Promovieren an der WFI

Sie haben ein Hochschulstudium in Wirtschaftswissenschaften (Master oder Diplom) erfolgreich abgeschlossen und möchten promovieren oder habilitieren? Sie wollen einen Beitrag zum Fortschritt eines wissenschaftlichen Themengebietes leisten und interessieren sich für wissenschaftliche Theorien und Methoden?

Die WFI (im Folgenden formal als WWF bezeichnet) unterstützt Sie dabei, dieses Ziel zu erreichen.

Auf dieser Seite zeigen wir Ihnen die einzelnen Schritte auf dem Weg zur erfolgreichen Promotion und Habilitation. Alle Ordnungen, gesetzlichen Grundlagen und Formulare, auf die in den einzelnen Schritten verwiesen wird, finden Sie unter "Dokumente/Ansprechpersonen".

Ihr Weg zur erfolgreichen Promotion

Schritt 1: Voraussetzungen

Die formalen Voraussetzungen für Ihre Promotion an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät regeln die Rahmenpromotionsordnung (RPromO) der KU Eichstätt-Ingolstadt und die Fachpromotionsordnung (FPromO) der WWF in der für Sie gültigen Fassung. Diese beiden Ordnungen beschreiben die hier dargestellten 11 Schritte in ausführlicher und verbindlicher Form.

Schritt 2: Betreuung und Betreuungsvereinbarung (= Dissertationsvereinbarung)

Vorabhinweis: Die Dissertationsvereinbarung (lt. FPromO der WWF) wird im Folgenden formal als Betreuungsvereinbarung bezeichnet, um die Vereinheitlichung des Begriffes in Bezug auf die RPromO der KU herzustellen.

Die Betreuerin/den Betreuer Ihrer Promotion suchen Sie selbst. Sie/er muss eine Professorin/ein Professor der WWF sein. Es ist wichtig, dass sie/er das Fachgebiet vertritt und auf das Themengebiet spezialisiert ist, in dem Sie promovieren möchten.

Sobald Sie eine Betreuerin/einen Betreuer gefunden haben, schließen Sie mit ihr/ihm eine Betreuungsvereinbarung. Sie beinhaltet u. a. das Themengebiet Ihrer Dissertationsleistung, einen Zeitplan für das Dissertationsvorhaben sowie ein Exposé.

Das Exposé sollte den wissenschaftlichen Projektplan darstellen, in dem Ihre eigene Fragestellung und die damit verbundenen methodischen und theoretischen Herangehensweisen entwickelt werden, d. h. es skizziert die Dissertation (in bis zu zehn Seiten).

Sie sollten auch festhalten, ob Sie die schriftliche Arbeit als Einzelarbeit (Monographie) oder als kumulative Dissertation einreichen. Einzelheiten dazu regeln die Fachpromotionsordnung der WWF sowie das Merkblatt „Kumulative Dissertation – Anforderungen“. In Absprache mit Ihrer Erstbetreuerin/Ihren Erstbetreuer können Sie auch schon Ihre Zweitbetreuerin/Ihren Zweitbetreuer eintragen, die/der als zweite Person Ihre Dissertation begutachten wird (Schritt 7). Formal schlagen Sie diese/diesen jedoch erst mit dem Promotionsantrag vor (Schritt 6).

Die Änderung der Betreuungsvereinbarung ist möglich, bedarf aber der Zustimmung der/des Vorsitzenden des Promotionsausschusses.

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Schritt 3: Annahme als Doktorandin/Doktorand (Antrag)

Den schriftlichen Antrag zur Annahme als Doktorandin/Doktorand an der WWF richten Sie über das Dekanat an den Promotionsausschuss und reichen ihn inkl. der erforderlichen Unterlagen beim Dekanat ein.

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Schritt 4: Immatrikulation

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt (innerhalb der vorgesehenen Immatrikulationsfristen an der KU) immatrikulieren Sie sich beim Studierendenbüro (Campus Ingolstadt) für das Promotionsstudium. Details finden Sie unter Informationen für Studierende.

Hinweis: Die Immatrikulation zum Promotionsstudium ist ein formaler Verwaltungsakt, der Ihren Status als Doktorandin/Doktorand regelt. Daher beachten Sie bitte:

  • Die Immatrikulationsdauer ist nach Bayrischem Hochschulgesetz derzeit auf maximal vier Jahre festgelegt. Allerdings können Sie Ihre Promotion auch nach Ablauf dieser vierjährigen Frist abschließen. Die Promotionsdauer (Schritt 6) ist also nicht an die formale Immatrikulationsdauer gekoppelt.
  • Die Immatrikulation zum Promotionsstudium ist nicht zu verwechseln mit dem in Schritt 5 vorgeschlagenen Doktorandenstudium.

