Die Lehrer/-innenausbildung in Bayern ist an den Schularten orientiert und gliedert sich in zwei Phasen:
Das Eichstätter Studienmodell Lehramtplus eröffnet Ihnen die Möglichkeit, im Rahmen des Lehramtsstudiums zusätzlich zur Vorbereitung auf das Staatsexamen einen Bachelorabschluss zu erwerben. Dieser zusätzliche, wissenschaftlich wie auch international relevante Abschluss erlaubt Ihnen, sich auch für ein außerschulisches Berufsfeld zu qualifizieren.
Das Lehramt für Grundschulen besteht aus dem Studium der Didaktik der Grundschule, eines Unterrichtsfaches, dem Erziehungswissenschaftlichen Studium und der Ableistung von Praktika.
Die Didaktik der Grundschule umfasst vier Studienbereiche. Neben Grundschulpädagogik und -didaktik werden drei Didaktikfächer studiert.
Studierende der Didaktik der Grundschule müssen in den drei Fächern Kunst, Musik und Sport jeweils einen Nachweis der sogenannten Basisqualifikation erbringen. Wer eines der Fächer als Didaktik- bzw. Unterrichtsfach gewählt hat, muss für dieses keinen Nachweis vorweisen.
Das Studium des Unterrichtsfachs beinhaltet fachwissenschaftliche und fachdidaktische Anteile.
Das Erziehungswissenschaftliche Studium (EWS) umfasst die Bereiche Allgemeine Pädagogik, Schulpädagogik und Psychologie. Studierende für das Lehramt an Grundschulen und für das Lehramt an Mittelschulen müssen zusätzlich das Studium der Gesellschaftswissenschaften absolvieren. Dieses besteht aus den Bereichen Politikwissenschaft oder Soziologie oder Volkskunde sowie Theologie oder Philosophie. Spezialfall Schulpsychologie: Studierende mit Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt als „Unterrichtsfach“ müssen im Rahmen des Erziehungswissenschaftlichen Studiums keine Punkte im Bereich Psychologie erwerben; es erfolgt eine Anrechnung der erforderlichen ECTS-Punkte aus dem Studium der Schulpsychologie für das EWS-Studium.
Die Fächerkombinationsmöglichkeiten werden durch die Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen vorgegeben; eine Übersicht der an der KU wählbaren Fächerkombinationen finden Sie hier.
Die Studieninhalte sind in den Studien- und Prüfungsordnungen festgelegt, die Sie auf den Seiten der Rechtsabteilung finden. Zur Erleichterung der Studienverlaufsplanung hat das Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung der KU so genannte Studienverlaufspläne erstellt, welche die Studierenden bei der Organisation und Strukturierung ihres Studiums unterstützen sollen.
Studierende mit Studienbeginn ab dem Wintersemester 2022/2023 finden ihre Pläne auf der entsprechenden Seite des ZLB.
Studierende mit Studienbeginn vor dem Wintersemester 2022/2023 finden ihre Pläne im Portal MYWAY.
Formulare wenn möglich bitte immer mit dem PC ausfüllen!
Zeugnisantrag (Studienbeg. ab WS 2010/11)
Zeugnisantrag (Studienbeg. ab WS 2014/15)
Zeugnisantrag (Studienbeg. ab WS 2016/17)
Studienbeginn ab WS 2022/2023
Ehrenamtliches Engagement an der KU
Studierende, die während des Studiums an der KU ein Ehrenamt ausgeübt haben, können dies nach Bestätigung unter bestimmten Voraussetzungen in das Diploma Supplement aufnehmen lassen.
Bitte füllen Sie hierzu die Anlage zum Zeugnisantrag aus und reichen dieses vollständig ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit dem Zeugnisantrag im Prüfungsamt ein.
Nachträglich eingereichte Formulare können leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Weitere Informationen und Formulare zum modularisierten Studium, Prüfungsrücktritt oder sonstigen Prüfungsangelegenheiten finden Sie auf der Homepage des Prüfungsamtes.
Die häufig gestellten Fragen (FAQ) des Prüfungsamtes finden Sie hier.
Den Terminplan zur Prüfungsanmeldung und Noteneingabe finden Sie hier.
