FAQs

Studierende vor der Zentralbibliothek

Auf dieser Seite finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen in Bezug auf das Studium der Musikwissenschaft, insbesondere im Rahmen des Bachelorstudiengangs „Angewandte Musikwissenschaft und Musikpädagogik“. 

Falls Sie unter den FAQs keine Antwort auf Ihre Frage finden sollten, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter/innen der Professur für Musikwissenschaft. 

Studiengang "Angewandte Musikwissenschaft und Musikpädagogik"

Welche Anforderungen stellt der Studiengang an meine musikalischen Fähigkeiten? Muss ich ein Instrument spielen oder singen können?

Das Studium erfordert grundlegende Fähigkeiten im Singen oder Musizieren: Es gibt Pflichtmodule, in denen an großen bzw. kleinen Ensembles teilzunehmen ist. Eine Übersicht über unsere existierenden Ensembles befindet sich hier. Jede/r Studieninteressent/in sollte in der Lage sein, sich an solchen Ensembles aktiv zu beteiligen. Die künstlerische Leistung der/des einzelnen Studierenden wird in diesen Modulen bzw. insgesamt in diesem Studiengang nicht bewertet oder benotet.

Die Fähigkeit, Noten im Violin- und Bass-Schlüssel lesen zu können, wird in den musiktheoretischen Modulen vorausgesetzt. Wissenslücken in diesem Bereich sind im Selbststudium zu schließen. Dabei hilft zusätzlich der Besuch der Tutorien Musiktheorie/Gehörbildung, die in den ersten 4 Semestern angeboten werden. 

Was ist der Unterschied zwischen diesem Studiengang und dem interdisziplinären Bachelorstudiengang der KU?

In diesem Studiengang gibt es ein feststehendes Studienangebot, das sich auf die Fächer Musikwissenschaft und Musikpädagogik bezieht. Der Studiengang bildet nicht für das Lehramt an allgemeinbildenden Schulen aus, wohl aber für musikwissenschaftliche und musikpädagogische außerschulische Tätigkeiten. Anschließende Master-Studiengänge sind sowohl mit musikwissenschaftlichen als auch mit musikpädagogischen Schwerpunkten möglich. Näheres zur Konzeption des Studiengangs finden Sie hier. 

Im interdisziplinären Bachelorstudiengang der KU ist Musikwissenschaft mit anderen Fächern kombinierbar, nicht aber mit Musikpädagogik. Folglich bestehen hauptsächlich Anschlussmöglichkeiten für musikwissenschaftliche Master-Studiengänge. 

Beide Studiengänge sind zulassungsfrei, d.h., es gibt weder eine Eignungsprüfung noch eine Zulassungsbeschränkung (im interdisziplinären Bachelorstudiengang gilt dies nur für das Fach Musikwissenschaft). 

Wo bekomme ich eine Immatrikulationsbescheinigung?

Wo bekomme ich eine Bescheinigung, dass ich in einem bestimmten Semester eingeschrieben bin oder bestimmte Leistungen schon erbracht habe?

Alle Bescheinigungen, die sich auf den Studienverlauf beziehen (z.B. in der Prüfungsordnung vorgeschriebene Auslandssemester oder Praktika), werden von den Mitarbeiter/innen des Prüfungsamtes für die von ihnen betreuten Studiengänge ausgestellt. 

Bescheinigungen, die im Zusammenhang mit der Immatrikulation, der Semestereinstufung, einer Beurlaubung, einem Studiengangwechsel oder der Exmatrikulation zu erstellen sind, fallen in den Zuständigkeitsbereich des Studierendenbüros.

Sollte eine kombinierte Bescheinigung verlangt werden (z.B. Auskunft über die Semesterlage und das Praktikumssemester), kann diese vom Prüfungsamt erstellt werden.

Sämtliche schon erbrachten Leistungen sind in der Datenabschrift sichtbar. 

s. auch FAQs des Prüfungsamts

Ich habe bereits Studienleistungen in einem vorherigen Studium erbracht. Können diese angerechnet werden?

Informationen zur Anrechnung finden Sie hier.

Gibt es eine Höchststudiendauer für meinen Studiengang und kann diese auf Antrag verlängert werden?