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Schritt 5: Doktorandenstudium (Empfehlung/keine Pflicht)

Das Doktorandenstudium der WWF wird empfohlen. Es unterstützt Sie bei Ihrem Promotionsvorhaben, Ihrer wissenschaftlichen Karriere und Persönlichkeitsentwicklung:

  • Ihnen werden Methodenwissen für Ihre wissenschaftliche Arbeit sowie Schlüsselqualifikationen für Ihre Karriere vermittelt.
  • Sie erhalten Zugang zum Wissen vieler Wissenschaftler.
  • Sie präsentieren Ihre Forschungsergebnisse auf internationalen Konferenzen.
  • Sie lernen, wie man Forschungsergebnisse in internationalen Fachzeitschriften publizieren kann.

Hinweis: Die Teilnahme am Doktorandenstudium ist freiwillig. Wenn Sie sich dagegen entscheiden, müssen Sie die mündliche Prüfung allerdings in Form eines Rigorosums ablegen (Schritt 8). Formal einschreiben müssen Sie sich für das Doktorandenstudium nicht. Sie belegen, wie im Folgenden dargestellt, die notwendige Module und reichen den Gesamtnachweis darüber mit dem Promotionsantrag ein (Schritt 6).

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Aufbau & Inhalt

Das Doktorandenstudium umfasst 20 ECTS-Punkte, die Sie in Modulen aus den Bereichen "Methoden", "Schlüsselqualifikationen" und "Konferenzen" erwerben. Dabei müssen mindestens 5 ECTS aus jedem Bereich gewählt werden (Abb. 1: Drei Bereiche des Dok.-Studiums).

Davon abgesehen ist die Aufteilung der ECTS-Punkte auf die Module frei wählbar, z. B.:

  • vier Module à 5 ECTS-Punkte oder
  • drei Module à 5 ECTS-Punkte, ein Modul à 3 ECTS-Punkte, ein Modul à 2 ECTS-Punkte.

Jedes Konferenz-Modul wird mit 5 ECTS-Punkten angerechnet.


Bereiche "Methoden & Schlüsselqualifikationen"

Für diese beiden Bereiche können Sie aus der White List (Modulangebot der WWF und
Workshop-Programm: Akademische Karrieren) auswählen. Lassen Sie sich nach erfolgreicher Teilnahme eine Teilnahmebescheinigung ausstellen.

Detaillierte Informationen zum Modulangebot der WWF finden Sie im Modulkatalog Doktorandenstudium. Nicht jedes Modul wird durchgängig angeboten. Bei Fragen zum Modulinhalt sowie zur -anmeldung wenden Sie sich bitte an die Modulverantwortliche/den Modulverantwortlichen bzw. das entsprechende Lehrstuhlteam. Die Einschreibung zur Teilnahme an den Modulen erfolgt in der Regel über KU.Campus (Studiengang „Doktorandenstudium WWF“).

Alternativ können Sie externe Module verschiedenster Anbieter (z. B. andere Fakultäten, Universitäten, Forschungseinrichtungen, Verbände) einbringen. Grundsätzliche Voraussetzungen dafür sind:

  • Empfehlung der Erstbetreuerin/des Erstbetreuers,
  • Passung zu Bereich Methoden oder Schlüsselqualifikationen,
  • Promotionsniveau (Doktorandenausbildung).

Beispiele für geeignete Anbieter finden Sie in Abb. 2: Anbieter externe Module.

!! Wichtig: Für externe Module ist die vorherige Beantragung (mind. 4 Wochen) zwingend erforderlich, um die Anerkennung zu gewährleisten.


Bereich "Konferenzen"

Die Erstbetreuerin/der Erstbetreuer Ihrer Promotion fungiert als Modulverantwortliche/Modulverantwortlicher für Konferenz-Module, in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachverbänden, Universitäten bzw. Forschungseinrichtungen. Sie/er trägt Sorge dafür, dass der Umfang der Leistung 5 ECTS entspricht.