Die Informationen zur Abmeldung zu den jeweiligen Arten der Prüfungen (semesterbegleitende Prüfungen/Semesterabschlussprüfungen) finden Sie in den Terminplänen bei den jeweiligen Anmeldeterminen.
Am Ende des Lehramtsstudiums steht die Erste Staatsprüfung. Sie wird nicht von den Universitäten, sondern als zentrale staatliche Prüfung vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus organisiert und durchgeführt. Die Erste Staatsprüfung („Staatsexamen“) bildet zusammen mit dem universitären Lehramtsstudium und den dabei absolvierten Modulprüfungen die Erste Lehramtsprüfung. Die Ergebnisse aus der ersten Staatsprüfung gehen zu 60 Prozent, die Ergebnisse aus den Modulprüfungen zu 40 Prozent in die Note der Ersten Lehramtsprüfung ein.
Die Erste Staatsprüfung ist eine Hochschulabschlussprüfung und zugleich eine Einstellungsprüfung. Sie dient der Feststellung, ob aufgrund des Studiums die fachliche Eignung für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt an öffentlichen Schulen erworben wurde. Die Zweite Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen dient dazu, die Befähigung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen zu erwerben.
Das Lehramtsstudium endet mit dem Staatsexamen. Man unterscheidet das Staatsexamen in EWS und das Staatsexamen in der Fächerverbindung.
Das Staatsexamen legen Sie in folgenden Bereichen ab:
Weitere Informationen zu den inhaltlichen Prüfungsanforderungen und den Prüfungsteilen entnehmen Sie bitte der Lehramtsprüfungsordnung (LPO I).
Weitere Informationen zum Staatsexamen finden Sie auch im Studierendenportal.
Sie haben zweimal im Jahr die Gelegenheit, das Staatsexamen abzulegen, im Frühjahr und im Herbst.
Die jeweils aktuellen Termine finden Sie hier.
Zuständig für die Anmeldung, Zulassung zur bzw. Durchführung der Ersten Staatsprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen ist die Außenstelle des Prüfungsamts für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen am Hochschulstandort Eichstätt. Die Anmeldung zum Staatsexamen erfolgt über ein Online-Formular auf der Website des Kultusministeriums. Dieses Formular muss ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben im Prüfungsamt der KU abgegeben werden.
Für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung ist eine schriftliche Hausarbeit („Zulassungsarbeit“) anzufertigen (LPO I § 29). Die Arbeit muss erkennen lassen, dass der Prüfling zu selbstständigem wissenschaftlichem Arbeiten befähigt ist.
Die schriftliche Hausarbeit muss rechtzeitig vor dem Staatsexamen in der Fächerverbindung abgegeben werden (siehe "Zeitliche Planung des Staatsexamens").
Im Rahmen des Eichstätter Modells Lehramtplus wird bei Studienbeginn bis inklusive Sommersemester 2022 häufig die Bachelorarbeit als schriftliche Hausarbeit anerkannt. Beachten Sie bitte, dass es dabei unterschiedliche Abgabefristen geben kann. Weitere Informationen zur Bachelorarbeit in Abgrenzung zur schriftlichen Hausarbeit finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamts und im Studierendenportal.
Bei Studienbeginn ab Wintersemester 2022/2023 kann die schriftliche Hausarbeit je nach Zeitpunkt der Einschreibung in den Bachelorstudiengang als Bachelorarbeit entweder bewertet oder anerkannt werden (siehe „Lehramtplus“).
Die schriftliche Hausarbeit kann in einem der folgenden Bereiche geschrieben werden:
Bei einer Fächerverbindung mit Schulpsychologie muss die schriftliche Hausarbeit in Schulpsychologie geschrieben werden. Sie kann nach Ablegung des Staatsexamens als Bachelorarbeit für den Bachelor Psychologie anerkannt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Betreuerin / der Betreuer der schriftlichen Hausarbeit beim Kultusministerium bestellt sein muss.