Module und Modulprüfungen

Für meinen Studiengang wurde die Prüfungsordnung geändert. Was bedeutet das für mich?

Sämtliche Prüfungsordnungen der KU sind auf der Seite „Rechtsvorschriften“ (http://www.ku.de/unsere-ku/leitung-und-verwaltung/verwaltung/recht/rechtsvorschriften/) einsehbar. Auf der Prüfungsordnung steht ein Datum, ab wann sie gilt. Grundsätzlich gilt für Sie die Prüfungsordnung, die zum Zeitpunkt Ihrer Immatrikulation in Kraft war. Ändert sich danach die Prüfungsordnung, können Sie entweder in diese neue Prüfungsordnung auf Antrag wechseln oder nach der bisherigen Prüfungsordnung Ihr Studium abschließen. Dabei gilt immer die gesamte Prüfungsordnung als Einheit, man kann also nicht nur für einen Teil der Ordnung in eine neue Prüfungsordnung wechseln. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Prüfungsausschuss, wenn Sie hierzu Fragen haben.

Welche Lehrveranstaltungen muss ich in den Modulen "Systematisch Musikwissenschaft" / "Musikethnologie" / "Schwerpunkt Musikwissenschaft" besuchen und wie ist dort die Prüfung geregelt?

In diesen Modulen wechselt das Lehrangebot jedes Semester. Sie wählen pro Modul innerhalb der ersten vier Semester 2 für Sie passende Seminare aus.


Beispiel:
Student A wählt aus dem Angebot des Moduls "Systematische Musikwissenschaft" in seinem ersten Semester ein Seminar zur Akustik und in seinem vierten Semester ein Seminar zur Musikpsychologie.
Studentin B wählt aus dem Angebot des Moduls "Musikethnologie" in ihrem zweiten Semester ein Seminar zur türkischen Musik und ein Seminar zur Instrumentenkunde. 

Sobald für ein Modul beide Seminare belegt wurden, melden Sie sich zur Prüfung „Modulprüfung "Systematische Musikwissenschaft“" (bzw. "Musikethnologie"/"Schwerpunkt Musikwissenschaft") an. 


Beispiel:
Für Student A erfolgt die Anmeldung für den Modulabschluss "Systematische Musikwissenschaft" im vierten Semester,
Studentin B meldet sich im zweiten Semester für die Modulprüfung "Musikethnologie" an. 

Die Prüfung bezieht sich jeweils auf das ganze Modul, also auf beide besuchten Veranstaltungen. Näheres dazu finden Sie im zugehörigen Prüfungsanlass.

 

Die Anmeldung/Registrierung auf einen semesterbegleitenden Prüfungsanlass "Modulprüfung" ist erforderlich. Der Prüfungsanlass wird jedes Semester angeboten.

Wonach kann ich entscheiden, welche Veranstaltungen ich in den Modulen "Systematische Musikwissenschaft" / "Musikethnologie" / "Schwerpunkt Musikwissenschaft" / "Theorie und Praxis der populären Musik" in welchem Semester besuche?

Dies entscheiden Sie nach Ihren persönlichen Interessen. Es wird empfohlen, in den ersten vier Semestern jeweils 2 Lehrveranstaltungen aus den Modulen "Systematische Musikwissenschaft"/"Musikethnologie"/"Schwerpunkt Musikwissenschaft"/"Theorie und Praxis der populären Musik" zu belegen. Wählen Sie also im ersten Semester aus diesen Modulen die zwei Lehrveranstaltungen aus, die Sie am meisten interessieren. Damit fahren Sie in den folgenden Semestern fort und füllen damit Ihre Module nach und nach auf. 

Beispiel:
Studentin C wählt folgende Lehrveranstaltungen aus:
1. Semester: Seminar 1 aus "Systematische Musikwissenschaft", Seminar 1 aus "Theorie und Praxis der populären Musik"
2. Semester: Seminar 2 aus "Systematische Musikwissenschaft", Seminar 1 aus "Musikethnologie" (Prüfungsanmeldung möglich für „Modulprüfung Systematische Musikwissenschaft“)
3. Semester: Seminar 2 aus "Musikethnologie", Seminar 1 aus "Schwerpunkt Musikwissenschaft" (Prüfungsanmeldung möglich für „Modulprüfung Musikethnologie“)
4. Semester: Seminar 2 aus "Schwerpunkt Musikwissenschaft", Seminar 2 aus "Theorie und Praxis der populären Musik" (Prüfungsanmeldung möglich für „Modulprüfung Schwerpunkt Musikwissenschaft“)

Darf ich mehrere große Ensembles in einem Semester besuchen?