Als Substitut für ein Konferenz-Modul ist eine Publikation in einer renommierten einschlägigen Fachzeitschrift möglich. Voraussetzungen hierfür sind neben der Empfehlung der Erstbetreuerin/des Erstbetreuers, dass der Beitrag publiziert bzw. zur Publikation angenommen sein muss und nicht Bestandteil einer kumulativen Dissertation ist.

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Gesamtnachweis

Mit dem Promotionsantrag (Schritt 6) reichen Sie den Gesamtnachweis des erfolgreich absolvierten Doktorandenstudiums inkl. Einzelnachweise als Anlage mit ein. Auf dem Supplement zum Promotionszeugnis werden später die Informationen aus diesem Gesamtnachweis erscheinen.

Schritt 6: Promotionsantrag und -dauer

Nach Fertigstellung Ihrer Dissertation stellen Sie den Promotionsantrag. Diesen richten Sie, inkl. aller erforderlichen Unterlagen, über das Dekanat an den Promotionsausschuss.

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Hinweis: Die Promotion erstreckt sich in der Regel über fünf Jahre. Auf begründeten Antrag kann die/der Vorsitzende des Promotionsausschusses einmal eine Verlängerung um in der Regel zwei Jahre genehmigen.

Schritt 7: Begutachtung der Dissertation

Nach der Einreichung Ihrer Dissertation beim Dekanat werden durch den Promotionsausschuss von Ihrer Erstbetreuerin/Ihrem Erstbetreuer und Ihrer Zweitbetreuerin/Ihrem Zweitbetreuer innerhalb von in der Regel acht Wochen Gutachten über Ihre Dissertation eingeholt.

Nach Ablauf der Auslagefrist (14 Tage Vorlesungszeit, 28 Tage vorlesungsfreie Zeit) für die Gutachten und die Dissertationsschrift wird aufgrund der Gutachten über die endgültige Annahme oder Ablehnung der Dissertation entschieden; das Ergebnis wird Ihnen schriftlich vom Dekanat mitgeteilt.

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Schritt 8: Mündliche Prüfung (Disputation/Rigorosum)

Die mündliche Prüfung findet in Form in einer Disputation statt, falls Sie das Doktorandenstudium erfolgreich absolviert haben. Ansonsten findet sie in Form eines Rigorosums statt (siehe Fachpromotionsordnung [FPromO] der WWF).

Unter Federführung der Erstbetreuerin/des Erstbetreuers wird eine professorale Prüfungskommission, bestehend aus Erstbetreuerin/Erstbetreuer und Zweitbetreuerin/Zweitbetreuer sowie zwei weiteren Mitgliedern zusammengestellt. Der Termin der mündlichen Prüfung wird zusammen mit Ihnen koordiniert. Dieser fakultätsöffentliche Termin wird durch das Dekanat bekanntgegeben. Sie erhalten dazu eine schriftliche Einladung des Promotionsausschusses.

Die Prüfung soll spätestens zwei Monate nach Annahme der Dissertation erfolgen. 

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Hinweis: Seit der Corona-Pandemie können mündliche Prüfungen im Promotionsverfahren an der WWF nach begründetem, formlosem Antrag der Doktorandin/des Doktoranden an die Vorsitzende/den Vorsitzenden des Promotionsausschusses auch online als Video-Konferenz stattfinden.

Details finden Sie in den Ausführungsbestimmungen Mündliche Prüfung im Promotionsverfahren während der Zeit der Covid-19-Beschränkungen an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät Ingolstadt.

Schritt 9: Bewertung

Die Gesamtnote Ihrer Promotion ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der doppelt gewerteten Note der Dissertation und der Note der mündlichen Prüfung. Hierbei werden zwei Stellen nach dem Komma berücksichtigt.

Nach Feststellung des Gesamtergebnisses der Promotion stellt Ihnen die/der Vorsitzende des Promotionsausschusses innerhalb von vier Wochen ein Prüfungszeugnis mit dem Datum der letzten Prüfungsleistung aus. Es enthält die Gesamtnote, die Note der Dissertation und die Note der mündlichen Prüfung.

Mit der Aushändigung des Prüfungszeugnisses ist die Promotion abgeschlossen.

Hinweis: Das Prüfungszeugnis berechtigt Sie noch nicht zur Führung des Doktortitels. Dafür sind noch Schritt 10 und Schritt 11 zu erfüllen.