Die KU bietet verschiedene Lehrveranstaltungen und Module an, welche der Vorbereitung auf das Staatsexamen dienen. Die Module können ggf. zugleich als Wahlmodule in das Lehramtsstudium eingebracht werden - bitte konsultieren Sie hierfür Ihre Prüfungsordnung und kontaktieren Sie bei Fragen die Studienverlaufsberatung.
Eine Liste der derzeit bekannten Angebote finden Sie hier. Bei Fragen zu den einzelnen Angeboten kontaktieren Sie bitte die zuständigen Fachstudienberatungen.
Das Staatsexamen in EWS können Sie vorziehen, also vor dem Staatsexamen in der Fächerverbindung ablegen. Die Zulassungsvoraussetzungen für das Staatsexamen in EWS und das Staatsexamen in der Fächerverbindung finden Sie auf der Website des Prüfungsamts.
Wenn Sie das Staatsexamen in der Fächerverbindung nach einem bestimmten Hochschulsemester (HS) ablegen, können Sie dafür einen Freiversuch, den so genannten Freischuss, in Anspruch nehmen:
Freiversuch bedeutet, Sie können maximal drei Mal das Staatsexamen schreiben. Hierfür müssen Sie aber, falls Ihnen bei der ersten Ablegung die Noten nicht zusagen, einen Antrag ans Kultusministerium stellen, dass Sie auf die Noten des Freiversuchs verzichten. Danach ist die nächste Anmeldung Erstablegung und diese können Sie nochmals zur Notenverbesserung wiederholen.
Die Höchststudiendauer im Lehramt richtet sich nach den Fachsemestern (FS):
Nach Erreichen der Höchststudiendauer müssen Sie das Staatsexamen ablegen, sonst gelten Sie als erstmals durchgefallen.
Bei Nicht-Bestehen kann das Staatsexamen einmal wiederholt werden.
Weitere Informationen zum Staatsexamen finden Sie auf der Website des Prüfungsamtes und im Studierendenportal.
Die Studierendenberatung bietet in Zusammenarbeit mit dem ZLB, dem Prüfungsamt und den Fachvertretungen regelmäßig eine Informationsveranstaltung zum Staatsexamen an. Neben allgemeinen Informationen zu den Bestandteilen, Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldemodalitäten erhalten die Studierenden Informationen zu den einzelnen Fächern. Materialien der letzten Veranstaltung stehen im Studierendenportal zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Das Eichstätter Studienmodell Lehramtplus eröffnet Ihnen die Möglichkeit, im Rahmen des Lehramtsstudiums zusätzlich zur Vorbereitung auf das Staatsexamen einen Bachelorabschluss zu erwerben. Dieser zusätzliche, wissenschaftlich wie auch international relevante Abschluss erlaubt Ihnen, sich auch für ein außerschulisches Berufsfeld zu qualifizieren.
Mit Beginn des Studiums wurden Sie im Rahmen des Studienmodells Lehramtplus automatisch sowohl in einen Lehramtsstudiengang als auch in den entsprechenden Interdisziplinären Bachelorstudiengang im Profil lehramtsgeeignet (LAG) eingeschrieben. Es handelt sich um einen Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang im Umfang von 180 ECTS-Punkten:
Für den Interdisziplinären Bachelorstudiengang gelten eigene Prüfungsordnungen, die Sie am leichtesten über MYWAY finden.
Die für den Lehramtsstudiengang zu absolvierenden Module zählen in der Regel zugleich für den Bachelorstudiengang.
Welchen akademischen Grad Sie erwerben, hängt davon ab, in welchem Fach Sie die Bachelorarbeit schreiben:
Wenn Sie zusätzlich zum Staatsexamen einen Bachelorabschluss erwerben möchten, müssen Sie sich in den Interdisziplinären Bachelorstudiengang der KU im Profil lehramtsgeeignet einschreiben. Dieser Studiengang besteht aus Lehramtsmodulen auf Bachelorniveau im Umfang von mindestens 180 und höchstens 184 ECTS-Punkten und setzt sich zusammen wie folgt (vgl. § 16 Intdi BA PO):
Als akademischen Abschluss erhalten Sie in der Regel einen Bachelor of Arts (B. A.); nur, wenn Sie die Abschlussarbeit in Mathematik oder in Politik und Gesellschaft verfasst haben, erhalten Sie einen Bachelor of Education (B. Ed.).
