Suchen Sie nach einem Praktikum in einem der Förderländer, das in sinnvollem Zusammenhang mit Ihrem Studium steht und grundsätzlich den Richtlinien des Programms entspricht. Die Servicestelle hilft Ihnen bei der Praktikumssuche gerne weiter.
Erarbeiten Sie zusammen mit der Praktikumseinrichtung die Praktikumsinhalte. Diese müssen schriftlich im Learning Agreement for Traineeships (Vorlage siehe Dokumente & Download unter Bewerbungsverfahren) festgehalten werden.
Sprechen Sie die Praktikumsinhalte auch mit Ihrem Studiengangskoordinator bzw. einem Dozenten ab, der das Praktikum akademisch betreut („Akademischer Koordinator“) und ebenfalls das Learning Agreement for Traineeships unterschreibt („Academic coordinator at the Sending Institution“). Unterschreiben Sie das vollständig ausgefüllte Learning Agreement for Traineeships selber und holen Sie die Unterschrift der Praktikumseinrichtung ein. Dies ist elektronisch, d.h. per E-Mail möglich.
Zum weiteren Vorgehen bzgl. der Form der akademischen Anerkennung (Pflichtpraktikum=ECTS, freiwilliges Praktikum= Eintrag ins Diploma Supplement), die Sie für das Erasmus+ Praktikum erhalten wollen, wenden Sie sich an den Prüfungsausschuss in Ihrem Studiengang. Lassen Sie das Learning Agreement for Traineeships nach Rücksendung durch die Praktikumseinrichtung auch vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses in Ihrem Studiengang unterzeichnen, der/die das Praktikum akademisch anerkennt.
Laden Sie alle Bewerbungsunterlagen in Mobility Online hoch:
Nach Prüfung der Bewerbungsunterlagen wird der Aufenthaltszuschuss kalkuliert und die Zuschussvereinbarung (Grant Agreement) für ein Erasmus+ -Studierendenpraktikum von der Servicestelle IP ausgestellt und Ihnen per Mail zugesendet. Drucken Sie diese in zweifacher Ausführung aus und unterzeichnen Sie beide Exemplare. Senden Sie beide Exemplare per Post an die Servicestelle IP zurück bzw. reichen diese persönlich ein.
Bei einer Zusage erhalten Sie eine Förderung ab € 400,00 pro Monat (á 30 Tage). Zunächst werden Ihnen 70% der Gesamtfördersumme ausbezahlt.
Inhaltliche und formale Änderungen des Praktikums, d.h. Änderungen des Learning Agreements, die sich nach Praktikumsbeginn ergeben, müssen umgehend schriftlich vereinbart werden.
Bitte informieren Sie uns darüber in der Kurzevaluierung zwei Wochen nach Praktikumsbeginn schriftlich per E-Mail an praktika-international(at)ku.de bzw. unmittelbar, nachdem Sie Kenntnis von der Änderung erhalten haben.
Änderungen des Learning Agreement for Traineeships sind schriftlich von allen Beteiligten per Unterschrift zu bestätigen. Dazu nutzen Sie die Änderungsvorlage im "Learning Agreement for Traineeships" (siehe Downloadbereich).
Jede Verlängerung des Erasmus+ Praktikums muss spätestens 30 Tage vor Ablauf des ursprünglich vereinbarten Aufenthaltes von Ihnen formlos per E-Mail an praktika-international(at)ku.de beantragt werden. Der Verlängerungszeitraum muss sich unmittelbar an den laufenden Aufenthalt anschließen und darf auch nicht die maximale Förderhöchstdauer (12 Monate) überschreiten.
Bitte reichen Sie zwei Wochen nach Praktikumsbeginn eine Kurzevaluierung ein (Upload in Mobility Online) und informieren Sie darin stichpunktartig zu:
Nach Ablauf der Hälfte des Praktikumszeitraums reichen Sie bitte einen kurzen Zwischenbericht (1,5-2 Seiten) ein (Upload in Mobility Online). Dieser enthält folgende Aspekte:
Nach Abschluss des Praktikums müssen Sie innerhalb von vier Wochen zur Auszahlung der Restsumme des Stipendiums folgende Unterlagen bei der Servicestelle IP einreichen (Upload in Mobility Online):
Wie im Grant Agreement vereinbart, werden Ihnen die im Ausland erbrachten Leistungen an der Heimathochschule voll anerkannt. Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass Sie dies selbstständig beim Prüfungsamt (Diploma Supplement) bzw. beim Prüfungsausschuss (ECTS) beantragen. Die Anerkennung erfolgt durch:
Im Falle einer Nichtanerkennung wenden Sie sich an die Beschwerdestelle.
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