Ja, allerdings wird im Portfolio nur ein Ensemble pro Semester angerechnet. Denken Sie daran, dass alle Ensembles das Semester mit Konzerten bzw. Konzertteilnahmen abschließen, die in der Prüfungszeit liegen – die Teilnahme an zu vielen Ensembles ist daher nicht empfehlenswert. 

Darf ich Mitglied mehrerer kleiner Ensembles in einem Semester sein?

Ja, allerdings wird im Portfolio nur ein Ensemble pro Semester angerechnet. Denken Sie daran, dass alle Ensembles bei der Klangreise auftreten – die Teilnahme an mehr als 2 kleinen Ensembles ist nicht empfehlenswert. 

Wie schließe ich die Module „Großes Ensemble“ und „Kleines Ensemble“ ab?

In dem Semester, in dem Sie pro Modul das vierte Ensemble besuchen (in der Regel also im vierten Semester), registrieren Sie sich zum (semesterbegleitenden) Prüfungsanlass „Modulprüfung Großes Ensemble“ bzw. „Modulprüfung Kleines Ensemble“ und reichen jeweils ein Portfolio ein. Das Portfolio besteht aus einem Portfolio-Blatt pro Semester Download Portfolio Großes Ensemble / Download Portfolio Kleines Ensemble), auf das das jeweilige Ensemble und der Konzerttermin geschrieben wird. Beim Kleinen Ensemble ist zusätzlich pro Semester die Probendokumentation in das Portfolio einzufügen. Programmhefte der universitären Konzerte (Klangreise, Semesterschlusskonzert etc.) müssen nicht eingereicht werden. 

Der Abgabetermin für das Portfolio ist im Wintersemester der 31. März und im Sommersemester der 30. September.

Das Portfolio (ausschließlich im pdf-Format) schicken Sie von Ihrer KU-Mailadresse an diese Mailadresse: hausarbeiten-musik(at)ku.de.
Die Datei soll folgendermaßen benannt sein: Semester_Nachname_Modultitel (Beispiele: WiSe23-24_Musterfrau_Großes Ensemble, SoSe24_Mustermann_Kleines Ensemble

(siehe dazu auch FAQ "Digitale Abgabe von schriftlichen Arbeiten - Was muss ich beachten?")

Was muss ich tun, um das Modul "Musikgeschichte im Überblick" oder die beiden Module "Musikgeschichte im Überblick" und "Systematische Musikwissenschaft" zu überspringen?

Zunächst sollten Sie mit den Dozenten der Musiktheorie und Gehörbildung Rücksprache halten über die Anforderungen der genannten Module. Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie die Module "Musikgeschichte im Überblick" und "Systematische Musikwissenschaft" überspringen möchten, besuchen Sie in Ihrem ersten Semester das Modul "Musikethnologie" und legen die zugehörige Modulprüfung ab. Sobald Sie diese bestanden haben, bitten Sie formlos beim Prüfungsausschuss Ihres Studiengangs um die Anerkennung der Module "Musikgeschichte im Überblick" und "Systematische Musikwissenschaft". Diese werden dann vom Prüfungsamt mit der Note „unbenotet“ und den zugehörigen ECTS-Punkten in Ihre Datenabschrift eingetragen. 

Sollten Sie nur das Modul "Musikgeschichte im Überblick" überspringen wollen, besuchen Sie in Ihrem zweiten Semester das Modul "Systematische Musikwissenschaft" und bitten nach bestandener Modulprüfung um die Anerkennung des Moduls "Musikgeschichte im Überblick".

Wo darf ich meine Praktika absolvieren?

