Informationsportal für Lehrbeauftragte

Wichtig:

Bitte nutzen Sie bei der Kommunikation, aufgrund betriebsinterner Vorgaben (u.a. zum Datenschutz), ausschließlich Ihre offizielle KU-E-Mail-Adresse mit der Endung @ku.de 

Termin Dozierendentreffen

Zu Beginn jedes Semesters findet i.d.R. ein Dozierendentreffen statt, zu dem alle Lehrbeauftragten der Professur herzlich eingeladen sind. Das Treffen dient dem Informationsaustausch und der Klärung aktueller Fragen, aber auch dem gemeinsamen Austausch und Kennenlernen.

Das nächste Dozierendentreffen findet am Mittwoch, 17. April 2024 um 20.00 Uhr im Raum KGE-101 statt.
 

Grundlegende Informationen zum Lehrauftrag an der KU

FAQs

Wer beantragt den Lehrauftrag?

Die Beantragung eines Lehrauftrages erfolgt je nach Bedarf semesterweise durch den/die Professurinhaber/in.

Welche Unterlagen muss ich für einen Lehrauftrag einreichen?

Für die Erstbeantragung eines Lehrauftrages werden folgende Unterlagen benötigt:

Warum muss ich einen Antrag auf Benutzerkennung stellen?

Lehrbeauftragte stellen bitte beim Rechenzentrum (RZ) unserer Universität einen „Antrag auf Benutzerkennung“, damit

  • ... Sie eine KU-eigene E-Mailadresse erhalten, um sämtlichen dienstlichen Mailverkehr datenschutzkonform abzuwickeln,
  • ... Sie Zugriff auf das Online-Studienverwaltungssystem KU.Campus haben, um Ihre Veranstaltungen zu planen und zu verwalten (z.B. Erstellung und Ausdruck von Anwesenheitslisten und Stundenplänen, Kontaktaufnahme mit den angemeldeten Studierenden per E-Mail),
  • ... Sie mit dieser RZ-Benutzerkennung inkl. E-Mail-Adresse die Berechtigung zur Nutzung der IT-gestützten Dienste im hochschulweiten Datennetz der KU erhalten,
  • ... die Studierenden auf diesem Weg Kontakt zu den Lehrbeauftragten aufnehmen können (z.B. Unterrichtseinteilung, Terminabsage etc.),
  • ... Sie die Rundbriefe der Hochschulleitung mit Nachrichten zu aktuellen Vorgängen an der KU erhalten,
  • ... Sie für die Professur auf kurzem Weg unbürokratisch erreichbar sind.

Lehrbeauftragte erhalten für jeweils ein Semester eine Benutzerkennung und müssen diese bei weiterem Bedarf verlängern. Vor Ablauf der Benutzerkennung werden die Benutzerinnen und Benutzer rechtzeitig per E-Mail informiert.

Wie erfahre ich, ob mein Lehrauftrag genehmigt wurde?

Vor Beginn des Semesters erhalten Sie von der Universitätsleitung eine schriftliche Lehrauftragsgenehmigung inkl. Merkblatt und Bekanntgabe der für sie beantragten Semesterwochenstunden bzw. Einzelstunden für das kommende Semester.

Wie lange dauert das Semester bzw. die Vorlesungszeit?

Zu unterscheiden sind das Semester und die Vorlesungszeit. Das Sommersemester beginnt i.d.R. am 1. April und endet am 30. September, das Wintersemester beginnt am 1. Oktober und endet am 31. März. Die Vorlesungszeit liegt innerhalb dieser Zeiträume und erstreckt sich über 14 Wochen im Sommersemester bzw. über 15 Wochen innerhalb des Wintersemesters. Eine detaillierte Information zur Vorlesungszeit im Sommer- und Wintersemester sowie eine terminliche Vorschau ist zu finden unter: Semestertermine.

Wie erfahre ich, wer sich bei mir zum Unterricht angemeldet hat?

Über diesen Link können Sie die Ihnen im kommenden Semester zugeteilten Studierenden abrufen. Die Plattform führt Sie nach dem Login (KU-Kennung und Passwort) zu Ihren persönlichen Daten. Bitte kontaktieren Sie über die angegebene E-Mail-Adresse Ihre zugeteilten Studierenden und vereinbaren in Eigenregie die Unterrichtszeiten.

Bitte ohne Rücksprache mit Jörg Edelmann keine zusätzlichen Studierenden aufnehmen bzw. tauschen (mit Kollegen*innen). Die Unterrichtseinteilung ist von den Lehrbeauftragten selbst zu organisieren. Sie kann in der ersten Veranstaltungswoche bzw. in der Woche zuvor stattfinden.
Informieren Sie bitte Jörg Edelmann, wenn Studierende dem praktischen Unterricht häufiger ohne Begründung fernbleiben. Es empfiehlt sich, die Studierenden im Vorfeld zu informieren, wenn ein geplanter Unterrichtstag nicht stattfinden kann (ggf. Ersatztermin anbieten).