Verfahrensablauf
Die für den Erwerb des Bachelorabschlusses erforderlichen Anträge können gestellt werden, sobald Bachelormodule im Umfang von 170 ECTS-Punkten erfolgreich absolviert wurden. Gehen Sie dann bitte wie folgt vor:
Nach der Immatrikulation durch das Studierendenbüro stellt das Prüfungsamt das Zeugnis mit den im Transcript of Records gewählten Leistungen aus.
Im Rahmen des Eichstätter Modells Lehramtplus wird bei Studienbeginn bis inklusive Sommersemester 2022 häufig die Bachelorarbeit als schriftliche Hausarbeit anerkannt. Bitte beachten Sie dabei, dass dann die Betreuerin / der Betreuer der Bachelorarbeit auch als Korrektorin / Korrektor der schriftlichen Hausarbeit beim Kultusministerium bestellt sein sollte.
Im Unterschied zur schriftlichen Hausarbeit muss die Bachelorarbeit offiziell angemeldet werden. Das Anmeldeformular finden Sie auf der Website Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin / Ihres zuständigen Sachbearbeiters beim Prüfungsamt.
Weitere Informationen zur Bachelorarbeit in Abgrenzung zur schriftlichen Hausarbeit finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamts und im Studierenenportal.
Wenn die Bachelorarbeit als schriftliche Hausarbeit anerkannt werden soll, kann sie je nach Schulart in verschiedenen Bereichen geschrieben werden:
Bei einer Fächerverbindung mit Schulpsychologie muss die schriftliche Hausarbeit in Schulpsychologie geschrieben werden. Sie kann nach Ablegung des Staatsexamens als Bachelorarbeit für den Bachelor Psychologie anerkannt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Betreuerin / der Betreuer der schriftlichen Hausarbeit beim Kultusministerium bestellt sein muss.
Bei einer Fächerverbindung mit Schulpsychologie kann nach dem Staatsexamen im Rahmen des Studienmodells Lehramtplus der Bachelor Psychologie auf dem Weg der Anerkennung beantragt werden.
Informationen zum Prozedere finden Sie hier.
Bei einem Universitäts- oder Studiengangs- oder Studienfachwechsel können Sie sich ggf. bereits erbrachte Leistungen anerkennen lassen. Eine Anerkennung ist dann möglich, wenn die anderweitig erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen Kompetenzen ausweisen, die einen lückenlosen Abschluss des Studiengangs an der KU Eichstätt-Ingolstadt ermöglichen. Ob das der Fall ist, entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss. Weitere Informationen zum Thema Anerkennung / Anrechnung finden Sie hier.
Im Rahmen Ihres Lehramtsstudiums ist auch ein Auslandsaufenthalt möglich, in Form eines Auslandsstudiums oder eines Auslandspraktikums. Bitte klären Sie die Möglichkeiten der Anerkennung vorab mit den Fachstudienberatungen bzw. dem zuständigen Praktikumsamt für Grundschule und Mittelschule.
Für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen müssen so genannte Basisqualifikationen nachgewiesen werden:
* Studierende im Lehramt Mittelschule, die sowohl Englisch als auch Sport als Unterrichts- bzw. Didaktikfach studieren, müssen anstelle der Basisqualifikation ein zusätzliches Wahlmodul belegen.
Jedes Lehramtsstudium kann durch das Studium eines zusätzlichen Faches, des sogenannten Erweiterungs- oder Drittfaches, ergänzt werden. Eine solche Drittfacherweiterung des Lehramtsstudiums ist frühestens ab dem dritten Fachsemester möglich. Man unterscheidet zwischen laufender Erweiterung, parallel zum Lehramtsstudium, und nachträglicher Erweiterung, nach dem Ersten und Zweiten Staatsexamen. Bei einer laufenden Erweiterung verlängert sich die Regelstudienzeit um zwei Semester.