Praktika sind überall dort möglich, wo Musikwissenschaftler und/oder Musikpädagogen tätig sind. Im zweiten Semester findet eine Lehrveranstaltung statt, in der eine Reihe von Berufspraktiker/innen über ihre Tätigkeiten berichten. Dort haben Sie die Möglichkeit, Kontakte zu knüpfen und eine Orientierung darüber zu erhalten, wo typische Beschäftigungsmöglichkeiten sind. 

Bin ich während eines Praktikums über die Universität unfallversichert?

Während eines Praktikums außerhalb der KU sind Studierende nicht in die gesetzliche Unfallversicherung der Universität einbezogen. Die Unfallversicherung ist daher mit dem Praktikumsgeber zu regeln.

Brauche ich einen Praktikumsvertrag?

Seitens der KU wird kein Praktikumsvertrag gefordert, wir benötigen lediglich nach dem Praktikum eine Bestätigung über die Dauer des Praktikums. 

Wo bekomme ich den Nachweis, dass mein Praktikum ein Pflichtpraktikum ist?

Alle Bescheinigungen, die sich auf den Studienverlauf beziehen (z.B. in der Prüfungsordnung vorgeschriebene Praktika), werden von den Mitarbeitern des Prüfungsamtes für die von ihnen betreuten Studiengänge ausgestellt.

Wie sieht ein Praktikumsbericht aus?

Im Praktikumsbericht werden die Praktikumseinrichtung und Ihre Tätigkeiten während des Praktikums beschrieben. Auch eine Bewertung der Tätigkeiten aus Ihrer Sicht ist Bestandteil des Berichts, z.B.: Haben Sie wichtige Einsichten in das entsprechende Berufsbild erhalten? Hatten Sie die Gelegenheit zu eigenständiger Arbeit? Würden Sie die Praktikumseinrichtung auch anderen Studierenden empfehlen?

Zum Praktikumsbericht gehört ein Beleg Ihrer Praktikumseinrichtung über die absolvierten Praktikumszeiten. Wahlweise kann auch ein Praktikumszeugnis eingereicht werden, sofern daraus die Praktikumszeit hervorgeht. 

Auch für den Praktikumsbericht gelten die üblichen Zitierregeln für wissenschaftliche Arbeiten. 

Der Praktikumsbericht umfasst inklusive Praktikumsbestätigung und Anlagen (z.B. Arbeitsproben) 8-10 Seiten.

Wie sieht der Bericht über das Praxisprojekt aus?

Im Bericht über das Praxisprojekt wird zunächst Ihr Projekt genau beschrieben (Motivation für das Projekt, Eingrenzung, Herangehensweise, mögliche Hilfestellung durch Berufspraktiker/innen und/oder Dozent/innen der KU). Außerdem wird das Projektergebnis dokumentiert, wobei die Art der Dokumentation vom Projekt abhängig ist (z.B. Ausdruck einer selbst erstellten Notenedition; Belegexemplar einer selbst aufgenommenen CD; Manuskripte von selbst erstellten Radiobeiträgen, etc.). 

Zum Bericht gehört auch die Dokumentation (Downloads) Ihrer Arbeitszeiten für das Projekt. 

Auch für den Praxisprojektbericht gelten die üblichen Zitierregeln für wissenschaftliche Arbeiten. Der Praxisprojektbericht umfasst inklusive Arbeitsproben 8-10 Seiten.

Kann ich das Modul „Wissenschaftliche Vertiefung“ vorziehen in das 4. Fachsemester?

Das Modul „Wissenschaftliche Vertiefung“ dient dazu, das Erstellen Ihrer Bachelorarbeit zu begleiten. Das Kolloquium kann folglich erst ab dem Zeitpunkt besucht werden, an dem die Ausgabe Ihres Themas für die Bachelorarbeit möglich ist. Das begleitende Seminar aus der Musikwissenschaft oder Musikpädagogik kann nur dann vorgezogen werden, wenn im 4. Semester ein Seminarthema angeboten wird, bei dem ein eindeutiger und direkter Zusammenhang zum Thema Ihrer geplanten Bachelorarbeit nachweisbar ist.

Studium und Prüfungen

Wie läuft die mündliche Prüfung im Modul "Musikgeschichte im Überblick" ab?

