Erasmus+ Personalmobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)

Was ist Erasmus+ STT?

Als eine weitere unterstützende Maßnahme zur Internationalisierung der Hochschulen sind mit der Förderlinie Erasmus+ STT Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal (Lehre und Verwaltung) an europäischen Hochschulen und an ausländischen Einrichtungen / Unternehmen innerhalb des Erasmus-Raumes möglich. Die Auslandsaufenthalte müssen mindestens  2 Tage dauern. 

Allgemeines zur Personalmobilität mit Erasmus+ (STT)

Was kann gefördert werden?

Mit Erasmus+ STT (Staff mobility for training) können folgende Aktivitäten gefördert werden:

  • Strukturierte Fortbildungsprogramme (passend zum Aufgabenprofil an der KU)
  • Fachbezogene Sprachkurse (die NICHT an der KU angeboten werden)
  • Hospitationen an Partneruniversitäten (sogenanntes 'Job-Shadowing' in Abteilungen/bei Kolleginnen und Kollegen, deren Aufgabengebiet dem der Mitarbeitenden an der KU entsprechen) 
Wer kann gefördert werden?

Mit STT kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden, Beispiele hierfür sind:

  • Allgemeine & technische Verwaltung (z.B. Prüfungsamt)
  • Bibliothek
  • Fachbereiche
  • Fakultäten
  • Finanzen
  • International Office
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Studierendenberatung
  • Studiengangsentwicklung und Qualitätsmanagement
  • Weiterbildung in Didaktik für englischsprachige Lehre

Besondere Berücksichtigung finden die Bereiche Verwaltung/ Koordination von internationalen Studiengängen und davon besonders betroffene Bereiche der allgemeinen Verwaltung, Förderung der Internationalisierung sowie Austausch von "Knowhow" im Bereich Dokumentation und Information.

Wie finde ich passende Angebote?

Neben individuell vereinbarten Fort-und Weiterbildungsmaßnahmen gibt es an vielen Universitäten so genannte "Staff Weeks" als maßgeschneiderte Programme für bestimmte Zielgruppen und Arbeitsbereiche. Eine Auswahl geeigneter Staff Weeks finden Sie im Intranet

Sie möchten sich initiativ an einer Einrichtung bewerben? Hier finden Sie einige praktische Tipps

Wo kann man gefördert werden?

Personalmobilität muss in einem Programmland stattfinden, welches nicht das Land der entsendenden Hochschule (also nicht in Deutschland) und nicht das Hauptwohnsitzland der betreffenden Person ist. 

Was sind Programmländer?

Alle Mitgliedsländer der Europäischen Union, sowie Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und die Türkei.

Wie lange dauert die Personalmobilität?

Die Mindestdauer beträgt zwei Arbeitstage. Aufgrund des begrenzten Budget können aktuell Aufenthalte bis zu zwei Wochen maximal gefördert werden.   

Wie hoch ist die Förderung bzw. das Stipendium?

Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss beinhaltet die Fahrt- und Aufenthaltskosten, welche von Seiten der EU Kommission / NA DAAD als Stückkosten bezuschusst werden. Die Berechnung der Stückkosten für die Fahrt erfolgt mit Hilfe des Distance Calculator. Abfahrtsort ist immer der jeweilige Dienstort (Eichstätt oder Ingolstadt). 

Zuschuss zu Reise-/Fahrtkosten (Projektjahr 2024)

Bei einer Nutzung von PKW (ohne Fahrgemeinschaft) und/oder Flugzeug als Hauptverkehrsmittel berechnen sich die Fahrtkosten ausschließlich nach der Entfernung gemäß Distance Calculator ( = Betrag pro Teilnehmer):

10 bis 99 km = 28 EUR
100 bis 499 km = 211 EUR
500 bis 1999 km = 309 EUR
2000 bis 2999 km = 395 EUR
3000 bis 3999 km = 580 EUR
4000 bis 7999 km = 1.188 EUR
8000 oder mehr km = 1.735 EUR

Wird die Reise als “Green Travel”* durchgeführt, werden folgende Pauschalen gezahlt: 

10 bis 99 km = 56 EUR
100 bis 499 km = 285 EUR
500 bis 1999 = 417 EUR
2000 bis 2999 = 535 EUR
3000 bis 3999 = 785 EUR
4000 bis 7999 = 1.188 EUR
8000 oder mehr km = 1.735 EUR

* Unter Green Travel sind Reisen zu verstehen, bei dem für den überwiegenden Teil der Reise (mehr als 50 % der An- und/oder Abreise) emissionsärmere Verkehrsmittel wie Bahn, Bus oder Fahrgemeinschaften genutzt werden.

Hinweis zur Förderung von Reisetagen: 
Die Förderung von Reisetagen (RT) im Rahmen von ST-Mobilitäten erfolgt nicht pauschal, sondern orientiert sich am tatsächlichen Bedarf. Eine transparente und begründete Angabe ist erforderlich.

Was wird gefördert?

  • Reisetage werden nur dann gefördert, wenn eine An- oder Abreise am gleichen Tag der Mobilität nicht möglich oder unzumutbar ist.

Was müssen Teilnehmende angeben?

  • Teilnehmende müssen bei Antragstellung angeben, ob und wie viele Reisetage benötigt werden.
  • Eine kurze Begründung zur Notwendigkeit zusätzlicher Reisetage ist erforderlich.

Grünes Reisen („Green Travel“)

  • Bei einer umweltfreundlichen An- und Abreise (z. B. mit Bahn, Fahrrad, Fahrgemeinschaften) ist eine Förderung von bis zu 6 Reisetagen möglich – unabhängig von der Dauer der Mobilität.
  • In diesem Fall ist eine ehrenwörtliche Erklärung über die nachhaltige Reiseweise notwendig.