Im Drittfach ist dasselbe Staatsexamen abzulegen wie in den regulären Fächern; in vielen Fällen müssen aber keine Modulprüfungen als Zulassungsvoraussetzung erbracht werden. Welche besonderen Bestimmungen jeweils zu erfüllen sind, entnehmen Sie der Lehramtsprüfungsordnung (LPO I) in den jeweiligen Fächern der jeweiligen Schulart.
Gegebenenfalls wird die Erweiterungsprüfung bei der Einstellung in den Staatsdienst berücksichtigt. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.
Folgende Drittfacherweiterungen sind an der KU möglich:
Die Einschreibung zur Drittfacherweiterung erfolgt im Studierendenbüro mit einem Antrag auf Hinzunahme eines weiteren Studiengangs. Je nach gewünschtem Fach kann vorab eine Bewerbung oder Eignungsprüfung erforderlich sein.
Gemäß der LPO I sind bestimmte Fremdsprachenkenntnisse bei der Meldung zur Ersten Staatsprüfung nachzuweisen. Es wird empfohlen, die entsprechenden Sprachkenntnisse schon zu Beginn des Studiums zu erwerben, sofern sie noch nicht vorhanden sind.
Im Lehramt Grundschule werden folgende Fremdsprachenkenntnisse verlangt:
Fremdsprachliche Qualifikation in Englisch auf dem Niveau B2 (entfällt, wenn Englisch als Unterrichtsfach gemäß LPO I § 35 Abs. 1 oder im Rahmen der Didaktik der Grundschule gemäß § 35 Abs. 3 gewählt wurde)
Des Weiteren, bei folgenden Unterrichtsfächern:
Die Erläuterung, wie die entsprechenden Kenntnisse nachgewiesen werden können, findet sich im Informationsblatt „Nachweis der nach LPO I vorgeschriebenen Fremdsprachenkenntnisse“, einer Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus. Diese ist im Internet abrufbar unter: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV154598.
Die Niveaustufen sind im Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen beschrieben: https://www.goethe.de/Z/50/commeuro/303.htm.
Falls durch das Abiturzeugnis keine benoteten Nachweise über entsprechende Fremdsprachen vorliegen, kann der Nachweis folgendermaßen erbracht werden:
Sie sind in einem höheren Fachsemester Ihres Lehramtsstudiums, nähern sich langsam dem Staatsexamen und sind sich unsicher, ob Sie alle Module belegt haben, die Sie brauchen? Ein Modulcheck kann hier Abhilfe schaffen. Er dient dem eigenverantwortlichen Monitoring Ihres Studienverlaufs. Sie verschaffen sich damit einen Überblick über bereits absolvierte Module, noch zu belegende Module, die Arbeitsbelastung in jedem Semester und Optionen hinsichtlich des Verfassens der Abschlussarbeit, des Ablegens des EWS- und des Fächer-Examens sowie möglicher Besonderheiten im Studienverlauf, zum Beispiel Auslandsaufenthalt o. Ä.
Eine Arbeitsanleitung sowie die zugehörigen Vorlagen je nach Schulart und Fächerkombination finden Sie im Studierendenportal. Sollten Sie eine Vorlage für Ihren Studiengang vermissen oder Fragen zu Ihrem Modulcheck haben, wenden Sie sich bitte an studierendenberatung(at)ku.de.
Im Rahmen des Lehramtsstudiums können bereits bestandene Modulprüfungen im Umfang von maximal 20 ECTS-Punkten zur Notenverbesserung wiederholt werden. Informationen dazu sowie den zugehörigen Antrag finden Sie hier.
Im Rahmen Ihres Lehramtsstudiums sind diverse Praktika zu absolvieren, die Sie der entsprechenden Übersicht für Grundschule / Mittelschule entnehmen können.
Die Praktika sollen frühzeitig einen umfassenden und realistischen Einblick in das Berufsfeld Schule bieten und Möglichkeit geben, sich unter realen Bedingungen auszuprobieren und zu erfahren, wie man vor der Klasse wirkt.
Daneben hält das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus wichtige Informationen zu Praktika bereit (GS/MS ).
Informationen zum Betriebs- und Orientierungspraktikum finden Sie hier.
Die Anmeldung zu den Schulpraktika erfolgt über das zuständige Praktikumsamt für Grundschule und Mittelschule.