In der mündlichen Prüfung wird der Nachweis eines Grundwissens über die wichtigsten Epochen und Entwicklungslinien der europäischen Musikgeschichte von den Anfängen bis in die Gegenwart mit ihren Hauptvertretern und epochentypischen Gattungen gefordert. Erworben werden kann dieses Grundwissen über den Besuch (mit Vor- und Nachbereitung) der zweisemestrigen Vorlesung zur Musikgeschichte sowie die Lektüre einschlägiger Fachliteratur.
Die Prüfungsdauer ist 20 Minuten. Inhalte der mündlichen Prüfung sind: 

1. Ein vom Prüfling gewähltes Schwerpunktthema, das mit der Prüferin/dem Prüfer abgesprochen ist

2. Die musikhistorische Einordnung eines akustisch dargebotenen Musikbeispiels

3. Fragen zu Epochen, Gattungen, Werken, Komponisten

Das Schwerpunktthema muss persönlich in der Sprechstunde von Nico Schneidereit abgesprochen werden. Der Prüfungsteil über das Schwerpunktthema erstreckt sich über 5 Minuten und beinhaltet somit 1/4 der gesamten Prüfungsdauer. 

Studierende, die kein Schwerpunktthema mit Nico Schneidereit vereinbart haben, werden nur zu den unter 2. und 3. genannten Inhalten geprüft. Es ist nicht möglich, das Schwerpunktthema eigenständig und ohne Rücksprache mit der Prüferin festzulegen. 

Die Anmeldung auf einen semesterabschließenden Prüfungsanlass ist erforderlich. Der Prüfungsanlass wird nur im Sommersemester angeboten.

Was bedeutet es, wenn in einer Lehrveranstaltung Anwesenheitspflicht besteht?

Laut APO dürfen Studierende in Lehrveranstaltungen mit Anwesenheitspflicht nicht mehr als 25% der Lehrveranstaltung versäumen. 

Ihre sehr regelmäßige Anwesenheit ist in allen Musikensembles essenziell wichtig, da nur durch gemeinsame regelmäßige Probenarbeit ein künstlerisch befriedigendes Gesamtergebnis erzielt werden kann.

Was bedeutet es, wenn in einer Lehrveranstaltung keine Anwesenheitspflicht besteht?

Bei diesen Lehrveranstaltungen dürfen Sie entscheiden, ob Sie zum Kompetenzerwerb die Lehrveranstaltung besuchen oder die in einem Modul beschriebenen Kompetenzen im Selbststudium erwerben. Die Prüfungsleistung wird unabhängig von Ihrer Teilnahme an der Lehrveranstaltung bewertet – Sie werden also weder strenger noch nachsichtiger bewertet, wenn Sie sich für das Selbststudium entschieden haben. Bedenken Sie bei Ihrer Entscheidung bitte, dass die Verantwortung für den Kompetenzerwerb bei Ihnen liegt.

Was kann ich tun, wenn ich vergessen habe, mich für eine Prüfung anzumelden?

Was muss ich tun, um von einer Prüfung zurück zu treten?

Wann muss ich meine Hausarbeit bzw. andere schriftliche Arbeiten abgeben?

Der Abgabetermin für schriftliche Hausarbeiten ("Systematische Musikwissenschaft", "Musikethnologie", "Schwerpunkt Musikwissenschaft", "Theorie und Praxis der populären Musik", "Empirische Forschung in Musikwissenschaft und Musikpädagogik") und für Praxisberichte ("Kurzpraktikum", "Praxisprojekt", "Praxissemester") ist der erste Vorlesungstag des neuen Semesters.

Der Abgabetermin für Portfolios in den Modulen "Grundlagen Musiktechnologie" und "Einführungsmodul" ist der letzte Tag des aktuellen Semesters (im Sommersemester 30. September, im Wintersemester 30. März). 

Der Abgabetermin für Portfolios in den Modulen Großes Ensemble und Kleines Ensemble ist im Wintersemester der 1. März und im Sommersemester der 1. September. 

In Ihrem LETZTEN Studiensemester (also dann, wenn Sie sich für das Folgesemester nicht mehr zurück gemeldet haben) ist der Abgabetermin für sämtliche schriftlichen Arbeiten der letzte Tag des Semesters (im Sommersemester der 30. September, im Wintersemester der 30. März). 

