Das Programm "Erasmus+" steht allen Studierenden der KU offen. Die Studienplätze befinden sich an Universitäten innerhalb Europas. Sie können an den Partneruniversitäten studieren, mit welchen ein gültiges Abkommen für Ihren Fachbereich abgeschlossen wurde. Es ist nicht möglich, sich fachfremd zu bewerben, d.h. Studierende der Politikwissenschaft bewerben sich über die Verträge der Politikwissenschaft, Studierende der Journalistik bewerben sich über die Verträge der Journalistik, usw.
Welche Universitäten für Sie in Frage kommen, sehen Sie unter "Allgemeine Informationen - Partneruniversitäten".
Das Erasmus+ Programm bedeutet Folgendes:
Hier geht es zur Weltkarte der Studienorte für Studierende: Partneruniversitäten für Studierende
Für weitere Fragen zu den Partneruniversitäten im Erasmus+ Programm kontaktieren Sie bitte:
Achtung: Es ist nicht erlaubt, die Partneruniversitäten zu kontaktieren, bevor Sie einen Studienplatz erhalten haben! Eine vorherige Kontaktaufnahme führt zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren.
Auf unserer Seite "Erfahrungen und Tipps" finden Sie Informationen und einen Link zu den Erfahrungsberichten von ehemaligen Outgoing-Studierenden. Zur Seite: Erfahrungen und Tipps.
Sie finden eine Übersicht über die aktuellen Infoveranstaltungen auf der Seite: Infoveranstaltungen
Um die Erasmus+ Förderung zu erhalten, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:
Die Erasmusförderung wird folgendermaßen abgerechnet:
Stellen Sie sich deswegen rechtzeitig folgende Fragen:
Eine Übersicht über mögliche Stipendien finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass diese Förderung als finanzieller Zuschuss gedacht ist, nicht als Vollstipendium, und nicht alle Kosten abdeckt.
Im Rahmen des Erasmus+-Programms erhalten Sie eine finanzielle Förderung von der EU. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Mobilitätsdauer und den Sätzen der entsprechenden Ländergruppe.
Achtung: Abhängig von der Budgetzusage durch die EU ist es möglich, dass die Förderung pauschal berechnet wird. Eine feste Entscheidung dazu gibt es erst im Sommer 2024:
Erasmus+ Ländergruppe 1 - EUR 600,00 monatlich / Tagessatz EUR 20,00:
Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Island, Irland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Schweden.
Erasmus+ Ländergruppe 2 - EUR 540,00 monatlich / Tagessatz EUR 18,00:
Zypern, Tschechische Republik, Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Bulgarien, Kroatien, Ungarn, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei.
Die KU hat in Großbritannien und Irland folgende Studienplätze:
Diese Studienplätze sind nur für Studierende der Anglistik.
Obwohl das UK nicht mehr zum Erasmus+ Raum gehöhrt, können Studierende der Anglistik für das akademische Jahr 25/26 pauschal für einen Aufenthalt von drei Monaten über die Restmittel aus dem Budget von 24/25 gefördert werden:
EUR 600,00 monatlich / Tagessatz EUR 20,00.
Voraussetzungen:
Für weitere Informationen kontaktieren Sie Stephanie Koujou via outgoing@ku.de
Zusätzlich zu Ihrer Erasmus+ Förderung können Sie u.U. ein Top-up für Teilnehmer/innen mit geringeren Chancen beantragen. Das Top-up beträgt 250,00 Euro pro Monat. Achtung: Die Top-ups für Teilnehmer/innen mit geringeren Chancen sind nicht miteinander kombinierbar. Das heißt, auch wenn Sie mehrere der folgenden Bedingungen erfüllen, können Sie maximal einen Zuschuss von 250,00 Euro. bekommen.
Dieses Top-Up können Studierende beantragen, von denen kein Erziehungs- oder Fürsorgeberechtigter einen akademischen Abschluss (FH oder Universität) erworben hat. Ein Meisterbrief wird in diesem Kontext NICHT als akademischer Abschluss gewertet. Im Ausland absolvierte Studiengänge eines Erziehungs- oder Fürsorgeberechtigten, die in Deutschland nicht als solche anerkannt werden (z.B. Physiotherapie), werden hingegen als akademischer Abschluss gewertet. Bei alleinerziehenden Eltern gilt diese Regelung nur für den jeweiligen Elternteil, bei dem das Kind lebt.