Der Besuch der Praktika und der zugehörigen Begleitveranstaltungen wird auf so genannten Laufkarten dokumentiert (gelb = GS / MS; blau = GS / MS mit Schulpsychologie). Diese erhalten Sie regulär im zweiten Fachsemester in der Einführungsveranstaltung vor dem ersten Blockpraktikum oder alternativ im Praktikumsamt. Spätestens wenn die Laufkarte vollständig ist, legen Sie diese bitte bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter / Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin im Prüfungsamt vor, damit die Praktika samt den zugehörigen ECTS-Punkten in Ihrer Datenabschrift verbucht werden können.
Für die Organisation und Verwaltung von Prüfungen ist das Prüfungsamt zuständig. Informationen und Ansprechpersonen finden Sie hier.
Bei den Wahlmodulen ist bei Studienbeginn bis inklusive Sommersemester 2022 zu unterscheiden zwischen den Wahlmodulen für das Lehramtsstudium und jenen für das Bachelorstudium.
Für das Lehramtsstudium sind je nach Fächerkombination Wahlmodule im Umfang von bis zu 15 ECTS-Punkten zu absolvieren, die aus folgenden Bereichen frei gewählt werden dürfen:
Studierende mit Studienbeginn bis inklusive Sommersemester 2022 beachten für das Bachelorstudium bitte die schulartspezifischen Regelungen in der Prüfungsordnung des Interdisziplinären Bachelorstudiengangs im Paragraphen „Umfang der Bachelorprüfung".
Das Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung (KU ZLB) ist eine zentrale wissenschaftliche Einrichtung der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt. Es versteht sich als Einrichtung zur Förderung und Sicherung der wissenschaftsgetragenen, kompetenz- und professionsorientierten Lehrerbildung an der KU. Der Begriff Lehrerbildung umfasst hierbei alle Phasen der Lehrerbildung (Studium, Vorbereitungsdienst, Fort- und Weiterbildung). Das KU ZLB vertritt die Belange der Lehrerbildung an der KU innerhalb der Universität und nach außen. Das KU ZLB ist zuständig für die Koordination und Optimierung der Lehrerbildung gemeinsam mit den Fakultäten und der Verwaltung der KU.
Um angehenden Lehrkräften den Erwerb professioneller Kompetenzen zu ermöglichen, die sie bestmöglich auf die schulische Realität in einer immer komplexeren Gesellschaft vorbereiten, braucht es eine zukunftsweisende Lehrerbildung, die sich an aktuellen Themen der Bildungslandschaft orientiert, Innovationen und Trends aufgreift und gleichermaßen grundlegende professionelle Kompetenzen im Blick hat. Ein besonderes Anliegen der Lehrerbildung muss es sein, die individuellen Potenziale der Studierenden in den Mittelpunkt zu stellen und einen Ausbildungsfokus auf die (Lehrer-) Persönlichkeitsentwicklung zu legen.
Das KU ZLB verantwortet die inhaltliche Gestaltung eines zukunftsweisenden Studiums mit und bietet deshalb für Studierende begleitend zu ihrem Studium Lernmöglichkeiten u.a. zu folgenden Themen an, organisiert in entsprechenden Lernumgebungen, Workshops und Projekten:
Alle Angebote werden über die Homepage des KU ZLB veröffentlicht und können individuell ausgewählt und besucht werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website.
Allgemeine Fragen zum Lehramtsstudium beantwortet Ihnen gerne die Studierendenberatung der KU. Bei inhaltlichen Fragen zu Ihren Fächern wenden Sie sich bitte an die jeweilige Fachstudienberatung. Darüber hinaus gibt es an der KU weitere Beratungsstellen, die Ihnen je nach Anliegen gerne weiterhelfen.
Internationale Vollzeitstudierende finden hier weitere Informationen und eine Ansprechpartnerin.
Für die Lehramtsstudiengänge ist der Interfakultäre Prüfungsausschuss zuständig. Er prüft und entscheidet Anliegen rund um Prüfungsrücktritte, An- und Abmeldungen zu Prüfungen, Fristüberschreitungen und Anrechnungsverfahren.
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