Digitale Abgabe von schriftlichen Arbeiten - was muss ich beachten?


Stand: Januar 2024
Ab sofort werden Hausarbeiten für die Fächer Musikwissenschaft und Musikpädagogik ausschließlich elektronisch eingereicht, die Abgabe von Ausdrucken entfällt damit vollständig. 

Für welche Arbeiten gilt die Regel?

  • Sie gilt für sämtliche schriftlichen Prüfungsleistungen in der Musikwissenschaft und Musikpädagogik, also z.B. Hausarbeit, Portfolio, Forschungsbericht, Praxisbericht, Praktikumsbericht, Fallstudie.

In welchem Format werden die Arbeiten verschickt?

  • Pro Hausarbeit soll NUR EINE Datei eingereicht werden, und zwar ausschließlich im pdf-Format. Andere Formate werden aus Sicherheitsgründen nicht geöffnet.
  • Mithilfe von Adobe Acrobat (in allen PC-Pools der KU vorhanden) können Sie aus mehreren Einzeldateien eine Gesamtdatei für Ihre Arbeit erstellen.  
  • Die Datei soll folgendermaßen benannt sein: Semester_Nachname_Modultitel (Beispiele: WiSe23-24_Musterfrau_Systematische Musikwissenschaft, SoSe24_Mustermann_Musikethnologie)

Wohin werden Arbeiten geschickt?

  • Hausarbeiten werden von Ihrer KU-Mailadresse ausschließlich an diese Mailadresse verschickt: hausarbeiten-musik(at)ku.de
  • Auch in den Fällen, in denen mehrere Personen Ihre Arbeit lesen werden (etwa weil ein Modul aus 2 Lehrveranstaltungen besteht), reicht die Einreichung unter der Funktions-Mailadresse. Das Sekretariat gibt die Arbeiten an die relevanten Korrektor*innen weiter. 

Wer beantwortet Fragen zu den Arbeiten?

  • Sie erhalten von der genannten Funktions-Mailadresse eine Eingangsbestätigung, jedoch keine inhaltliche Rückmeldung zu Ihrer Arbeit. Diese erhalten Sie auf Nachfrage von den Dozierenden, die die Arbeit benotet haben.
  • Bitte kontaktieren Sie daher wie gewohnt Ihre Dozierenden, wenn es um inhaltliche Fragen zur Arbeit oder Fristverlängerungs-Anträge geht.

Wann müssen die Arbeiten eingereicht werden?

  • Abgabetermine erfahren Sie über die Prüfungsordnung Ihres Studiengangs, durch die Dozierenden oder auf den Seiten mit FAQs zu Ihrem Studiengang. 

Woran liegt es, dass in meiner Datenabschrift noch eine Note oder ECTS-Punkte fehlen?

Bachelorarbeit

Woher bekomme ich ein Thema für meine Bachelorarbeit?

Das Thema für Ihre Bachelorarbeit wählen Sie selbst. Üblicherweise werden Ihre Themenvorschläge im Rahmen des Kolloquiums im 6. Fachsemester besprochen. Sollten Sie vorher einen Themenvorschlag haben, wenden Sie sich bitte innerhalb der Sprechzeiten an die Mitarbeiter/innen der Musikwissenschaft oder Musikpädagogik (je nachdem, in welches Fachgebiet Ihr Themenvorschlag fällt). 

Wer kann meine Bachelorarbeit betreuen?

Alle an der KU fest angestellten Mitarbeiter/innen der Musikwissenschaft und Musikpädagogik sowie die Privatdozent/innen können Ihre Bachelorarbeit betreuen. Lehrbeauftragte betreuen keine Bachelorarbeiten.

Wann muss ich meine Bachelorarbeit anmelden?

Sie dürfen die Bachelorarbeit laut APO frühestens dann anmelden, wenn Sie mindestens 108 ECTS-Punkte erfolgreich absolviert haben. In der Regel wird die Bachelorarbeit im Verlauf des 6. Fachsemesters angemeldet.

Wann und wo muss ich meine Bachelorarbeit abgeben?