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Schritt 10: Druckfreigabe und Veröffentlichung (Frist)

Innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach Bestehen der mündlichen Prüfung müssen Sie Ihre Dissertation im Einvernehmen mit Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer sowie der Zweitbetreuerin/dem Zweitbetreuer der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich machen.

Die/der Vorsitzende des Promotionsausschusses kann die Frist in begründeten Fällen auf Antrag verlängern.

Zur Druckfreigabe und Veröffentlichung informieren Sie sich bitte auf den Webseiten der Bibliothek der KU unter: https://www.ku.de/bibliothek/forschen-und-publizieren ("KU.opus: Dissertationen und Habilitationen" sowie "Publikationsberatung")

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Schritt 11: Beurkundung und Titelführung

Die Promotion wird durch Aushändigung der Promotionsurkunde vollzogen.

Mit der Aushändigung dieser Urkunde erhalten Sie das Recht zur Führung des Doktortitels. Auf Antrag kann die/der Vorsitzende des Promotionsausschusses das Recht zur Titelführung bereits dann befristet erteilen, wenn Sie einen gültigen Verlagsvertrag für die Veröffentlichung vorlegen.

Hinweis: Im Fall der kumulativen Dissertation enthält die Urkunde zusätzlich den Arbeitsbereich oder die Arbeitsbereiche, denen die Beiträge zuzuordnen sind.

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Dokumente/Ansprechpersonen (Allgemein)

Ordnungen und weitere gesetzliche Grundlagen

Die Verlinkungen der einzelnen Ordnungen führen Sie zum Bereich Forschung und wissenschaftlicher Nachwuchs auf der KU-Website. Achten Sie darauf, welche Fassung der Rahmen- und Fachpromotionsordnung für Sie Gültigkeit hat.

Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG)

Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft

Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG)

Formulare (zu Schritt 2, 3 und 6)

Ansprechpersonen

Promotionsausschuss-Vorsitz: Prof. Dr. Pirmin Fontaine

Dekanatssekretariat: Seyma Akin-Bilgin

Studierendenbüro Campus Ingolstadt: Regina Schneider, Tina Wallner

Publikationsberatung Bibliothek: Dr. Anne Müller

Dokumente/Ansprechpersonen (Doktorandenstudium)

Gesamtübersicht

Formulare

Formularübersicht

Modul-Nachweis (nach erfolgreicher Teilnahme)

Modul-Anerkennung (mind. 4 Wochen vor Teilnahme)

Konferenz-Nachweis

Konferenz-Substitut

Gesamtnachweis

Häufig gestellte Fragen

Muss ich am Doktorandenstudium teilnehmen?
Nein, die Teilnahme ist freiwillig. Wenn Sie sich dagegen entscheiden, müssen Sie allerdings eine mündliche Prüfung in Form eines Rigorosums ablegen (siehe Fachpromotionsordnung der WWF).

Wann muss ich entscheiden, ob ich das Doktorandenstudium absolviere?
Bei der Annahme als Doktorandin/Doktorand (Schritt 3) ist das noch nicht erforderlich. Sie können jederzeit einsteigen, indem Sie nach der Annahme als Doktorandin/Doktorand die gewünschten Module belegen.
Achtung, Sie müssen sich die erfolgreiche Teilnahme an den Modulen jedoch bestätigen lassen (Modul-Nachweis). Für externe Module ist vorab eine Anerkennung nötig (Modul-Anderkennung)!
Mit dem Promotionsantrag (Schritt 6) reichen Sie dann sämtliche Nachweise ein (siehe Fachpromotionsordnung WWF).
Wir empfehlen, möglichst früh mit dem Doktorandenstudium zu beginnen, da es Ihnen dabei helfen soll, für die Promotion hilfreiche Kompetenzen zu erlangen.

Was nützt mir das Doktorandenstudium?
Sie können aus verschiedenen Modulen auswählen, die Ihnen dabei helfen, wissenschaftlich zu arbeiten (Bereich Methoden), sich als Persönlichkeit weiter zu entwickeln (Bereich Schlüsselqualifikationen) und Ihre Forschungsergebnisse zu präsentieren (Bereich Konferenzen).

Erscheinen die belegten Module des Doktorandenstudiums auf meiner Promotionsurkunde?
Mit der Promotionsurkunde erhalten Sie ein Supplement. Dieses bescheinigt Ihnen die erfolgreiche Absolvierung des Doktorandenstudiums, inklusive der einzelnen Module. Hierfür müssen Sie mit dem Promotionsantrag sämtliche Nachweise einreichen.