Wie kann ich meine Teilnahmeliste (Lehrveranstaltungen/Ensembles) in KU.Campus aufrufen?

Mit Ihren Zugangsdaten (KU-Kennung + Passwort) können Sie sich in KU.Campus anmelden (LOGIN rechts oben). Über die Rubrik „Dozierende“ - „Meine Lehrveranstaltungen“ (linke Spalte) können Sie Ihren Kurs aufrufen und die angemeldeten Studierenden sehen und kontaktieren.

Welche Studierenden erhalten einen praktisch-künstlerischen Einzel- bzw. Kleingruppenunterricht?

Praktisch-künstlerischen Einzel- bzw. Kleingruppenunterricht erhalten Studierende der folgenden Studienrichtungen:

  • Lehramt Grundschule, Unterrichtsfach und Didaktikfach Musik (Vokal-/Instrumentaleinzelunterricht, Schupra-Kleingruppenunterricht)
  • Lehramt Mittelschule, Unterrichtsfach und Didaktikfach (Vokal-/Instrumentaleinzelunterricht, Schupra-Kleingruppenunterricht)
  • Lehramt Realschule, Unterrichtsfach Musik (Vokal-/Instrumentaleinzelunterricht, Schupra-Kleingruppenunterricht)
  • Bachelorstudiengang Angewandte Musikwissenschaft und Musikpädagogik (Kleingruppenunterricht im Fach „Lied-/Songbegleitung“)

Der Unterricht findet grundsätzlich wöchentlich statt. In begründeten Fällen können Ausnahmeregelungen mit dem Professurinhaber vereinbart werden.

Wie melde ich mein maximales Unterrichtskontingent? (nur für Lehrbeauftragte)

Wo kann ich unterrichten?

Die Übe- und Unterrichtsräume befinden sich im sog. „Hampererhaus“ (Ostenstraße 29). Das Gebäude steht ausschließlich dem Lehr- und Übebetrieb der Fächer Musikpädagogik und Musikwissenschaft zur Verfügung.
Ein zusätzlicher Übe- und Unterrichtsraum (Durchgangszimmer eRS-201) befindet sich in der Ehemaligen Reitschule (Dachgeschoss) am Kardinal-Preysing-Platz.

Lehrbeauftragte können über das Buchungsportal in ILIAS (Lehrbeauftragte/Buchungsportal: Reservierbare Lehr- und Überäume) einen Unterrichtsraum für einen Einzeltermin oder für wöchentlich stattfindenden Unterricht reservieren. Das Gebäude ist mit einem elektronischen Zugangsschloss versehen. Lehrbeauftragte erhalten den Zugangscode per E-Mail an die Dienstadresse, Studierende über eine Mailingliste – bitte diesen Zugangscode im eigenen Interesse nicht an Unberechtigte weitergeben.

Wie reserviere/storniere ich einen Unterrichtsraum im Buchungsportal?

Sind die Übe- und Unterrichtsräume am Wochenende geöffnet?

  • Hampererhaus: samstags, 7.00 - 17.00 Uhr und sonntags, 11.00 - 17.00 Uhr

Wer darf in den Räumen üben?

Studierende der Fächer Musikpädagogik und Musikdidaktik sowie Musikwissenschaft.

Wo erfahre ich den Zugangscode zum Hampererhaus?

Lehrbeauftragte erhalten den Zugangscode per E-Mail an die Dienstadresse, Studierende über eine Mailinglist. Bitte diesen Zugangscode im eigenen Interesse nicht an Unberechtigte weitergeben.

Was muss ich tun, wenn meine Unterrichtsstunde entfällt?

Es gibt zwei Gründe für Unterrichtsausfall: a) der Studierende versäumt den Unterricht aus z.B. Krankheitsfällen, b) Lehrbeauftragte können aus von ihnen zu vertretenden Gründen den Unterricht nicht durchführen. Bitte im Zusammenhang mit der Lehrauftragsabrechnung bedenken, dass im Falle a), die Unterrichtsstunden abgerechnet werden dürfen, falls sich keine Möglichkeit eines Nachholtermins ergibt, und im Falle b) die Unterrichtsstunden nicht abgerechnet werden dürfen. Insgesamt darf der genehmigte Lehrauftragsumfang nicht überschritten werden.

Wo finde ich den Reader zum Schulpraktischen Instrumentalspiel (Schupra)?

UniMusik – Was ist das?