Nach der Anmeldung Ihrer Bachelorarbeit erhalten Sie vom Prüfungsamt eine Mitteilung, die auch den Abgabetermin für Ihre Bachelorarbeit enthält. Spätestens an diesem Abgabetermin muss die Bachelorarbeit in gebundener Form (2 Exemplare) sowie als pdf-Datei (auf einem Datenträger) im Prüfungsamt abgegeben werden. 

s. auch: Allgemeine Prüfungsordnung der KU

Praktischer Unterricht und Üben

Bekomme ich im Rahmen des Studiengangs „Angewandte Musikwissenschaft und Musikpädagogik“ praktischen Unterricht?

Der Studiengang beinhaltet keinen instrumentalen oder vokalen Einzelunterricht. Im Rahmen des Moduls „PR 4 – Musikalische Animation vom Instrument aus“ erhalten Sie über 3 Semester Unterricht auf einem Begleitinstrument (in der Regel Gitarre oder Klavier). Sollten Sie darüber hinaus Einzelunterricht nehmen wollen, wenden Sie sich bitte individuell an die Lehrbeauftragten der Fächer Musikwissenschaft und Musikpädagogik. Die Kosten für Ihren Einzelunterricht tragen Sie selbst. 

Wo kann ich üben?

Die Übe- und Unterrichtsräume befinden sich im sog. „Hampererhaus“ (Ostenstraße 29). Das Gebäude darf ausschließlich für den Lehr- und Übebetrieb der Fächer Musikpädagogik und Musikwissenschaft genutzt werden.

Falls kein Raum im Hampererhaus bzw. in unseren Musikräumen im E-Bau zur Verfügung steht, kann im Ausnahmefall die Aula für wöchentliche Proben oder Konzerttermine über folgendes Formular bei der zentralen Raumverwaltung angefragt bzw. reserviert werden: Raumanfrage KGD-Aula

Kann ich mir an der KU ein Instrument ausleihen?

Nein. 

Ausnahmen: Gitarren zum Üben für die „Musikalische Animation“, ggf. Orchesterinstrumente nach Rücksprache mit Herrn Uwe Sochaczewsky.

Zu welchen Zeiten darf ich in den Übungsräumen der KU üben?

Das Hampererhaus ist derzeit von Mo - Fr von 7.00 - 22.00 Uhr, samstags von 7.00 - 17.00 Uhr und sonntags von 11.00 - 17.00 Uhr geöffnet. Der universitäre Schließdienst sorgt für die Öffnung und Schließung des Gebäudes bzw. der Räume.

Wie erhalte ich Zugang zum Bandraum der Musikstudierenden?

Zu Beginn jedes Semesters findet ein Koordinationstreffen für Kleine Ensembles statt, bei dem ein Probenplan für den Bandraum erstellt wird. Dort werden auch die Regelungen zur Schlüsselabholung und –rückgabe besprochen. 

Der Bandraum darf aus Kapazitätsgründen nur von Musikstudierenden der KU genutzt werden.

MIDI-Labor

Wie bekomme ich Zugang zum MIDI-Labor für Musik?

Nachdem Sie an dem Kurs „MIDI-Führerschein“ teilgenommen haben, wird Ihre Teilnahme durch den Dozenten an unser Sekretariat gemeldet. Nach diesem Kurs erhalten Sie eine Freischaltung für die Nutzung der Computer im MIDI-Labor. Den Zahlencode für die Tür des MIDI-Labors erhalten Sie auf Nachfrage von Nico Schneidereit, Ralph Wein oder Kathrin Schlemmer. Der Zugang darf NICHT an andere Studierende weitergegeben werden.

Was kann ich tun, wenn ich mein Passwort für die Computer im MIDI-Labor vergessen habe?

Bitte wenden Sie sich per E-Mail an den Betreuer des MIDI-Labors, Herrn Ralph Wein.

Was kann ich tun, wenn ich feststelle, dass an einem Computer im MIDI-Labor etwas nicht funktioniert?

Bitte wenden Sie sich per E-Mail an den Betreuer des MIDI-Labors, Herrn Ralph Wein. Bitte versuchen Sie keinesfalls, die Computer im MIDI-Labor selbst zu reparieren oder etwas an der Konfiguration zu verändern!