Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung

Auch an den Arbeitsplätzen im Lesesaal besteht ab sofort die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

Seit 16. Oktober gilt: Innerhalb der Universitätsgebäude ist zu jeder Zeit eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen!

Sobald an einem der beiden Universitätsstandorte der Inzidenzwert von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von einer Woche überschritten ist (Corona-Ampel auf gelb oder rot), gilt ab sofort auf dem gesamten Campus der KU in Eichstätt und Ingolstadt die Pflicht eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dies gilt für Gebäude und Außenflächen gleichermaßen. Die Maske muss dann insbesondere auch am Sitzplatz im Seminar- und Besprechungsraum sowie im Hör- oder Lesesaal getragen werden. Dies gilt insbesondere auch für Lehrveranstaltungen und Prüfungen, die in Präsenzform stattfinden. Ausgenommen von der allgemeinen Maskenpflicht ist der Sitzplatz in der Mensa oder Cafeteria.

Alle aktuellen Informationen zu Änderungen in der Universitätsbibliothek während der Corona-Krise finden Sie unter "Bibliothek & Corona: Was aktuell möglich ist".

Bitte beachten Sie die Maßnahmen der KU in der Corona-Krise und das aktuelle Hygienekonzept der KU.