Wann muss ich die mündliche Prüfung als Disputation ablegen, wann ein Rigorosum?
Nur wenn Sie das Doktorandenstudium vollständig absolvieren (20 ECTS-Punkte aus 3 Bereichen), findet Ihre mündliche Prüfung in Form einer Disputation statt. Anderenfalls erfolgt Ihre mündliche Prüfung in Form eines Rigorosums (siehe Fachpromotionsordnung der WWF).

Wie weise ich nach, dass ich Module des Doktorandenstudiums belegt habe?
Als Nachweis verwenden Sie die dafür vorgesehenen Formulare auf dieser Website. In Ausnahmefällen können Sie z. B. eine Bescheinigung des Dozenten einreichen.

Welche Module muss ich mir vorab anerkennen lassen?
Alle Module die Sie absolvieren möchten, die aber nicht auf der White List stehen, also nicht zum "Modulangebot der WWF" oder zum "Workshop-Programm: Akademische Karrieren" gehören, müssen Sie sich vorab (mind. 4 Wochen vorher) anerkennen lassen.
Für die Modul-Anerkennung sowie den Modul-Nachweis bei erfolgreicher Teilnahme verwenden Sie die vorgegebenen Formulare auf dieser Website.

Kann ich auch einzelne Module des Doktorandenstudiums besuchen, anstatt das gesamte Studium zu absolvieren?
Sie können an einzelnen Modulen teilnehmen. Sie erhalten dann aber mit der Promotionsurkunde kein Supplement, welches die Teilnahme am Doktorandenstudium belegt.

Kann ich mir Module anerkennen lassen, die ich vor der Annahme als Doktorandin/Doktorand belegt habe?
Ja, dies ist möglich, wenn es sich um Module für Doktoranden handelt (also z. B. keine Masterkurse), die NACH dem Abschluss des vorangehenden Masterstudiums belegt wurden und eine gewisse zeitliche Nähe zum Promotionsstudium vorliegt. Die erfolgreiche Teilnahme an diesen Modulen sollte maximal ein Jahr zurückliegen.  

Werden Module im Rahmen des Doktorandenstudiums benotet?
Der Dozent entscheidet, ob er Noten vergibt. Es ist auch möglich, dass nur eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt wird. Sofern Noten vergeben werden, fließen diese aber nicht in Ihre Dissertation ein.

Wann muss ich die erfolgreiche Belegung der 20 ECTS nachweisen?
Wenn Sie den Promotionsantrag (= Beantragung des Promotionsverfahrens) beim Dekanatssekretariat der WWF stellen, ist der Nachweis des erfolgreich absolvierten Doktorandenstudiums zu erbringen. Hierzu verwenden Sie bitte das Formular "Gesamtnachweis" auf dieser Website und fügen die Einzelnachweise als Anlage bei.

Kann ich mehr als die geforderten 20 ECTS belegen?
Ja, Sie tragen sämtliche Module in das Formular "Gesamtnachweis" ein. Diese erscheinen dann auf dem Supplement zu Ihrer Promotionsurkunde.

Ist die Teilnahme an den Modulen der White List kostenpflichtig?
Nein, die Teilnahme an den Modulen der White List (Modulangebot der WWF und Workshop-Programm: Akademische Karrieren) ist nicht kostenpflichtig.

Ansprechpersonen

Koordination Doktorandenstudium: Prof. Dr. Katja Gelbrich

Sekretariat: Waltraud Fischermeier

Habilitieren an der WFI

Sie haben Ihre Promotion abgeschlossen und planen eine Karriere an einer Universität? Wir von der WFI unterstützen Sie gerne bei ihren Projekten und weiteren Forschungsarbeiten. Ähnlich wie bei einer Dissertation müssen auch bei einer Habilitation verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Unsere allgemeine Habilitationsordnung als auch unsere Fachhabilitationsordnung finden Sie hier:

Habilitationsordnungen

Allgemeine Habilitationsordnung

Fachhabilitationsordnung

Kontakt

Pirmin Fontaine
Prof. Dr. Pirmin Fontaine
Professor für Logistik und Operations Analytics
Gebäude Neubau  |  Raum: NB-217
Şeyma Akın-Bilgin
Şeyma Akın-Bilgin
Dekanatssekretariat
Gebäude Hauptbau  |  Raum: HB-001