Nachweis: Ehrenwörtliche Erklärung Ihrer Erziehungs- oder Fürsorgeberechtigten (bei alleinerziehenden Eltern: des Elternteils).
Studierende, die vor Antritt Ihres Auslandsstudiums einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sind, die sie während ihres Auslandsaufenthalts nicht weiterführen können, sind berechtigt, dieses Top-Up zu beantragen. Dabei gilt:
Hinweis: Studierende, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben sowie duale / berufsbegleitende Studiengänge mit einem festen Gehalt, sind leider von der Beantragung ausgeschlossen (der DAAD diskutiert derzeit über eine Nachbesserung dieser Regelung).
Nachweis: Gehaltsabrechnung oder Steuerbescheinigung/Steuererklärung.
Studierende, die für ein Auslandsstudium mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können dieses Top-Up beantragen. Die Höhe ist dabei unabhängig von der Anzahl der Kinder. Mit der Beantragung dieses Top-Ups verpflichten Sie sich, einen Nachweis einzureichen, dass das Kind zu Ihnen gehört und mit Ihnen reisen wird. Die zusätzlichen Mittel können auch für Paare gewährt werden. Die Doppelförderung eines Kindes ist jedoch ausgeschlossen.
Hinweis: Studierende mit Kind(ern) können alternativ einen Realkostenantrag stellen. In diesem Fall müssen die Realkosten vollständig durch Belege nachgewiesen werden. Sollten Sie einen Realkostenantrag stellen wollen, setzen Sie sich bitte vor Antritt der Mobilität mit dem International Office der KU in Verbindung.
Nachweis: Kopie der Geburtsurkunde sowie Reiseticket des Kindes.
Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 oder mehr sowie Studierende mit einer chronischen Erkrankung, welche mit einem finanziellen Mehrbedarf im Ausland verbunden ist, können dieses Top-Up beantragen. Mit der Beantragung dieses Top-Ups verpflichten Sie sich, einen Nachweis Ihrer Behinderung oder chronischen Erkrankung einzureichen (z.B. bestätigendes ärztliches Attest oder Behindertenausweis). Im Falle einer chronischen Erkrankung muss aus dem ärztlichen Attest hervorgehen, dass Ihnen durch diese ein finanzieller Mehraufwand im Ausland entsteht.
Hinweis: Studierende mit einer Behinderung (GdB von 20 oder mehr) oder chronischen Erkrankung können alternativ einen Realkostenantrag stellen. In diesem Fall müssen die Realkosten vollständig durch Belege nachgewiesen werden. Sollten Sie einen Realkostenantrag stellen wollen, setzen Sie sich bitte vor Antritt der Mobilität mit dem International Office der KU in Verbindung.
Nachweis:
Das grüne Top-Up-Programm wurde abgeschafft. Stattdessen können alle Erasmus+ Studierenden einige Reisetage gefördert bekommen.
Die neuen Regelungen sind wie folgt:
Belege:
Beim Programm „Erasmus+“ gibt es folgende formale Voraussetzungen:
Die Auswahl und Verteilung der Plätze erfolgt über das International Office. Dabei werden folgende Kriterien beachtet:
Sie brauchen einen Nachweis über Englischkenntnisse auf Niveau mind. B2. Achtung: Einige Universitäten verlangen auch im Erasmus+ Programm einen Nachweis über TOEFL bzw. über Englischkenntnisse auf C1.
Achtung: Studierende der Anglistik, die sich für Birmingham, Aberdeen oder Limerick bewerben, müssen bei der Bewerbung einen TOEFL iBT mit mind. 95 Punkten oder einen Academic IELTS mit mind. 7 Total Score nachweisen können.
Im Rahmen von ERASMUS Studium und ERASMUS+ Praktikum kann für BA-Studierende der Sprachnachweis über das Niveau B2 auf Grundlage des Abiturzeugnisses erstellt werden. Dies ist möglich für die Sprachen Englisch, Französisch, Spanisch und Italienisch, wenn alle Bedingungen erfüllt und durch das Abiturzeugnis bestätigt sind:
Nicht ausreichend ist, wenn Sie die betreffende Sprache als spät beginnende Sprache (ab der 10. Klasse) erlernt haben.