Neben der regelmäßigen musikalischen Gestaltung universitärer Feierlichkeiten und Gottesdienste durch die Ensembles der UniMusik und der Musikstudierenden haben sich diverse Veranstaltungsformate etabliert (Klangreise, Semesterschlusskonzert, Kinderkonzert). Alle Konzerttermine der UniMusik sind im Web oder im aktuellen Flyer zu finden.

Sowohl Studierende als auch Lehrbeauftragte können bei diesen Konzertveranstaltungen mitwirken (etwa im Rahmen des Semesterschlusskonzerts). Über die Mitwirkung Ihrer Studierenden sowie über Ihre eigene Mitwirkung (etwa im Rahmen des Semesterschlusskonzerts) freuen wir uns sehr! Bitte beachten Sie im Vorfeld der Konzerte die per E-Mail kommunizierten Anmelde-/Organisationshinweise.

Welche Studentischen Hilfskräfte (z.B. für Korrepetion) sind aktuell an der Professur für Musikpädagogik und Musikdidaktik beschäftigt?

Wann findet das Semesterschlusskonzert statt?

Das Semesterschlusskonzert findet in der Regel am letzten Mittwoch der Vorlesungszeit in der Aula der Universität statt.

Meine Studierenden (und/oder ich) möchten am Semesterschlusskonzert einen musikalischen Beitrag leisten. Was müssen wir tun?

Die Vorschläge für Ihre musikalischen Beiträge für das Semesterschlusskonzert können Sie zu gegebener Zeit in ein bereit gestelltes Google-Doc (keine Resistrierung bzw. Anmeldung erforderlich) eintragen. Den Link zum Dokument erhalten Sie rechtzeitig per E-Mail.

Wie rechne ich meinen Lehrauftrag ab?

Anleitung "Wie fülle ich die Formulare der Lehrauftragsabrechnung am Bildschirm aus?"

Lehraufträge im Fach Musik werden im Rahmen der Budgetierung nach den jeweils möglichen Vergütungssätzen pro Semesterwochenstunde (Abkürzung: SWS; Dauer: 45 Minuten) vergütet.

Können Fahrtkosten abgerechnet werden?

Ab 20 km Anreise können Fahrtkosten derzeit bis max. 275,-- € über das Formular Reisekostenabrechnung abgerechnet werden. Bei Fahrten mit der Bahn/ÖPNV sind die Fahrkarten beizulegen.

Unter 20 km Fahrtstrecke kann eine Mobilitätspauschale (10,-- € pro Semesterwochenstunde) beantragt werden: bitte im Formular Stundenaufrechnung ankreuzen. Die Fahrtkosten werden – soweit die Voraussetzung dafür vorliegt – zusammen mit der Honorarzahlung auf die angegebene Bankverbindung überwiesen.

Wer erteilt Auskünfte zum Stand der Honorarauszahlung?

Wer vertritt die Interessen der Lehrbeauftragten im Fach Musik?

Bezüglich der Vernetzung der Lehrbeauftragten hinsichtlich gemeinsamer Anliegen wenden Sie sich bitte an Alexandrina Simeon und Franz Garlik.

Wie erhalte ich Zugang zu Zoom?

Wo erhalte ich Informationen zu den Studiengängen?

Welche künstlerisch-praktischen Prüfungen müssen die Studierenden absolvieren?

Was bedeutet „modularisiertes Studium“?

Die Studierenden absolvieren infolge der Bologna-Reform ein sog. modularisiertes Studium, das zum Erwerb eines international anerkannten Bachelor- oder Masterabschluss führt. In Bayern schließt das Lehramtsstudium mit dem Staatsexamen ab. Zusätzlich können die Lehramtsstudierenden in Eichstätt jedoch einen Bachelorgrad im Rahmen des LehramtPlus-Studienmodells erwerben, um später evtl. in anderen (Bundes-)Ländern oder außerhalb des Schulsystems tätig sein zu können. Unabhängig von diesem Zusatzabschluss ist aber auch das reguläre Lehramtsstudium mit Staatsexamen modularisiert. Dies bedeutet, dass das gesamte Studium (vgl. „Schubladenschrank“) in Module zergliedert ist (vgl. „Schubladen“), die wiederum aus einzelnen Lehrveranstaltungen („vgl. Schubladeninhalte“) bestehen. Die Module schließen jeweils mit einer benoteten oder unbenoteten Prüfung ab. Informationen über die Module, deren Inhalte und Prüfungen erhalten Sie unter dem Studium und Lehre.

Wo kann ich parken?

Für Lehrbeauftragte stehen die gebührenpflichtigen Parkplätze an der Zentralbibliothek sowie die öffentlichen Parkplätze auf dem Waisenhausparkplatz zur Verfügung. Die Zufahrt zum Schranken-Parkplatz besteht nur für hauptamtlich Beschäftigte.