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Der Masterstudiengang "Psychologie: Klinische Psychologie und Psychotherapie" ist staatlich durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst anerkannt (Bescheid vom 23.11.2023) und erfüllt die berufsrechtlichen Voraussetzungen nach PsychThG und PsychThApprO. Dies wurde, gemäß §9 Absatz 4 PsychThG mit Bescheid vom 13.10.2023 von der Regierung von Oberbayern festgestellt.
Der Studiengang umfasst zwei Studienjahre und schließt mit dem akademischen Grad „Master of Science“ ab. Eine erfolgreiche Teilnahme an den entsprechenden Veranstaltungen berechtigt zum Zugang zur Approbationsprüfung zum Psychotherapeuten/zur Psychotherapeutin. Das Studienprogramm besteht aus Pflichtmodulen und einem Wahlpflichtmodul. In den Modulen werden die von der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) geforderten Inhalte vermittelt.
Das erste Studienjahr gliedert sich in zwei Semester, wobei die folgenden Veranstaltungen vorgesehen sind:
1. Semester (Wintersemester)
Forschungsorientiertes Praktikum II – Psychotherapieforschung
Spezielle Verfahrenslehre
Angewandte Psychotherapie
Berufsqualifizierende Tätigkeit II-1
Dokumentation, Evaluation und Selbstreflexion
Forschungsmethoden
2. Semester (Sommersemester)
Forschungsmethoden
Einzelfalldiagnostik und psychologische Begutachtung
Spezielle Störungslehre
Berufsqualifizierende Tätigkeit II-2
Berufsqualifizierende Tätigkeit II-3
Das zweite Studienjahr gliedert sich in drei dreimonatige Abschnitte (Trimester). Für diesen Zeitraum wird die Kohorte der Studierenden eines Jahrgangs in drei Gruppen eingeteilt, welche in unterschiedlicher Reihenfolge das externe Praktikum und Ambulanzpraktikum durchlaufen sowie die Hauptarbeit an der Masterarbeit erledigen. In dieser Zeit wird nur noch das Modul Projektarbeit in Seminarform angeboten. Ein Fallseminar, das zur Berufsqualifizierenden Tätigkeit III zählt, wird zwischen den Dreimonatszeiträumen angeboten, damit alle Studierenden der Kohorte teilnehmen können.
Die Zeiträume der Trimester sind folgende:
01.09. - 30.11.
01.01. - 31.03.
01.05. - 31.07.
Hier gelangen Sie zur Allgemeinen Prüfungsordnung (APO).
Modulhandbuch für den Masterstudiengang Psychologie: Klinische Psychologie und Psychotherapie
Alle Modulbeschreibungen sind auch direkt über KU.Campus abrufbar. Gehen Sie dort in der Navigation auf "Informationsportal --> Studiengänge". Geben Sie Ihren Studiengang und das betreffende Semester in der Suchmaske ein. In der Ergebnisliste erscheint oben rechts das Modulhandbuch zum Download als pdf- oder Word-Datei.
Rechtsverbindlich sind die in KU.Campus veröffentlichten Modulbeschreibungen.
Studiengangsbeschreibung für den Masterstudiengang Psychologie: Klinische Psychologie und Psychotherapie
Studienverlaufsplan für den Masterstudiengang Psychologie: Klinische Psychologie und Psychotherapie
Wahlpflichtkatalog für den Masterstudiengang Psychologie: Klinische Psychologie und Psychotherapie
Formulare wenn möglich bitte immer mit dem PC ausfüllen!
Ehrenamtliches Engagement an der KU
Studierende, die während des Studiums an der KU ein Ehrenamt ausgeübt haben, können dies nach Bestätigung unter bestimmten Voraussetzungen in das Diploma Supplement aufnehmen lassen.
Bitte füllen Sie hierzu die Anlage zum Zeugnisantrag aus und reichen dieses vollständig ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit dem Zeugnisantrag im Prüfungsamt ein.
Nachträglich eingereichte Formulare können leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Weitere Informationen und Formulare zum modularisiertem Studium, Prüfungsrücktritt oder sonstigen Prüfungsangelegenheiten finden Sie auf der Homepage des Prüfungsamtes.
Die Häufig gestellten Fragen (FAQ) des Prüfungsamtes finden Sie hier.
Den Terminplan zur Prüfungsanmeldung und Noteneingabe finden Sie hier.
Die Informationen zur Abmeldung zu den jeweiligen Arten der Prüfungen (semesterbegleitende Prüfungen/Semesterabschlussprüfungen) finden Sie in den Terminplänen bei den jeweiligen Anmeldeterminen.
Da der Studiengang auf die umfassenden und spezifischen Anforderungen der PsychThApprO abgestimmt ist, gestaltet sich ein Auslandsaufenthalt, bei dem relevante ECTS erbracht werden, schwierig. Ein solcher Auslandsaufenthalt würde daher immer mit einer Verlängerung der Studiendauer um mindestens ein Semester, möglicherweise mehr, einhergehen.
Wichtiger Hinweis zur Approbation: Eine Anerkennung von im Ausland absolvierten Veranstaltungen durch die KU garantiert nicht, dass das zuständige Landesprüfungsamt diese Veranstaltungen später ebenfalls akzeptiert. Es kann also vorkommen, dass Sie nach dem Masterstudiengang KLIPP nicht zur Approbationsprüfung zugelassen werden, weil Sie im früheren Studiengang einige approbationsrelevante Kurse im Ausland belegt haben. Bis dieses Thema abschließend geklärt ist, empfehlen wir, nur Kurse im Ausland zu belegen und anerkennen zu lassen, die nicht für die spätere Approbation entscheidend sind.
Sie können Einsicht in Ihre Prüfungsunterlagen nehmen aufgrund eines schriftlichen Antrags, der an die/den Prüfenden fristgerecht zu stellen ist. Die Anmeldefrist beginnt mit der elektronischen Ergebnisveröffentlichung auf KU.Campus und endet nach vier Wochen. Die/der Prüfende ermöglicht die Einsichtnahme grundsätzlich im Veranstaltungszeitraum des auf die Prüfung folgenden Semesters. Die/der Prüfende setzt den Termin der Einsichtnahme fest. Das Antragsformular sowie Detailinformationen zum Procedere können Sie unter "Materialien zum Studium/Sonstiges" herunterladen.
Über folgenden Link kommen Sie zu einer lehrstuhlübergeifenden Sammlung von Materialien zum Thema Datenanalyse: https://elearn.ku.de/goto.php?target=crs_839256&client_id=elearnKU
In diesem Fall gilt die Regelung der Allgemeinen Prüfungsordnung, aus der hervorgeht, dass Sie maximal 25% der Lehrveranstaltung verpassen dürfen.
Ansprechperson: Fachstudienberatung
Bearbeitet: 05.10.2023