: Beim St. Gundekarwerk gelten die Kündigungsfristen
    31. Dezember (Ende Wintersemester) und
    30. Juni (Ende Sommersemester).
    Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen.
  • Vereinbaren Sie außerdem rechtzeitig einen Termin zur Schlüsselübergabe mit Ihrer Vermieterin/Ihrem Vermieter oder der Wohnheimverwaltung.
  • Verträge & Abonnements:
    Kündigen Sie alle laufenden Verträge und Abonnements, einschließlich des Deutschlandtickets.
  • Abmeldung beim Einwohnermeldeamt (Abmeldung):
    Sie müssen Ihren Wohnsitz abmelden.
    – In Ingolstadt ist dies online möglich.
    – In Eichstätt müssen Sie persönlich im Rathaus vorsprechen (kein Termin erforderlich).
  • Mit der Abmeldung können Sie auch Ihr Rundfunkbeitragskonto (GEZ) kündigen, falls vorhanden.
  • Krankenversicherung:
    Wenn Sie bei einer gesetzlichen deutschen Krankenkasse versichert sind und Deutschland dauerhaft verlassen, senden Sie bitte Ihre Exmatrikulationsbescheinigung (Exma) an Ihre Krankenkasse, damit keine weiteren Beiträge erhoben werden.
  • Die Exmatrikulationsbescheinigung wird vom Prüfungsamt auf individuellen Antrag ausgestellt.

Wie melde ich meinen Wohnsitz beim Bürgeramt ab (Abmeldung)?

  • Ingolstadt:
    Wenn Sie Deutschland dauerhaft verlassen, können Sie die Abmeldung online durchführen.
    Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, müssen Sie einen Termin beim Einwohnermeldeamt an Ihrem neuen Wohnort vereinbaren.
  • Eichstätt:
    Bitte informieren Sie sich über die Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamts und nehmen Sie die Abmeldung persönlich im Rathaus vor.
    Ein Termin ist nicht erforderlich.
  • Nach der Abmeldung erhalten Sie eine offizielle Abmeldebescheinigung.
    Dieses Dokument wird häufig benötigt, um Verträge zu kündigen, zum Beispiel für die Krankenversicherung, den Rundfunkbeitrag (GEZ) oder Mietverträge.

Muss ich meine Krankenversicherung kündigen?

Das hängt von Ihrer Situation ab:

Wenn Sie in Deutschland bleiben und eine Arbeit aufnehmen:
Ihr Arbeitgeber meldet Sie automatisch bei einer gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl an.
Ihre studentische Krankenversicherung endet automatisch mit Ihrer Exmatrikulation von der KU.

Wenn Sie Deutschland verlassen:
Wenn Sie bei einer gesetzlichen deutschen Krankenkasse versichert sind, müssen Sie Ihre Krankenversicherung aktiv kündigen.
Senden Sie dafür bitte
– Ihre Exmatrikulationsbescheinigung und
– Ihre Abmeldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt
an Ihre Krankenkasse.

Wenn Sie privat krankenversichert sind:
Bitte wenden Sie sich direkt an Ihren privaten Versicherungsanbieter, um das weitere Vorgehen zur Kündigung zu klären.

Was passiert mit meinem deutschen Bankkonto?

Wenn Sie Deutschland verlassen, sollten Sie Ihr deutsches Bankkonto schließen.

Schließen Sie das Konto jedoch nicht zu früh, da Sie es möglicherweise noch für ausstehende Zahlungen oder für die Rückerstattung Ihrer Wohnkaution benötigen.

Was mache ich mit Dingen, die ich nicht mit nach Hause nehmen kann?

Lebensmittel:
Auf beiden Campusstandorten und in den Städten gibt es sogenannte FairTeiler (manche sogar mit Kühlschrank).
Das sind öffentliche Tausch- und Weitergabestellen, an denen Sie ungeöffnete und noch haltbare Lebensmittel abgeben können.

Bücher:
In Ingolstadt und Eichstätt finden Sie Büchertauschschränke, in denen Sie Bücher ablegen können, die Sie nicht mehr benötigen.

Größere Gegenstände:
Für Möbel, Haushaltsgeräte oder andere größere Dinge können Sie Kleinanzeigen nutzen.
Gut erhaltene Gegenstände lassen sich dort oft verkaufen – oder Sie stellen sie kostenlos zur Abholung ein, wenn Sie sie einfach weitergeben möchten.

Kleinere Haushaltsgegenstände:
Für Dinge wie Besteck, Gläser oder Dekoration ist Caritas Gaimersheim eine gute Anlaufstelle.
Dort werden viele verschiedene Sachspenden angenommen, darunter Kleidung, Bücher und sogar defekte Elektrogeräte.
Nutzbare Gegenstände werden anschließend günstig an Menschen in Bedarfssituationen weiterverkauft.

Kleidung:
Gut erhaltene Kleidung können Sie außerdem bei Kleiderkammern oder in Kreislaufschränken abgeben.

Ich bin Erasmus-Studierende*r und benötige eine Confirmation of Stay. Wann kann ich diese erhalten und welcher Zeitraum wird bestätigt?

Die Confirmation of Stay bestätigt den Zeitraum, in dem Sie physisch vor Ort am Campus anwesend sein müssen. Dazu zählen

  • die Vorlesungszeit,
  • ggf. Ihre Teilnahme am Pre-semester Intensive German Course, sowie
  • die Prüfungszeit unmittelbar im Anschluss an die Vorlesungszeit.

Bitte laden Sie alle hierfür erforderlichen Unterlagen in Mobility Online hoch.
Die Confirmation of Stay wird Ihnen nach Ihrer Abreise als Download in Mobility Online zur Verfügung gestellt.

Wie richte ich eine Postweiterleitung ein, wenn ich Ingolstadt/Eichstätt verlasse?

Eine internationale Postweiterleitung aus Deutschland ist möglich und kann sinnvoll sein, wenn Sie weiterhin wichtige Post erwarten. Studierende sollten überlegen, ob Institutionen wie Behörden, Versorgungsunternehmen oder Vertragspartner (z. B. Rundfunkbeitrag, Stadtwerke oder andere Dienstleister) noch Briefe an die deutsche Adresse schicken könnten. Kosten, Zustelldauer und Zuverlässigkeit hängen vom Zielland ab, wobei eine Weiterleitung innerhalb Europas in der Regel einfacher und zuverlässiger ist als in außereuropäische Länder.
Eine Postweiterleitung ist auch sinnvoll, wenn man in eine andere Stadt innerhalb Deutschlands umzieht.