Wenn all diese Bedingungen erfüllt sind, zählt das Abiturzeugnis als Nachweis für einen Sprachnachweis über B2. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Angaben auf dem Abiturzeugnis, insbesondere wenn sie ein Sprachniveau von B2+/C1 anzeigen, lediglich als Richtwert dienen. Diese spiegeln nicht unbedingt das akademische Sprachniveau wider, das für ein C1-Zertifikat erforderlich ist.
Studierende, die ihre Kenntnisse auf dem Niveau C1 nachweisen möchten, müssen daher einen offiziellen Sprachtest absolvieren. Empfohlene Tests hierfür sind der TOEFL iBT oder der Academic IELTS. Diese Tests sind international anerkannt und bieten eine präzise und zuverlässige Einschätzung Ihrer Sprachfähigkeiten auf akademischem Niveau.
Weitere Infos erhalten Sie auf der Website vom Sprachenzentrum
Masterstudierende, die am Erasmus+ oder am fakultätseigenen Programmen teilnehmen möchten, können einen Sprachnachweis für Englisch vorlegen, wenn sie im Bachelorstudium Kurse auf Englisch absolviert haben. Bitte kontaktieren Sie Ihre Bacheloruniversität, um einen entsprechenden Nachweis zu erhalten.
Für Masterstudierende, die keinen Sprachnachweis besitzen, gibt es folgende Möglichkeiten:
Falls Sie keinen Sprachnachweis besitzen und an keinem der von der KU angebotenen Termine für einen Englischtest teilnehmen können, sind Sie selbst für die Organisation eines geeigneten Sprachnachweises verantwortlich.
Für das Erasmus+ Programm und fakultätseigene Austauschprogramme werden folgende offizielle Zertifikate akzeptiert, wenn mindestens das Niveau B2 nachgewiesen wird:
Sollten Sie ein anderes Sprachzertifikat besitzen, klären Sie bitte unter outgoing@ku.de, ob dieses für eine Bewerbung anerkannt wird.
Für die Partneruniversität Mary Immaculate College in Limerick, Irland gelten die gleichen Voraussetzungen wie für Erasmus+ UK. Diese Partneruniversität ist nur für Studierende der Anglistik.
Die Auswahl und Verteilung der Plätze erfolgt über das International Office. Dabei werden folgende Kriterien beachtet:
Für weitere Informationen kontaktieren Sie Frau Koujou via für Fragen zu UK/Irland.
Beim Programm „Erasmus+ für UK/Irland gibt es folgende formale Voraussetzungen:
Die Auswahl und Verteilung der Plätze erfolgt über das International Office. Dabei werden folgende Kriterien beachtet:
Für weitere Informationen kontaktieren Sie Frau Koujou via outgoing(at)ku.de.
Bei einer Bewerbung für UK oder Irland müssen Sie folgenden Sprachnachweis haben: TOEFL iBT mit mind. 95 Punkten oder Academic IELTS mit mind. 7 Total Score
TOEFL iBT
Academic IELTS
Die Bewerbungsfrist im Wintersemester 25/26 für einen Studienaufenthalt im Wintersemester 26/27 oder Sommersemester 27:
8. Dezember 2025 bis 15. Januar 2026.
Die Bewerbung läuft online über unser Bewerbungsportal Mobility-Online. Mehr Informationen erhalten Sie über den Reiter "Online Bewerbungsportal".
Beachten Sie auch die Infoveranstaltung zum Bewerbungsverfahren. Die Infoveranstaltung findet einmal auf Deutsch und einmal auf Englisch statt. Mehr Informationen unter "Informationsveranstaltungen".
Für eine erfolgreiche Bewerbung brauchen Sie folgende Dokumente:
Viel Erfolg bei Ihrer Bewerbung!
Bei technischen Fragen zur Online-Bewerbung:
Bei Fragen zu den Programmen am Campus Eichstätt:
Bei Fragen zu den Programmen am Campus Ingolstadt:
NACH erfolgreicher Nominierung durch die KU, aber noch VOR Antritt des Erasmus+ Auslandssemesters:
UNMITTELBAR nach Ankunft an der Gastuniversität:
NACH Antritt, aber noch VOR Beendigung des Erasmus+ Auslandssemesters
NACH Beendigung des Erasmus+ Auslandssemesters
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung (Mitteilung) trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.