Reisen mit Flugzeug oder Auto

  • Ist eine taggleiche An- oder Abreise nicht realisierbar, können ein oder zwei Reisetage zusätzlich gefördert werden.
  • Hier genügt eine formlose Erklärung der teilnehmenden Person, aus der der Reisebedarf hervorgeht.

Aufenthaltskosten (Projektjahr 2024)

Aufenthaltskosten werden auf der Grundlage von Tagessätzen berechnet. Aus dem Mobilitätsprogramm der Person muss hervorgehen, dass an den zu fördernden Tagen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Mobilitätsmaßnahme stattgefunden haben. Maßgeblich ist ein Nachweis durch eine am Ende des Aufenthalts ausgestellte Bestätigung der Gasteinrichtung mit Beginn und Ende des Aufenthalts.
Reisetage können je nach Bedarf ebenfalls gefördert werden (siehe Reisekosten). 

Zuschuss zu Aufenthaltskosten

Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxembourg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden:

180,00 EUR  pro Tag pro Teilnehmer/-in 

Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern

160,00 EUR pro Tag pro Teilnehmer/-in

Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn

140,00 EUR pro Tag pro Teilnehmer/-in

Wie wird die Förderung beantragt?

Bitte beantragen Sie Ihre Mobilitäten in KU Mobility Online.

Antragsteller/-innen, die im Rahmen von (bestehenden und/ oder geplanten) Doppelstudiengängen und für strukturierende Maßnahmen Aufenthalte planen, sowie Erstantragsteller werden vorrangig gefördert.

Antragstellung

Checkliste ST Projekt 2024
  1. Stellen Sie den Förderantrag in unserem Portal Mobility Online: loggen Sie sich mit Ihrer KU-Kennung ein und registrieren Sie sich. Anschließend erhalten Sie eine automatische Registrierungsbestätigung mit der Bitte, Ihre Personenstammdaten zu vervollständigen. Laden Sie nun auch einen Vorschlag für ein Mobility Agreement (keine Unterschriften erforderlich!) hoch. Erst nach Vervollständigung dieser Daten und mit dem Upload des Mobility Agreement gilt Ihr Antrag als "eingereicht" und kann geprüft werden.
  2. Nachdem Sie eine Förderzusage erhalten haben, stellen Sie bitte einen Dienstreiseantrag. Gerne können Sie bei der Antragstellung welcome(at)ku.de angeben, damit das International Office im Falle der Genehmigung direkt benachrichtigt wird. 

Hinweis: Eine Dienstreisegenehmigung für Ihren geplanten Auslandsaufenthalt bedeutet keine Zahlungsverpflichtung seitens der KU. Wenn Fördervoraussetzungen nicht erfüllt wurden, dürfen auch bereits genehmigte Dienstreisen nicht aus Erasmus+ Mitteln gefördert werden. 

Antragsfristen: Die Antragstellung erfolgt vorbehaltlich verfügbarer Erasmus+ Mittel fortlaufend, sollte jedoch bis spätetestens sechs Wochen vor Reisebeginn erfolgen. 

Welche Unterlagen sind erforderlich?

  • Mobility Agreement, das die Inhalte vereinbart, unterschrieben von der/dem direkten Vorgesetzten (bei Professorinnen und Professoren ohne eigenen Lehrstuhl vom/von der Dekan/-in).
  • Einladungsschreiben bzw. eine Bestätigung der Gastuniversität (nicht zwingend erforderlich)
  • Stipendienvereinbarung/ Grant Agreement  (erhalten Sie im Falle einer Förderung automatisch per E-Mail)
  • genehmigter Dienstreiseantrag (es genügt Ihre ehrenwörtliche Erklärung, dass der Antrag gestellt und genehmigt wurde) - entfällt bei Emeriti und Lehrbeauftragten ohne Festanstellung
  • Aufenthaltsbestätigung der Gasteinrichtung (darf in keinem Fall vor Mobilitätsende ausgestellt werden)
  • Teilnahme an der EU-Survey-Onlineumfrage (Aufforderung erfolgt per E-Mail durch die EU Kommission)

Weiterführende Links

 

Hinweise zum Versicherungsschutz

Mit einem Erasmus+ Mobilitätszuschuss ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Weder die EU Kommission, die Nationale Erasmus+ Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit DAAD noch die KU haften für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen im Zusammenhang mit Erasmus+ Auslandsaufenthalten entstehen.


Mit dem Grant Agreement verpflichten sich die Geförderten, selbst für folgenden Versicherungsschutz zu sorgen: 

  • Auslandskrankenversicherung (einschließlich Rückführung aus dem Ausland)
  • Haftpflichtversicherung (ggf. Berufs- und Privathaftpflicht)
  • Versicherung für Unfälle (im Rahmen von Dienstreisen sind die Teilnehmer unfallversichert) und schwere Erkrankungen (einschließlich Voll- oder Teilarbeitsunfähigkeit)

Darüber hinaus sollten Teilnehmer/-innen im Besitz einer europäischen Krankenversicherungskarte sein.

Es besteht die Möglichkeit, in die Gruppenversicherung des DAAD aufgenommen zu werden, die einen umfassenden Versicherungsschutz bietet. 

Ansprechpartner Erasmus+ (STA & STT)

Jessica Hofmacher
Jessica Hofmacher
Personalmobilität (Outgoing) & KU Fit
Gebäude Domplatz 8  |  Raum: DP8-203